Endlich in der wohlverdienten Auszeit, doch genau dann krank werden? Ein großes Ärgernis für den erholungsbedürftigen Arbeitnehmer. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage und zeigt, wann und wie Sie bei Krankheit den Anspruch auf Ihre Urlaubstage behalten können.
Inhalt
FAQ: Krank im Urlaub
Wer im Urlaub arbeitsunfähig wird, sollte diesen Umstand so schnell wie möglich dem Arbeitgeber mitteilen und die Krankheitstage im Grunde wie Erkrankungen außerhalb des Urlaubs behandeln, um seine Ansprüche nicht zu verlieren und Konflikte zu vermeiden.
Eine Meldepflicht für Krankheit im Urlaub besteht insofern, als dass Ihnen sonst Ihre Ansprüche verloren gehen: Wo keine Meldung, da auch keine „verlorenen“ Urlaubstage. Wer im Urlaub krank ist und Urlaubstage „zurück“ bekommen möchte, sollte die Kommunikation mit dem Arbeitgeber also nicht auf die lange Bank schieben.
Die Regelungen im Arbeitsrecht, die bei Krankheit im Urlaub gelten, finden Sie im Bundesurlaubsgesetz. Hier können Sie mehr erfahren.
Eine verspätete Krankmeldung beim Arbeitgeber kann das Wiedererlangen der Urlaubstage deutlich erschweren. Mit einer sofortigen Meldung stellen Sie sicher, dass der Arbeitgeber zeitnah informiert ist und Missverständnisse vermieden werden.
Im Urlaub krank? So gibt’s Urlaubstage zurück!

Wer im Urlaub krank wird, hat in vielen Fällen Anspruch darauf, die betroffenen Tage später erneut zu nehmen – vorausgesetzt, die Arbeitsunfähigkeit ist ärztlich bescheinigt.
Das Bundesurlaubsgesetz und arbeitsrechtliche Regelungen sichern diesen Schutz. Entscheidend ist vor allem, dass die Krankheit den Zweck des Urlaubs – die Erholung – verhindert. Festgelegt sind die Regelungen zu Krankheit im Urlaub im Bundesurlaubsgesetz, genauer gesagt in § 9. Dort heißt es:
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Krank im Urlaub: Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Wenn Sie im Urlaub krank werden, ist es wichtig, sofort zu handeln und sich um eine Krankmeldung zu kümmern, wenn Sie den Anspruch auf Ihre Urlaubstage behalten wollen:

- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, am Besten schriftlich. Indem Sie sich direkt im Urlaub krank melden vermeiden Sie Missverständnisse.
- Nehmen Sie ärztliche Hilfe in Anspruch und lassen Sie die Behandlung falls möglich dokumentieren.
- Achten Sie darauf, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes den Beginn der Erkrankung und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, damit Ihre Krankheitstage für den Arbeitgeber leicht nachvollziehbar sind.
- Falls Sie sich im Ausland befinden: Fragen Sie nach einer englischen oder ggf. sogar deutschen Übersetzung des Attestes.
Krank im Urlaub ohne Attest? Oftmals keine gute Idee: Arbeitgeber fordern bei kürzeren Krankheitszeiten normalerweise keinen ärztlichen Nachweis. Fällt die Zeit der Erkrankung in den Urlaub, sieht das jedoch häufig anders aus: In der Regel ist in solchen Fällen schon ab dem ersten Tag ein ärztlicher Nachweis erforderlich, um die Erkrankungstage gutgeschrieben zu bekommen.
Im Urlaub krankgeschrieben: Kind krank, unbezahlter Urlaub und Co
Was passiert, wenn mein Kind krank wird, ich im Öffentlichen Dienst arbeite oder unbezahlten Urlaub genommen habe? Das erfahren Sie hier:
- Kind krank im Urlaub: Wenn das eigene Kind im Urlaub erkrankt, entsteht dadurch in der Regel kein Anspruch auf Gutschrift der Urlaubstage. § 9 des BUrlG regelt nur den Erkrankungsfall des Arbeitnehmers selbst. Es ist allerdings möglich, dass in Tarif- oder Arbeitsverträgen abweichende Regelungen getroffen werden. In einem solchen Fall ist es möglich, Urlaubstage zurück zu bekommen, wenn das Kind im Urlaub krank ist. Auch hier ist in der Regel ein ärztlicher Nachweis erforderlich.
- Öffentlicher Dienst: Wer krank im Urlaub ist, sollte sich auch im Öffentlichen Dienst zeitnah um eine ärztliche Bescheinigung kümmern und den Arbeitgeber direkt informieren.
- Unbezahlter Urlaub: Wenn Sie im unbezahlten Urlaub krank werden, haben Sie keinen Anspruch darauf, Urlaubstage zurück zu erhalten. Die entsprechenden Regelungen gelten nur für Krankheitstage während des bezahlten Urlaubs. Auch eine AU während des unbezahlten Urlaubs ändert daran in aller Regel nichts.
Was passiert, wenn durch Krankheit im Urlaub die Rückreise verzögert wird?

Krankheiten können manchmal dazu führen, dass der Arbeitnehmer seine Rückreise nicht wie geplant antreten kann, zum Beispiel, wenn eine Mittelohrentzündung vorliegt und die Rückreise per Flugzeug geplant ist. In einem solchen Fall kann die Reise später angetreten werden.
Voraussetzung sind allerdings auch hier ein ärztliches Attest und rechtzeitige Kommunikation mit dem Arbeitgeber. Im besten Fall bescheinigt Ihnen das Attest nicht nur die Arbeits-, sondern auch die Reiseunfähigkeit. Ob Ihnen die Kosten für die Rückreise erstattet werden oder sie kostenfrei umbuchen können, hängt in der Regel vom Anbieter und den jeweils geltenden Konditionen ab. Doch auch hier gilt: Ohne ärztliches Attest geht normalerweise nichts.