
Ein Arbeitskampf ist eine kollektive Maßnahme, mit der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber Druck auf die Gegenseite ausüben.
Das Ziel ist es, den Abschluss eines Tarifvertrags zu erzwingen oder bestimmte Arbeitsbedingungen zu verbessern. Oft handelt es sich seitens der Arbeitnehmer um den Wunsch, nach besseren Arbeitsbedingungen oder einem besseren Lohns.
Inhalt
Kompaktwissen: Arbeitskampf
Ein Arbeitskampf ist, einfach erklärt, eine Maßnahme, die Tarifpartner ergreifen, um Forderungen durchzusetzen oder Druck auszuüben. Die bekannteste Form des Arbeitskampfes ist der Streik. Mehr zur Bedeutung in diesem Abschnitt.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können Maßnahmen ergreifen. Arbeitnehmer können z. B. einen Streik oder Dienst nach Vorschrift ausrufen, während der Arbeitgeber eine Betriebsstilllegung ankündigt. Weitere Maßnahmen finden Sie hier.
Arbeitnehmer müssen in der Regel keine negativen Folgen befürchten, wenn sie am Arbeitskampf teilnehmen. § 25 KSchG stellt klar, dass Kündigungen als Kampfmaßnahme in der Regel unwirksam sind.
Was versteht man unter einem Arbeitskampf laut Definition?

Rechtlich gesehen ist der Arbeitskampf ein Werkzeug der Tarifautonomie. Das bedeutet, dass Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ihre Arbeitsbedingungen selbst aushandeln dürfen, ohne dass der Staat sich einmischt. Geregelt ist dies indirekt über das Tarifvertragsgesetz und Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes.
Er darf nur geführt werden, um ein rechtmäßiges Tarifziel zu erreichen. Politische Streiks gegen die Regierung sind in Deutschland beispielsweise verboten.
Ist ein Arbeitskampf ein Streik? Der Streik ist die bekannteste Form, aber nicht die einzige. Der Arbeitskampf umfasst alle kollektiven Maßnahmen, die Druck auf die Gegenseite ausüben – sowohl vonseiten der Arbeitnehmer als auch vonseiten der Arbeitgeber.
Welche Arten des Arbeitskampfes gibt es?
In der Praxis gibt es verschiedene Methoden, um Interessen durchzusetzen. Die zwei wichtigsten sind hierbei der Streik und die Aussperrung. Eine kompakte Zusammenfassung der gängigsten Formen sieht so aus:

- Warnstreik: Eine kurze Arbeitsniederlegung von wenigen Stunden oder Tagen, um während laufender Verhandlungen den Druck zu erhöhen.
- Erzwingungsstreik nach Urabstimmung: Dies ist der klassische unbefristete Vollstreik. Er findet erst statt, wenn die Verhandlungen offiziell gescheitert sind und die Gewerkschaftsmitglieder in einer Urabstimmung dafür gestimmt haben.
- Teil- oder Schwerpunktstreik: Hierbei wird nicht im gesamten Unternehmen gestreikt, sondern nur in strategisch wichtigen Abteilungen oder Betrieben, um den betrieblichen Ablauf gezielt zu stören.
- Wellenstreik: Bei dieser Taktik folgen kurze Streiks unvorhersehbar aufeinander, oft an wechselnden Standorten. Dies macht es dem Arbeitgeber schwer, sich darauf einzustellen.
- Dienst nach Vorschrift: Die Arbeitnehmer erbringen ihre Leistung zwar, halten sich aber an jede noch so kleine Vorschrift oder Sicherheitsbestimmung, sodass der Arbeitsfluss massiv verlangsamt wird.
- Aussperrung: Die wichtigste Gegenmaßnahme des Arbeitgebers. Er verweigert den Arbeitnehmern (auch arbeitswilligen) den Zugang zum Betrieb und zahlt für diese Zeit keinen Lohn.
- Betriebsstilllegung: In extremen Fällen kann ein Arbeitgeber den Betrieb vorübergehend komplett schließen, wenn ein wirtschaftliches Arbeiten durch den Streik unmöglich geworden ist.
Welche Maßnahmen kann der Arbeitnehmer nehmen?

Wie bereits erwähnt ist die wichtigste Maßnahme im Arbeitskampf der Streik. Dabei stellen Arbeitnehmer gemeinschaftlich die Arbeit ein. Mitglieder erhalten bei einem rechtmäßigen Streik ein sogenanntes Streikgeld als Ersatz für den fehlenden Lohn durch die Mitgliedsbeiträge. Daraus finanzieren die Gewerkschaften den Arbeitskampf.
Was passiert, wenn ich streike und nicht in der Gewerkschaft bin? Als Nicht-Mitglied dürfen Sie zwar am Streik teilnehmen, haben aber keinen rechtlichen Anspruch auf Streikgeld von der Gewerkschaft. Zudem erhalten Sie für die Streikstunden keinen Lohn vom Arbeitgeber.
Welche Maßnahmen kann der Arbeitgeber nehmen?
Im Arbeitskampf ist der Arbeitgeber nicht wehrlos. Die oben erwähnte Aussperrung ist in Deutschland meist nur als Abwehrmaßnahme gegen einen Streik zulässig. Sie muss verhältnismäßig sein und darf nicht dazu dienen, die Gewerkschaft als solche zu vernichten. Ziel der Aussperrung ist es, den finanziellen Druck auf die Gewerkschaft und auf die Arbeitnehmer zu erhöhen.
Was sind die Regeln für den Arbeitskampf laut Gesetz?
Es gibt in Deutschland kein einzelnes „Arbeitskampfgesetz“. Die Regeln im Arbeitskampf stammen größtenteils aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und einigen Hinweisen in bestehenden Gesetzen:

- Er darf erst beginnen, wenn alle Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Er muss das letzte Mittel (das sogenannte Ultima Ratio) sein.
- Solange ein Tarifvertrag läuft, darf nicht gestreikt werden. Erst nach Ablauf der Geltungsdauer endet diese Friedenspflicht.
- Laut § 74 Abs. 2 BetrVG sind Arbeitskämpfe zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat unzulässig. Der Betriebsrat muss sich neutral verhalten.
- Laut § 25 KSchG sind Kündigungen, die lediglich als Maßnahme im Arbeitskampf vorgenommen werden, in der Regel unwirksam. Wer rechtmäßig streikt, darf deshalb nicht einfach entlassen werden.
Was passiert, wenn Tarifverhandlungen scheitern? Oft vereinbaren die Parteien zunächst eine Schlichtung, ehe es zum Streik kommt. Ein unparteiischer Schlichter versucht dann, einen Kompromiss zu finden. Während dieser Zeit herrscht erneut Friedenspflicht. Es darf also nicht gestreikt werden. Erst wenn eine der Parteien den Vorschlag offiziell ablehnt, gilt die Schlichtung als erfolglos. Damit ist die rechtliche Hürde der Ultima Ratio genommen. Der Streik ist nun als letztes verbleibendes Mittel zulässig und kann beginnen.
Arbeitskampf: Ablauf und Folgen
Ein typischer Arbeitskampf hält diese Schritte ein:
- Die Gewerkschaft und der Arbeitgeberverband verhandeln den Tarif.
- Wenn keine Einigung erzielt wird, erklärt eine Seite die Verhandlungen für gescheitert.
- Oft finden kurze, zeitlich begrenzte Warnstreiks statt, um die Ernsthaftigkeit der Forderungen zu unterstreichen.
- Vor einem unbefristeten Streik müssen die Gewerkschaftsmitglieder einer Urabstimmung im Arbeitskampf zustimmen. Meist ist eine Mehrheit von 75 % nötig.
- Die Arbeit wird offiziell und für unbestimmte Zeit niedergelegt und es kommt zum eigentlichen Streik.
Einen visualisierten Ablauf bietet diese Infografik:

Arbeitskampf und öffentlicher Dienst – wer darf teilnehmen?

Ein Arbeitskampf im öffentlichen Dienst unterliegt besonderen Regeln, da hier oft die Versorgung der Allgemeinheit betroffen ist. Grundsätzlich muss zwischen zwei Gruppen unterschieden werden:
Angestellte im öffentlichen Dienst haben das gleiche Streikrecht wie Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Sie dürfen sich an Warnstreiks und Erzwingungsstreiks beteiligen, sofern die Gewerkschaft dazu aufruft. Ein Arbeitskampf für Beamte ist rechtlich nicht zulässig. Für sie gilt ein striktes Streikverbot. Beamte dürfen also weder die Arbeit niederlegen noch aktiv zu Streiks aufrufen.
In sensiblen Bereichen (z. B. Krankenhäusern oder Müllabfuhr) müssen Gewerkschaften zudem oft Notdienstvereinbarungen abschließen, um die Grundversorgung der Bevölkerung auch während eines Arbeitskampfes sicherzustellen.