Welche Vertragsstrafe kann im Arbeitsvertrag angedroht werden?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 23. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag: Die Rechtsprechung erlaubt nicht alles.
Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag: Die Rechtsprechung erlaubt nicht alles.

Viele Arbeitsverträge, die Arbeitnehmern vorgelegt werden, enthalten neben den üblichen Informationen zu Arbeitszeit, Anzahl der Urlaubstage und Kündigungsfristen ebenfalls die Androhung von Vertragsstrafen. Hält der Arbeitnehmer seine vertraglich zugesicherten Pflichten nicht ein, muss er eine Strafzahlung leisten.

Mit Klauseln wie diesen sichert sich der Arbeitgeber ab, um bestimmte Risiken auszuschließen. Strafzahlungen gibt es übrigens nicht nur im Arbeitsrecht. Auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann eine Vertragsstrafe festgehalten sein.

Kompaktwissen: Vertragsstrafe

Was ist eine Vertragsstrafe?

Eine Vertragsstrafe besteht darin, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine arbeitsvertraglich festgesetzte Geldsumme zahlen muss, wenn er bestimmte Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis nicht erfüllt.

Wie hoch darf eine Vertragsstrafe sein?

Normalerweise darf die Vertragsstrafe nicht höher ausfallen als ein Brutto-Monatsgehalt.

Ist jede Vertragsstrafe wirksam?

Nein, sie sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Näheres erfahren Sie hier.

Worum handelt es sich bei einer Vertragsstrafe laut Arbeitsrecht?

Bevor Sie den Ihnen vorgelegten Arbeitsvertrag unterschreiben, gilt es – wie bei allen Verträgen – diesen genau zu prüfen. Schließlich geht aus diesem nicht nur hervor, welche Rechte Ihnen zustehen, sondern auch, welche Pflichten Sie haben – und das mitunter noch, wenn Sie längst aus dem Unternehmen ausgeschieden sind.

Solch langfristige Auswirkungen hat unter anderem eine im Arbeitsvertrag vereinbarte Vertragsstrafe. Der Arbeitgeber ahndet hiermit einen vom Arbeitnehmer begangenen Vertragsverstoß. Es wird vereinbart, dass dieser dann zur Zahlung einer hier definierten Geldsumme verpflichtet ist. Wie hoch diese ausfällt, ist an dieser Stelle überwiegend ebenfalls aufgeführt.

Der Anspruch, Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag zu verlangen, ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Demnach ist es zulässig bei Nichterfüllung eine Strafzahlung einzufordern, wenn Entsprechendes vorher vereinbart wurde.

Hat der Schuldner die Strafe für den Fall versprochen, dass er seine Verbindlichkeit nicht erfüllt, so kann der Gläubiger die verwirkte Strafe statt der Erfüllung verlangen. Erklärt der Gläubiger dem Schuldner, dass er die Strafe verlange, so ist der Anspruch auf Erfüllung ausgeschlossen. Steht dem Gläubiger ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu, so kann er die verwirkte Strafe als Mindestbetrag des Schadens verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.“ (§ 340 BGB)

Gemäß Arbeitsrecht ist eine Vertragsstrafe in der Regel zu zahlen, wenn gegen im Arbeitsvertrag vereinbarte Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig verstoßen wurde. Welche das sind, wird in der entsprechenden Klausel häufig gleich mit aufgeführt.

Zur Ansetzung einer Vertragsstrafe entschließen sich Arbeitgeber, um ihren Interessen eindringlich Nachdruck zu verleihen. Durch die Androhung einer Vertragsstrafe in nicht unbedeutender Höhe, soll der Vertragspartner dazu bewegt werden, sich peinlichst genau an die Vertragsvereinbarungen zu halten.

Die Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag: Für welche Vergehen können Sie drohen?

Es kann eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Sie entspricht häufig einem Bruttomonatsgehalt.
Es kann eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Sie entspricht häufig einem Bruttomonatsgehalt.

Zu einer Strafzahlung kommt es durch Vertragsbruch, der zu den strafbewehrten Leistungsstörungen zählt. Arbeitnehmer müssen die Vertragsstrafe aus dem Arbeitsvertrag in der Regel zahlen, wenn sie:

  • die Beschäftigung gar nicht erst aufnehmen (weder zum ersten Arbeitstag noch an irgendeinem anderen Tag erscheinen – hat zudem ein fristlose Kündigung zur Folge)
  • die Kündigungsfrist nicht einhalten (das Arbeitsverhältnis ohne Rücksicht auf die vertraglichen Pflichten beenden)
  • ihrer Geheimhaltungspflicht nicht nachkommen (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ausplaudern)
  • das vertragliche Wettbewerbsverbot nicht einhalten (für Konkurrenten tätig werden)

Durch Verhaltensweisen wie diese, die im Arbeitsvertrag explizit aufgeführt sind, müssen Arbeitnehmer mit der Zahlung hoher Beträge rechnen. Sie sollten sich deshalb vorher genau überlegen, ob Sie die wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers verletzen und ihm somit auch nur potenziell schädigen.

Sind Vertragsstrafen im Arbeitsvertrag enthalten, müssen diese grundsätzlich die Bestimmungen des Gesetzgebers, einem eventuell zutreffenden Tarifvertrag sowie einer etwaig vorhandenen Betriebsvereinbarung berücksichtigen.

Wann ist eine Vertragsstrafe, die dem Arbeitnehmer auferlegt wird, unwirksam?

Nicht jede Formulierung einer Vertragsstrafe, die im Arbeitsvertrag verlangt wird, ist mit geltendem Recht vereinbar – und damit zulässig. Während einige Arbeitgeber versuchen zu hohe Strafzahlungen zu verlangen, müssen ebenjene in anderen Fällen geradezu mit einer Lupe gesucht werden, weil die Schriftgröße so winzig ist. Doch was ist erlaubt und wo überschreitet Ihr Chef unzulässig Grenzen?

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB] sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

  1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
  2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.“ (§ 307 BGB)

Wann sind Vertragsstrafen in Arbeitsverträgen zu hoch bemessen?

Arbeitgeber haben natürlich ein großes Interesse daran, ihre wirtschaftlichen Interessen zu schützen, weshalb für Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot häufig eine Vertragsstrafe droht. Wie hoch eine solche Strafzahlung ausfallen darf, wird häufig vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt.

Sie können sich folgende Faustregel merken: Die Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag darf laut geltendem Recht nicht höher liegen als das vereinbarte Bruttomonatsgehalt.
Die Vertragsstrafe ist manchmal auch als Konventionalstrafe im Arbeitsvertrag aufgeführt.
Die Vertragsstrafe ist manchmal auch als Konventionalstrafe im Arbeitsvertrag aufgeführt.

Die genaue Höhe der Vertragsstrafe bemisst sich häufig daran, welches Verhalten zum Vertragsbruch geführt hat. Entschließt sich ein Arbeitnehmer kurz vor Antritt eines neuen Jobs, doch in ein Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber zu treten, muss er zahlen.

Wie hoch die Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag bei einer Kündigung ausfällt, ist abhängig von der Länge der Kündigungsfrist. Entscheidend ist zudem die vereinbarte Entgelthöhe.

Das bedeutet: Die Vertragsstrafe beläuft sich auf die Höhe des Entgelts, dass er in der Zeit bekommen hätte, bis die Kündigungsfrist abgelaufen wäre.

Kann das Beschäftigungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen beendet werden, ist es demnach nicht zulässig, ein gesamtes Bruttogehalt zu verlangen, sondern nur die Hälfte. Der Arbeitnehmer würde andernfalls nach Treu und Glauben benachteiligt (BAG Az. 8 AZR 344/03).

Wird die Pflicht zur Geheimhaltungsbewahrung verletzt, fällt die Vertragsstrafe höher aus. Entscheidend für die tatsächliche Höhe ist in der Regel, wie hoch das jeweilige Bruttoentgelt und der verursachte Schaden ist.

Übrigens: Wird eine Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag vereinbart, muss diese klar und eindeutig zu erkennen sein. Arbeitnehmern dürfen demnach keine winzig klein geschriebenen Klauseln zu Strafzahlungen untergejubelt werden.

Wie ist die Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag formuliert? Ein Muster

Welche Vertragsverstöße mit einer Strafzahlung belegt werden, ist im schriftlichen Arbeitsvertrag vermerkt. Arbeitgeber verwenden dabei unterschiedlich formulierte Klauseln, je nachdem welche Bereiche abgedeckt werden.

Prinzipiell kann die Vereinbarung einen folgenden Wortlaut haben oder ähnlich formuliert sein:

§ XX Vertragsstrafen
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe zu zahlen, nimmt er die Tätigkeit verspätet oder gar nicht auf. Diese Vereinbarung gilt ebenso für eine vorrübergehende Arbeitsverweigerung. Eine Vertragsstrafe ist auch dann fällig, beendet der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) ohne Berücksichtigung der vereinbarten Kündigungsfrist.

Die Vertragsstrafe beläuft sich mit Ablauf der Probezeit auf ein Bruttomonatsentgelt, davor ist nur die halb Bruttomonatsvergütung zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzsprüche wird hiervon nicht berührt.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

66 Gedanken zu „Welche Vertragsstrafe kann im Arbeitsvertrag angedroht werden?

  1. Julia

    Hallo, ich bin aufgrund von Krankheit nicht zum ersten Arbeitstag erschienen, hatte mich aber auch offiziell nicht abgemeldet. Nun nach einer Woche habe ich dem Arbeitgeber über meinen Zustand Auskunft gegeben. Er wird eine fristlose Kündigung schicken und ich muss die Hälfte Bruttogehalt Vertragsstrafe zahlen.
    Meine Frage: Kann ich die Zahlung der Vertragsstrafe irgendwie abwenden? Mit Rechtsbeistand oder einem ärztlichen Attest (das ich schon vorliegen habe).

    Vielen Dank, Julia

  2. Detlef

    Guten Tag
    Ich habe mal eine Frage an Sie. Ich habe von einer neuen Firma 2 bereits unterschrieben Arbeitsverträge erhalten, ich hatte glücklicherweise noch 2 Fragen zu dem Arbeitsvertrag, als ich in der neuen Firma deswegen anrief wurde mir zuerst gesagt ich benötige keine Fahrerkarte und Arbeitskleidung würde mir gestellt, dann wurde ich ins Personalbüro weiterverbunden und dort sagte man mir auf einmal das es zu keinem Arbeitsverhältnis kommen würde, als Begründung sagte man nur zu mir es würde eine interne Umstrukturierung vorgenommen und deswegen würde man mich nicht mehr einstellen. Ich konnte zum Glück in meiner jetzigen Firma meine Kündigung noch rückwirkend machen. Kann ich diese Firma auf eine Geldstrafe verklagen

  3. Peter

    Inflation -> Ist ein Vertrag erfüllt wenn der Arbeitgeber weniger werter, dewauliertes Geld bezagllt? bei Vetrag abschluss war 1000 EUR auch 1000 EUR Wert, mit der Inflation ist das aber nicht der Fall, somit bezahlt er Geld der zwar gleichs Nominal hat nicht aber gleiches Wert. Ist dann das Vetrag erfühlt oder ist es das nicht?

  4. Leonie

    Hallo,
    ich habe am 09.07.2021 erster Arbeitstag durch ein Zeitfirma habe ich die Stelle gefunden. Aber ich möchte es kündigen, da ich eine neue Arbeitsplatz in der Nähe gefunden habe. Falls ich jetzt kündige, könnte ich Vertragstrafe zahlen, habe unbefristet Arbeitsvertrag. Die Kündigung first steht innerhalb in 14 Tagen und auch §§ 9.3, 9.4 MTV.
    Bitte geben Sie mir bescheid, welches Verhalten ist richtig.

    Mit freundlichen Grüßen
    L.W

  5. Nelli

    Hallo, ich würde gerne folgendes fragen:
    Ich habe heute einem Unternehmen per Mail und telefonisch dem Angebot zugestimmt, welches mir vorab mitgeteilt wurde. Einige Daten wie Arbeitsbeginn, Vergütung usw wurden dargestellt aber nicht wie ich meine nebenberufliche Selbstständigkeit ausüben kann. Die Dame von der Personalabteilung sagte sie würde nun alles Verbindlich an Unterlagen erstellen. Also habe ich noch nichts unterschrieben. Nach der Zusage erhielt ich ca 10. Minuten später noch eine Einladung für ein Bewerbungsgespräch bei einer anderen Firma, diese würde mir auch deutlich mehr zusagen.
    Kann ich später dem ersten Unternehmen noch absagen da ich nichts unterschrieben habe oder bin ich nun in einer Verbindlichkeit? Wenn ich die Unterlagen nicht unterschriebe, wäre ich dann dennoch verpflichtet oder könnte ich dann noch das Unternehmen wechseln ohne eine Strafe zahlen zu müssen von einem Bruttomonatsgehalt?

  6. chris

    hallo ich habe hier auch ne frage und zwar bin ich lkw fahrer nun das problem zu mein ersten arbeistag wurde ich durch cona lage krank lag mit fieber zu hause hab mich nartülich abgemeldet beim cheff egal wie doof es eig ist am ersten tag aber kann man da was machen wenn was kommen sollte ? ich mein krankheit sollte doch da ausen for sein ich selsbt habe ja nicht gekündigt sondern er am telefon meinete das er es dan kündigt das verhältniss wie sie die lage da dan aus ?

  7. omri

    wie is das wen jemand eine arbeitsvertrag abschliesst und dann wegen eine vor die neue arbeitsvertrag begangene straftat in gefengnis gehen und deshalb nicht zu neue arbeitsstelle antreten kann. muss dann auch vertragsstrafe zahle?

  8. Andrea

    Hallo mein Freund hat einen Arbeitsvertrag unterschrieben in dem es eine Vertrags Strafe ansteht… er hatte jetzt aber auch noch ein anderes Vorstellungsgespräch bei dem er bessere Konditionen hätte… er hat die andere Arbeitsstelle noch nicht angetreten offiziell ab 03.02.20 und er würde lieber bei der anderen Firma anfangen wenn er genommen wird…
    Ist das möglich bzw kann man irgendwie um die Strafe Rum kommen… gibts nicht auch Widerrufsrecht 14 Tage wie bei anderen Verträgen????

  9. Me

    Hallo, wie sieht es aus wenn meine Tochter die Arbeit ( ein Studentenjob ) am 01.03.2020 aufnehmen soll, jetzt aber zum einen psychisch erkrankt ist ( hat noch kein Artest vom Arzt da es dauert bis sie einen Psychologen Termin bekommt, und die Arbeit nicht mehr aufnehmen kann und will weil während der ersten Gespräche nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages so Sätze gefallen sind wie in den ersten 6 Monaten (Probezeit) haben Sie kein Anrecht auf Urlaub usw.
    Wenn meine Tochter jetzt am 01.02.2020 die Arbeit ordentlich kündigt, dann ist der Vertrag ja nicht mehr zustande gekommen, und sie muss die Arbeit nicht antreten somit ist die Formulierung „Hat dem Arbeitgeber eine Strafe zu zahelen wenn sie die Arbeit nicht aufnimmt oder später das Anstellungsverhältnis vertragswidrig löst.“ oder ? Sehe ich das richtig ?

  10. Anonym

    Hallo, ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma. ich habe einen auftrag kurzfristig abgesagt ohne AU schein und mir wurden 40 Euro Vertragsstrafe abgezogen von meinem Lohn. ich bin geringfügig dort beschäftigt. ist dies zulässig ?

    lg

  11. Tommy

    Hallo, ich habe bei einer Zeitarbeitsagentur einen Vertrag unterschrieben, zum 17.09.2019 Beginn.
    Nun habe ich fristlos gekündigt zum 27.10.2019, da die Umstände der Zeitarbeitsfirma nicht zumutbar waren, ich musste jeden Tag woanders hin, immer ein anderer Ort in Mecklenburg Vorpommern. Beim Einstellungsgespräch habe ich mitgeteilt, dass ich nur ein Fahrrad habe und kein Fahrzeug (Auto).
    Nun habe ich Post erhalten und soll eine Vertragsstrafe zahlen! Ist das rechtens?

  12. Patrick W.

    Guten Tag zusammen.
    Ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben unter der Voraussetzung, dass ich ein Dienstfahrzeug erhalte. Dies wurde mir 1. auch versprochen und 2. stand dies im Stellenangebot mit drin. Leider bekam ich kein Dienstfahrzeug woraufhin ich der Chefin mitteilte, dass ein Arbeitsverhältnis unter diesen Umständen nicht Zustande kommen kann.
    Heute hatte ich Post im Briefkasten, dass ich eine Strafe zahlen müsse.
    Kann ich dies irgendwie abwenden? Da ich ja den Vertrag unter anderen Voraussetzungen unterschrieben habe.
    Vielen Dank im voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Patrick W.,
      uns steht es leider nicht zu, eine Rechtsberatung anzubieten. Ein Anwalt kann Ihnen in einer solchen Situation jedoch sicherlich weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Cecilla

    Kann eine Vertragstrafe auch durch Weisung erfolgen – in Form eines Aushangs vor dem Büro?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Cecilla,

      wir sind unsicher, wie Sie dies meinen, sind jedoch generell nicht befugt, Auskünfte zu Einzelsituationen zu geben bzw. diese zu bewerten. Sollten Sie Zweifel haben, ob die Vertragsstrafe rechtens ist und eine Einschätzung Ihrer Situation benötigen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Silke

    Hallo,

    ich habe eine Frage zu meinem Arbeitsvertrag. Dieser enthält folgende Klausel:

    „Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses unter Vertragsbruch (z.B.
    Nichteinhaltung der Kündigungsfrist) ist vom Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 1/12 der Jahresvergütung zu zahlen. Bei Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses oder einer Auflösung unter Vertragsbruch innerhalb der vereinbarten Probezeit beträgt die Vertragsstrafe 1/24 der Jahresvergütung. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Arbeitgeber durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten des Arbeitnehmers zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses veranlasst wird. Ein weitergehender Schaden kann zusätzlich geltend gemacht werden.“

    Der Haken sind die letzten beiden Sätze. Ist dadurch die gesamte Klausel unwirksam, weil „grobfahrlässiges Verhalten“ zu allgemein ist und keine „Vergehen“ im Detail bezeichnet, die zur Vertragsstrafe führen? Kann, und wenn ja in welchem Umfang, mehr geltend gemacht werden (siehe „ein weitergehender Schaden“).

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Silke,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, solche einzelnen Klauseln in Arbeitsverträgen auszulegen. Wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Maike

    Hallo,
    bräuchte mal euren Rat. Wenn ich einen Schadenersatz geltend machen möchte als Arbeitgeber, muss ich die Rechnung dann mit 19 % versteuern? oder wie wird diese Summe versteuert?
    Liebe Grüße

  16. Pifu

    Ist es legal wennfür eine verspätete Arbeitsaufnahme 2 Tage der lohn einbehalten wird?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Pifu,
      dies sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. wolfgang

    Hallo,
    mein Chef (Leihfirma) hat mich zu sich ins Büro bestellt da ich in den letzten 14 tagen nicht arbeiten konnte.
    Mein Auto stand defekt in der Werkstatt, in dieser Zeit hat mich die Firma massiv unter Druck gesetzt.
    Ein Auto ist aber unumgänglich für diese Arbeit (Montage Österreichweit,Deutschland).Telefonisch musste ich die Firma immer wieder vertrösten da das Auto immer noch nicht repariert war, ursprünglich waren 2 Tage dafür geplant.Ich bat die die Firma sich noch etwas zu gedulden und mir meinen restlichen Urlaub und Zeitausgleich zu geben.Trotzdem machte die Firma weiter Druck (36Anrufe,Sms,Email) an 1 Tag.Als ich dann endlich wieder mobil war, war ich mit den Nerven am Boden da ich auch die Monate davor im Dauerstress war.Ich wusste weder ein noch aus.Meine Freundin wies mich darauf hin das ich wahrscheinlich ein Burnout habe da ich auch seit Wochen nicht viel schlief.Dann bestellte mich der Chef zu sich ins Büro.Ich erklärte ihm meine Situation und das ich mich nicht im Stande sehe im moment zu arbeiten und ich eine Auszeit brauche.Ich dachte da an Unbezahlte Freizeit oder Einvernehmliche Lösung.Bekommen habe ich aber eine Fristlose Kündigung meines Dienstverhältnisses.Zuhause las ich mir dann nochmal das Kündigungschreiben durch und da steht:
    wie sie uns heute mitgeteilt haben lösen sie das Dienstverhältnis auf ohne einhaltung der Kündigungsfrist.
    Dies werten wir als ungerechtfertigten Austritt ihrerseits!
    Ich habe in keinem Wort erwähnt das ich kündigen will.Ich hab ihn lediglich um eine Auszeit gebeten.
    Was für Chancen hab ich als Arbeitnehmer das diese Kündigung rückgängig bzw.die art der Kündigung geändert wird ?
    Danke!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Wolfgang,
      bei derartigen Rechtsstreitigkeiten empfiehlt es sich, einen Anwalt oder die eigene Gewerkschaft zu konsultieren. Wir hingegen sind nicht befugt, Ihre Chancen zu beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Peter

    Wie verhält es sich, wenn der Vertrag den Satz enthält -geschlossen vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsrats-.

    Würde mir in diesem Fall eine Vertragstrafe drohen, wenn ich die Arbeitsstelle nicht antrete und im Vertrag der Hinweis steht, dass eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen ist? Die Drohung einer Vertragsstrafe wurde nicht schriftlich nicht formuliert.

    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Peter,

      wir sind nicht befugt, solche einzelnen Vertragsklauseln zu interpretieren. Bitte lassen Sie sich bei Ihrem Anliegen von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Sylke M.

    Ich habe eine ordentlich Kündigung mit der vorgegebenen Kündigungsfrist von 5 Monaten abgegeben und um eine vorzeitige Aufhebung nach 4 Monaten gebeten . Jetzt sind 14 Tage vergangen und ich habe bis heute keine Antwort erhalten. Gibt es eine Frist, aus der sich ein stilles Einverständnis ergibt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sylke M.,

      Kündigungen sind generell einseitig gültig. Die Aufhebung sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen und noch einmal nachfragen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Sen

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage, ich habe vor 2 Monaten bei einer Leihfirma angefangen zu arbeiten.
    Im Vertrag ist auch eine Verschwiegenheitserklärung wo ich unterschrieben habe.

    Jetzt ist es so das ich grade mal 1 Monat gearbeitet habe und die letzten 4 Wochen nicht gearbeitet habe, da ich einen Arbeitsunfall hatte. Ich habe jetzt eine fristgerechte Kündigung bekommen mit einer Woche Frist und der Chef der Leihfirma hat zu mir gesagt, das er raus bekommen hat das ich mit einem anderen Leiharbeiter über meine Stunden Lohn gesprochen habe und das sei ein Vertragsbruch. Ich muss sagen jedoch hängt es nicht mit der Kündigung ab, weil ich gesagt habe die sollen mich kündigen weil wenn die wollen weil mir diese Arbeit nicht liegt und nicht gefällt.
    Ich finde es seltsam das die Leihfirma jetzt damit kommt mit diese Verschwiegenheitserklärumng und dem Vertragsbeuch und da frage ich ich warum hat er mir das nicht gesagt nach dem er es erfahren hat? Meine Vermutung ist, die wollen Geld von mir weil ich denen einfach nichts eingebracht habe und Immerhin ist es Das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit oder ?

    Danke schon mal für die Antworten.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sen,

      wenn Sie nicht sicher sind, ob die Kündigung, die Sie erhalten haben, zulässig ist, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Wir können Ihre Situation aus der Ferne nicht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Ralf G.

    Hallo zusammen,

    ich hätte im allgemeinen eine Frage zur Vertragsstrafe:

    Nach zwanzig Jahren spiele ich mit dem Gedanken aus persönlichen Gründen den Betrieb zu verlassen.
    In meinem Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende, allerdings mit dem Zusatz: „Soweit auf Grund gesetzlicher Vorschriften nur mit einer verlängerten Frist gekündigt werden darf, gilt diese verlängerte Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien“…

    Also in meinem Fall eine Frist von sieben Monaten.

    Eine Vertragsstrafe ist in meinem Vertrag nicht definiert. Da ich damit rechne das ich nicht vorzeitig herausgelassen werde und noch Schikanen befürchte, könnte ich mich genötigt sehen den Vertrag gezwungener Maßen brechen zu müssen. Denn welcher neue Arbeitgeber will schon sieben Monate auf seine neue Arbeitskraft warten?

    Ich habe nun gelesen (…diese Faustregel…), dass die Vertragsstrafe nach geltendem Recht nicht höher liegen darf als das vereinbarte Bruttomonatsgehalt und sich auf die Höhe des Entgelts beläuft, dass er in der Zeit bekommen hätte, bis die Kündigungsfrist abgelaufen wäre.

    Verstehe ich das denn richtig:

    Wenn ich es nicht schaffe meinen Arbeitsvertrag aufheben zu lassen, eine Strafe mit einem 4-stelligen Betrag auf mich zukommt?
    Welcher „Normalo“ konnte sich das denn leisten, wäre ich da denn nicht benachteiligt?

    Vielen Dank im Voraus für die Bemühungen und Antwort.

    Freundliche Grüße

    Ralf

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ralf,

      wenn keine Vertragsstrafe in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart wurde, sollte es in der Regel auch keine geben. Sollte Ihr Arbeitgeber eine solch hohe Vertragsstrafe verlangen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie individuell beraten kann. Daneben können Sie auch versuchen, sich mit Ihrem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag zu einigen.

      Sie sollten aber beachten, dass bei Vertragsbruch der Arbeitgeber Sie unter Umständen auf Schadensersatz verklagen könnte.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Lutz

    Hallo,
    Ich habe eine allgemeine Frage zu den Vertragsstrafen: Wenn ein Arbeitgeber das Recht hat, sie in den Vertrag aufzunehmen, gilt dies dann auch für den Arbeitnehmer? Kann ein Arbeitnehmer z.b. eine Zusatzvereinbarung oder direkt den Arbeitsvertrag so aufsetzen lassen, das auch der Arbeitgeber Vertragsstrafen zahlen muß, wenn er sich nicht an den Arbeitsvertrag hält, z.b. Überstunden nicht bezahlt oder der Lohn zu spät überwiesen wird?
    Da es sich um einen Vertrag nach BGB handelt, müßte das doch zumindest theoretisch möglich sein?
    Ein Arbeitnehmer nimmt ein Arbeitsverhältnis ja manchmal aus bestimmten Zwängen heraus auf und kann sich den Arbeitgeber nicht immer aussuchen.
    Er muß sich doch dann auch irgendwie absichern können wenn etwas schief läuft und nicht doppelt benachteiligt werden durch Vertragsstrafen und Ärger mit Behörden (z.b. Arbeitsamt), wenn das Arbeitsverhältnis aus irgendwelchen Gründen vorzeitig beendet wird.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lutz,

      in der Regel diktiert der Arbeitgeber den Vertrag und legt die Vertragsstrafen fest. Der Arbeitnehmer kann dabei, sollte es zu Unstimmigkeiten oder Uneinigkeiten kommen, um Anpassungen bitten.

      Verstößt der Arbeitgeber gegen die im Vertrag getroffenen Vereinbarungen (bspw. keine oder verspätete Lohnzahlung), dann stellt dies bereits eine Verletzung seiner allgemeinen arbeitsrechtlichen Pflichten dar. Der Arbeitnehmer hat dann verschiedene Möglichkeiten, um darauf zu reagieren, bspw. kann er den Lohn einklagen oder (nach Ankündigung) möglw. seine Arbeitsleistung vorübergehend verweigern. Im Zweifelsfall hilft ein Anwalt für Arbeitsrecht weiter.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.com

  23. Vanessa

    Hallo.

    Mein Freund ist vor einiger Zeit in einem Betrieb angefangen, wo er jedoch schnell gemerkt hat, dass es dort nicht mit rechten Dingen zu geht. Er hat sich krank schreiben lassen und hat nun zum 26.03.18 gekündigt. Jetzt droht ihm seine Chefin mit der Vertragsstrafe. Hierzu muss ich aber sagen, dass sie mit der Bezahlung vom Gehalt zurück hängt bzw sie ihm noch kein Cent bezahlt hat genauso wie die Überstunden nicht ausbezahlt. Was kann mein Freund nun machen und gilt die Vertragsstrafe, wenn die Chefin sich nicht an die Regeln hält?
    Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüßen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Vanessa,

      leider sind wir nicht befugt, eine Rechtsberatung zu geben. Sie sollten sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der sich mit dein Einzelheiten Ihres Falls vertraut machen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Arndt

    Hallo,
    Mein Arbeitgeber, eine Zeitarbeitsfirma hat sich nicht an die abgesprochene Vorschusszahlung gehalten.
    Da Ich kein Geld mehr hatte konnte Ich die Arbeit nicht wieder aufnehmen, habe dies dem Arbeitgeber aber sofort mitgeteilt der mich dann von sich aus fristlos kündigte. Nun wird mir mit Vertragsstrafe gedroht, die auch in meinem Vertrag aufgeführt ist. Ich bin mir aber sicher das kein Schaden durch mein frühzeitig gemeldetes fernbleiben entstanden ist. Meine Frage: Der Arbeitgeber kann keine schadensersatzforderung stellen ohne einen durch mich entstandenen schaden aufzuführen bzw ohne einen reelen schaden geltend zu machen oder?
    Danke im vorraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Arndt,

      in der Regel müssen Arbeitnehmer die Vertragsstrafe zahlen, wenn Sie die Beschäftigung gar nicht erst aufnehmen. Im Zweifel können Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen, der Ihren Fall genau prüfen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Tanja

    Wird die Vertragsstrafe vom Brutto- oder vom Nettolohn des Arbeitnehmers abgezogen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tanja,

      Vertragsstrafen werden in der Regel nicht vom Lohn abgezogen sondern als Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitnehmer geltend gemacht. Wie es in Ihrer Situation genau verhält, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht für Sie beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. sladjana

    in meine Vertrag steht:
    Der Arbeitnehmer verpflichtet sich bis 30.09.2020 als Gesundheits-Krankenpflegerin in meiner Klinik tätig zu sein.Im Falle einer Arbeitsverhinderung über 6 Wochen,wird diese Ausfallzeit nicht auf die vertraglich vereinbarte Verpflichtungszeit angerechnet.
    Ich habe neue Beschäftigung gefunden. Ich habe am 23 Januar Kündigung gegeben und ich arbeite bis 28 Februar.Mein Kündigunsfrist dauert 1 Monat.Meine Kaufmänische Leiterin hat mir gesagt, dass ich in meiner Klinik bis 2020 bleiben muss oder ich muss Strafe bezahlen.
    Meine Frage: 1. Brauche ich vom Gesetz Strafe bezahlen?
    2. Wissen Sie, wie viel Geld brauche ich Strafe bezahlen?
    Bitte, Können Sie mir antworten?
    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sladjana,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Nur ein Anwalt kann beurteilen, ob Ihr Arbeitgeber hier Recht hat oder nicht und welche möglichen Rechtsfolgen sich daraus ergeben.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  27. Maria

    Hallo,
    ich habe 2 Minijobs, bei denen ich zusammen weniger als 450€ verdiene und sonst auch keinen Vollzeitjob. Die beiden Jobs sind in unterschiedlichen Branchen und stehen in keinerlei Konkurrenz zueinander. Bei der ersten Arbeitsstelle hatte ich anfangs vergessen den zweiten Job anzugeben. Dies habe ich nachträglich getan und auf meine Email einen Monat lang gar keine Antwort bekommen, folglich habe ich auch normal weitergearbeitet. Im darauffolgenden Monat bekam ich eine Mail, dass laut Arbeitsvertrag ein Zweitjob verboten wäre und das Beschäftigungsverhältnis rückwirkend (!) damit beendet wäre. Ist das zulässig dass ich nun mein Gehalt für den ganzen Monat nicht bekomme, obwohl ich gearbeitet habe und meine Email ja nicht einmal beantwortet wurde?

    Liebe Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maria,

      leider handelt es sich hier um einen Fall, der einer Rechtsberatung bedarf. Diese dürfen wir nicht geben und raten Ihnen deshalb sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser prüft, ob eine rückwirkende Kündigung möglich ist und ob Ihr Arbeitgeber Ihnen hier für bereits geleistete Arbeit das Gehalt streichen darf.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  28. Hannes

    Hallo mein Arbeitgeber hat mir 500 euro netto abgezogen weil die krankmeldung angeblich zu spät bei ihm in der firma war. Sie hat im vertrag festgelegt am 1 Arbeitstag leider ist das für mich nicht möglich weil ich wirklich krank war . Telefonisch war ich entschuldigt . Ist das nicht nötigung? Das macht sie mit alle . Bitte um eine Antwort ob das alles rechtens ist . Konnte meine Miete nicht zahlen . Sie hat mir die krankheitstage aber bezahlt und später netto abgezogen . Sie kassiert quasi doppelt ab auch von der krankenkasse. Bekomme ich recht wenn ich sie verklage ? Mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hannes,

      bei Ihrem Fall kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen. Wir können leider keine juristische Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. RZ

    Hallo,
    ich habe bei einem Arbeitsgeber vor 2 Monaten gekündigt und mein Gehalt ist noch nicht da. Mein ganzes Gehalt (!) bis zum 24. des Monats, da es war mein letzter Arbeitstag laut mein 2 – Wochen Kündigungsfrist, samt die Auszahlung von unbenutzten Urlaubstagen für 4 Monate und viele Überstunden, da es bei diesem Arbeitsgeber – eine Personaldienstleistungsfirma, in den ersten 6 Monaten verboten war, die Überstunden (6,5 Stunden pro Woche) als Freizeit zu benutzen oder als Geld zu verlangen. Die Summe welche ich erwartete war mehr als 2200 Euro.
    Es gibt eine Vertragsstrafe in meinem Vertrag und zwar
    „(3} In Ben Fällen der rechtswidrigen Auflösung des Arbeitsverhältnisse ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist und der Veranlassung des Arbetsgebers zu einer fristlosen Kündigungsfrist wegen schwerwiegender Vertragsverstoße ist eine Vertragsstrafe in der Höhe des Arbeitsentgeltes fällig, das der Mitarbeiter in der ansonsten maßgeblichen ordentlichen Kündigungsfrist erhalten hätte.“

    Ich habe der letzten Tag meiner Kündigungsfrist als unbezahlter Urlaub genommen, da ich keine Recht auf bezahlten hatte.
    Ich habe es nach den üblichen Regelung in dieser Firma gemacht und ich bin sicher, dass ich dem Unternehmen nicht geschadet habe, da an meinem Einsatzort habe ich die nach der Regelung nötige Zusage erhalten. Trotzdem, da die Leute da gar nicht besonders ehrlich sind, ist es, am Wahrscheinlichten, als Vertragsstoß gehalten, bloß sodass mir das Geld nicht ausgezahlt werden. Meine Frage ist – ist es gesetzlich, sodass es eine Straffe überhaupt geben – ich habe keine schaden verursacht.
    Wenn „ja“, ist es gesetzlich, sodass die so hoch ist – ich war noch in meiner Probezeit. Mein Brutto Entgelt war ca. 1700 – 1800.
    Und dritte Frage – was heißt „schriftlich sein Geld verlangen“ – bedeutet es unbedingt per Post, oder geht auch per E-Mail?
    lG, Rositsa

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rositsa,

      auch wenn die Strafe gerechtfertigt ist, darf der Arbeitgeber das Gehalt nicht einfach einbehalten. Diese Forderungen müssen gesondert gestellt werden. Vertragsstrafen sind jedoch möglich und rechtmäßig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. corina

    Hallo ein bekannter hat 3 monate bei einer Leihfirma gearbeitet nun wurde er abends nach der Arbeit angerufen aus heiterm Himmel das man ihn dort nicht mehr braucht und er am nächsten Tag nicht mehr hingehen soll …ein paar tage später kam die auflösung des Arbeitsverhältnisses weil er nicht erschienen ist jetzt bekommt er wegen seinem nichterscheinen kein arbeitslosen geld und muss eine strafe des halben brutto gehalts zahlen obwohl er nichts dafür kann wie kann man da vorgehen da er keine beweise hat ?? LG Corinna

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Corinna,
      in einer solchen Situation sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Patrik

    In meinem Arbeitsvertrag steht ganz klar geregelt das im Januar ein Gespräch zwecks Gehaltsanpassung ansteht. Zu diesem Gespräch kam es bis heute nicht. Was kann ich in diesem Fall tun? Muss der Arbeitgeber mir Rückwirkend das Geld erstatten falls es zu einer Erhöhung kommt?
    Lg Patrik

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Patrik,

      Sie hätten Ihrem Arbeitgeber gegenüber auf das Gespräch bestehen können. Kommt es zu einer Gehaltserhöhung, kann der Arbeitgeber entscheiden, ab wann diese wirksam wird.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. b. sabrina

    der chef der neuen arbeit sagte mir das ich nicht erscheinen brauch am ersten arbeitstag der vertrag wäre aufgelöst aber ich habe nix schrieftliches wegen dem aufgelösten vertrag aber in meinem vertrag steht komme ich nicht am ersten arbeitstag muss ich eine vertragsstrafe zahlen meine frage jetzt was gilt lg sabrina

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabrina,

      ein unterschriebener Vertrag kann in der Regel nicht aufgelöst werden, sondern bedarf einer Kündigung. Fordern Sie eine schriftliche Kündigung von Ihrem neuen Arbeitgeber ein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Birgit

    Kann man so einen „Schadensersatz“ eigentlich auch in Raten zahlen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Birgit,

      hierbei kommt es auf die Absprachen zwischen den Parteien an. Grundsätzlich kann eine Ratenzahlungen abgesprochen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Steffi

    Hallo.seit über vier Jahren arbeite ich in dem gleichen Restaurant. Nun bekam ich die fristlose Kündigung weil ich mir ein Restaurant angeschaut habe und darüber nachgedacht habe was eigenes aufzubauen. Das Restaurant liegt Ca.7 km von meinem bisherigen Arbeitsplatz weg und es ist noch nicht sicher ob es überhaupt was wird.ist das rechtens? Bin sehr verunsichert

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Steffi,

      die Frage hier ist, inwiefern Sie aus Sicht des Arbeitgebers „illoyale Pläne“ geäußert haben. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Wir dürfen keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Peter

    Vertragsstrafe bekommen weil „Die Firma sie nicht mochte“ (Laut Ex-Arbeitgeber steht das im Tarifvertrag als gültige Vertragsstrafe drin, obwohl die Tarifverträge nicht einmal eine unter Kategorie mit Vertragsstrafen haben).

  36. Björn

    Hallo,
    ich habe seit zwei Tagen einen Arbeitsvertrag für eine neue Stelle.
    Es steht darin dass bei Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses eine Vertragsstrafe in höhe eines Monats-Bruttogehaltes fällig wird.
    Was passiert wenn ich aus Krankheitsgründen die Stelle nicht oder nur verspätet antreten kann?
    Wie ist vor diesem Hintergrund eine Kündigung nach dem ersten Arbeitstag (Probezeit?) zu bewerten?

    Danke und liebe Grüße
    Björn

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Björn,

      generell empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann eine individuelle Einzelfallberatung vornehmen. Normalerweise gilt: Kündigt ein Arbeitnehmer am ersten Arbeitstag oder erscheint nicht zum Arbeitsantritt, kann die angesprochene Vertragsstrafe durchgesetzt werden. Solche Strafen werden nämlich extra dafür angelegt, damit Jobversprechen auch eingehalten werden. Im Falle einer ernsten Krankheit ist eine Antrittsverzögerung schon denkbar. Doch auch dann kann nicht einfach eine Kündigung Ihrerseits erfolgen, ohne dass die Vertragsstrafe provoziert wird.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Björn

        Danke für die kompetente Antwort. 🙂

  37. Sarah

    Ich bin mir nicht sicher ob ich es in Ihrem Beitrag überlesen habe, daher folgende Frage.
    Ich möchte schnellstmöglich kündigen und möchte die Frist nicht einhalten.
    In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von einer Vertagsstrafe. Kann mich mein Arbeitgeber dennoch belangen?
    Ich habe bereits eine gesetzliche Frist von noch 8 bald 12 Wochen einzuhalten.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sarah,

      sofern der Arbeitgeber der vorzeitigen Kündigung nicht zustimmt, können im Zweifel Schadensersatzansprüche auf dessen Seite entstehen, wenn der Arbeitnehmer einfach vorfristig der Arbeit fernbleibt. Ggf. kann auch ein Aufhebungsvertrag vereinbart werden. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Sachlage und Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Nadine

    ist ein Vertrag mit einer Kündigungsfrist „6 Wochen bis zum Quatsalsende“ rechtens?
    bekommt man eine Vertragsstrafe, wenn man hier die gesetzliche Kündigungsfrist als AN anwendet, weil man schon seit 10 Wochen krank gemeldet ist und man auch nicht mehr zurück zu dieser Arbeit will? Zudem ja hier, so denke ich, kein Schaden entsteht, da der Ausfall des AN schon eine Weile besteht.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nadine,

      eine längere Kündigungsfrist kann normalerweise einzelvertraglich vereinbart werden. Lediglich kürzere Fristen sind laut BGB nicht erlaubt. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. nw

    und wie sieht es aus wenn der Ag sih Strafbar macht? wie zb Lohn und überstunden nicht zahlt…

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo nw,

      wenden Sie sich in solch einem Fall an den Betriebsrat oder an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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