Die Elternzeit soll es Familien nach der Geburt eines Kindes ermöglichen, sich auf die neuen Lebensumstände einzustellen und eine Beziehung zum Kind aufzubauen, ohne dabei um die eigene berufliche Existenz fürchten zu müssen. Dieser Ratgeber erklärt die geltenden gesetzlichen Regelungen und Fristen zur Dauer der Elternzeit.
Inhalt
Kompaktwissen: Dauer der Elternzeit
Nach der Geburt eines gesunden Kindes ist die Elternzeit für insgesamt 36 Monate möglich. Die Regelungen gelten pro Elternteil. Die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt wird für die gebärende Person vom Anspruch abgezogen.
Im Falle einer Mehrlingsgeburt erhöht sich der Anspruch auf Elternzeit. Bei Zwillingen besteht der Anspruch von 3 Jahren pro Kind. Jedes Elternteil hat also Anspruch auf sechs Jahre Elternzeit. An dieser Stelle finden Sie weitere Informationen.
Wie lange die Elternzeit geht, ist für Mann und Frau grundsätzlich gleich. Bei der gebärenden Person wird jedoch der Mutterschutz vom Anspruch abgezogen.
Die Dauer der Elternzeit für Väter unterscheidet sich nicht von den Regelungen für Mütter. Lediglich im Bezug auf die Verrechnung mit dem Mutterschutz gibt es Abweichungen. Hier können Sie mehr erfahren.
Wie lange hat man Anspruch auf Elternzeit?

Die Elternzeit ist ein gesetzlich verankerter Anspruch, der es Müttern und Vätern ermöglicht, sich nach der Geburt eines Kindes für eine bestimmte Zeit von der Arbeit freistellen zu lassen. In Deutschland beträgt die maximale Dauer der Elternzeit bis zu drei Jahre pro Kind (je Elternteil). Dieser Zeitraum kann flexibel zwischen den Eltern aufgeteilt werden, sodass beispielsweise ein Teil unmittelbar nach der Geburt und ein weiterer Teil zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden kann. Mindestens zwölf Monate der Elternzeit müssen vor dem dritten Geburtstag des Kindes liegen, während bis zu 24 Monate auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag übertragen werden dürfen. Wie lange die Elternzeit möglich ist, hängt also vom Alter des Kindes ab. Beide Elternteile können gemeinsam entscheiden, wann welche Zeit genommen wird und ob die Familien-Auszeiten der Eltern gleichzeitig oder versetzt stattfinden sollen. Durch diese flexible Regelung sollen Eltern ihre Betreuungspflichten mit beruflichen Verpflichtungen vereinbaren können, ohne den Anspruch auf Rückkehr an den Arbeitsplatz zu verlieren.
Sonderfall Mehrlingsgeburten: Wie lange gibt es Elternzeit bei Zwillingen?
Wie lange die Elternzeit dauert, hängt auch von der Anzahl der neugeborenen Kinder ab. Bei Mehrlingsgeburten gelten besondere Regelungen für die Elternzeit: Eltern von Zwillingen oder Drillingen haben grundsätzlich denselben Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind. Das bedeutet, dass für jedes Kind die maximale Bezugsdauer unabhängig voneinander besteht. In der Praxis können Eltern daher bei Zwillingen bis zu sechs Jahre Elternzeit insgesamt beanspruchen, wobei auch hier die Aufteilung flexibel gestaltet werden kann. Diese Sonderregelung soll sicherstellen, dass Eltern genügend Zeit für die intensive Betreuung mehrerer Kinder gleichzeitig haben.
Die maximale Dauer der Elternzeit erhöht sich bei Mehrlingsgeburten auf drei Jahre pro Kind pro Elternteil.
Wie lange darf der Vater Elternzeit nehmen?

Auch Väter haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Sie können bis zu drei Jahre pro Kind in Anspruch nehmen, wobei die Zeit flexibel aufgeteilt werden kann. Viele Väter entscheiden sich dafür, einen Teil der Elternzeit direkt nach der Geburt zu nehmen und einen weiteren Abschnitt zu einem späteren Zeitpunkt, um aktiv an der Erziehung teilzuhaben. Der Anspruch gilt unabhängig davon, ob die Mutter ebenfalls Elternzeit nimmt, und soll Vätern ermöglichen, ihre familiären Pflichten mit beruflichen Verpflichtungen zu vereinbaren. Die Beantragung muss rechtzeitig beim Arbeitgeber erfolgen, in der Regel mindestens sieben Wochen vor Beginn der gewünschten Elternzeit.
Für die Person, die das Kind zur Welt gebracht hat, gilt der gesetzliche Mutterschutz. Nach der Geburt ist die Mutter also für acht oder zwölf Wochen (bei Mehrlingsgeburten oder einer Behinderung des Neugeborenen) in der Mutterschutzfrist. Diese Zeit wird mit dem Anspruch der Mutter verrechnet. Der Anspruch des Vaters bleibt hiervon aber unberührt.
Wie lange ist die Elternzeit bezahlt?
Während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf reguläres Gehalt vom Arbeitgeber; Eltern können stattdessen Elterngeld beziehen. Dieses wird in der Regel für bis zu zwölf Monate gezahlt, wobei zusätzliche Monate möglich sind, wenn beide Elternteile Elterngeld in Anspruch nehmen. Die Höhe richtet sich nach dem vorherigen Einkommen und soll den Verdienstausfall teilweise ausgleichen. Um Elterngeld zu erhalten, muss es rechtzeitig bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden: Wer direkt nach der Geburt des Kindes beantragt, stellt sicher, dass keine Ansprüche verloren gehen, denn das Geld wird nur bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt.
Wie lange ist man in der Elternzeit krankenversichert?

Während der Elternzeit bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Eltern sind also weiterhin krankenversichert. Gleichzeitig besteht auch ein besonderer Kündigungsschutz: Arbeitgeber dürfen das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit nur in Ausnahmefällen und nicht ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörde kündigen. Diese Regelungen sorgen dafür, dass Eltern während der Betreuung ihres Kindes sozial abgesichert bleiben und berufliche Sicherheit genießen.
Wie lange der Kündigungsschutz nach der Elternzeit noch besteht, ist dabei klar festgelegt: Unmittelbar mit dem Ende der Familien-Auszeit greift in aller Regel wieder der allgemeine Kündigungsschutz.
Wie lange vorher sollte ich Elternzeit beantragen?
Die Elternzeit muss rechtzeitig beim Arbeitgeber angemeldet werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Antrag mindestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit erfolgen muss, damit der Arbeitgeber personelle Planungen vornehmen und sicherstellen kann, dass der Arbeitsplatz während der Abwesenheit erhalten bleibt. Auch die Meldung durch den Arbeitgeber an zuständige Stellen erfolgt in diesem Zeitraum.
Was gilt für Elternzeit und Teilzeit?
Während der Elternzeit haben Arbeitnehmer das Recht, mit Zustimmung des Arbeitgebers in Teilzeit zu arbeiten. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten, einer Anstellung von mehr als sechs Monaten und einer grundsätzlichen Eignung der Stelle für Teilzeit besteht in der Regel sogar ein gesetzlicher Anspruch auf eine Tätigkeit von bis zu 32 Wochenstunden. Teilzeitarbeit ermöglicht Eltern, beruflich aktiv zu bleiben, ihr Einkommen sicherzustellen und gleichzeitig die Kinderbetreuung flexibel zu gestalten.
Rückkehr und weitere Schwangerschaft

Nach der Elternzeit können Arbeitnehmer an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Kommt es kurz darauf zu einer weiteren Schwangerschaft, ist es wichtig, die Elternzeitplanung mit dem Arbeitgeber abzusprechen. Elterngeld kann erneut beantragt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie etwa die Mindestbeschäftigungsdauer nach der vorherigen Elternzeit. Außerdem muss der Arbeitgeber rechtzeitig informiert werden, meist einige Wochen vor Ende der laufenden Elternzeit (sofern bereits Kenntnis um die neue Schwangerschaft besteht), um die organisatorische Planung zu ermöglichen.
Die Dauer der Elternzeit gilt für jedes Kind neu. Während der Schwangerschaft ist der Kündigungsschutz außerdem erweitert.
Ansprüche nach der Elternzeit: Wie lange muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz freihalten?
Nach der Elternzeit haben Arbeitnehmer Anspruch darauf, an ihren ursprünglichen Arbeitsplatz zurückzukehren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diesen freizuhalten. Auch Urlaubsansprüche bleiben erhalten. Resturlaub, der während der Elternzeit noch nicht genommen wurde, kann meist nach der Rückkehr genutzt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, nach Ende der Elternzeit Arbeitslosengeld zu beantragen, falls der Übergang in eine neue Beschäftigung noch nicht erfolgt ist.