Fallen bei der Kündigungsschutzklage an Kosten und wer muss sie tragen?

Ist eine Kündigungsschutzklage mit Kosten verbunden?

Artikel verfasst von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 22. September 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Fallen bei der Kündigungsschutzklage an Kosten und wer muss sie tragen?
Fallen bei der Kündigungsschutzklage an Kosten und wer muss sie tragen?

Sie haben eine Kündigung erhalten, glauben jedoch, dass diese nicht den geltenden Vorschriften entspricht? Dann denken Sie vielleicht über eine Kündigungsschutzklage nach.

Denn auf diese Weise können Sie eventuell das Fortlaufen Ihrer Beschäftigung erzwingen. Oder aber Sie bringen Ihren Arbeitgeber dazu, Ihnen eine Abfindung zu zahlen. Doch wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage und welche Kosten fallen dabei an?

Neben der Aufteilung der Kosten erklären wir Ihnen auch, warum bei steigendem Bruttogehalt die Kosten einer Kündigungsschutzklage steigen. In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr.

Kompaktwissen: Kosten der Kündigungsschutzklage


Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Erhalten Sie eine Kündigung, haben Sie grundsätzlich drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Ist die dadurch zu erwartende Abfindung höher als die entstehenden Kosten, kann sich eine Kündigungsschutzklage für Sie lohnen.


Wer trägt die Kosten bei einer Kündigungsschutzklage?

Die Anwaltskosten bei einer Kündigungsschutzklage trägt grundsätzlich jede Partei selbst. Kommt es zu einem Urteil vor Gericht, zahlt die unterlegene Partei außerdem die anfallenden Gerichtsgebühren. Bei einem Vergleich entfallen die Gerichtsgebühren.


Wie teuer ist eine Kündigungsschutzklage?

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage richten sich dem Kündigungsschutzgesetz zufolge nach dem Streitwert. Dieser beträgt das Dreifache des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers. Die Kosten steigen mit einem höheren Streitwert.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage ist im Endeffekt eine Feststellungsklage. Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung, können Sie dagegen gerichtlich vorgehen. Kündigungen sind gerade in Anbetracht des Kündigungsschutzgesetzes nicht immer wirksam.

Mitunter beenden Arbeitgeber das bestehende Arbeitsverhältnis, ohne die Kündigung nach den geltenden Bedingungen rechtfertigen zu können. Reichen Sie eine Kündigungsschutzklage ein, prüft das Gericht, ob die Ihnen erteilte Kündigung wirksam ist oder nicht.

Hat jeder die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage? Mögliche Kosten werden erst relevant, wenn Sie eine entsprechende Klage überhaupt veranlassen können. Denn dieser wird nur stattgegeben, wenn es sich um eine ordentliche, außerordentliche oder fristlose Kündigung handelt. Allgemeiner Kündigungsschutz ist allerdings keine zwingende Voraussetzung für eine Kündigungsschutzklage.

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage teilen sich in zwei Kategorien

Die Kosten einer Kündigungsschutzklage: Anwaltskosten sind nur ein Teil des Preises. Auch Gerichtskosten kommen eventuell auf Sie zu.
Die Kosten einer Kündigungsschutzklage: Anwaltskosten sind nur ein Teil des Preises. Auch Gerichtskosten kommen eventuell auf Sie zu.

Fällt die zu erwartende Abfindung höher aus als die zu erwartenden Ausgaben, kann sich eine Kündigungsschutzklage lohnen. Kosten entstehen bei einer solchen Klage auf zwei verschiedenen Wegen.

Zum einen zieht eine Kündigungsschutzklage in der Regel Anwaltskosten nach sich. Zum anderen entstehen bei einer Kündigungsschutzklage Kosten vom Gericht, die sogenannten Gerichtsgebühren.

Gerichtskosten: Kündigungsschutzklage führt zu Kosten und Gebühren vom Gericht

Viele Menschen stellen die gleiche Frage beim Thema Kündigungsschutzklage: Wer trägt die Kosten? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Gerade die Gerichtskosten gehören zu den größten Variablen bei einer Kündigungsschutzklage. Gerichtskosten entstehen nämlich nicht immer.

Ein Großteil der Klagen endet in einem Vergleich, sodass sich die Frage nach den Kosten für eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erübrigt. Denn bei einem Vergleich muss keine der Parteien Gebühren für die Kündigungsschutzklage zahlen.

Anwaltskosten: Kündigungsschutzklage wird häufig von einem Anwalt begleitet

Neben den Gerichtskosten entstehen bei einer Kündigungsschutzklage auch Kosten für den Anwalt. Die Höhe dieser ergibt sich dabei vor allem aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Ein Rechtsanwalt übernimmt gleich mehrere Aufgaben bei einer Kündigungsschutzklage. Die Anwaltskosten sind daher die Summe der einzelnen Dienstleistungen des Rechtsvertreters, beispielsweise bei der Erhebung der Klage oder der Wahrnehmung von Gerichtsterminen.

Außerdem entstehen Kosten für den Anwalt, wenn die Kündigungsschutzklage in einem Vergleich endet – die sogenannte Einigungsgebühr. Dafür entfallen bei einem Vergleich die Kosten der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht. Hier sehen Sie einige der Anwaltskosten noch mal in einer Übersicht:

  • Klageerhebung
  • Durchführung des Gütetermins
  • Einigungsgebühr
  • Auslagenpauschale
  • Umsatzsteuer
  • Reisekosten

Wollen Sie bei einer Kündigungsschutzklage Kosten sparen, können Sie die Klage auch ohne Unterstützung eines Anwalts einreichen und sich im Falle einer Gerichtsverhandlung selbst vertreten. Dieses Vorgehen kann sich aber unter Umständen auf die Erfolgsaussichten auswirken. Sie sollten daher abwägen, ob sich bei einer Kündigungsschutzklage die zusätzlichen Kosten lohnen, wenn Sie dadurch die Hilfe von einem fachkundigen Anwalt erhalten.

Für die Kosten ist der Streitwert bei einer Kündigungsschutzklage entscheidend

Bei einer Kündigungsschutzklage bestimmt der Streitwert über Anwaltskosten und Gerichtskosten.
Bei einer Kündigungsschutzklage bestimmt der Streitwert über Anwaltskosten und Gerichtskosten.

Im Vergleich zum Zivilrecht sind die Kosten von Prozessen im Arbeitsrecht ziemlich genau geregelt. Bei einer Kündigungsschutzklage bestimmt der Streitwert sowohl Anwaltskosten als auch Gerichtsgebühren.

Der Streitwert ist ein Richtwert, der sich aus Ihrem Bruttoeinkommen ergibt. Er beträgt bei einer Kündigungsschutzklage das Dreifache Ihres Einkommens. Verdienen Sie beispielsweise 3.000 Euro, liegt der Streitwert bei 9.000 Euro.

Anhand dieses Wertes lassen sich dann bei einer Kündigungsschutzklage die Kosten relativ gut abschätzen. Wir haben für Sie eine grobe Übersicht erstellt:

Brutto­ein­kommenStreit­wertAnwalts­kosten beim Ver­gleichGerichts­gebühren bei Nieder­lage
500 €1.500 €ca. 444 €ca. 156 €
1.000 €3.000 €ca. 777 €ca. 238 €
3.000 €9.000 €ca. 1.953 €ca. 490 €
5.330 €ca. 16.000 €ca. 2.513 €ca. 648 €

Wer trägt die Kosten bei einer Kündigungsschutzklage?

Ebenso wie die Höhe ist auch die Aufteilung der Kosten bei einer Kündigungsschutzklage in der Regel sehr eindeutig. Die Frage: „Wer trägt die Kosten bei einer Kündigungsschutzklage?„, ist daher schnell beantwortet.

Anwälte erheben bei einer Kündigungsschutzklage für den Gütetermin ebenso Kosten wie für ihre anderen Dienstleistungen. Jede Partei, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zahlt die eigenen Anwaltskosten. Dabei ist egal, ob es zu einem Urteil kommt oder ein Vergleich geschlossen wird.

Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung und zu einem Urteil kommen, zahlt der Verlierer die entstandenen Gebühren.

Um hohe Zahlungen zu vermeiden, können Sie frühzeitig die Kündigungsschutzklage zurückziehen. Kosten entstehen dann höchstens beim Anwalt, der die Klage im Vorhinein eingereicht hat. Entscheiden Sie sich jedoch dazu, die Klage weiterhin bestehen zu lassen, hilft Ihnen eventuell eine bestehende Rechtsschutzversicherung.

Kündigungsschutzklage: Kosten für Arbeitgeber können höher ausfallen

Bei der Kündigungsschutzklage entstehen Kosten für den Arbeitgeber. Zusätzlich dazu kann eine Abfindung fällig werden.
Bei der Kündigungsschutzklage entstehen Kosten für den Arbeitgeber. Zusätzlich dazu kann eine Abfindung fällig werden.

Der Arbeitgeber erhält durch den Streitwert einen gewissen Schutz vor hohen Zahlungen. Denn dadurch werden die Kosten der Kündigungsschutzklage für beide Parteien beschränkt.

Enden die Kündigungsschutzklagen allerdings mit einer außergerichtlichen Einigung, ist diese meistens eine Zahlung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer verbunden.

Mit der Zahlung einer Abfindung vermeiden Arbeitgeber Gebühren für den Kündigungsschutzprozess. Dafür verzichten Arbeitnehmer auf das Fortlaufen des Beschäftigungsverhältnisses. Der Arbeitsvertrag wird aufgelöst.

Was kostet den Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage? Für den Arbeitgeber fallen bei einer Kündigungsschutzklage Kosten in der Regel höher aus als für den Arbeitnehmer. Neben den Anwaltskosten und den eventuellen Gerichtskosten kommt für den Arbeitgeber oft noch die Zahlung einer Abfindung hinzu.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten bei einer Kündigungsschutzklage?

Haben Sie vor Erhalt der Kündigung eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, müssen Sie in der Regel keine großen Kosten befürchten. Nahezu alle Zahlungen, die Sie aufgrund der Kündigungsschutzklage leisten müssen, übernimmt die Versicherung.

Dazu gehören neben den Anwaltskosten für die Kündigungsschutzklage auch die Kosten des Gerichts. Beachten Sie aber, dass eine Rechtsschutzversicherung in der Regel keine Verfahrenskosten übernimmt, die vor Abschluss der Versicherung entstehen.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch hat sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen und anschließend sein Referendariat am OLG Celle absolviert. Seit 2013 ist er zugelassener Rechtsanwalt. Obendrein wurde er 2019 zum Notar bestellt, ist aber seit 2021 außer Dienst. Zu seinen Themenschwerpunkten gehört u. a. Vertragsrecht.

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