
Sie suchen einen Job für die Semesterferien, wollen saisonal in der Landwirtschaft aushelfen oder einfach für eine begrenzte Zeit Geld verdienen, ohne sich langfristig zu binden? Dann ist die kurzfristige Beschäftigung oft die ideale Lösung.
Im Gegensatz zum klassischen Minijob dürfen Sie hier deutlich mehr verdienen – solange Sie bestimmte Zeitgrenzen einhalten. Doch was gilt als kurzfristige Beschäftigung und welche Voraussetzungen müssen Sie dafür erfüllen?
Inhalt
Kompaktwissen: Kurzfristige Beschäftigung
Eine kurzfristige Beschäftigung ist eine geringfügige Beschäftigung, die im Kalenderjahr höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage dauert und dabei keiner Verdienstgrenze unterliegt.
In diesem Fall gibt es keine Verdienstgrenze. Sie dürfen so viel verdienen, wie vertraglich vereinbart, solange die Beschäftigung zeitlich begrenzt bleibt und keine Berufsmäßigkeit vorliegt. Auch für eine kurzfristige Beschäftigung gilt der Mindestlohn.
Grundsätzlich müssen Sie für eine kurzfristige Beschäftigung die Lohnsteuer zahlen, d.h. sie ist nie vollständig steuerfrei. Jedoch kann sie für den Arbeitnehmer steuerfrei wirken, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer übernimmt. Mehr zur steuerlichen Behandlung können Sie hier nachlesen.
Eine kurzfristige Beschäftigung bietet hohe Flexibilität, keine Sozialversicherungsabgaben und eignet sich gut für saisonale oder befristete Jobs. Eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile finden Sie an dieser Stelle.
Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Laut Definition ist eine kurzfristige Beschäftigung ein Arbeitsverhältnis, das von vornherein auf eine bestimmte Zeitdauer begrenzt ist. Sie gehört – genau wie der Minijob – zu den geringfügigen Beschäftigungen.
Der entscheidende Unterschied zum klassischen Minijob: Es gibt für die kurzfristige Beschäftigung keine Verdienstgrenze. Sie dürfen also in kurzer Zeit so viel verdienen, wie Sie möchten (bzw. wie vertraglich vereinbart ist), ohne dass volle Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Dafür ist der Zeitraum der Arbeit streng limitiert.
Damit ein Job als kurzfristig gilt, darf er im Laufe eines Kalenderjahres folgende Grenzen nicht überschreiten:
- 3 Monate, wenn Sie an mindestens 5 Tagen pro Woche arbeiten.
- 70 Arbeitstage, wenn Sie regelmäßig weniger als 5 Tage pro Woche arbeiten.
Diese Grenzen gelten für alle Ihre kurzfristigen Beschäftigungen in einem Kalenderjahr zusammen. Hatten Sie also im Frühjahr schon einen Job für 2 Monate, bleiben für den Winter nur noch maximal ein weiterer Monat übrig. Weiterhin darf keine Berufsmäßigkeit vorliegen. Die kurzfristige Beschäftigung darf also nicht dazu dienen, Ihren Lebensunterhalt wesentlich zu sichern.
Typische Beispiele für eine nicht berufsmäßige Beschäftigung sind:
- Schüler und Studenten: Der Fokus liegt auf der Ausbildung.
- Rentner: Der Lebensunterhalt ist durch die Rente gesichert.
- eine kurzfristige Beschäftigung ist auch neben einer Hauptbeschäftigung möglich.
Vorsicht bei Regelmäßigkeit: Die Falle der Dauerhaftigkeit

Ein häufiges Missverständnis in Bezug auf die kurzfristige Beschäftigung betrifft die Regelmäßigkeit von Einsätzen. Auch wenn Sie rechnerisch unter der Grenze von 70 Tagen im Jahr bleiben, kann der Status als „kurzfristige Beschäftigung“ kippen.
Eine Beschäftigung gilt nicht als kurzfristig, wenn sie auf ständige Wiederholung gerichtet ist oder von vornherein auf Dauer angelegt wurde – selbst wenn es nur wenige Tage im Jahr sind. Beispiele dafür sind:
- Die Aushilfe am Samstag: Ein Student arbeitet jeden Samstag im Supermarkt. Das sind 52 Arbeitstage im Jahr (also unter 70 Tagen). Trotzdem ist dies keine kurzfristige Beschäftigung, da der Job „regelmäßig wiederkehrend“ und auf Dauer angelegt ist.
- Rahmenvereinbarungen: Wird ein Rahmenvertrag geschlossen, um „bei Bedarf“ über das ganze Jahr verteilt immer mal wieder zu arbeiten, gilt dies als ein durchgehendes Beschäftigungsverhältnis. Da dieses länger als 3 Monate dauert, ist es nicht kurzfristig (unabhängig von den tatsächlichen Arbeitstagen).
Welche Vor- und Nachteile hat eine kurzfristige Beschäftigung?
Eine kurzfristige Beschäftigung hat verschiedene Vor- und Nachteile. Bevor Sie sich dazu entscheiden, sollten Sie diese genau untersuchen:
Vorteile kurzfristiger Beschäftigung:
- Hohe Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Schnelle Reaktion auf Auftrags- oder saisonale Bedarfsschwankungen
- Überbrückung von vorübergehender Erwerbslosigkeit / Sammeln erster Berufserfahrungen
- Kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen
- Geringere Lohnkosten für Unternehmen
Nachteile kurzfristiger Beschäftigung:
- Nicht geeignet als dauerhafte Einkommensquelle (zeitlich limitiert)
- Geringere soziale Absicherung (Arbeitslosengeld, Rente, Krankenversicherung)
- Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Praktisch kein Kündigungsschutz, eingeschränkter Urlaubsanspruch
- Kaum Karrieremöglichkeiten oder Aufstiegschancen
Wie wird eine kurzfristige Beschäftigung versteuert?

Auch wenn keine Sozialabgaben anfallen, ist der Lohn, den Sie für eine kurzfristige Beschäftigung erhalten, nicht steuerfrei. Arbeitgeber haben hierfür zwei gängige Möglichkeiten, die Lohnsteuer abzuführen:
a) Individuelle Besteuerung nach Lohnsteuermerkmalen (ELStAM)
Dies ist der Standardfall. Die Steuer wird für Ihre kurzfristige Beschäftigung nach Ihrer Steuerklasse berechnet. Voraussetzung ist, dass dem Arbeitgeber Ihre Steuer-Identifikationsnummer sowie die Sozialversicherungsnummer vorliegen müssen.
b) Kurzfristige Beschäftigung mit 25 Prozent Pauschalsteuer
Der Arbeitgeber kann auf die individuelle Abrechnung verzichten und den Lohn pauschal mit 25 Prozent versteuern (zzgl. Soli und Kirchensteuer). Dies ist jedoch an strengere Bedingungen geknüpft:
- Dauer: Sie sind höchstens 18 aufeinanderfolgende Arbeitstage beschäftigt.
- Verdiensthöhe: Ihr Arbeitsentgelt darf durchschnittlich 150 Euro pro Tag nicht übersteigen.
- Vorteil: Sie erhalten den Netto-Lohn ohne weitere Abzüge und müssen keine Steuererklärung dafür machen. Die Pauschalsteuer trägt meist der Arbeitgeber, er kann sie aber vertraglich auch auf Sie abwälzen.
Sie zahlen für eine kurzfristige Beschäftigung keine Sozialversicherung/ Krankenversicherung.
Allerdings ist eine kurzfristige Beschäftigung nie „steuerfrei“, sondern immer steuerpflichtig. Für Sie als Arbeitnehmer wirkt sie sich jedoch „steuerfrei“ aus, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 25 % übernimmt. In diesem Fall erhalten Sie den vollen Bruttolohn ohne Abzüge ausgezahlt.
Kurzfristige Beschäftigung: Was ein Student beachten muss
Für Studenten ist die kurzfristige Beschäftigung besonders attraktiv, um in den Semesterferien intensiv zu arbeiten und Geld zu verdienen. Solange Sie immatrikuliert sind und die Zeitgrenzen (3 Monate/70 Tage) einhalten, sind Sie auch in diesem Fall versicherungsfrei – egal wie hoch der Verdienst ist und wie viele Stunden Sie pro Woche arbeiten.
Können Sie auch Werkstudent sein und eine kurzfristige Beschäftigung haben? In diesem Fall gilt Folgendes:
- Als Werkstudent dürfen Sie während des Semesters max. 20 Stunden arbeiten (in den Ferien mehr), zahlen aber Rentenversicherung.
- In der kurzfristigen Beschäftigung zahlen Sie keine Rentenversicherung. Sie eignet sich daher besser für intensive, kurze Arbeitsphasen (z. B. Ferienjobs).
Wie sie eine kurzfristige Beschäftigung anmelden

Ein Arbeitsverhältnis muss immer vertraglich geregelt sein. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung sollte der Arbeitsvertrag insbesondere folgende Punkte enthalten:
- Beginn und Dauer der Beschäftigung
- Vergütung
- Tätigkeitsbeschreibung
- Arbeitszeit
- Regelungen zu Urlaub und Krankheit
- Nebentätigkeiten
- Verschwiegenheitspflichten
- sowie Verfall- und Ausschlusspflichten.
Auch zusätzliche Vereinbarungen, Änderungen des Vertrags oder Nebenabreden sollten Sie darin schriftlich festhalten.
Jede kurzfristige Beschäftigung muss zudem bei der Minijob-Zentrale ordnungsgemäß an- und abgemeldet werden. Für kurzfristig Beschäftigte gilt das übliche DEÜV-Meldeverfahren. Das bedeutet, dass dieselben Meldungen wie bei versicherungspflichtigen Beschäftigten zu erstatten sind. Dazu gehören auch Jahresmeldungen und sonstige Entgeltmeldungen.