Aufhebungsvertrag: Was Arbeitnehmer beachten sollten

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 27. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Wann macht ein Auflösungsvertrag durch den Arbeitnehmer Sinn?
Wann macht ein Auflösungsvertrag durch den Arbeitnehmer Sinn?

Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer läuft nicht immer alles rosig. Es kann verschiedene Gründe dafür geben, dass der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis beenden möchte. Auch seitens des Arbeitgebers kann eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewünscht sein.

Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer ist meistens kein Problem, sofern dieser sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen hält. Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber hingegen muss ein triftiger Grund vorliegen, damit er verhaltens- oder betriebsbedingt entlassen werden kann. Zudem besteht für viele Arbeitnehmer auch ein sogenannter Kündigungsschutz.

Deswegen bietet sich im Arbeitsrecht auch ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber an. Durch diesen müssen die Kündigungsfristen nicht eingehalten werden und als Arbeitnehmer können Sie eine Abfindung aushandeln. Aber welche grundlegenden Unterschiede weisen Kündigung und Aufhebungsvertrag auf?

Welche Vor- und Nachteile bestehen beim Abschluss vom Aufhebungsvertrag für den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Was können Sie tun, wenn der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber verweigert wird? Wie können Sie den Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Kompaktwissen: Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer

Welche Vorteile bietet ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer?

Einigen sich Arbeitsnehmer und -geber auf einen Aufhebungsvertrag, entfallen die Kündigungsfristen. Somit ein schneller Jobwechsel möglich.

Worauf gilt es bei der Formulierung eines Aufhebungsvertrages zu achten?

Die wichtigsten Punkte, die Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag beachten sollten, können Sie unter anderem diesem Muster entnehmen.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag nicht akzeptiert?

Ein Aufhebungsvertrag wird grundsätzlich im gegenseitigen Einverständnis vereinbart. Kommt der Arbeitgeber Ihrer Bitte nach einem Aufhebungsvertrag nicht nach, bleibt in letzter Konsequenz meist nur die Kündigung.

Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag durch den Arbeitnehmer?

Bei einer Kündigung handelt es sich um eine einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Diese ist an die gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden und richtet sich nach der Beschäftigungsdauer im jeweiligen Unternehmen. Bei einer siebenmonatigen bis zweijährigen Unternehmenszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat.

Sind Sie allerdings bereits über 20 Jahre im gleichen Unternehmen angestellt, muss eine Frist von sieben Monaten eingehalten werden. Oftmals wollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber allerdings nicht so lange warten und schließen aus diesem Grund einen Aufhebungsvertrag ab.

Dieser ermöglicht es Ihnen, auch außerhalb der Kündigungsfristen das Beschäftigungsverhältnis zu beenden. Zudem muss ein bestehender Kündigungsschutz nicht berücksichtigt werden. Dieser besteht beispielsweise, wenn Sie schwanger oder schwerbehindert sind.

Ein Aufhebungsvertrag durch den Arbeitnehmer kann einer Kündigung vorausgehen, die Ihnen gedroht hätte.
Ein Aufhebungsvertrag durch den Arbeitnehmer kann einer Kündigung vorausgehen, die Ihnen gedroht hätte.

Grundsätzlich muss ein Aufhebungsvertrag sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber gewollt sein.

Beide Parteien müssen dem Vertrag zustimmen, andernfalls kann das Arbeitsverhältnis nicht aufgehoben werden. Zudem kann eine Abfindung ausgehandelt werden. Diese wird mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt.

Ein Auflösungsvertrag ist vom Arbeitnehmer oftmals gewünscht, wenn dieser eine neue Stelle in Aussicht hat und diese vor dem Ende der Kündigungsfristen antreten möchte. Auch ein Umzug in eine andere Stadt kann ein Grund für einen Aufhebungsvertrag sein. Arbeitnehmer in Elternzeit, die ihre Beschäftigung nicht in Teilzeit fortführen können, beantragen ebenfalls oftmals einen Aufhebungsvertrag, um aus dem Beschäftigungsverhältnis auszuscheiden.

Wann ist ein Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer wirksam?

Bestimmte formelle Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit ein Aufhebungsvertrag wirksam ist. Arbeitnehmer sollten in jedem Fall darauf achten, dass der Vertrag in Schriftform geschlossen wird. Gemäß § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss der Aufhebungsvertrag nämlich von beiden Seiten unterschrieben werden.

Ist der Arbeitgeber verhindert, kann auch ein Mitarbeiter der Personalabteilung den Auflösungsvertrag unterschreiben. Aufhebungsverträge per Mail oder Fax sind nicht rechtswirksam. Auch eine mündliche Aufhebung des Beschäftigungsverhältnisses ist nicht möglich.

Nach einem Urteil vom Bundesarbeitsgericht vom 16.01.1992 [Az. 2 AZR 412/91] ist ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ebenfalls unwirksam, wenn keine Bedenkzeit geboten wird. Überrumpelt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer und drängt ihn zur sofortigen Unterzeichnung des Schriftstücks, ist dieses nicht rechtswirksam.

Es ist grundsätzlich unzulässig, einem Arbeitnehmer wegen eines Betriebsübergangs zu kündigen (§ 613a Abs. 4 BGB). Versucht der Arbeitgeber dieses Gesetz allerdings durch einen Aufhebungsvertrag zu umgehen, kann dieser ebenfalls unwirksam sein. Im Zweifelsfalls kann ein Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen, ob der Vertrag rechtswirksam ist oder nicht.

Formulierung: Aufhebungsvertrag durch den Arbeitnehmer beim Arbeitgeber erbitten

Aufhebungsvertrag: Der Arbeitnehmer kann eine Bitte an den Arbeitgeber verfassen.
Aufhebungsvertrag: Der Arbeitnehmer kann eine Bitte an den Arbeitgeber verfassen.

Soll eine Bitte um einen Aufhebungsvertrag geschrieben werden, die an den Arbeitgeber gerichtet ist? Wenn ein Aufhebungsvertrag seitens Arbeitnehmer angeregt werden soll, muss zunächst der Arbeitgeber gefragt werden, ob dieser dem Aufhebungsvertrag zustimmt oder nicht. Dazu muss ein Antrag an den Arbeitgeber gestellt werden. Dieser kann formlos sein.

Die Bitte um einen Aufhebungsvertrag kann vom Arbeitnehmer sowohl mündlich als auch schriftlich verfasst werden. Generell bietet es sich aber an, den Antrag schriftlich zu verfassen und via E-Mail, Fax oder in Briefform an den Arbeitgeber zu senden. Denken Sie vor allem auch daran, Ihrem Chef eine Frist für die Rückmeldung zu setzen.

Eine Bitte um einen Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer kann als Vorlage kostenlos heruntergeladen werden. Folgendermaßen könnte diese aussehen:

Vorname Name
Straße Hausnummer
PLZ Ort

Unternehmen
z. H. Vorname Name
Straße Hausnummer
PLZ Ort

Ort, Datum

Bitte um einen Aufhebungsvertrag [MUSTER]

Sehr geehrte/r Herr/Frau xyz,

wie bereits mit Ihnen besprochen, bitte ich Sie um die Aufhebung meines Beschäftigungsverhältnisses zum xx.yy.zzzz. Meinen Resturlaub von xy Tagen würde ich mir gern auszahlen lassen.

Stimmen Sie einem Abschluss eines Aufhebungsvertrags nicht zu, kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum xx.yy.zzzz. Den mir zustehenden Resturlaub nehme ich in diesem Fall bis zum Ende meines Arbeitsverhältnisses vom xx.yy.zzzz bis zum xx.yy.zzzz.

Stellen Sie mit bitte ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]

Denken Sie daran, dass es sich bei der Bitte nur um ein Muster für einen Aufhebungsvertrag durch den Arbeitnehmer handelt. Dieses muss individuell für den Einzelfall angepasst werden. Lassen Sie Ihrem Arbeitgeber genügend Zeit, um über den Vertrag nachzudenken und diesen ggf. aufzusetzen.

Aufhebungsvertrag: der Arbeitgeber stimmt nicht zu

Der Arbeitgeber stimmt dem Aufhebungsvertrag nicht zu. Was können Sie tun?
Der Arbeitgeber stimmt dem Aufhebungsvertrag nicht zu. Was können Sie tun?

Arbeitnehmer stellen sich oftmals eine entscheidende Frage: Muss der Arbeitgeber einem Aufhebungsvertrag zustimmen? Grundsätzlich haben Sie als Arbeitnehmer keinen Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag. Stimmt der Arbeitgeber dem Aufhebungsvertrag nicht zu, können Sie ihn nicht dazu zwingen. Ein Aufhebungsvertrag kann nur geschlossen werden, wenn sich beide Parteien einig darüber sind.

Auch wenn Sie Ihrem Chef eine Anzahl an potentiellen Nachfolgern präsentieren, muss dieser Sie nicht vor der gesetzlichen Kündigungsfrist aus dem Arbeitsverhältnis entlassen. In der Regel zwingen Arbeitgeber Ihre Arbeitnehmer allerdings nicht dazu, weiter für sie zu arbeiten, wenn sie einen Aufhebungsvertrag wünschen.

Einige Arbeitnehmer kommen daher auf die Idee, einfach nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen und so eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung zu erwirken. Dies stellt allerdings eine Pflichtverletzung dar, die sie zum Schadensersatz verpflichtet. Muss eine Ersatzkraft eingestellt werden, damit die Arbeit des Mitarbeiters erledigt werden kann, könnte der Arbeitgeber sich diesen Schaden von Ihnen ersetzen lassen.

Es macht allerdings häufig Sinn, den Arbeitgeber erneut auf die Situation und den Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer anzusprechen. Wenn der Arbeitnehmer ihm deutlich machen kann, weshalb er den Auflösungsvertrag so dringend wünscht, kann der Arbeitgeber oftmals umgestimmt werden und unterschreibt das Dokument.

Gibt es eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag durch den Arbeitnehmer?

Soll der Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer aus geschlossen werden, wird in der Regel keine Abfindung vereinbart. Diese wird vor allem zugebilligt, wenn der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber ausgeht. Der Grund dafür ist meistens betriebsbedingt. Meistens beträgt die Abfindung einen halben Brutto-Monatsverdienst pro Beschäftigungsjahr im Unternehmen.

Nicht selten sind allerdings auch Abfindungen in Höhe von 0,25 oder 1,0 Brutto-Monatsverdienst pro Beschäftigungsjahr angemessen. Da dies allerdings nur eine ungefähre Orientierung bietet, kommt es im Arbeitsrecht oftmals zu viel zu niedrigen oder zu hohen Abfindungen.

Dazu ein kleines Beispiel: Ein Arbeitnehmer ist seit zehn Monaten im Unternehmen beschäftigt. Weil der Arbeitgeber nicht mit seiner Arbeitsleistung zufrieden ist, bietet dieser ihm einen Aufhebungsvertrag an. Der Arbeitgeber sieht eine Regelabfindung von 0,5 Brutto-Monatsgehältern vor.

Bei einem Verdienst von 2000 Euro brutto im Monat wären dies (0,8 x 2000 x 0,5 =) 800 Euro. Diese Abfindung ist allerdings viel zu niedrig. Sinn macht in diesem Fall eher eine Abfindung von zwei bis vier Monatsgehältern. Kommt Ihnen als Arbeitnehmer die Abfindung zu niedrig vor, können Sie Ihrem Arbeitgeber eine höhere Summe vorschlagen. Oftmals lohnt sich dabei auch die Beratung eines im Arbeitsrecht versierten Anwalts.

Hat die Abfindung eine Auswirkung auf die Steuer?

Eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag durch den Arbeitnehmer ist möglich.
Eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag durch den Arbeitnehmer ist möglich.

Grundsätzlich handelt es sich bei einer Abfindung nicht um ein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Das bedeutet im Klartext, dass keine Sozialversicherungsbeiträge davon abgeführt werden müssen. Allerdings sind sie einkommensteuerpflichtig.

Es ist durchaus möglich, dass durch die im Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer vereinbarte Abfindung eine höhere Steuerprogression verursacht wird. In diesem Fall erhöht sich Ihr Jahresbruttoverdienst und Sie rutschen in den nächsthöheren Steuersatz.

In einem solchen Fall existiert die sogenannte Fünftelregelung. Für die Abfindungszahlung gilt dabei ein ermäßigter Steuersatz. Dieser wird verrechnet als hätten Sie über fünf Jahre jeweils ein Fünftel der Abfindung erhalten. Dadurch verringert sich Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen.

Dies kommt Ihnen vor allem zugute, wenn Ihr Jahresbruttoverdienst niedrig ist. Bereits bei einem Jahresbruttoverdienst von über 52.882 Euro als Lediger zahlen Sie den Spitzensteuersatz, weshalb die Fünftelregelung nicht mehr von Vorteil für Sie ist.

Droht eine Arbeitslosengeldsperre bei einem Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer?

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer abschließen, kann grundsätzlich eine Sperrzeit von der Agentur für Arbeit verhängt werden. Dies ist vor allem der Fall, wenn die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden oder Sie das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen und nachweisbaren Grund beendet haben.

Sie müssen keine Sperrzeit vom Arbeitslosengeld befürchten, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen personen- oder betriebsbedingt gekündigt hat oder dies der Anlass für den Aufhebungsvertrag war. Als Arbeitnehmer haben Sie die Arbeitslosigkeit in diesem Fall nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Haben Sie Ihrem Arbeitgeber allerdings durch Fehlverhalten einen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegeben, kann auch hier eine Sperrzeit von der Agentur für Arbeit drohen. Die Sperrzeit für das Arbeitslosengeld I kann bis zu zwölf Wochen betragen. Wurde die Arbeitslosigkeit von Ihnen zu spät ans Arbeitsamt gemeldet, kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld für eine Woche ruhen.

Wie kann die Sperrzeit vermieden werden?

Der Arbeitnehmer möchte einen Aufhebungsvetrag: Eine Sperre beim Arbeitslosengeld kann die Folge sein.
Der Arbeitnehmer möchte einen Aufhebungsvetrag: Eine Sperre beim Arbeitslosengeld kann die Folge sein.

Bereits bevor Sie einen Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer unterschreiben, sollten Sie daran denken, dass Ihnen eine zwölfwöchige Sperrzeit des Arbeitslosengeldes verhängt werden kann. Damit dies nicht geschieht, sollten Sie an die gesetzlichen Kündigungsfristen denken. Außerdem sollten Sie den Abschluss eines Aufhebungsvertrags unverzüglich an die Agentur für Arbeit melden.

Auch die Aussicht auf eine neue Stelle kann dafür sorgen, dass die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld nicht sperrt. Dazu dient bereits eine feste Zusage oder nachweislich konkrete Aussichten auf den neuen Job, auch wenn es damit im Endeffekt nicht geklappt hat.

Weitere Gründe, die eine Sperrzeit verhindern können, sind:

  • Möglichkeit einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Arbeitsüberforderung
  • Erziehungsgemeinschaft

Ebenfalls kann eine Abfindung ein wichtiger Grund für die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags sein. Hätten Sie durch eine drohende ordentliche Kündigung keine Abfindung erhalten, verhängt das Arbeitsamt in der Regel keine Sperrzeit beim Abschluss eines Auflösungsvertrags. Dies ist unabhängig von der Höhe der Abfindung.

Muss der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag bei der Agentur für Arbeit melden?

Sie müssen sich bei der Agentur für Arbeit grundsätzlich als arbeitssuchend melden, wenn Sie keine Aussicht auf eine neue Stelle haben. Dies muss drei Monate vor dem Ende der Beschäftigung geschehen. Ist die Kündigungsfrist kürzer als drei Monate, muss der Arbeitnehmer sich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit melden.

Haben Sie einen Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer unterschrieben und Ihr Beschäftigungsverhältnis endet bereits innerhalb des nächsten Monats, haben Sie drei Tage Zeit, das Arbeitsamt darüber in Kenntnis zu setzen. Melden Sie sich nicht rechtzeitig, droht eine einwöchige Sperrzeit für das Arbeitslosengeld.

Anschließend müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Dies muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit geschehen und kann frühestens drei Monate vor der voraussichtlichen Arbeitslosigkeit erfolgen.

Interessant: Wird Ihnen eine zwölfwöchige Sperrzeit vom Arbeitslosengeld verhängt, mindert sich auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Haben Sie beispielsweise einen Anspruch auf zwölf Monate ALG 2 und werden davon drei Monate gesperrt, besteht nur noch ein Anspruch auf neun Monate ALG 2.

Wann kann der Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbieten?

Kann ein Aufhebungsvertrag nach einer Kündigung durch den Arbeitnehmer erfolgen? Ja, dies ist möglich.
Kann ein Aufhebungsvertrag nach einer Kündigung durch den Arbeitnehmer erfolgen? Ja, dies ist möglich.

Neben dem Arbeitnehmer kann auch der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorschlagen. Auch in diesem Fall müssen beide Parteien mit dem Abschluss dieses Vertrags einverstanden sein. Die Gründe für einen Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber können dabei ganz unterschiedlich sein.

Oftmals soll einem oder mehreren Mitarbeitern aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt werden. Damit die rechtlichen Unsicherheiten, die eine betriebsbedingte Kündigung nach sich zieht, vermieden werden können, wird ein Aufhebungsvertrag vorgeschlagen. Der Arbeitnehmer hat dann die Möglichkeit, sich dafür oder dagegen zu entscheiden. Meistens wird ihm zudem eine Abfindung angeboten, die bei einer Kündigung kein Thema gewesen wäre.

Außerdem kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Verfehlung vorwerfen, die eine ordentliche verhaltensbedingte oder gar eine außerordentliche Kündigung zur Folge hätte. Da eine solche Kündigung oftmals vor dem Arbeitsgericht landet und weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer wissen, ob diese Bestand hat, wird der Pflichtverstoß diskret und schnell durch einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitnehmer geregelt.

Für den Arbeitgeber hat ein Aufhebungsvertrag vor allem den Vorteil, dass er sich nicht zwangsläufig an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten muss. Zudem können Mitarbeiter, die vom Kündigungsschutz betroffen sind, durch einen Auflösungsvertrag aus dem Beschäftigungsverhältnis entlassen werden.

Welche Optionen haben Sie, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag durch den Arbeitgeber angeboten wird?

Grundsätzlich müssen Sie keinen Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber annehmen. Der Vertrag und damit auch die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses wird nur wirksam, wenn Sie damit auch einverstanden sind und diesen unterschreiben.

Beachten Sie allerdings, dass ein Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung verbunden sein kann, die Sie im Falle einer Kündigung nicht bekommen würden. Zudem können Sie mit Ihrem Chef wichtige Punkte im Aufhebungsvertrag verhandeln. Beispielsweise kann geregelt werden, ob Sie sich Ihre Resturlaubstage auszahlen lassen wollen oder den Urlaub bis zum Ende Ihres Beschäftigungszeitraums nehmen.

Generell macht sich eine Kündigung schlechter im Lebenslauf als wenn Sie und Ihr Arbeitgeber sich gemeinsam für ein Ende der Beschäftigung entschieden haben. Zudem können Sie im Aufhebungsvertrag vereinbaren, dass Ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt und eventuelles Fehlverhalten verschwiegen bleibt.

Beachten Sie allerdings auch immer das Risiko, dass die Agentur für Arbeit eine Sperre für das Arbeitslosengeld verhängen kann, wenn der Aufhebungsvertrag vom Arbeitnehmer unterschrieben und somit eine Arbeitslosigkeit absichtlich herbeigeführt wurde.

Hinweispflicht des Arbeitgebers

Im Aufhebungsvertrag durch den Arbeitnehmer kann ein Arbeitszeugnis gefordert werden.
Im Aufhebungsvertrag durch den Arbeitnehmer kann ein Arbeitszeugnis gefordert werden.

Sollte sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertrag in Betracht kommen, steht der Arbeitgeber in der sogenannten Hinweispflicht. Der Arbeitgeber muss Sie darauf hinweisen, dass von der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld verhängt werden kann. Zudem muss er Sie darüber informieren, dass Abfindungszahlungen evtl. auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden können.

Die nachteiligen Folgen müssen allerdings nur durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer weitergegeben werden, wenn folgende Gegebenheiten vorliegen:

  • Durch die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann das Entstehen einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft verhindert werden. Dazu zählt beispielsweise die betriebliche Altersvorsorge.
  • Der Arbeitnehmer kann aufgrund besonderer Umstände darauf bestehen.
  • Dem Arbeitgeber ist bewusst, dass der Arbeitnehmer sich nicht über die Folgen und die Tragweite seiner Handlungen im Klaren ist.

Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag als Arbeitnehmer unterschreiben, kann es sich anbieten, anwaltlichen Rat einzuholen. Die Tragweite der sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen ist den meisten Arbeitnehmern nicht vollumfänglich bewusst.

Aufhebungsvertrag durch den Arbeitnehmer: kostenloses Muster

Ein Aufhebungsvertrag muss zahlreiche Klauseln enthalten, damit dieser rechtswirksam ist und alle Eventualitäten abdeckt.

Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer als Muster

Hier erhalten Sie ein kostenloses Muster für einen Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Wir haben für Sie eine Vorlage für einen Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer zusammengestellt.

Grundsätzlich muss der Aufhebungsvertrag als Muster für Arbeitnehmer immer auf den individuellen Einzelfall angepasst werden.

Laden Sie es sich hier als Word- oder PDF-Datei herunter!

Download: Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer als Muster (.pdf)

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Aufhebungsvertrag: Was Arbeitnehmer beachten sollten
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

38 Gedanken zu „Aufhebungsvertrag: Was Arbeitnehmer beachten sollten

  1. David

    Hallo,

    folgenden Situation:
    Ich haben vor eine Woche meine Betriebsbedingte Kündigung erhalten. Diese ist rechtmäßig und ich habe 3 Monate Kündigungsfrist (Vertraglich geregelt).
    Mein Chef ha mir nun angeboten, mich nach dem 1 Monat nach der Kündigung freizustellen, den zweiten Monat dann noch normal zu bezahlen und ich verzichte auf den dritten Monat meiner Kündigungsfrist. Ich bin also nicht nach 3, sondern 2 Monaten arbeitslos, muss aber nicht mehr die vollen 3, sondern nur noch einen Monat arbeiten.
    Dies hat auch damit zu tun, dass er sagte, dass er den dritten Monat sowieso nicht mehr bezahlen könnte.
    Ist es aufgrund der Umstände generell möglich einen Aufhebungsvertrag aufzusetzen der garantiert, dass keine Sperrzeit verhängt wird? Habe mir bisher die Finger wund gegoogelt und war auch noch auf den Rückruf der Agentur für Arbeit.
    Bin über jede Hilfe dankbar.

  2. Robyn

    Hallo,
    mein Arbeitsvertrag (38,5h) hat eine 12 monatige Kündigungsfrist zum Ende des Quartals, wohl auch von Arbeitgeberseite gleich lang. Somit wohl rechtens?

    „Nach der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.“

    Ab Mitte April – Ende Juli bin ich in Mutterschutz.
    Jetzt habe ich ein tolles Jobangebot ab August Teilzeit (19h) woanders anzufangen.
    Wie komme ich am besten aus meinem Arbeitsvertrag raus?
    Aufhebungsvertrag? Kündigung? Vertrag auf Teilzeit umstellen? Wann? noch im März oder erst im April ansprechen?
    Ich möchte nicht auf mein Mutterschaftsgeld verzichten….

  3. Alisa

    Hallo,
    ich mache zur Zeit eine Umschulung zur Steuerfachangestellte. Ein Praktikum von 15 Monaten unentgeltlich wurde vereinbart zwischen Steuerberater und mir. Die Probezeit von 2 Monaten habe ich bestanden. Nach 4 Monaten Arbeitsverhältnis bietet er mir ein Aufhebungsvertrag an.
    a) Was passiert wenn ich nicht einwillige?
    b) Falls ich einwillige, dann hätte ich gern ein Praktikumszeugnis. Worauf muss ich achten?

  4. Noah

    Ein Aufhebungsvertrag könnte praktisch sein. Ich habe anderswo eine gute Stelle gefunden. Sie brauchen jedoch jemanden ab sofort. Meine Kündigungsfrist wäre vier Wochen. Wäre es durchaus sinnvoll dies im Voraus mit dem Arbeitgeber zu besprechen?

  5. Brom

    Ich bin seit 34jahren im Unternehmen und hatte jetzt einen leichten Schlaganfall und bin physisch nicht mehr in der Lage, meinen stressigen Beruf als Abteilungsleiter weiterzuführen, bzw möchte ich meine Gesundheit nicht aufs Spiel setzen. Wie kann ich meinem Arbeitgeber gegenüber einer beidseitigen Kündigung auftreten, da ich meine Abfertigung alt nicht aufs Spiel setzen möchte.

  6. Mimi70

    Ich arbeite seit über 13 Jahre im Betrieb, habe die Möglichkeit einer höheren Position in einer anderen Stadt zubekommen. Zudem möchte ich mit meinem Freund zusammen ziehen, wie kann ich vor meiner regulären Kündigungsfrist aus dem Vertrag? Was ist wenn der Arbeitgeber kein Aufhebungsvertrag zustimmt?

  7. Duygu

    Hallo, ich habe bereits mit meiner Vorgesetzten gesprochen, und sie meinte dass grundätzlich nichts gegen einen Aufhebungsvertrag spricht. Allerdings möchte ich meine Arbeit deswegen beenden um in Südtirol eine Teilzeit Ausbildung zu starten. Ich werde vorort auch nach Arbeit suchen. Kann ich es in meinem Fall irgendwie umgehen eine Sperrzeit vom Arbeitslosengeld zu bekommen?

  8. Thomas R.

    Hallo an alle, ich habe eine Frage zu diesem Thema und würde mich über rechtliche Tipps sehr freuen.

    Ich versuche es einigermaßen Übersichtlich zu beschreiben.
    Ein Mitarbeiter, welcher gerade einmal einen Monat im Betrieb ist, bittet um einem Aufhebungsvetrag, um einer „Kündigung“ seitens des Arbeitsgebers/nehmers aus dem Weg zu gehen. Diesem wurde zugestimmt. Einen Tag nach dem Abschluss des Aufhebungsvertrages wurde eine Krankschreibung vorgelet bis einschließlich dem letzten offiziellen Arbeitstag. Welche Möglichkeiten hat man als Arbeitgeber ? Über eine Abfindung brauchen wir hier nicht sprechen, dies ist klar. Aber steht dem Arbeitnehmer in solch einem Fall das volle Gehalt zu oder gibt es hier einige Sachen zu beachten. (Krankschreibung in der Probezeit oder Krankschreibung nach einer Aufhebungsvertrag ?

  9. Elisabeth K.

    Hallo.
    Ich bin zur Zeit krankgeschrieben und möchte gerne einen Aufhebungsvertrag aufsetzen da ich eine neue stelle angeboten bekommen habe. Ich habe gelesen das man dem Chef überlegzeit geben sollte. Ich wollte am Montag einen Termin im personalbüro für Donnerstag oder Freitag machen das ich bis zum Wochenende noch raus bin und am Montag meine neue stelle anfangen kann. Wie mach ich das am besten? Doch schon früher hinfahren oder eine Email schreiben wo ich um einen Aufhebungsvertrag bitte?

    Lg Lissi

  10. Dirk

    Ich möchte zum 12.09. einen Meisterkurs in Vollzeit beginnen. Bin seit 7 Jahren im Betrieb. Mein Betrieb unterstützt dies nicht, somit muss ich aus dem Betrieb ausscheiden. Ich würde gerne bis zum 11.09. im Betrieb arbeiten. Wie kann /muss ich kündigen bzw. wäre ein Aufhebungsvertrag zum 11.09. sinnvoller ?
    Vielen Dank für eine Info.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dirk,

      Ihre Kündigungsfrist ergibt sich aus Ihrem Arbeitsvertrag. Sollte diese zu lang sein, könnte ein Aufhebungsvertrag eine Lösung sein. Dabei sollten Sie sich jedoch unbedingt von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Nyagina

    Ich bin ab 01.01.2019 als MFA in einer Praxis angestellt, sowohl die Stelle, als auch die Umgangsformen mit Kollegen und das gesamte Paket haben mir nicht gefallen. Da ich ein neues Jobangebot habe und möchte nicht die gesetzliche Kündigungsfrist von 14 Tagen abwarten, wäre es geeignet, wenn ich den Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitte und ist er in dem Fall mit irgendwelchen Nachteilen verbunden?
    Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nyagina,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und deswegen auch keine bestimmte Vorgehensweise empfehlen dürfen. Ein Anwalt kann sie dazu beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Iria

    Hallo liebes Team,

    bin seit 15 Jahren und 9 Monaten in meinem jetzigen Betrieb.
    Nach langer Suche habe ich endlich etwas neues gefunden (statt 100km Fahrtzeit am Tag nur noch etwa 20km).
    Meine reguläre Kündigungsfrist sind 6 Monate. Zu denen habe ich auch gekündigt. Würde aber gerne einen Aufhebungsvertrag verhandeln wollen.
    Eine Abfindung gibt es aber trotz der langen Zugehörigkeit nur wenn man mir gekündigt hätte oder?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Iria,

      ob Sie bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung bekommen, hängt davon ab, wie Sie verhandeln. In der Regel ist es ratsam, sich bei der Aufsetzung eines Aufhebungsvertrags von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Thomas

    Frage: Ich hatte einen Aufhebungsvertrag erbeten´und gleichzeitig zur regulären Frist meine Kündigung ausgesprochen. Die neue Arbeitsstelle kann ich jetzt aus aber nicht antreten und benötige deshalb mehr Zeit zur Jobsuche. Kann ich den von mir beantragten Aufhebungsvertrag einfach nicht unterschreiben?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,

      ein Aufhebungsvertrag ist nur gültig, wenn er von beiden Seiten unterschrieben wird. Insofern sollte Ihnen diese Option offenstehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Maik

    Hallo,
    ich warte auf meinen Aufhebungsvertrag doch mein Arbeitgeber sagt das er auf die Zustimmung der Agentur für Arbeitet wartet.
    Kann das sein oder ist dies eine Verzögerungstaktik?
    Vielen Dank und LG

  15. Gabriele M.

    Hallo,
    ich habe nach 14 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt. Grund ist eine ständige Überlastung, die nicht mehr zumutbar war. Arbeitszeiten von 60 Std. pro Woche ohne Ausgleich normal.
    Nun hat mir der Chef einen Aufhebungsvertrag angeboten. Als Abfindung einen Monatsgehalt.
    Kann ich hier mehr verlangen? Ist eine Sperrfrist beim Arbeitsamt trotzdem gegenben?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gabrielle M.,

      ein Aufhebungsvertrag ist etwas, das Sie unbedingt mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen sollten. Dieser kann individuell einschätzen, was in Ihrer Situation angemessen wäre und Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen. Um eine Sperrzeit beim Arbeitsamt nicht in Kauf nehmen zu müssen, wäre es ein entsprechendes ärztliches Attest hilfreich. Sie sollten aber auch dies mit dem Jobcenter besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Marvin G.

    Hallo,

    Ich habe kurz vor meiner Gesellenprüfung einen arbeitsunfall gehabt und konnte somit nicht an der Praktischen prüfung teilnehmen
    am 15.6. habe ich meinem chef telefonisch geschrieben das ich den unfall hatte und nach dem arzt besuch mit ihm telefoniert in diesem telefonat habe ich ihm erklärt was passiert ist und wie die prognose aussieht
    am 19.6 (eintag vor meiner Gesellenprüfung) hat er mich angeschrieben und angemeckert
    wortlich „was stimmt mit dir eigentlich nicht?! ist das normal was du hier abziehst“
    ich schrieb ihm zurück „Ich ziehe hier nichts ab, ich habe mich verletzt und werde nicht an der prüfung teilnehmen können, ich werde die prüfung als externer prüfling nach machen“
    Die Innung hatte ich am 18.6 und am 19.6 angerufen wie ich mich verhalten muss sollte es soweit kommen das ich nicht bei der prüfung antreten kann dort war also soweit alles geklärt
    am 3.7. schrieb ich ihm das ich nochmal bis zum 8.7 krank geschrieben wurde
    seine antwort war das ich meine sachen abholen könnte was ich im laufe der woche dann auch getan hatte bis auf eine form war auch alles dabei
    am 12.7 schrieb er mich an mit „Die Formen sind abholbereit
    Ich brauche noch eine Unterschrift muss morgen unbedingt erledigt werden.“
    am 13.7 bin ich hin um die abzuholen und erlegte mir direkt dazu einen aufhebungsvertrag vor wo weder das aktuelle datum drin stand (also das vom 13.7) noch der Ort dazu kommt er (das habe ich erst nachträglich gesehen) er auf den 19.6.18 zurück datiert wurde und das dann das ausbildungsverhältnis beendet wurde
    ich war nun so dumm und hatte ihn unterschrieben (wohl bemerkt unter den worten „das muss HEUTE unbedingt erledigt werden“)
    nun möchte er von mir obwohl ich krankgeschrieben war von mir 160€ zurück haben

    was kann ich nun tun? ich habe so ziemlich kein geld mehr und 160€ schon garnicht

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marvin G.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine Rechtsberatung zu geben. Sie sollten sich unbedingt an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann sich den Vertrag ansehen und Ihnen sagen, ob er diesen anfechten kann. Besprechen Sie vorher mit ihm, wie Sie die Kosten handhaben, wenn Sie nicht vielleicht eine Rechtsschutzversicherung haben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Marina M.

    Hat man als Arbeitnehmer die Chance, nach bereits unterzeichnetem Aufhebungsvertrag einen neuen Aufhebungsvertrag mit kürzerer Frist zu veranlassen, weil man einen konkreten neuen Job haben kann?
    Oder kurzfristiger zu kündigen?
    Wenn sich das Arbeitsverhältnis nach dem TV-L und dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TÜV-Länder) sowie nach den diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der jeweils gültigen Fassung bestimmt, kann man dann ggf. dennoch die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen heran ziehen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maria M.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Ob Sie durch einen neuen Aufhebungsvertrag von einem bereits unterzeichnetem Aufhebungsvertrag zurücktreten können, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Martina

        Hallo,
        Ich bin seit 2002 im öffentlichen Dienst der Forensik mit Rechtsbrecher beschäftigt. Habe durch einen früheren Unfall eine Schwerbehinderung von 50% und ein Kennzeichen G meine körperlichen Beschwerden wurden mit den Jahren schlimmer, so das 1 Hüftgelenk und 2 Kniegelenke nötig waren. Mein Fuß der ein Trümmerbruch war macht mir am meisten Probleme, so das ich nicht weit laufen kann und immer hinke. Habe seit 2014 eine Teilerwerbsunfähigkeitsrente und bin auf eine halbe Stelle gegangen.
        Meine Arbeit erfordert aber eine gesunde körperliche Stabilheit im Umgang mit straffälligen Rechtsbrecher. Letztes Jahr wurde ich darauf hingewiesen in einem nicht sehr adequarten Ton das ich diese oder jene arbeiten nicht machen würde ( Stadtgänge) wurde zum Betriebsarzt geschickt und danach nie mehr angesprochen. Anfang dieses Jahres hatte ich einen sehr schlimmen Nachtdienst wo mir klar wurde , dass ich diese Arbeit die mir Spaß macht nicht mehr ausüben kann.
        Jetzt bin ich seit 3 Monaten krankgeschrieben habe das 60 Lebensjahr erreicht könnte auch die volle Erwerbsminderungsrente beantragen.
        Meine Frage:“ soll ich meinen Arbeitgeber um einen Auflösungsvertrag bitten und um eine Abfindung fragen. Wie stehen da meine Chancen?
        Wird mir dann das Krankengeld gestrichen?
        Und muss ich einen Teil meiner Rente zurück zahlen?
        Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Martina,
          bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher auch keine rechtliche Beurteilung individueller Sachverhalte vornehmen. Sie können sich hierzu an einen Rechtsanwalt wenden.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Irene E.

    Ich gehe am 1.10. mit 63 Jahren in Rente weil ich meine 45 Jahre voll habe. Mein Arbeitgeber hat mir einen Auflösungsvertrag zugesandt. Habe aber schon 7 Monate vorher gekündigt mit der Begründung das ich in Rente gehe.Nun meine Frage. Ist es denn richtig das ich trotzdem einen Auflösungsvertrag unterschreiben muss?
    Mit freundlichen grüßen
    Irene E.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Irene E.,

      Sie sollten sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der den Auflösungsvertrag prüft und Sie beraten kann, ob es für Sie Sinn macht, diesen zu unterschreiben. Es ist nicht verpflichtend, einen solchen Vertrag zu unterschreiben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Natalia T.

    Mein Arbeitgeber will am 30.05.2018 bis zum 26.06.2018 mein unbefristete Arbeitsvertrag mit dem Aufhebungsvertrag schnell schriftlich unterschreiben und mich so kündigen. Ich habe nicht unterschrieben, weil alle Gründe nur eine Lüge war.
    Muss ich jetzt bei Arbeitsamt schon melden? oder erzählen über Chef und sein Vorschlag und unsere Gespräch? Welche richtige Schritte sind für mich,dass ich danach kein Sperrzeit und Arbeitslosengeld kriege?

    Mit freundlichen Grüßen
    Natalia
    PS: Entschuldigen Sie bitte für mein Deutsch! Ich komme aus der Ukraine und lerne Sprache weiter;)

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Natalia,

      Sie sollten sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann sich den Aufhebungsvertrag ansehen und Ihnen dabei helfen, entweder bessere Bedingungen für Sie zu erreichen oder generell Ihre Ansprüche durchzusetzen.
      Beispielsweise kann durch eine höhere Abfindung das fehlende Arbeitslosengeld ausgeglichen werden. In welcher Höhe eine solche Abfindung angemessen, kann jedoch auch nur ein Anwalt bewerten.

      Wenn Sie einem Aufhebungsvertrag zustimmen, bekommen Sie ansonsten nur dann keine Sperrzeit vom Arbeitslosengeld, wenn für Sie ein wichtiger Grund vorlag, diesem zuzustimmen (bspw. wenn alternativ eine fristlose Kündigung droht).

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Maik

    Ich war als Lkw Fahrer angestellt und hab zum 25.5.18 ein Aufhebungsvertrag unterschrieben. Stehen mir die Spesen von April noch zu, obwohl sie im Aufhebungsvertrag nicht geregelt waren? Oder sind sie durch die Verzichtsklausel weg?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maik,

      sobald Sie die Verzichtsklausel unterschrieben haben, haben Sie damit in der Regel auf sämtliche ausstehende Ansprüche verzichtet. Im Zweifelsfall können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenn, der Sie für Ihre Situation genauer beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. fritz

    Ich bin seit 02.02.2018 im Unternehmen beschäftigt. Probezeit 6 Monate. Es gefällt mir dort nicht, bin zur Zeit krank geschrieben. Ich habe eine neue stelle angeboten bekommen die ich auch schnellstmöglichst antreten möchte. Nun meine frage das gehalt für April wird zum 15 mai gezahlt. Wenn ich einen Aufhebungsvertrag meinerseits mache hab eich dann Anspruch auf den lohn von April??? und wie sieht das mit den paar Tagen Urlaub aus die mir schon zustehen????

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Fritz,

      in der Regel sollten Sie auch Anspruch auf den Lohn für einen Monat haben, auch wenn er erst Mitte des folgenden Monats gezahlt wird. Besprechen Sie dies am besten direkt mit Ihrem Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Martin

    Mit einem konkreten neuen AV in Händen … ist es ratsam Kündigung und die Bitte um einen vorzeitigen Aufhebungsvertrag in einem Schreiben zu kombinieren?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Martin,

      es spricht in der Regel nichts dagegen, den Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag zu bitten. Wie Sie am besten mit diesem Vorschlag (bei gleichzeitiger Kündigung) umgehen, kann Ihnen auch ein Anwalt sagen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Thieme

    Kann ich als Arbeitnehmer eine Abfindung einfordern,wenn ich einen Aufhebungsvertrag wünsche?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thieme,

      Arbeitnehmer haben nicht grundsätzlich Anspruch auf Abfindung und können diese deshalb auch nicht einfordern.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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