Wie sehen die Vorschriften zum Trinkgeld in Deutschland aus?
Wie sehen die Vorschriften zum Trinkgeld in Deutschland aus?

Es kann Freude, Verwunderung oder auch teilweise Beleidigung auslösen: das Trinkgeld. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Zahlung, die meist in der Gastronomie- oder Hotelbranche gezahlt wird, um guten Service zu honorieren. Anhand der Höhe lässt sich in der Regel der Grad der Zufriedenheit des Gastes ableiten.

Doch wie viel Trinkgeld ist in Deutschland angemessen? Wem kommt der zusätzliche Geldsegen letztendlich zugute? Und müssen Arbeitnehmer Ihr Trinkgeld versteuern? Antworten auf diese Fragen gibt’s im Ratgeber.

Kompaktwissen: Trinkgeld

Wie viel Trinkgeld gibt man in Deutschland?

Wo wie viel Trinkgeld für welche Art von Dienstleistung in Deutschland üblicherweise gegeben wird, können Sie hier nachlesen.

Wem gehört das Trinkgeld?

Das Trinkgeld steht grundsätzlich den Beschäftigten zu, die es aufgrund ihrer guten Leistung erhalten haben. Es gibt jedoch verschiedene Modelle der Verteilung, die je nach Betrieb variieren können. Infos dazu finden Sie hier.

Muss Trinkgeld versteuert werden?

Wann Sie auf ein erhaltenes Trinkgeld eine Steuer entrichten müssen und wann nicht, erfahren Sie an dieser Stelle.

Wie ist das Trinkgeld im Gesetz verankert?

In Deutschland ist das Trinkgeld in § 107 Absatz 3 Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO) genauer definiert. Dort heißt es:

Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.“

Häufig wird das Trinkgeld in der Gastronomie gezahlt. Ein Recht darauf haben die Beschäftigten allerdings nicht.
Häufig wird das Trinkgeld in der Gastronomie gezahlt. Ein Recht darauf haben die Beschäftigten allerdings nicht.

Daraus ergibt sich: Trinkgeld hat nichts mit der im Arbeitsvertrag vereinbarten regulären Vergütung vom Arbeitgeber zu tun, sondern wird zusätzlich gezahlt. Es darf also nicht auf das Gehalt oder gar den Anspruch auf Mindestlohn angerechnet werden.

Darüber hinaus entscheidet jeder Gast selbst über die Zahlung von Trinkgeld. Ein Recht darauf haben Servicekräfte demzufolge im Regelfall nicht. Selbst wenn ein Gast keinen Cent Trinkgeld gibt, muss er darüber also keine Rechenschaft ablegen.

Zudem muss zwischen Trink- und Bedienungsgeld unterschieden werden. Bei Letzterem wird bereits im Vorfeld ein gewisser Betrag auf die jeweilige Leistung aufgeschlagen, um die Beschäftigten am Umsatz zu beteiligen. Vor allem in Restaurants und Cafés werden die Gäste dann jedoch in der Speisekarte darauf hingewiesen. Im Gegensatz zum Trinkgeld, das auf freiwilliger Basis gegeben wird, sind Gäste dazu verpflichtet, das Bedienungsgeld zu zahlen.

Dieses kommt den Arbeitnehmern nicht in bar zugute, sondern wird mit dem Gehalt verrechnet. Die Regelungen zum Bedienungsgeld sollten im Arbeitsvertrag festgehalten sein, damit es im Nachhinein nicht zu Unstimmigkeiten kommt. Das Gleiche gilt im Übrigen für das Trinkgeld.

Wie viel Trinkgeld ist in Deutschland angemessen?

Wie bereits erwähnt, handelt es sich beim Trinkgeld um eine freiwillige Leistung, zu der niemand verpflichtet ist. Wer jedoch beschließt, guten Service auf diese Art und Weise zu würdigen, stellt sich nicht selten die Frage, in welcher Höhe sich das Trinkgeld eigentlich bewegen sollte. Schließlich möchte wohl kein Gast ins Fettnäpfchen treten und zu viel oder zu wenig geben, nur um daraufhin überheblich oder geizig zu wirken.

Dafür gibt es zwar keine gesetzlichen Vorgaben, mit der Zeit haben sich aber bestimmte Richtwerte herauskristallisiert, die vorgeben, wo wie viel Trinkgeld üblich ist. Die folgende Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick:

In Cafés liegt das Trinkgeld üblicherweise bei zehn Prozent.
In Cafés liegt das Trinkgeld üblicherweise bei zehn Prozent.
  • In Restaurants oder Cafés beträgt das Trinkgeld ungefähr zehn Prozent der gesamten Rechnung. Liegt diese bei mehreren hundert Euro, sind auch in etwa fünf Prozent in Ordnung.
  • Lassen Sie Ihre Koffer im Hotel von einem Gepäckträger aufs Zimmer bringen, können Sie diese Dienstleistung mit ein bis zwei Euro pro Gepäckstück honorieren. Beim Zimmerservice ist ein Trinkgeld von zwei bis fünf Euro angebracht. Zimmermädchen sollten ein bis zwei Euro täglich erhalten.
  • Für Taxifahrer sind ebenfalls zehn Prozent Trinkgeld auf die Rechnung üblich.
  • Da es für den Service an einer Garderobe keine Gesamtrechnung gibt, anhand der Sie das Trinkgeld berechnen könnten, reicht es hier normalerweise aus, 50 Cent zu geben.

Wichtig: Flugbegleiter/innen dürfen in der Regel kein Trinkgeld annehmen. Daher sollten Sie im Flugzeug darauf verzichten, den Mitarbeitern Geld zustecken zu wollen. Übrigens muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten auch dann die zusätzliche Zahlung zukommen lassen, wenn Sie in Café oder Restaurant Trinkgeld mit Kreditkarte geben.

Wer bekommt das Trinkgeld schlussendlich?

Grundsätzlich sollte exakt der Mitarbeiter von dem Trinkgeld profitieren, welches er aufgrund seiner Leistung von den Gästen erhalten hat. Arbeitgebern steht es nicht zu, den Betrag von Ihren Beschäftigten einzufordern. Je nach Betrieb kommen jedoch andere Modelle zum Einsatz, was die Verteilung der Trinkgelder angeht. Im Folgenden einige Beispiele:

  • Jeder Mitarbeiter behält das Trinkgeld, welches er während seiner Arbeitszeit erhalten hat.
  • Das Trinkgeld wird in einen Topf geworfen und bei Schichtende zwischen allen Beschäftigten aufgeteilt, die in dieser Schicht gearbeitet haben. So profitieren auch Servicekräfte in der Küche davon.
  • Einen Monat lang wird das erwirtschaftete Trinkgeld gesammelt und zum Monatsende zwischen allen Angestellten gleichmäßig verteilt.

Damit es nicht zu Streitigkeiten aufgrund der Verteilung der Trinkgelder kommt, greifen wohl die meisten Betriebe darauf zurück, den zusätzlichen Betrag unter den Mitarbeitern aufzuteilen, die an einem Tag in der gleichen Schicht gearbeitet haben. Auf diese Weise wird schließlich auch das Küchenpersonal bedacht, das ebenfalls seinen Teil zur Zufriedenheit der Gäste beiträgt. So wird niemand benachteiligt.

Ist Trinkgeld steuerpflichtig?

Normalerweise erhalten Mitarbeiter das Trinkgeld steuerfrei.
Normalerweise erhalten Mitarbeiter das Trinkgeld steuerfrei.

Gemäß § 3 Nummer 51 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist Trinkgeld zunächst einmal steuerfrei. Dazu müssen jedoch zwei Bedingungen erfüllt sein:

  1. Das Trinkgeld wird freiwillig von einer dritten Person zusätzlich zu der regulären Vergütung für die entsprechende Arbeitsleistung gezahlt.
  2. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Zahlung eines Trinkgeldes.

Arbeiten Sie beispielsweise als Servicekraft in einem Hotel oder in der Gastronomie, müssen Sie demzufolge normalerweise auf Ihr Trinkgeld keine Steuern zahlen. Sobald allerdings ein Rechtsanspruch darauf besteht, wird das Trinkgeld versteuert. Dies ist mitunter bei Möbeltransportunternehmen oder in Spielkasinos der Fall. Auch Selbstständige oder Freiberufler, die eine Bonuszahlung von einem Kunden erhalten, müssen diese entsprechend versteuern.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

Bildnachweise

2 Gedanken zu „Trinkgeld in Deutschland: Was das Gesetz dazu besagt

  1. Bartek

    Wie ist es als Leiharbeiter?
    Darf der Arbeitgeber dann mir dastrinkgeld verbieten?

  2. Rowan

    Mein Freundin’s. Arbeitgeber kassiert alle Gäste ab und gibt das Trinkgeld nicht an die Mitarbeiter ab. ist das rechtlich erlaubt auch wenn die Zahlungender Gäste denke die Mitarbeiter krieg das Trinkgeld

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