Was im Einzelhandel zur Kündigungsfrist gilt

Ein Arbeitsvertrag oder Arbeitsverhältnis endet nicht immer nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder einvernehmlich mit einem Aufhebungsvertrag. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Damit Sie mehr Klarheit über die gesetzlichen Einzelheiten eines Arbeitsverhältnisses bekommen, helfen wir Ihnen mit diesem Beitrag im Bereich der Kündigungsfrist im Einzelhandel.
Inhalt
Kompaktwissen: Kündigungsfrist im Einzelhandel
Die Kündigungsfrist hängt vor allem von Ihrem Vertrag ab. So unterscheidet sich die gesetzliche Kündigungsfrist in der Regel von der in einem Tarifvertrag. Auch die Anstellungsdauer beeinflusst eventuell die Kündigungsfrist.
Wenn ein Unternehmen schließt, gibt es in den meisten Fällen keine Unterschiede zu den üblichen Kündigungsfristen. Schauen Sie für einen genauen Überblick gerne in unsere Tabelle für Arbeitgeber und deren Fristen.
Im Einzelhandel stellt eine Kündigungsfrist für Aushilfen eine Ausnahme dar. Dies ist nicht im Arbeitsschutzgesetz, sondern im BGB geregelt. Dabei liegt die Kündigungsfrist bei weniger als vier Wochen, wenn die Aushilfstätigkeit weniger als drei Monate andauert.
Wie lang ist die Kündigungsfrist im Einzelhandel für Arbeitgeber?

Vor allem aufseiten des Arbeitgebers gibt es häufig Unterschiede, was die Dauer der Frist zur Kündigung angeht. So ist es möglich, dass die Kündigungsfrist Wochen oder Monate beträgt. Jahre sind hier die absolute Ausnahme.
Üblicherweise liegt der Kündigungszeitpunkt am letzten Tag des Kalendermonats. Werfen Sie einen Blick in die nachfolgende Tabelle, um einen Überblick über die üblichen gesetzlichen Fristen gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu bekommen:
| Beschäftigungsdauer | Kündigungsfrist | Kündigungszeitpunkt |
|---|---|---|
| bis zu 6 Monate | 2 Wochen | unabhängig vom Tag |
| bis zu 2 Jahre | 4 Wochen | 15. oder Monatsende |
| 2 bis 5 Jahre | 1 Monat | Monatsende |
| 5 bis 8 Jahre | 2 Monate | Monatsende |
| 8 bis 10 Jahre | 3 Monate | Monatsende |
| 10 bis 12 Jahre | 4 Monate | Monatsende |
| 12 bis 15 Jahre | 5 Monate | Monatsende |
| 15 bis 20 Jahre | 6 Monate | Monatsende |
| 20 Jahre und mehr | 7 Monate | Monatsende |
Selbstverständlich gibt es in diesem Bereich auch Ausnahmen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie im folgenden Kapitel.
Welche Kündigungsfrist ist für Arbeitnehmer festgelegt?

Es gibt auch Richtwerte für eine Kündigungsfrist im Einzelhandel für Arbeitnehmer. Auch diese werden durch § 622 BGB festgelegt. Laut diesem Paragrafen liegt im Einzelhandel die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer bei vier Wochen. Einzureichen ist die Kündigung dann zum 15. oder dem Ende des Monats.
Eine kürzere Kündigungsfrist ist je nach Vertrag bei Unternehmen möglich, in denen nicht mehr als 20 Mitarbeiter beschäftigt sind. Personen, die nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten, zählen dabei als halbe Arbeitskräfte und Personen, die nicht mehr als 30 Stunden arbeiten, als Dreiviertel Arbeitskräfte. Das ist bei der Berechnung der Mitarbeiter wichtig. Achten Sie als Arbeitnehmer in dieser Situation auf die in Ihrem Vertrag festgelegten Details.
Genauso ist es möglich, dass die Kündigungsfrist im Einzelhandel ein Tarifvertrag verändern kann. Diese Veränderung ist sowohl nach oben als auch nach unten möglich. Bei einem Arbeitsvertrag ist laut Arbeitsrecht lediglich eine Verlängerung der Kündigungsfrist möglich.
Ein weiterer Ausnahmefall: Die Kündigungsfrist einer Aushilfe im Einzelhandel unterscheidet sich von diesen vier Wochen. Das gilt zumindest in einem Anstellungsverhältnis von maximal drei Monaten. Dort liegt die Kündigungsfrist in der Regel bei weniger als vier Wochen.
Welche Kündigungsfristen im Einzelhandel gibt es bei einem Tarifvertrag?

Die Kündigungsfrist beim Tarifvertrag im Einzelhandel gestaltet sich etwas anders als normalerweise. Wir zeigen Ihnen, was ein Tarifvertrag ist und was die damit einhergehenden Besonderheiten sind.
Kurz gesagt handelt es sich bei einem Tarifvertrag um einen Vertrag zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Darin finden Sie sämtliche Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, beispielsweise mit Bezug auf den Arbeitsschutz. Tarifverträge können sich in vielen Fällen je nach Bundesland unterscheiden.
Selbstverständlich gibt es in einem Tarifvertrag auch Informationen über die Kündigungsfrist der Arbeitnehmer im Einzelhandel. So werden Sie dort immer fündig, wenn Sie Informationen zu Ihren Rechten benötigen.
Bekannt ist ein Tarifvertrag dieser Art auch als Manteltarifvertrag. Die Einzelhandel-Kündigungsfrist für Arbeitnehmer finden Sie dort, während Sie Informationen zum Lohn und Gehalt eher im Rahmentarifvertrag finden.
Wie lange ist die tarifliche Kündigungsfrist?

Da sich die tarifliche Kündigungsfrist im Einzelhandel je nach Bundesland unterscheidet, ist diese Frage nicht leicht zu beantworten. In Nordrhein-Westfalen liegt die tarifliche Kündigungsfrist einer Verkäuferin im Einzelhandel bei sechs Wochen. Diese Kündigung hat dann zum Monatsende zu erfolgen.
Dennoch gibt es einige andere wichtige Punkte bei einem Tarifvertrag. Vereinzelte davon listen wir Ihnen nachfolgend am Beispiel von Nordrhein-Westfalen auf:
- Es ist möglich, die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer zu verlängern.
- Aushilfen, die weniger als drei Monate angestellt sind, besitzen eine Kündigungsfrist von fünf Kalendertagen.
- Eine Probezeit dauert meist nicht länger als drei Monate, die Maximaldauer beträgt sechs Monate. Dabei liegt die Kündigungsfrist bei zwei Wochen.
Wie unterscheidet sich die Kündigungsfrist in der Probezeit von einer regulären Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist während der Probezeit im Einzelhandel hebt sich von einer regulären ab. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Probezeit auf maximal sechs Monate festgelegt werden kann.
In diesem Zeitraum liegt die Kündigungsfrist für beide Seiten bei einer Frist von zwei Wochen.