Arbeitsunfall bei der Krankenkasse melden? Arbeitnehmer sollten sich stattdessen an Ihren Arbeitgeber wenden.

Arbeitsunfall melden? So gehen Sie am Besten vor!

Artikel verfasst von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 12. Dezember 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wenn Sie bei der Arbeit, auf dem Weg dorthin oder zurück verunfallen, spricht man von einem Arbeits- beziehungsweise Wegeunfall. Damit die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die medizinische Behandlung, das Verletztengeld oder eine mögliche Rente übernimmt, ist es wichtig, den Unfall korrekt und fristgerecht bei der Berufsgenossenschaft zu melden. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, welche Fristen Sie beachten müssen, wer für die Meldung zuständig ist und wie Sie bei der Meldung eines Arbeitsunfalls richtig vorgehen.

Kompaktwissen: Einen Arbeitsunfall melden

Wann sollte ich zum D-Arzt nach einem Arbeitsunfall?

Wer am Tag nach dem Arbeitsunfall noch arbeitsunfähig ist, sollte sich beim Durchgangsarzt vorstellen. Auch, wenn Verordnungen benötigt werden, es um Spätfolgen geht oder die Behandlung nach dem Unfall voraussichtlich länger als eine Woche dauert, sollten Sie vorstellig werden.

Wie lange habe ich Zeit, einen Arbeitsunfall zu melden?

Der Arbeitgeber hat bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen drei Tage Zeit für die Meldung. Schwere Un- oder sogar Todesfälle müssen umgehend gemeldet werden.

Wo melde ich mich bei einem Arbeitsunfall?

Für die Meldung des Unfalls bei der Berufsgenossenschaft ist Ihr Arbeitgeber zuständig. Als Arbeitnehmer sagen Sie also in der Regel Ihrem Vorgesetzten bescheid.

Warum sollte ich einen Arbeitsunfall melden?

Wenn Sie einen Arbeitsunfall nicht melden, kann der Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft nicht greifen. Das ist jedoch essentiell, um die Behandlungskosten abzudecken. Hier erfahren Sie, wie Sie bei einer Meldung vorgehen sollten.

Was gilt als Arbeitsunfall?

Arbeitsunfall bei der Krankenkasse melden? Arbeitnehmer sollten sich stattdessen an Ihren Arbeitgeber wenden.
Arbeitsunfall bei der Krankenkasse melden? Arbeitnehmer sollten sich stattdessen an Ihren Arbeitgeber wenden.

Wer im Zuge seiner Arbeit, also der versicherten Tätigkeit, einen Unfall erleidet, durch die gesetzliche Unfallversicherung vor entstehenden Behandlungskosten geschützt. Wenn sich ein Unfall während der Arbeit ereignet, aber keine von außen erkennbare Ursache hat, besteht der Versicherungsschutz jedoch nicht: Wer im Büro einen Herzinfarkt erleidet, hat in den meisten Fällen keinen Arbeitsunfall.

Ein sogenannter Wegeunfall ereignet sich auf dem Weg zur Arbeitsstätte oder von ihr zurück nach Hause. Der Weg beginnt mit Verlassen des Wohngebäudes beziehungsweise endet mit dem Betreten des Wohnhauses. Auch ein Wegeunfall ist von der Berufsgenossenschaft abgedeckt.

Auch im Homeoffice kann es zu Arbeitsunfällen kommen. Diese sind ebenfalls versichert. Der Arbeitgeber ist hier weiterhin dafür zuständig, den Arbeitsunfall zu melden.

Einen Arbeitsunfall melden: Welche Frist gilt?

Sie als Arbeitnehmer sind nicht direkt zur Meldung bei der Berufsgenossenschaft verpflichtet, sollten Ihren Arbeitgeber aber unverzüglich über den Unfall informieren, damit dieser sich um die Meldung kümmern kann.

Einen Arbeitsunfall zu melden ist ohne Arztbesuch in der Regel nicht möglich.
Einen Arbeitsunfall zu melden ist ohne Arztbesuch in der Regel nicht möglich.
  • Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsunfall innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden. Der Tag des Unfalls wird hier in der Regel nicht mitgezählt.
  • Arbeitsunfähigkeit von weniger als 3 Tagen: In diesem Fall muss der Arbeitgeber keine offizielle Unfallanzeige erstatten.
  • Schwere oder sogar tödliche Unfälle müssen der Berufsgenossenschaft sofort gemeldet werden.

Wann Sie den Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft melden sollten, hängt unter anderem von der Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit ab.

Wer ist für die Meldung zuständig?

Grundsätzlich liegt die Meldepflicht beim Arbeitgeber. Er muss den Arbeitsunfall bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden. Für Sie als Arbeitnehmer bedeutet das Folgendes:

  • Arbeitnehmer: Informieren Sie Ihren Vorgesetzten, den Betriebsrat oder die Personalabteilung so schnell wie möglich, damit diese den Arbeitsunfall melden können.
  • Leiharbeiter: Auch hier meldet die Entleihfirma den Unfall. Sie sollten jedoch auch Ihre Zeitarbeitsfirma verständigen.
  • Selbstständige: Als Selbstständiger müssen Sie den Unfall selbst bei der Berufsgenossenschaft melden, wenn Sie freiwillig versichert sind.

Kann ich nach einem Arbeitsunfall Spätfolgen melden?

Arbeitsunfall später melden? Wer zu lange wartet, riskiert den Verlust von Ansprüchen.
Arbeitsunfall später melden? Wer zu lange wartet, riskiert den Verlust von Ansprüchen.

Die gesetzliche Unfallversicherung kann Behandlungskosten auch für Spätfolgen, die erst nach Monaten oder sogar Jahren auftreten, übernehmen. Sofern Sie den Unfall direkt gemeldet haben und nun unter Spätfolgen leiden, ist die Sachlage in der Regel einfach. Wenn die Meldung stattdessen ausgeblieben ist, können Sie einen Arbeitsunfall auch nachträglich melden. Sie müssen in einem solchen Fall allerdings den Zusammenhang zwischen dem Unfall und den Spätfolgen nachweisen. Das kann sich als schwierig erweisen, wenn Sie nach dem Unfall nicht beim Durchgangsarzt waren und der Vorfall nicht dokumentiert wurde. Die Berufsgenossenschaft kann so unter Umständen schwer nachvollziehen, ob es sich tatsächlich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat.

Um derartige Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie jeden Arbeitsunfall direkt melden. So sind sie bei etwaigen Spätfolgen besser abgesichert. Auch, wenn der Arbeitgeber einen kleinen Unfall nicht bei der Berufsgenossenschaft meldet, wird der in der Regel firmenintern dokumentiert. Das kann insbesondere bei späteren Beschwerden ein wichtiges Beweisstück sein.

So gehen Sie bei einem Arbeitsunfall richtig vor:

  1. Sicherheit und erste Hilfe: Sorgen Sie als Erstes für Ihre Sicherheit. Leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe. Rufen Sie bei schweren Verletzungen sofort den Rettungsdienst.
  2. Arbeitgeber informieren: Berichten Sie Ihrem Vorgesetzten so schnell wie möglich vom Unfall, damit dieser den Arbeitsunfall melden kann.
  3. Durchgangsarzt: Suchen Sie einen Durchgangsarzt (D-Arzt) auf. Das ist ein speziell ausgebildeter Facharzt, der die Behandlung nach einem Arbeitsunfall koordiniert. Er kümmert sich um die Erstversorgung, entscheidet, ob weitere Behandlungen notwendig sind und verfasst den Bericht für die Berufsgenossenschaft.
  4. Dokumentation: Notieren Sie sich das Datum, die Uhrzeit und den genauen Hergang des Unfalls. Machen Sie Fotos und notieren Sie sich die Kontaktdaten von möglichen Zeugen.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich verfasst als Autor mit seiner Expertise im Arbeitsrecht verständliche Texte zu arbeitsrechtlichen Frage für Verbraucher. Er studierte an der Universität Hamburg, absolvierte sein Referendariat beim OLG Hamburg und ist seit 2007 als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen.

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