Eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt mag preiswert erscheinen. Die Anwaltskosten machen nämlich einen Großteil der Kosten aus.

Kündigungsschutzklage ohne Anwalt: Geht das?

Artikel verfasst von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 6. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt mag preiswert erscheinen. Die Anwaltskosten machen nämlich einen Großteil der Kosten aus.
Eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt mag preiswert erscheinen. Die Anwaltskosten machen nämlich einen Großteil der Kosten aus.

Das Arbeitsrecht bewahrt Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen durch ihren Arbeitgeber. So besteht für Arbeitnehmer nach der Probezeit ein grundsätzlicher Kündigungsschutz. Kündigt Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ungerechtfertigt, können Sie sich daher mit einer Kündigungsschutzklage dagegen wehren. Da das Arbeitsrecht für Laien allerdings so einige Fallstricke bereithält, suchen nicht wenige Arbeitnehmer die Unterstützung eines fachkundigen Rechtsanwalts.

Doch ist eine Kündigungsschutzklage ohne einen Anwalt möglich? Welche Vorgaben gilt es zu beachten? Unter welchen Umständen besteht bei der Kündigungsschutzklage ein Anwaltszwang? Und welche Kosten entstehen, wenn ein Anwalt die Kündigungsschutzklage einreicht? Die Antworten auf diese Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Kompaktwissen: Kündigungsschutzklage ohne Anwalt

Kann man ohne Anwalt eine Kündigungsschutzklage einreichen?

Grundsätzlich können Sie eine Kündigungsschutzklage ohne einen Anwalt einreichen. Wichtig ist lediglich, dass Sie die im Kündigungsschutzgesetz festgelegte Frist für die Einreichung der Kündigungsschutzklage einhalten.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt?

Bei einer Kündigungsschutzklage fallen Anwaltskosten und Gerichtskosten an. Beides richtet sich nach dem Streitwert des Verfahrens. Im Gegensatz zu den Verfahrenskosten, die der Verlierer des Prozesses zahlt, gilt es die Kosten für den Anwalt für Arbeitsrecht jeweils selbst auszugleichen. Ohne einen Anwalt fallen jedoch lediglich die Gerichtskosten an.

Wann ist eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt nicht möglich?

Akzeptiert eine Partei das Urteil des Arbeitsgerichts zur Kündigung nicht und geht in Berufung, folgt eine Verhandlung vor dem Landesgericht. Dort besteht bei einer Kündigungsschutzklage Anwaltszwang.

Ist eine Klage ohne Anwalt sinnvoll?

Kündigungsschutzklage ohne Anwalt: Ob eine unwirksame Kündigung vorliegt, prüft das Arbeitsgericht.
Kündigungsschutzklage ohne Anwalt: Ob eine unwirksame Kündigung vorliegt, prüft das Arbeitsgericht.

Spricht Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber die Kündigung aus, können Sie beim Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen Klage gegen die Kündigung erheben. Dabei kann es sinnvoll sein, einen Anwalt mit der Kündigungsschutzklage zu beauftragen. Um Kosten zu sparen, stellt sich für viele Arbeitnehmer jedoch die Frage: Kann ich ohne Anwalt Klage beim Arbeitsgericht einreichen?

Laut Gesetz können Sie auch selbst die Kündigungsschutzklage einreichen, ganz ohne Anwalt. Allerdings ist dies mit einigem Aufwand verbunden und ohne Vorkenntnisse nicht immer so ohne weiteres möglich. Die Chancen, den Prozess zu gewinnen, sind mit einem Anwalt deutlich höher.

Ist die Klage erfolgreich, wird die Kündigung unwirksam und der Arbeitsvertrag besteht fort. Möchten Sie oder der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht fortführen, besteht alternativ die Möglichkeit, die Kündigung nach der Zahlung einer Abfindung zu akzeptieren. Diese Entschädigung kann dabei die Kosten eines Anwalts bei der Kündigungsschutzklage deutlich überschreiten. Ein Faktor bei der Höhe der Abfindung ist zum Beispiel die Betriebszugehörigkeit.

Wann besteht bei einer Kündigungsschutzklage Anwaltszwang?

In erster Instanz ist eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt möglich. Zur Einreichung der Klage stellen die jeweiligen Arbeitsgerichte einen entsprechenden Vordruck zur Verfügung. Zusätzlich zu diesem benötige Sie folgende Dokumente:

  • Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber
  • Gehaltsabrechnungen der letzten Monate
  • Arbeitsvertrag
  • gegebenenfalls Tarifvertrag
  • eventuell Antrag auf Prozesskostenhilfe

Wird von einer Seite jedoch Berufung gegen das Urteil eingelegt, ist für den weiteren Prozess eine anwaltliche Vertretung notwendig. Dies liegt daran, dass, anders als beim Amtsgericht, laut Zivilrecht vor dem Landgericht ein Anwaltszwang besteht. Auch wenn in erster Instanz kein Anwaltszwang besteht, raten viele Experten zu einer Rechtsvertretung, da die formalen Hürden einer Kündigungsschutzklage recht hoch sein können.

Wie hoch sind die Anwaltskosten bei einer Kündigungsschutzklage?

Nicht immer ist eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt möglich.  Anwaltszwang besteht etwa beim Landesarbeitsgericht.
Nicht immer ist eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt möglich. Anwaltszwang besteht etwa beim Landesarbeitsgericht.

Bei einer Kündigungsschutzklage entstehen Kosten auf beiden Seiten. Die Gesamtkosten berechnen sich dabei aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten. Während die Gerichtskosten vom Verlierer des Prozesses getragen werden müssen, trägt jede Seite die Anwaltskosten bei einer Kündigungsschutzklage selbst.

Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel bei einer Kündigungsschutzklage die Kosten für Anwalt und Gericht. Oftmals liegen diese bei mehreren tausend Euro. Abhängig ist dies vor allem von Ihrem Gehalt. Deutlich geringer sind bei einer Kündigungsschutzklage die Kosten ohne Anwalt, denn dann fallen möglicherweise keine Kosten oder lediglich die Gerichtskosten an.

Diese lassen sich je nach Streitwert aus einem Kostenverzeichnis ablesen. Den Streitwert des Verfahrens setzt das Gericht fest. In der Regel handelt es sich dabei um die dreifache Höhe eines Bruttomonatsgehalts. Kommt es zu keinem Urteil, entfallen die Gerichtskosten und beide Seiten tragen die Kosten vom Anwalt der Kündigungsschutzklage selbst.

Beispiel: Bei einem Bruttomonatsgehalt von 3.000 € liegt der Streitwert in der Regel bei 9.000 €. Die Gerichtskosten belaufen sich dadurch auf insgesamt 560 €, während die Anwaltskosten bei circa 1.700 € liegen. Wird kein Urteil gesprochen, sondern ein Vergleich abgeschlossen, entfallen zwar die Gerichtskosten, die Anwaltskosten steigen hingegen auf etwa 2.300 € an.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch hat sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen und anschließend sein Referendariat am OLG Celle absolviert. Seit 2013 ist er zugelassener Rechtsanwalt. Obendrein wurde er 2019 zum Notar bestellt, ist aber seit 2021 außer Dienst. Zu seinen Themenschwerpunkten gehört u. a. Vertragsrecht.

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