Sabbatical – Auszeit für Arbeitnehmer im Sabbatjahr

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 30. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Was bedeutet Sabbatical? Hier lesen Sie mehr dazu.
Was bedeutet Sabbatical? Hier lesen Sie mehr dazu.

Der Arbeitsalltag ist für viele Arbeitnehmer mit Stress, Verantwortung und Anstrengung verbunden. Dementsprechend sehnen sich viele schon am Montag nach dem Wochenende und zählen die Stunden, bis sie endlich Feierabend und Freizeit haben. Diese Zeit wird dann ausgiebig für Hobbies und die Familie genutzt.

Wie schön wäre es allerdings, wenn Sie sich eine mehrmonatige oder sogar einjährige Auszeit vom Arbeitsalltag nehmen könnten? Genau diese Möglichkeit besteht für Angestellte durch das sogenannte Sabbatical. Das Sabbatjahr existiert in verschiedenen Modellen und sorgt für eine ausgewogene Work-Life-Balance.

Aber was genau ist ein Sabbatjahr eigentlich? Wer zahlt während des Sabbatical die Sozialversicherung des Arbeitnehmers? Wie lässt sich das Sabbatical finanzieren? Ideen und weitere Informationen zum Sabbatjahr lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Kompaktwissen: Sabbatical

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical?

Nein, im deutschen Arbeitsrecht ist kein Anspruch auf ein Sabbatjahr verankert. Unter Umständen kann aber der Arbeits- oder Tarifvertrag einen solchen Anspruch festlegen.

Dauert ein Sabbatical wirklich immer ein Jahr?

Nein, die Dauer des Sabbaticals kann flexibel gestaltet und in Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell festgelegt werden.

Kann ein Arbeitnehmer während des Sabbaticals gekündigt werden?

Prinzipiell ist das möglich, wobei hier die grundsätzlichen Bedingungen für eine Kündigung erfüllt sein müssen. Das bedeutet vor allem, dass ein verhaltens-, personen- oder betriebsbedingter Grund vorliegen muss.

Spezifische Informationen zum Sabbatjahr:

Im Sabbatical die private oder gesetzliche Krankenversicherung behalten

Kran­ken­ver­sich­erung im Sab­bati­cal

Alles Wichtige zur Krankenversicherung im Sabbatjahr lesen Sie hier!

Einen Sabbatical-Vertrag aufsetzen

Sab­ba­ti­cal-Ver­trag

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was im Sabbatical-Vertrag nicht fehlen darf.

Was ist ein Sabbatical?

Mittels des sogenannten Sabbatical, auch Sabbatjahr, können Arbeitnehmer sich eine berufliche Auszeit nehmen. Beim Sabbatical handelt es sich um ein besonderes Arbeitszeitmodell für einen längeren Sonderurlaub. Im Prinzip beschreibt das Sabbatjahr einen Zeitraum der Teilzeitarbeit oder völligen Auszeit vom Arbeitsalltag.

Es gibt zahlreiche Gründe für Arbeitnehmer, sich ein Sabbatical zu nehmen. Meistens stehen dabei Reisen, Erholung, Weiterbildung, die Erziehung von Kindern oder private Gründe im Vordergrund. Aber auch soziales Engagement kann ein guter Grund für ein Sabbatjahr sein.

Sabbatical: Die Bedeutung kommt aus dem Hebräischen und heißt “inne halten”
Sabbatical: Die Bedeutung kommt aus dem Hebräischen und heißt “inne halten”

Der Begriff „Sabbatjahr“ bzw. „Sabbatical“ auf Englisch stammt aus dem Hebräischen und bezeichnet ein Gebot aus der Tora. Dementsprechend sollen alle sieben Jahre Felder sowie Weinberge nicht besät oder bearbeitet werden. Im Sabbatjahr liegt es brach, damit sich die Ökologie des Feldes erholen kann.

Die verordnete Ruhezeit geht auch aus der Wortbedeutung selbst hervor. Das hebräische Wort „sabat“ bezeichnet in Deutsch „inne halten“. Das Sabbatical bezog sich zuvor ausschließlich auf den Hochschulbetrieb und bezeichnete eine befristete Freistellung, um sich der Forschung zu widmen.

In der heutigen Zeit handelt es sich beim Sabbatical um ein wichtiges Arbeitszeitmodell. Sämtliche Studien haben bewiesen, dass durch das Sabbatjahr eine gute Work-Life-Balance erreicht werden kann. Grundsätzlich kann eine berufliche Pause dafür sorgen, dass Arbeitnehmer anschließend motivierter in den Arbeitsalltag starten.

Sabbatjahr: Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Auszeit?

In Deutschland existiert kein gesetzlicher Anspruch auf ein Sabbatjahr für Angestellte. In anderen europäischen Ländern hingegen ist das Sabbatical im Arbeitsrecht angekommen. Dänemark fördert die Arbeitsunterbrechungen für Arbeitnehmer sogar finanziell. Beschäftigte haben so daher einen noch größeren Anreiz, das Sabbatjahr durchzuführen.

Die freien Stellen werden im Idealfall mit Langzeitarbeitslosen bis zur Rückkehr der Urlauber besetzt. So wird den Arbeitslosen ein beruflicher Wiedereinstieg ermöglicht. In Finnland und den Niederlanden wurden ähnliche Sabbatical-Modelle eingeführt.

In einigen Branchen bietet sich der Sabbatical in Deutschland durch verschiedene Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag an. Das Sabbatjahr können beispielsweise Beamte für eine Dauer von zwei bis sechs Jahren anstreben. Innerhalb dieser Zeit haben sie die Möglichkeit, für 2/3 bis 6/7 der Dienstbezüge zu arbeiten.

Innerhalb des Sabbatical zahlt der Arbeitgeber dann ein Jahr lang 2/3 oder 6/7 der Dienstbezüge an den Arbeitnehmer aus. So sind in der Auszeit vom Sabbatical die Lohnbezüge geregelt und der Beamte muss sich um den finanziellen Aspekt keine Sorgen machen.

Alle üblichen Grundsätze bezüglich des Sabbatjahres sind in den Beamtengesetzen geregelt. Je nach Bundes- oder Landesebene sind diese ausgestaltet. Auch in Österreich haben Beamte die Möglichkeit, ein Sabbatical zu beantragen. Sofern keine wichtigen dienstlichen Gründe vorliegen, spricht nichts gegen das Sabbatjahr. Ein öffentlicher Dienst von mehreren Jahren muss allerdings nachgewiesen werden können.

Sabbatical: Anspruch auf Urlaub besteht während der Freistellungsphase nicht.
Sabbatical: Anspruch auf Urlaub besteht während der Freistellungsphase nicht.

Als zeitlicher Rahmen sind meistens fünf Jahre festgelegt. Davon handelt es sich bei einem Jahr um das Sabbatical. Das Gehalt wird in diesen fünf Jahren jeweils zu 80 Prozent ausgezahlt. Grundsätzlich kann aber auch eine kürzere oder längere Rahmenzeit vereinbart werden.

Eine ähnliche Möglichkeit für eine Auszeit vom Job bietet auch die Schweiz. Je nach Behörde, Anstellungsdauer und Kanton können Beamte bis zu ein Jahr unbezahlten Urlaub nehmen und anschließend in die gleiche Stelle wieder einsteigen. Allerdings existiert während des Sabbatical in der Schweiz keine Lohnfortzahlung.

Welche Formen des Sabbatical gibt es?

Wer sich im Rahmen des Sabbatical ein Jahr eine Auszeit gönnt, kann dies mit dem Arbeitgeber in unterschiedlichster Art und Weise vertraglich regeln. Dem Sabbatjahr liegen verschiedene Modelle zugrunde. Das Sabbatjahr für Lehrer, Beamte oder Personen, die im öffentlichen Dienst tätig sind, ist meistens leichter zu regeln, da bestimmte Gesetze das Sabbatical definieren.

Grundsätzlich können Arbeitnehmer aber alles mit dem Unternehmen verhandeln. So ist auch die Dauer und das Gehalt beim Sabbatical verhandelbar, wenn der Arbeitgeber dazu bereit ist. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige mögliche Modelle für das Sabbatjahr vor.

Zeitlich begrenzter Lohnverzicht mit Anspar- und Freistellungsphase

Dieses Modell ist das gängigste, wenn es um das Sabbatical geht. Es findet u. a. für Lehrer und Beamte Anwendung. In dieser Form des Sabbatjahres verzichtet der Arbeitnehmer über einen definierten Zeitraum hinweg auf einen Teil seines Gehaltes.

Die Ansparphase kann sich dabei zwischen einem und zehn Jahren erstrecken. Je kürzer der Zeitraum, desto höher die Gehaltskürzungen. Im Rahmen der Freistellungsphase muss der Arbeitnehmer nicht arbeiten und erhält das gekürzte Gehalt weiter. Die Freistellungsphase kann sowohl am Ende des gesamten Zeitraums als auch ab der Hälfte genommen werden.

Teilzeit

Sabbatjahr: Das Gehalt sollten Sie berechnen und kalkulieren, bevor Sie den Vertrag schließen.
Sabbatjahr: Das Gehalt sollten Sie berechnen und kalkulieren, bevor Sie den Vertrag schließen.

Über einen bestimmten Zeitraum vereinbart der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen Teilzeitvertrag bezüglich des Sabbatical. Täglich arbeitet er daher laut Vertrag mit einer geringeren Stundenzahl. Tatsächlich arbeitet er hingegen weiterhin in Vollzeit, ohne dass er dafür Lohn erhält.

Die zu viel geleisteten Stunden werden ihm auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Auch in diesem Fall existiert eine Anspar- und Freistellungsphase. Während der Freistellungsphase erhält der Arbeitnehmer weiterhin sein Gehalt, muss allerdings nicht arbeiten gehen. Die Höhe der Reduzierung entspricht der Dauer der Freistellungsphase und hängt zusätzlich von den Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab.

Fondsparmodell

In diesem Modell wandern sowohl Überstunden als auch ein Teil des Gehaltes, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und andere Sonderzahlungen des Unternehmens auf das Arbeitszeitkonto des Arbeitnehmers. Welche Zahlungen dort landen, muss in einem Vertrag zum Sabbatical im Vorfeld festgehalten werden.

Der Arbeitgeber hat durch das angesparte Geld in Form von Überstunden und Leistungen nun die Möglichkeit, das Geld in einem Investmentfonds anzulegen und es zu vermehren. Wenn der Arbeitnehmer in der Freistellungsphase ist, werden die Zinsen fällig und aus dem Fond bezahlt.

Das Geld kann in diesem Fall entweder monatlich oder in einer vollen Summe an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden, sodass dieser finanziell keine Einbußen während des Sabbatjahres hat. Das Fondsparmodell findet in Deutschland nur wenig Anwendung und wird meistens nur mit der Prämisse angewandt, dass es für den vorzeitigen Ruhestand gilt.

Vorgezogener Ruhestand

Das Sabbatjahr kann auch für den vorgezogenen Ruhestand genutzt werden. Dafür gibt es verschiedene Varianten, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abgesprochen werden müssen. Meistens wird eines der bereits oben genannten Modelle dabei angewandt.

In diesem Modell kehrt der Arbeitnehmer nach der Freistellungsphase des Sabbatical entweder gar nicht mehr in das Unternehmen zurück und genießt seinen Ruhestand bereits früher oder er arbeitet bis zum Ruhestand mit einer verringerten Stundenzahl weiter im Unternehmen. Das angesparte Zeitguthaben wird so genutzt, dass weniger bis gar keine Stunden gearbeitet werden müssen.

Time-Out-Modell

Sabbatjahr: Entsprechende Modelle können individuell angepasst werden.
Sabbatjahr: Entsprechende Modelle können individuell angepasst werden.

Beim Time-Out-Modell handelt es sich um ein Modell des Sabbaticals, welches Arbeitnehmer meistens nicht freiwillig nehmen. Ist das Unternehmen in wirtschaftlichen oder konjunkturellen Schwierigkeiten, wird der Arbeitnehmer für einen gewissen Zeitraum von der Arbeit freigestellt und erhält reduzierte Bezüge.

Sobald es dem Unternehmen wirtschaftlich wieder besser geht, kann der Arbeitnehmer zu den vorherigen Bedingungen zurück an seinen Arbeitsplatz. Bei diesem Modell wird das Sabbatical nicht vom Arbeitnehmer vorgeschlagen, sondern vom Arbeitgeber angeordnet.

Unbezahlter Urlaub

Meistens ist der unbezahlte Urlaub die einzige Möglichkeit, auf die sich der Arbeitgeber bei Verhandlungen um das Sabbatjahr einlässt. In diesem Fall müssen Sie allerdings bedenken, dass das Arbeitsverhältnis über den definierten Zeitraum hinweg ruht.

Zum einen wird der Arbeitnehmer bei allen Versicherungsträgern abgemeldet. Das bedeutet, dass er sich während des Sabbatical bei der Rentenversicherung selbst versichern und die Beiträge übernehmen muss. Auch die Krankenversicherung muss der Arbeitnehmer über diesen Zeitraum selbst tragen.

Zum Zweiten fällt während dieses Zeitraums auch der Lohn weg. Damit ergibt sich das Problem, von welchen Einkünften die Versicherungsbeiträge gezahlt werden sollen. Dies kann vermieden werden, wenn Sie sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Während des Sabbatical wird die Krankenversicherung übernommen.

Hier ergibt sich allerdings der nächste Nachteil: Der Arbeitnehmer kann nicht länger verreisen, da er in seinem Wohnort dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Er muss selbst für die kleinsten Ausflüge in andere Städte eine Ortsabwesenheit beim zuständigen Sachbearbeiter beantragen.

Besonders die Finanzierung des Lebensunterhalts kann dem Arbeitnehmer während des Sabbaticals Schwierigkeiten bereiten. Dementsprechend muss er bereits vor dem Sabbatjahr entsprechende Vorbereitungen treffen und Gelder ansparen, die in diesem Zeitraum genutzt werden können.

Wie Sie Ihr Sabbatical sinnvoll planen

Für das Sabbatical muss eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geschlossen werden.
Für das Sabbatical muss eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber geschlossen werden.

Grundsätzlich sollten Sie das Sabbatical im Vorfeld gut planen. Damit während des Sabbatical die Versicherung weiterläuft und Sie Ihren Lebensunterhalt finanzieren können, sollten Sie sich in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber auf ein entsprechendes Modell einigen.

Nachdem Sie Ihren Arbeitgeber von Ihrem Vorhaben überzeugt haben, sollten Sie die nötigen Punkte diskutieren und in einen entsprechenden Änderungsvertrag aufnehmen. So kann gewährleistet werden, dass der Lohn auch während der Freistellungsphase gezahlt wird und ein Anspruch auf den bisherigen Arbeitsplatz besteht.

Welche Sabbatical-Regelung Sie mit Ihrem Arbeitgeber schließen, ist voll und ganz Ihnen überlassen. Denken Sie allerdings vor allem daran, dass die Dauer der Ansparphase sowie die Dauer der Freistellungsphase und die Höhe des reduzierten Gehalts eindeutig im Vertrag festgehalten werden.

Sabbatical: Vertrag als kostenloses Muster

Der Sabbatjahrvertrag als kostenloses Muster


Damit Sie auch während des Sabbatical vertraglich abgesichert sind, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber die Regelungen für den Änderungsvertrag festlegen. Dieser kann individuell gestaltet werden.

Wie der Vertrag beispielsweise aussehen kann, sehen Sie im folgenden kostenlosen Muster:

Download: Sabbaticalvertrag [Muster] (.pdf)

Download: Sabbaticalvertrag [Muster] (.doc)

FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Sabbatjahr

Wie macht sich ein Sabbatical im Lebenslauf?

Ein Sabbatjahr bei der Polizei ist gesetzlich geregelt.
Ein Sabbatjahr bei der Polizei ist gesetzlich geregelt.

Grundsätzlich ist ein Sabbatical für Lehrer oder Beamte im Lebenslauf kein Problem. Durch die gesetzlichen Grundlagen, die dort bislang herrschen, kann dieses in einem Vorstellungsgespräch durchaus positiv vermarktet werden. Das gleiche gilt allerdings auch für Arbeitnehmer aus anderen Branchen.

Sofern Sie das Sabbatjahr gut verkaufen können, ist die „Lücke“ im Lebenslauf kein Problem. Im Sabbatjahr können Erfahrungen gesammelt und Energie getankt werden. Nach der Auszeit ist die Motivation für die Arbeit meistens sogar gestiegen, welches sich in einer positiven Arbeitseinstellung widerspiegelt.

Führen Sie im Vorstellungsgespräch aus, was Ihnen das Sabbatical beruflich sowie privat gebracht hat und welche Vorzüge es für Ihren potentiellen Arbeitgeber haben könnte. Jede Lücke im Lebenslauf lässt sich durch gute Argumente stopfen.

Haben Sie einen Urlaubsanspruch während des Sabbatical?

Generell handelt es sich beim Sabbatical um eine Form des Urlaubs. Der Arbeitnehmer wird für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit bezahlt oder unbezahlt freigestellt. Während dieser Zeit muss er nicht zur Arbeit erscheinen. Dennoch besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin fort.

Aus diesem Grund haben Arbeitnehmer trotz eines Sabbaticals einen Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Dies ist in §§ 1, 3 BUrlG verankert.

Wie oft kann man ein Sabbatjahr machen?

Da es keine gesetzlichen Regelungen zum Sabbatical gibt, wird den Arbeitnehmern und Arbeitgebern auch in diesem Punkt ein Spielraum gelassen. Grundsätzlich kann das Sabbatjahr nicht nur einmal gemacht werden. Stimmt der Arbeitgeber dem Vorhaben seines Arbeitnehmers zu, kann das Sabbatical beliebig oft wiederholt werden.

Wichtig ist in jedem Fall, dass die Ansparphase sowie die Freistellungsphase immer wieder aufs Neue vertraglich festgehalten werden. Wie oft Sie das Sabbatjahr machen können, hängt im Prinzip ausschließlich von Ihrem Arbeitgeber ab.

Funktioniert ein Sabbatical auch mit Kindern?

Im Rahmen einer Betriebsvereinbarung kann ein Sabbatical festgelegt werden.
Im Rahmen einer Betriebsvereinbarung kann ein Sabbatical festgelegt werden.

Besonders Arbeitnehmer mit Kindern können eine Auszeit dringend gebrauchen. Da würde sich ein Sabbatical anbieten. Generell haben Eltern bereits nach der Geburt des Kindes die Möglichkeit, sich eine Auszeit vom Job zu nehmen. Dazu können Eltern gemeinsam oder getrennt voneinander für maximal drei Jahre in Elternzeit gehen.

Während der Elternzeit kann bis zu 14 Monate lang Elterngeld beantragt werden, sofern die Eltern sich abwechseln und ein Elternteil mindestens zwei der 14 Monate die Auszeit für sich beansprucht. Zudem bietet sich während der Elternzeit der Vorteil des Kündigungsschutzes.

Grundsätzlich kann die Elternzeit auch aufgeteilt und bis zum achten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. Aber auch im Anschluss daran ist ein Sabbatical mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Bei Reisen muss allerdings beachtet werden, dass in Deutschland Schulpflicht herrscht und die Kinder nicht grundlos und ohne Genehmigung von der Schule fern bleiben dürfen.

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Sabbatical – Auszeit für Arbeitnehmer im Sabbatjahr
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

Ein Gedanke zu „Sabbatical – Auszeit für Arbeitnehmer im Sabbatjahr

  1. Tanja

    Hallo,

    habe eine Frage wie verhält sich das Sabbatical mit dem Urlaubs/Weihnachtsgeld.
    Beispiel bei uns in der Fa. ist es möglich ein Sabbatical mit einer Laufzeit von 4 Monaten zu beantragen. (Arbeitsphase 3 Monate 100% Arbeitsleistung/ 75 % Gehalt – 1 Monat Freizeit/ 75% Gehalt) Sollte ich das Sabbatical beantragen mit April, Mai, Juni, Freiphase Juli wird das Urlaubsgeld vom „normalen“ Lohn gezahlt oder vom gekürzten?

    GLG Tanja

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