Urlaubsgeldanspruch: Steht Arbeitnehmern ein Urlaubsgeld zu?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Der Urlaubsgeldanspruch ist nicht gesetzlich geregelt.
Der Urlaubsgeldanspruch ist nicht gesetzlich geregelt.

Die meisten Arbeitnehmer fiebern jedes Jahr auf ihren Urlaub hin. Eine kleine Auszeit vom Job, entspannt am Strand liegen und einen Cocktail schlürfen oder beim Wandern in den Bergen einen freien Kopf bekommen und Kraft für die Arbeit sammeln. In einigen Branchen wird üblicherweise ein Urlaubsgeld gezahlt.

Dabei handelt es sich um eine Jahressonderzahlung vom Arbeitgeber. Aber besteht beim Urlaubsgeld ein gesetzlicher Anspruch? Haben Sie einen Anspruch auf Urlaubsgeld nach einer Kündigung? Wie sieht es beim Anspruch auf Urlaubsgeld im Krankenstand aus? Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber.

Kompaktwissen: Urlaubsgeldanspruch

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld?

Nein, beim Urlaubsgeld handelt es sich um eine freiwillige Zusatzzahlung, zu der der Arbeitgeber gesetzlich nicht verpflichtet ist.

Wann steht mir Urlaubsgeld zu?

Einen Anspruch auf Urlaubsgeld haben Sie, wenn Ihnen dieses im Arbeits- bzw. Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung zugesichert wird.

Muss ich mein bereits erhaltenes Urlaubsgeld im Falle einer Kündigung zurückzahlen?

Im Gegensatz zum Urlaubsentgelt, also der Lohnfortzahlung während Ihres Urlaubs, kann das Urlaubsgeld vom Arbeitgeber bei einer Kündigung unter Umständen zurückverlangt werden. Dazu muss jedoch eine Rückzahlungsklausel im Vertrag festgelegt sein.

Haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld?

Beim Urlaubsgeld handelt es sich um eine freiwillige Zusatzzahlung des Arbeitgebers. Ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld existiert daher nicht. Der Urlaubsgeldanspruch wird in der Regel im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgehalten. Beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird in der Regel auch vom 13. bzw. 14. Monatsgehalt gesprochen.

Vertragliche Vereinbarungen können beim Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld einen Anspruch rechtfertigen. Die Auszahlung des Urlaubsgeldes ist dann nicht direkt an den Urlaub gebunden. Da es sich beim Urlaubsgeld um einen Bestandteil Ihres Jahresgehalts handelt, kann es als Festbetrag oder prozentual zum Monatslohn ausgezahlt werden.

Haben Sie einen Urlaubsgeldanspruch und die Bonuszahlung wird nur einmal jährlich ausgezahlt, ist dies meistens im Mai oder Juni der Fall. Dann bekommen Arbeitnehmer den Bonus zusammen mit dem Monatsgehalt ausgezahlt. Die Zahlung kann aber auch an individuelle Vereinbarungen gebunden sein.

Ab wann hat man Anspruch auf Urlaubsgeld?

Grundsätzlich kann der Urlaubsgeldanspruch auch an eine Wartefrist gebunden sein. Die erstmalige Zahlung tätigt der Arbeitgeber erst dann, wenn der Arbeitnehmer bereits für eine bestimmte Zeit für das Unternehmen tätig ist. Somit kann ein Anspruch auf Urlaubsgeld in der Probezeit ausgeschlossen sein.

Ein Anspruch auf Urlaubsgeld während einer Krankheit kann bestehen.
Ein Anspruch auf Urlaubsgeld während einer Krankheit kann bestehen.

Auch eine Kündigung, Krankheit oder Elternzeit kann einen Einfluss auf den Urlaubsgeldanspruch haben. Ab wann wird das Urlaubsgeld aber definitiv ausgezahlt? Diese Frage können wir nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich gelten die Vereinbarungen, die im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung geschlossen wurden.

Die Höhe des Urlaubsgeldes ist nicht klar definiert. So können die Zahlungen sich je nach Branche stark unterscheiden. Viele Unternehmen koppeln die Höhe des Urlaubsgeldes auch an die Dauer der Betriebszugehörigkeit. So erhalten Arbeitnehmer durchschnittlich zwischen 150 und 2.000 Euro als Bonus.

Übrigens: Der Urlaubsgeldanspruch bei Renteneintritt besteht in der Regel nicht, sofern vertragliche Vereinbarungen nicht dem Gegenteil entsprechen. Denn während der Rente läuft das Beschäftigungsverhältnis nicht weiter, sodass kein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht.

Anspruch auf Urlaubsgeld bei Kündigung

Eine Kündigung kann sowohl seitens des Arbeitgebers als auch seitens des Arbeitnehmers ausgesprochen werden. Sofern Sie noch einen Urlaubsanspruch haben, müssen Sie den Urlaub bis zum Ende Ihres Arbeitsverhältnisses nehmen oder finanziell abgelten lassen. Das gleiche gilt auch für den Urlaubsgeldanspruch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer oder -geber.

Der Anspruch auf anteiliges Urlaubsgeld bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber kann weiterhin fällig sein. Es besteht allerdings nicht nur ein Urlaubsgeldanspruch nach einer Kündigung, sondern auch im Todesfall kann ein Anspruch auf das Urlaubsgeld geltend gemacht werden, sofern dies zuvor noch nicht geschehen ist.

Da ein Anspruch auf Urlaubsgeld trotz einer Kündigung besteht, müssen Arbeitnehmer ein bereits gezahltes Urlaubsgeld nicht zurückzahlen. Anders verhält sich dies allerdings, wenn die Rückzahlung vertraglich festgelegt ist. Voraussetzung ist dabei allerdings ein Urlaubsgeld, welches an die Betriebszugehörigkeit gekoppelt ist.

Urlaubsgeldanspruch bei Krankheit

Wer hat Anspruch auf Urlaubsgeld?
Wer hat Anspruch auf Urlaubsgeld?

Grundsätzlich kann der Anspruch auf das Urlaubsgeld bei langer Krankheit entfallen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt in § 4, dass eine Kürzung möglich ist. Für jeden Krankheitstag kann ein Viertel des Arbeitsentgelts, bezogen auf den Jahresdurchschnitt, gekürzt werden.

Dementsprechend kann der Urlaubsgeldanspruch bei langer Krankheit gänzlich entfallen. Sind Sie allerdings nicht sicher, ob die Kürzung oder Streichung Ihres Urlaubsgeldes rechtlich in Ordnung ist, sollten Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren.

Anspruch auf Urlaubsgeld im Mutterschutz

Grundsätzlich kann während des Mutterschutzes ein Urlaubsgeldanspruch bestehen. Das liegt daran, dass die Zeit des Beschäftigungsverbotes als Zeit gilt, in der werdende Mütter noch gearbeitet hätten. In der Regel hängt dies allerdings auch von den vertraglichen Vereinbarungen ab.

Anders sieht dies allerdings in der Elternzeit aus. Innerhalb der Elternzeit ruht das Beschäftigungsverhältnis. Dadurch kann auch der Urlaubsgeldanspruch entfallen. Handelt es sich bei der Zahlung um einen Bonus, welcher von der tatsächlichen Arbeitsleistung abhängig gemacht wird, gelten Fehlzeiten prinzipiell nicht als tatsächliche Arbeitszeiten.
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

22 Gedanken zu „Urlaubsgeldanspruch: Steht Arbeitnehmern ein Urlaubsgeld zu?

  1. N.

    Hallo binn seid 5monate krank und beckomme krankengeld
    Schteht mir das urlaubsgeld zu ? Normalerweise immer im juli wurde mir das urlaubsgeld ausbezaht aber dadurch ich krankgeschrieben binn weiss nicht

  2. Harry

    Hallo
    In meinem Vertrag von 1997 wurde eine Zahlung von Urlaubsgeld je Urlaubstag vereinbart.
    Die Zahlungen erfolgten bis Ende 2009.
    Auf meiner Abrechnung für 12/2009 stand dann der Hinweis:
    „Für Urlaub ab 01.01.2010 entfällt die Zahlung von zusätzlichem Urlaubsgeld“
    Das hatte damals unser Chef festgelegt aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage.
    Ich hatte vergessen, dass wir die Zahlung lt. Arbeitsvertrag schriftlich vereinbart hatten und ihn leider nicht darauf hingewiesen.
    Durfte mein Chef die Kürzung einfach so beschließen?
    Es war ja keine freiwillige Zahlung, sondern schriftlich vereinbart im Arbeitsvertrag.
    Ich habe ihn im Mai 2021 nun auf diese Vereinbarung aus dem Arbeitsvertrag hingewiesen.
    Daraufhin hat er mit seinem Steuerberater gesprochen und gemeint er müsste mir nur für die letzten 3 Jahre das Urlaubsgeld nachzahlen.
    Ist das korrekt, oder müsste er normalerweise nicht die kompletten 11 Jahre nachzahlen?
    Ist dann die Zahlung ab jetzt wieder gültig für die Zukunft?

  3. Andrea

    Wie ist das mit dem Urlaubsgeld, wenn der Mitarbeiter verstorben ist (4 Tage vor dem Stichpunkt).
    Steht ihm das Geld dann zu? Weder der Mitarbeiter noch der Arbeitgeber hatten die Absicht zu kündigen und der Mitarbeiter hat sich das sicher nicht ausgesucht.

    Vielen Dank für die Info

  4. holger

    Bin seit einem Jahr krankgeschrieben, meine Urlaub von 2020 wurde mir ausgezahlt. Bin zum 30.6.21 gekündigt, habe ich da noch anspruch auf Bezahlung für 15 Tage Urlaub? Und was ist mit zu viel gezahltes Geld?

  5. Karlo

    Hallo.
    Bin wegen längerer Krankheit ins krankengeld gefallen.
    Bekomme ich dennoch Urlaubsgeld?
    Das Urlaubsgeld ist nicht daran gekoppelt ob ich Urlaub genommen habe.
    Es wird bei einer Unternehmensweiten zielerreichung gewährt und 50% der letzten 5 gehälter im Schnitt genommen.

  6. Saskia

    Ich sollte ab Februar 2021 einen Teamleiter Vertrag bekommen und natürlich mehr Gehalt. Aktuell befinden sich die Mitarbeiter in Kurzarbeit ( ich nicht )
    Steht mir der neue Vertrag rechtlich zu?
    Bitte um Hilfe und Rückmeldung 😉

  7. Tamara S.

    Binn seit Juli 2018 arbeitsunfähig. Darf mein erlernten Beruf deshalb nicht mehr ausüben.
    Habe noch für 2018 Anspruch auf 18 Tage Urlaub.
    Kann der Anspruch auf diesen Urlaub verfallen?

  8. Sonja

    Hallo
    Ich bin die einzige in meiner Firma, die kein Urlaubsgeld bekommen hat. Die Begründung , auch wenn solche Sachen in meinem Vertrag nicht stehen, ich bin noch in der Probezeit (kurz vor dem Ablauf , 6 Monate Betriebszugehörigkeit) und ausserdem -da ich einen ziemlich hohen Lohn bei der Einstellung verhandelt habe- ist der Deckungsbeitrag nicht gedeckt….deshalb, bin ich diesmal bei dieser Sonderzahlung nicht dabei. Darauf habe ich gemeint es ist eine nicht Gleichbehandlung, und habe gekündigt. Wenn mein AG mit mir nicht zufrieden gewesen wäre, hätte er mir schon längst kündigen können. Nun die Frage: habe ich oder habe ich keinen Anspruch auf Urlaubsgeld?
    MfG
    Ich

  9. Jessi

    Ich habe vor kurzem Urlaubsgeld erhalten. Wenn ich kündigen würde, gibt es da eine Frist die ich einhalten muss um nicht mein Urlaubsgeld wieder abgeben zu müssen? Bei Weihnachtsgeld waren es wohl 3 Monate.

  10. Manja

    Ich bin seit diesem Jahr in Elternzeit, diese endet Ende September. Das heißt, ich bin ab Oktober wieder arbeiten und habe Urlaubsanspruch für das Jahr 2019. Wir bekommen Betrag X pro Urlaubstag. In meinem Vertrag wird auf Betriebstreue verwiesen, die ja besteht und das Urlaubsgeld nicht von Arbeitsleistung abhängig gemacht. Bekomme ich jetzt volles Urlaubsgeld oder nur anteilig für die Monate Okt-Dez? Aktuell habe ich gar keins erhalten und würde gerne richtig argumentieren

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manja,

      wir können leider keine Aussage zu einzelnen Klauseln im Arbeitsvertrag treffen und diese auslegen. Wir raten Ihnen, entweder bei Ihrem Arbeitgeber höflich nachzufragen und sich den Umstand erklären zu lassen. Oder Sie lassen sich auf eine kurze Beratung mit einem Anwalt ein, der befugt ist, eine Rechtsberatung zu geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. mahmudov

        Hallo ihr Lieben

        Mein Arbeitgeber möchte mein Urlaubsgeld nicht zahlen. Wie muss ich vor gehen? Ist es gesetzlich vorgeschrieben?Ich brauche ein Rat bitte

  11. Lea

    Hallo an alle,

    ich wurde nach der Ausbildung übernommen für 3 Monate und alle bekommen Urlaubsgeld, steht mir dann wegen des Gleichbehandlungsgesetzt auch Urlaubsgeld zu ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lea,

      eigentlich müsste dann jeder Urlaubsgeld bekommen, es sei denn, irgendetwas spricht strikt dagegen. Die Höhe dieser Zahlung kann jedoch variieren und bspw. an der Dauer der Betriebszugehörigkeit festgemacht sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Peter D.

    Hallo an alle,
    kann mein Urlaubsgeld und /oder Weihnachtsgeld gekürzt werden?
    Ich arbeite schon seit mehr als 15 Jahren in dem selben Betrieb.
    oder besteht ein Anspruch darauf weil ich bisher immer etwas bekam.
    Danke im voraus für eure Hilfe
    Liebe Grüsse
    Peter

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Peter D.,

      dies ist abhängig davon, ob es eine vertragliche Vereinbarung oder eine Betriebsvereinbarung hinsichtlich des Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeldes gibt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Marco

    Hallo Zusammen,

    Ich möchte gerne 2 Monate in Elternzeit gehen und meine Frau zu Hause unterstützen. Der Zeitraum in dem das Urlaubsgeld bei mir in der Firma ausbezahlt wird ist gerade in den 2 Monaten in denen ich Elterzeit nehmen möchte! Bekommen ich in den 2 Monaten trotzdem das Urlaubsgeld ausbezahlt?

    Grüße Marco

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marco,

      es besteht die Möglichkeit, dass das Urlaubsgeld auch während der Elternzeit ausgezahlt wird. Allerdings könnte der Arbeitgeber dieses kürzen, und zwar um 1/12 für jeden vollen Monat in Elternzeit.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Wolfgang K.

    War 10 Wochen Krank geschrieben.
    Bekomme normalerweise 300 Euro netto
    Urlaubsgeld.
    Verliere ich nun meinen Anspruch aumf das Urlaubsgeld?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Wolfgang K.,

      grundsätzlich ist es möglich, dass das Urlaubsgeld aufgrund von Krankheitstagen gekürzt wird. Es kommt jedoch auch darauf an, was diesbezüglich im Arbeitsvertrag geregelt ist. Werfen Sie am besten einen Blick in den Vertrag oder wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an den Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Meric

    Habe eine Frage wenn ich nur 5 Monate bei einer Firma arbeite,habe ich da anspruch auf Urlaubsentgeld oder nicht
    Mit Freundlichen Grüßen
    Meric Erika

  16. Frank

    Trotzdem kann man hier nicht ersehen wie ich mein Urlaubsgeld errechnen kann . Z.B Ich habe einen Stundenlohn von ..11,58 Euro arbeite 5 Tage Woche und laut AV eine 35 Wochenstunde und in der ZA . Wenn ich Urlaub mache steht ein Urlaubsbetrag auf meinem Lohnschein der aber um etwa 2 Euro geringer liegt als mein Stundenlohn . Oder habe ich da etwas falsch berechnet ? Ist der Stundenlohn nicht identisch mit dem Urlaubslohn .? Wie kann ich das ersehen und selber ausrechnen .

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