Individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Welche Gründe gibt es dafür?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 27. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Wer zahlt das Gehalt?
Individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Wer zahlt das Gehalt?

Eine Schwangerschaft bringt für eine werdende Mutter viel Freude, manchmal aber auch viele Sorgen und Probleme mit sich. Besonders innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen haben Frauen mit Übelkeit, Erbrechen und Unwohlsein zu kämpfen.

Bei einigen Schwangeren folgen anschließend weitere Beschwerden wie Sodbrennen, Rückenschmerzen oder Wassereinlagerungen. Erschweren diese Erkrankungen die Arbeit oder führen zu einer möglichen Gefahr für die Schwangere und ihr ungeborenes Kind, kann der behandelnde Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen.

Aber was genau ist ein individuelles Beschäftigungsverbot? Welche Auswirkungen hat es? Führt ein individuelles Beschäftigungsverbot dazu, dass Gehalt gekürzt oder gänzlich gestrichen wird? Was passiert mit dem Jahresurlaub, der nicht mehr genommen werden kann? Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber.

Kompaktwissen: Individuelles Beschäftigungsverbot

Welche Faktoren werden bei einem individuellen Beschäftigungsverbot berücksichtigt?

Ausschlaggebend ist der individuelle Gesundheitszustand des Arbeitsnehmers. Treten zum Beispiel in der Schwangerschaft Komplikationen auf, wird in der Regel die Beschäftigung untersagt.

Wer spricht ein individuelles Beschäftigungsverbot aus?

Grundsätzlich entscheidet der Arzt, ob ein individuelles Beschäftigungsverbot notwendig bzw. sinnvoll ist.

Erhalte ich während des individuellen Beschäftigungsverbots Lohnfortzahlungen?

Diese Informationen haben wir hier zusammengefasst.

Was ist ein individuelles Beschäftigungsverbot?

Im Rahmen einer Schwangerschaft sind werdende Mütter durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) besonders geschützt. So soll sichergestellt werden, dass am Arbeitsplatz entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, damit die Schwangere und das ungeborene Kind keinen Schaden nehmen.

Während der Schwangerschaft sollten werdende Mütter besonders auf sich achten, damit der Fötus sich gut entwickelt. Dazu gehört neben einer gesunden Ernährung auch, dass sie nicht schwer heben, nicht dauerhaft stehen und sich keiner Gefahr durch gesundheitsgefährdende Stoffe aussetzen.

Besteht eine dieser Gefahren am Arbeitsplatz und kann durch den Arbeitgeber nicht behoben werden, erhalten Schwangere ein generelles Beschäftigungsverbot. Neben diesem existiert auch ein individuelles Beschäftigungsverbot, welches u. a. aus gesundheitlichen Gründen ausgesprochen werden kann.

Ein individuelles Beschäftigungsverbot bezieht sich vor allem auf den Einzelfall nach § 3 MuSchG. Wann es ausgesprochen wird, entscheidet der Arzt. Das Beschäftigungsverbot kann individuell ausgestellt werden, wenn der Arzt ein Risiko für die werdende Mutter und das Kind vermutet.

Durch ein individuelles Beschäftigungsverbot muss die werdende Mutter ihre Tätigkeit bis zur Geburt oder ggf. für einen bestimmten Zeitraum niederlegen. Das Beschäftigungsverbot kann auch nur für eine bestimmte Stundenzahl oder bestimmte Tätigkeiten gelten.

Gibt es ein individuelles Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber?

Individuelles Beschäftigungsverbot: Wer zahlt das Gehalt? Der Arbeitgeber sorgt für eine Lohnfortzahlung.
Individuelles Beschäftigungsverbot: Wer zahlt das Gehalt? Der Arbeitgeber sorgt für eine Lohnfortzahlung.

Das individuelle Beschäftigungsverbot wird generell vom Arzt ausgesprochen. Ein individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft durch den Arbeitgeber kann nicht ausgestellt werden. Allerdings ist es möglich, dass der Arbeitgeber ein generelles Verbot zu arbeiten verhängt.

In diesem Fall handelt es sich um das generelle Beschäftigungsverbot. Dieses wird nicht bei gesundheitlichen Einschränkungen, sondern bei Auswirkungen der Tätigkeit auf die Schwangerschaft ausgesprochen. Gemäß Mutterschutzverordnung muss der Arbeitgeber nämlich eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, sobald er von der Schwangerschaft erfahren hat.

Er muss u. a. überprüfen, ob ein Risiko für das Wohl der Schwangeren und ihres ungeborenen Babys durch die Tätigkeit besteht. Dies kann beispielsweise vorliegen, wenn die werdende Mutter mehr als vier Stunden täglich ab der 20. Schwangerschaftswoche stehen muss oder mit Gefahrstoffen hantiert wird.

Gründe für ein individuelles Beschäftigungsverbot

Für ein individuelles Beschäftigungsverbot können die Gründe vielseitig sein. Grundsätzlich muss der behandelnde Arzt abschätzen, inwiefern ein gesundheitliches Risiko für die Schwangere und ihr Kind im Mutterleib besteht. Bei einer einfachen Erkältung wird in der Regel kein Beschäftigungsverbot, sondern eine Krankschreibung ausgestellt.

Sollten die Beschwerden in der Schwangerschaft allerdings wochenlang andauern und die Schwangere quält sich mit starken Rückenschmerzen, Erbrechen oder Übelkeit, sollte der Arzt in Erwägung ziehen, ein individuelles Beschäftigungsverbot auszusprechen. Dementsprechend kann ein individuelles Beschäftigungsverbot auch bei Stress ausgestellt werden.

Außerdem kann der Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn es sich um eine Risikoschwangerschaft handelt. Dies ist meistens bei der Gefahr einer Frühgeburt, einer Mehrlingsgeburt oder einer Muttermundschwäche der Fall.

Übrigens: Ein individuelles Beschäftigungsverbot wegen Mobbing kann ebenfalls ausgestellt werden. Beim Mobbing am Arbeitsplatz kann es sich um eine besondere Stressbelastung der Schwangeren handeln, welche sich auf die Gesundheit der Arbeitnehmerin und des Babys im Mutterleib auswirken kann.

Individuelles Beschäftigungsverbot: Das Formular stellt ein Arzt aus

Individuelles Beschäftigungsverbot: Einen allgemeingültigen Vordruck gibt es nicht.
Individuelles Beschäftigungsverbot: Einen allgemeingültigen Vordruck gibt es nicht.

Für ein individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft existiert kein Muster. Der Arzt muss das Beschäftigungsverbot individuell auf die Schwangere anpassen. Zusätzlich muss der Arzt auf die ärztliche Schweigepflicht achten und dennoch alle notwendigen Informationen für den Arbeitgeber auflisten.

Ein individuelles Beschäftigungsverbot als Vordruck enthält u. a. folgende Angaben:

  • Name und Anschrift der Schwangeren
  • Angaben zum Arbeitgeber
  • Dauer des Beschäftigungsverbots
  • Ort, Datum, Unterschrift und Stempel des Arztes

Zusätzlich macht der Arzt Angaben zum Umfang des Beschäftigungsverbots. Dieses kann sich nämlich auf alle Tätigkeiten, auf Tätigkeiten ab einer bestimmten Stundenzahl oder auf bestimmte Tätigkeiten beschränken.

Individuelles Beschäftigungsverbot: Anspruch auf Lohnfortzahlung

Genauso wie im Mutterschutz müssen Schwangere während eines Beschäftigungsverbots keine finanziellen Einbußen befürchten. Der Arbeitgeber zahlt im Rahmen eines individuellen Beschäftigungsverbots weiterhin den vollen Lohn aus. Gleiches gilt auch, wenn Sie eine andere Tätigkeit im Unternehmen ausüben müssen.

Die Lohnfortzahlung während des Arbeitsverbots richtet sich nach Ihrem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen bei wöchentlicher Entgeltzahlung bzw. der letzten drei Monate bei monatlicher Entgeltzahlung vor der Schwangerschaft. Dies gilt übrigens nicht nur für Vollzeitbeschäftigte sondern, auch für Minijobber.

Kann sich ein individuelles Beschäftigungsverbot auf den Urlaubsanspruch auswirken?

Individuelles Beschäftigungsverbot: Wer zahlt den Arbeitsausfall?
Individuelles Beschäftigungsverbot: Wer zahlt den Arbeitsausfall?

Haben Sie ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten, stellt sich meistens die Frage, was mit dem Urlaub passiert. Einen Einfluss hat ein individuelles Beschäftigungsverbot nicht auf den Urlaub. Grundsätzlich müssen Sie den Urlaubsanspruch vor dem Beschäftigungsverbot nicht voll ausschöpfen.

Aber verfällt der Urlaub dann regulär am 31. März des Folgejahres? Nein, der Urlaub bleibt erhalten. Gleiches gilt auch für Urlaubstage, die wegen des Mutterschutzes nicht genommen werden konnten.

Schließt nach dem Mutterschutz direkt die Elternzeit an, kann der Urlaub anschließend im laufenden Kalenderjahr oder im Folgejahr genommen werden. Er verfällt nicht am 31. März des Folgejahres und kann daher noch bis zum 31. Dezember des Jahres in Anspruch genommen werden.
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Individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Welche Gründe gibt es dafür?
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

41 Gedanken zu „Individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Welche Gründe gibt es dafür?

  1. Naele

    Hallo,
    bin in der 10SSW, trotz Spirale – schwanger (Schockmoment für mich). Ich bin neu bei der Arbeit seit 10 Tage ungefähr. Da ich Krankenschwester bin wollte ich fragen wie die Lage ist. Wie sieht es bei ein Beschäftigungsverbot aus? kann ich gekündigt werden, weil ich ganz neu bin? darf ich überhaupt arbeiten? und wenn nicht, werde ich dann normal bezahlt. obwohl ich diese „3 Monate“ davor nicht beschäftigt war!!
    hilfee
    bin total verwirrt 😞

  2. Suna

    Hallo
    ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und bin in der Probezeit schwanger geworden
    werde ich von meinem Arbeitgeber weiter meinen Gehalt erhalten bis zu der Entbindung wie sind die Regeln da ?
    Vielen lieben dank
    mit freundlichen Grüßen

  3. Judith

    Hallo,
    Ich würde auf Grund verschiedener gesundheitlichervRisikofaktoren ein individuelles Beschäftigungsverbot durch meine Ärztin bekommen.
    Meine Frage wäre jetzt, ich habe bis zum 30.6. auf Minijobbasis gearbeitet und aseit dem 1.7. habe ich einen Teilzeitvertrag in der selben Firma. Wenn jetzt der Paragraph 18 greift, dann wäre ich ja finanziell im Nachteil, es gibt aber auch noch den Paragraph 21 Absatz 4, was ist damit. Würde der im meinem Galle zur Anwendung kommen.
    Lieben Dank für Ihre Hilfe

  4. K.

    Wenn ich als Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot erteile (90%), da meine Friseurmeisterin nicht mit chemischen Mitteln arbeiten darf, schneidet Sie nur noch die Haare, das sind 10%.
    Habe ich als Arbeitgeber Anspruch auf Lohnfortzahlung Ersatz durch die Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse? Vielen Dank für die Beantwortung

  5. Tanita

    Hallo,

    Ich habe ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten, arbeite regulär nur 4 Tage die Woche. Kann das der Arzt auch so ausstellen, dass ich weiterhin nur 4 Tage die Woche arbeiten darf?

  6. Funda

    Hallo,

    Ich bin jetzt länger als 6 Wochen krankgeschrieben und nun im Krankengeld. Was passiert, wenn ich Schwanger bin und ein Beschäftigungsverbot von der Ärztin erhalte? Da ich ein Risikopatient bin. Bekomme ich dann mein volles Gehalt ausgezahlt wie vor der Krankmeldung, oder ein verkürztes Gehalt?

  7. Andrea

    Sehr geehrte Damen und Herren.
    Ich habe ein individuelles Beschäftigungsverbot vom Arzt attestiert. Da ich im Vertrieb tätig bin, setzt sich mein Gehalt aus Provisionen, Festzuschuss, VL, Prämien ( erfolgsabhängig von mir persönlich, Bestandspflege etc. ) zusammen.
    Mein Arbeitgeber zählt nur Provisionen und den Festzuschuss zu meinem Durchschnittsverdienst.
    Müssen Prämien ( Bestandspflege, Quartals und Jahresprämien mitterarbeiterbezogen ) nicht hinzugezählt werden? Diese Prämien machen nämlich einen großen Bestandteil meines Verdienstes aus.
    Ebenfalls hat er meiner Meinung nach den Beginn der Schwangerschaft falsch ermittelt ( dadurch entsteht ein falscher Referenzzeitraum ) . Gibt es eine klare Regelung zur Berechnung des Schwangerschaftstermins für den Arbeitgeber? Ich hatte mal etwas von Geburtstermin -280 Tage gelesen. Mein Arbeitgeber nimmt den Eisprungstag …..
    Was ja ärztlich falsch wäre.

    Ich bedanke mich im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

  8. S. S

    Hallo

    Meine Frau ist seit Mai runter auf 50 Prozent gegangen und hätte dementsprechend nur das halbe Gehalt bekommen aber nun ist sie schwanger geworden und hat sei dem 05 Mai ein beschäftigungsverbot bekommen.

    Bekommt sie trotzdem von den letzten drei netto Gehälter den Durchschnitt als Gehalt oder wird ihr der Monat Mai als 50 Prozent mitberechnet?

    Danke.

    Lg

  9. Victoria

    Hallo,

    ich war von 9.1.2020 – 4.4.2021 im Krankenstand aufgrund einiger Operationen. (Aktuell bin ich noch in der Wiedereingliederung bis 4.4.21).
    Vorher hab ich Vollzeit gearbeitet und ab 5.4.21 arbeite ich wieder Vollzeit.
    Mein Frauenarzt will mich ab heute (6. SSW) ins Beschäftigungsverbot schicken.
    Wie wird mein Geld berechnet?
    Vom Krankengeld oder von meinem normalen Lohn von vorher?

    Und falls es vom Krankengeld berechnet wird, kann ich dann noch 3 Monate arbeiten, dass es vom normalen Lohn berechnet wird?

    Liebe Grüße
    Vici

  10. Helene

    Guten Tag,

    der Arzt möchte mir für meine Teilzeitanstellung ein individuelles BV ausstellen. Ich habe daneben noch eine selbstständige Tätigkeit die 2-3 Stunden die derzeit und auch während der restlichen Schwangerschaft Woche umfasst und wo fraglich ist ob ich die 5500 Euro Jahresverdienst überschreiten werde. Darf ich diese denn dann noch ausüben? Vielen Dank für die Rückmeldung

  11. Lea

    Hallo,
    Ich habe ein Beschäftigungsverbot meines Arbeitgebers ausgesprochen bekommen. Dieser zahlt mir nun zwar ordnungsgemäß meinen normalen Lohn weiter, allerdings fällt der steuerfreie Gutschein weg, den Ich monatlich bekommen habe. Man liest immer wieder, dass der Mutter kein finanzieller Nachteil dadurch entstehen darf, aber keine eindeutigen Aussagen zu steuerfreien „Sachbezügen“.
    Wie verhält es sich damit?
    Ich habe leider keine Klausel in meinem Arbeitsvertrag über diese Vereinbarung, lediglich den Nachweis über deren Erhalt in meiner Lohnabrechnung.
    Meine Steuerberaterin sagt, es sei eine uneindeutige Lage, allerdings hieße es; auf Grund einer wiederholten Gewährung hat ein Arbeitnehmer einen vertraglichen Anspruch erworben.
    Lea

  12. Corinna

    Hallo, bin in der 3 SSW und als Arzthelferin tätig, wir haben viele Covid-Patienten und es kommen natürlich auch täglich Patienten mit Symptomen und V. a. COVID
    Hab nun gelesen das man sich in dem Beruf auch ein Beschäftigungsverbot bekommt wegen der aktuellen Lage. Wissen Sie darüber etwas?
    Vielen Dank

  13. Andreas

    Hallo, meine Frau ist Zahnarzt und wir versuchen seit einiger Zeit (noch erfolglos) schwanger zu werden. Da allerdings der Stress bei der Arbeit aus diversen Gründen sehr hoch ist, haben wir uns überlegt, ob sie 1-2 Monate eine unbezahlte Auszeit nehmen sollte. Nun ist die Frage, wie sich das auf die Lohnfortzahlung im BV auswirkt? Als Zahnarzt geht sie nach Bekanntgabe der Schwangerschaft in das BV. Die Berechnung der Lohnfortzahlung ist ja in der Regel der Durchschnitt der letzten 3 Monate. Was passiert also, wenn sie schwanger wird, aber vor der Schwangerschaft 2 Monate im unbezahlten Urlaub war? Bedeutet das, dass die Lohnfortzahlung trotzdem aus den letzten 3 Monaten errechnet wird? Das wäre in diesem Fall ein extremer Unterschied. Oder wird hier dann der Durchschnitt des Jahresgehalt als Referenz herbeigezogen?
    Danke für eine Antwort oder Empfehlung, wer solche Fragen beantworten kann.

    Mfg,
    Andreas

  14. Sofia

    Mein Arbeitgeber sagte, dass mein Urlaub vor der Entbindung verfällt ist. Ich habe am 17.01.2019 entbindet. Dann habe ich 9 Wochen Mutterschutz und zwei Jahren Elternzeit bis 16.01.2021. Was passiert mit meinem Urlaub von 2018 (Schwanger ab Mai 2018, ab Juli habe ich Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber bekommen). Hat mein Arbeitgeber Recht und meine 29 Urlaubstage aus 2018 verfallen, oder?

  15. Elma

    Hallo 🙂
    Ich hab eine Frage: Wie wird beschäftigungsverbot und elterngeld bei mir gerechnet? Ich arbeite ins Krankenhaus als 100%Kraft und Mitte Dezember jetzt bin ich schwanger und beschäftigungsverbot aber ab 1 Januar müsste ich 75% arbeiten und nicht 100%, wird das dann auf die 75% gerechnet oder 100%? Vielen Dank im voraus

  16. Sophie

    Guten Morgen,

    ich habe eine Frage: Gilt die Lohnfortzahlung beim Beschäftigungsverbot durch die Schwangerschaft auch bei Werkstudenten?

    Vielen lieben Dank im Voraus.

  17. Rebecca

    Hallo,
    ich mache aktuell eigentlich eine Weiterbildung über meinen Arbeitgeber. Diese Weiterbildung ist einmal wöchentlich.

    Seit dem 24.8.20 bin ich nun 4 Tage die Woche im Urlaub und bin bis dato weiter zu Fortbildung gegangen. Der Mutterschutz beginnt eigentlich erst am 19.10.20. Der Urlaub sollte bis dahin weiter 4 Tage die Woche betragen.

    Am 9.9.20 bin ich leider ins Krankenhaus gekommen. Das Krankenhaus hat mir eine Liegebescheinigung ausgestellt. Nun scheint es so, dass ich das Krankenhaus nicht verlassen werde bevor mein Kind da ist, weil das Risiko für das Kind zu groß ist. Die Ärzte hoffen die Geburt noch 8 Wochen rauszuzögern.

    Da es sich rein um einen Grund handelt wegen der Schwangerschaft stelle ich mir die Frage, bin ich nun Krank und falle in 5 Wochen in Krankengeld, bekomme ich ein Beschäftigungsverbot (obwohl ich ja bis auf einen Tag im „Urlaub“ bin, oder bleibe ich 4 Tage im Urlaub und bin 1 Tag krank?

    So ganz blicke ich da nicht durch. Das Krankenhaus sagt, dass über ein Beschäftigungsverbot und eine Krankmeldung der Frauenarzt entscheidet, aber den sehe ich ja in der nächsten Zeit nicht, weil ich hier bleiben muss.

    Danke für die Antwort
    Rebecca

  18. Tina

    Hallo,

    ich habe von meinem Frauenarzt ein Individuelles Beschäftigungsverbot erteilt bekommen. Bin derzeit in der 10 SSW. Vor ca. 5 Monaten hatte ich eine Fehlgeburt gehabt. Am meinen Arbeitsplatz leide ich unter einer besonderen Stressbelastung (Mobbing).

    Aufgrund meines individuellen Beschäftigungsverbot werde ich weiterhin mein Lohn erhalten. Meine frage ist nun. Bekommt mein Arbeitgeber aufgrund von Mobbing von der Krankenkasse mein Lohn erstattet? Und wird mein Arbeitgeber den Grund des Beschäftigungsverbot von der Krankenkasse erfahren? Ärzte haben eine Schweigepflicht aber wie ist es mit den Krankenkassen?

    Meine Sorge ist das mein Arbeitgeber mir später ein schlechts Arbeitszeugnis ausstellt weil er vielleicht auf den Kosten sitzen bleibt.

  19. Natividad

    Hallo ich bin in der 9 ssw und habe von meiner Gynäkologin ein arbeitsverbot bekommen..
    Jetzt hat mir der arbeitgeber gesagt das ich kein Lohn mehr bekomme und ich in krankenstand rutschen würde… Ist das den so richtig? Online lese ich das die mir weiter hin Lohnfortzahlung leisten müssten

  20. Miklos

    Hallo,

    meine Frau war seit Mai 2018 im Elternzeit, soll am 28.10.19 mit dem Arbeit anfangen, sie ist schwanger und hat vom Chef ein Beschäftigungsverbot bekommen ab den 1. Tag, jedoch wurde ab den 28.10 nicht 100% sondern 60% Arbeitszeit vereinbart (Änderungsvertrag). Womit kann mann als Lohnfortzahlung rechnen? Die letzte 3 Monaten vor dem letzten Mutterschutz oder das Geld laut den neuen Änderungsvertrag?

    Vielen Dank!

  21. Sabine

    Guten Tag,
    Ich habe ein Individuelles Beschäftigungs Verbot vom Betriebsarzt erhalten, aufgrund meiner Immunität ( Impfpass) ist nicht mehr aktuell aufgefrischt.
    Mein Hauptberuf ist in der Altenpflege als examinierte Pflegefachkraft. Ich habe noch bis zum 5 Monat gearbeitet. Bis einige Vorfälle während der Arbeitszeit vorgefallen sind, die ich nicht mehr durchführen durfte, und mein Betriebsarzt dann mir den individuellen Beschäftigungs Verbot ausstellte.
    Ich hab aber seid Jahren in einer nebenbeschäftig noch gearbeitet. 450€ Basis. In einem Sonnenstudio/ Kosmetik Bereich.
    Wäre es möglich dort weiterhin trotz Beschäftigungs Verbot dort zu arbeiten. Meine Informationen sind halt das man dies dürfte, so lange man sich und seinen Kind nicht. gefährdet. Und alle gesetzlichen Aspekte einhält.

  22. Elli

    Hallo,
    Bin in der 18. Schwangerschaftswoche und habe seit bestimmt 6 Wochen üble Rückenschmerzen. War beim Orthopäde der feststellt dass durch die Schwangerschaft Bänder gelockert sind und dadurch isg ausgerenkt ist. Schrieb Bericht an meine Gynäkologin mit Empfehlung auf Beschäftigungsverbot wegen Schmerzen beim sitzen stehen etc.
    Ich war deshalb auch schon im Krankenhaus und bei anderen Ärzten und alle haben mir vom Einrenken in der Schwangerschaft abgeraten. Meine gyn meinte das würde gehen. Aber keiner kann mir garantieren dass es sich am nächsten Tag nicht wieder lockert… meine gyn will mir aber kein Beschäftigungsverbot ausstellen, weil der Orthopäde das bei der Diagnose machen müsste und der Orthopäde sagt sie müsste es machen wegen der Schwangerschaft. Ich fühle mich im Stich gelassen. Meine Hausärztin hat sich auch geweigert. Es wäre ihr zu viel Aufwand. Keiner fühlt sich zuständig und ich renn mit meinen Krücken und schmerzen von a nach b und weiß nicht weiter. Ich war 2 Tage bei der Arbeit und hatte danach und nachts solche Schmerzen dass an schlaf nicht zu denken war. Und mein Kreislauf war auch total fertig.
    Kann mir jemand sagen was ich machen könnte. Welcher Arzt ist denn nun zuständig? An wen kann ich mich wenden?

    1. Nadine

      Hallo Elli,
      willkommen im Club. Ich habe ganz genau das gleiche Problem. Ich hab aber auch nicht die Kraft und die Nerven von Arzt zu Arzt zu rennen, geschweige denn kann ich mich stundenlang in ein Wartezimmer setzen. Ich werde mich jetzt über meinen Hausarzt einfach krank schreiben lassen und falle dann halt ins Krankengeld. Aber was bleibt einem auch anders übrig?! Ich finde es eine Schande und einfach traurig wie man einfach in der Luft hängen gelassen wird. Vor allem bin ich wirklich keine Mimose und bekomm quasi noch vom Gym gesagt ich soll mich nicht so anstellen.
      Ich wünsche dir und dem Baby alles Gute… Liebe Grüße Nadine

  23. Tino

    Einen wunderschönen Guten Tag,

    wir sind in folgender Situaton:
    meine Frau ist jetzt in der 12 SSW.
    Leider ist Ihre Übelkeit (hauptsächlich morgens / bist Mittags) inkl. Schwindelgefühlen so heftig, dass sie sei nunmehr 6 Wochen krankgeschrieben ist.
    Ab nächster Woche (hoffen wir mal, dass es nicht so weit kommt …), würde sie dann nur noch Krankengeld bekommen, was sich ja negativ auf das Elterngeld auswirken würde.

    ich habe jetzt viel gelsene, dass der Arzt die Möglichkeit hat, sie Berufsunfähig zu schreiben, wenn er eine Gefahr für Mutter und Kind sehen würde. U.a. wird Übelkeit nach der 12. SSW auch öfers erwähnt.

    Allerdings: ihr Arzt sagt, er können sie dann nur für die ganze Schwangerschaft krankschreiben, nicht aber nur so lange, wie die Übelkeit andauert. Angebl. würde ein vorrübergehendes Berufsverbot nicht gehen.

    Jetzt meine Frage: ist das wahr? Ich verstehe alles, was ich lese so, dass er ein begrenztes Berufsverbot verordnen könnte. Auch z.B. auf Stunden begrenzt (wie etwa 20 – 25 Stunden pro Woche).

    Wäre toll, wenn ihr mir da weiterhelfen bzw. Tips geben könnten.

    Vielen Dank schon mal hierfür und alles Gute!

    Gruß,
    Tino

    1. Jessica

      Soweit ich mich erinnere, wirkt sich eine schwangerschftsbedingte Krankschreibung (also wegen Übelkeit in der Schwangerschaft z.B.) nicht negativ auf das Elterngeld aus. Wenn ich richtig informiert bin, darf kein Nachteil daraus entstehen, wenn eine Frau aufgrund der Schwangerschaft krank geschrieben ist. Man muss dann bei der Beantragung des Elterngeldes mehr als nur die letzten 12 Gehaltsnachweise einrechen.

  24. Katharina

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage zur Lohnfortzahlung während des individuellen Beschäftigungsverbotes. Ich komme gerade aus der Elternzeit und fange am 15.9. wieder an, zu arbeiten. Da ich soeben erfahren habe, dass ich mit 40 Jahren in der 6. Woche schwanger bin, würde ich mich gerne so früh wie möglich-im Grunde von Anfang an- rausnehmen lassen mit diesem individuelle. Besch.verbot. Wie sieht das mit der Lohnfortzahlung aus wenn ich bis dahin keine drei Monate nach der ersten Elternzeit durchgearbeitet habe? Wird sie stark gekürzt oder errechnet sie sich sogar aus dem Einkommen vor meiner ersten Schwangerschaft?
    Danke für Ihre Hilfe.

    1. Katja

      Hallo ich bin gerade in der gleichen Situation. Wie ist das ausgegangen?

  25. Svenja

    Hallo zusammen.
    Kurze Frage wegen Mobbing am Arbeitsplatz. Bin aktuell in der 19. SSW, mein Arbeitgeber weiß bescheid.
    Da mit der vollen Breitseite bei mit dir Demenz zugeschlagen hat, müssen meine Kollegen meine Fehler nacharbeiten, bzw. traue ich ( und so meine Kollegen ) mittlerweile meinem Kopf nicht mehr. Wir sitzen im Büro und müssen unter Stress quasi Höchstleistung erbringen.
    Habe schon Mal mit meiner Frauenärztin über ein BV gesprochen. Sie sagt selbst, dass sie es ungern ausspricht. Habe ich noch andere Möglichkeiten? Bekomme schon Bauchschmerzen, wenn ich nur an die Arbeit denke :-/

    Danke euch

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Svenja,

      ein Beschäftigungsverbot kann auch der Arbeitgeber aussprechen, wenn er es für notwendig erachtet. Sie können sich außerdem an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden, um sich weitere Ratschläge einzuholen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Nadine

    Hallo,

    ich arbeite derzeit ausschließlich im Nachtdienst, ein Kind ist in Planung aber wie verhält es sich sobald ich schwanger bin ? Ich darf ja dann nachts nicht mehr arbeiten, finanzielle Nachteile durch den fehlenden Nachtzuschlag werden dann durch meinen Arbeitgeber ausgeglichen ?
    Wenn ich dann in einen BV gehen würde wenn mein AG mich nicht anderweitig einsetzen kann, zählt dann mein Netto oder Brutto Gehalt ? (Da Nachtzuschläge ja Steuerfrei sind)
    Vielen Dank für eine Antwort im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nadine,

      bitte lassen Sie sich in solchen Belangen von Ihrer lokalen Mutterschaftsgeldstelle beraten, die Ihnen konkrete Aussagen zu Ihrer Situation geben kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Lucia

    Hallo,
    ich arbeite als Erzieherin in einer Kinderkrippe und wegen fehlenden Impfschutz habe ich ein Arbeitsverbot/Beschäftigungsverbot bis zur ende meiner Schwangerschaft bekommen. Die Einrichtung ist klein, deswegen konnten sie mir keinen anderen Arbeitsplatz, in dem ich kein Kontakt mit kleinen Kindern haben würde, anbieten.
    Vor Kurzem hat mich meine Leiterin gefragt, ob ich einige Büroarbeiten, Zuhause, für sie erledigen könnte. Das würde ich gerne machen, aber darf ich es?
    LG

  28. martina

    hay ich bin azubi in der Gastronomie seid 4 Wochen krank geschrieben wegen übelkeit und berechen ,mein Arbeitgeber hab ich telefonisch und per Post mit der kopie meines mutter Passes informiert das ich schwanger bin habe extreme Krampfadern die nach der Geburt auch entfernt werden müssen habe mein Fa um ein bv gebeten sie sagt die übelkeit und erbrechen gehen weg erbrechen ja üblkeit nein nehme vomex die machen mich so müde habe zu uhr gesagt ich kann nicht arbeiten wenn ich Tabletten nehme die mich müde machen und die gegen die übelkeit nicht mehr helfen und habe sie gefragt wie ich das machen soll mit denn engen Kompression s Strümpfen arbeiten soll die meinte das geht schon.bin Rat los mein Chef hat kein Verständnis.

  29. Michelle

    Hallo!

    Ich habe in den letzten 7 Monaten in Teilzeit gearbeitet. Vorher war ich in Elternzeit. Ab 01.04.2019 war ich für eine Vollzeitbeschäftigung vorgesehen, Nun hat mein Arzt mir vor zwei Wochen ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Bekomme ich nun ab April trotzdem mein Vollzeit Gehalt oder muss ich finanzielle Einbußen befürchten?

    Über Infos würde ich mich sehr freuen.

    1. Kathrin

      Guten Tag,
      ein ähnliches Problem habe ich auch.
      Leider finde ich online keine verlässliche Auskunft.
      Können Sie uns weiterhelfen?

      VG Kathrin

      1. Mandy

        Hallo ich bin in der 8 Woche schwanger arbeite als schulbegleiter auf Grund von corona und weil es mir nicht gut geht möchte ich mit mein Arzt reden das ich ins beschäftigungsverbot gehe ist das in meiner Situation über Haupt möglich

    2. Mali

      Hallo Michelle
      Ich bin in der selben Situation. Wie war es denn bei dir damals ?

  30. Ronja

    Hallo!

    Folgendes:
    Ich arbeite neben meiner Teilzeitbeschäftigung noch in einem Minijob in der Gastronomie. Dort werden mir nur geleistete Stunden ausgezahlt. Auch während der Schwangerschaft habe ich dort gearbeitet. Allerdings kam es zu zahlreichen Ausfällen meiner Stunden und somit auch meines Lohns, der vor der Schwangerschaft immer bei 350€ lag. Durch die Schwangerschaft bedingt, war ich häufig krank geschrieben und körperlich nicht in der Lage zu arbeiten.
    Nun befinde ich mich seit einer Woche im Mutterschutz. Ist es tatsächlich so, dass sich die Lohnfortzahlung nur auf den Verdienst der letzten 13 Wochen bezieht oder gibt es wie in meinem Fall auch Ausnahmen? Schließlich hatte ich nur aufgrund meiner Schwangerschaft einen Verdienstausfall von 150 bis 350€ monatlich im Vergleich zu den Monaten vor der Schwangerschaft.

    Vielen Dank!

    1. Markus k.

      Hallo
      Hallo, es geht hier um meine Frau. Sie ist als Erzieherin tätig .Sie war in einem Ausbildungsverhältniss bis 20 August 2020.
      Seit 21.August 2020 arbeitet sie in einem unbefristet Verhältnis.
      Seit letzter Woche wissen wir das sie Schwanger ist (6-7 woche).Am 8.10 haben wir ein Arzt Termin und wahrscheinlich wird auf einen Beschäftigungsverbot hinaus laufen.
      Jetzt die Frage was wir uns stellen ist wie der Entgelt berechnet wird??Wenn man ,3 Monaten vor der Schwangerschaft beginn ,rechnet war sie noch in der Ausbildung?
      Als Azubi hatte sie 750 £ netto verdient.Seit August verdient sie 1580 € netto.
      Können sie uns weiterhelfen?

      Mfg

  31. Birgit

    In diesem Fall kann Ihre Tochter sich an den zuständigen Betriebsarzt wenden. Er kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und anderen Parametern prüfen, ob ggf. ein betriebliches oder ein ärztliches Beschäftigungsverbot erteilt werden kann.

  32. Brigitte

    Hallo, es geht hier um meine Tochter. Sie ist als Krankenschwester tätig und bekommt von ihrem Hausarzt oder Frauenarzt keine Unterstützung zwecks Beschäftigungsverbot. Sie arbeitet mit Demenzkranken Patienten . Außerdem geht es ihr in der Schwangerschaft nicht gut und war bisher krank geschrieben. Was könnte man denn noch tuen ? MFG

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