Die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer im TVöD hängen von der Beschäftigungsdauer ab.

Die Kündigungsfrist im TVöD: Grundlagen und allgemeine Regelungen

Artikel verfasst von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2026

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer im TVöD hängen von der Beschäftigungsdauer ab.
Die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer im TVöD hängen von der Beschäftigungsdauer ab.

Die Kündigungsfrist nach dem TVöD folgt klaren tarifvertraglichen Vorgaben, die sich oft von der rein gesetzlichen Kündigungsfrist unterscheiden. Wer im öffentlichen Dienst nach TVöD beschäftigt ist, findet die zentralen Bestimmungen im entsprechenden Tarifvertrag. Besonders bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ist die Kenntnis der Kündigungsfristen im TVöD essenziell, um den beruflichen Wechsel rechtssicher zu planen. Dieser Ratgeber erklärt die Kündigungsfrist im Öffentlichen Dienst nach TVöD.

Kompaktwissen: Gesetzliche Kündigungsfrist im TVöD

Kann man im TVöD nur zum Quartalsende kündigen?

Grundsätzlich ja. Nach § 34 TVöD beträgt die ordentliche Kündigungsfrist für Beschäftigte sechs Wochen bis sechs Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres (abhängig von der Beschäftigungsdauer). Eine Ausnahme gilt für Beschäftigungen mit einer Dauer von unter einem Jahr.

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem befristeten Vertrag im TVöD?

Ein befristeter Arbeitsvertrag im TVöD endet grundsätzlich automatisch mit Ablauf der Befristung und kann ordentlich nur gekündigt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder die Probezeit noch läuft. Ist eine ordentliche Kündigung zulässig, gilt ebenfalls die Frist von sechs Wochen zum Quartalsende.

Wie kann ich die Kündigungsfrist im TVöD berechnen?

Die Kündigungsfrist im TVöD berechnet sich nach § 34 TVöD und hängt davon ab, ob Sie noch in der Probezeit sind. Maßgeblich sind immer zwei Punkte: die Länge der Frist und der zulässige Beendigungstermin.

Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die konkrete TVöD-Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist in § 34 TVöD geregelt. Während die Fristen für beide Seiten oft parallel verlaufen, bietet der Paragraph die rechtliche Grundlage für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei ist zu beachten, dass die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer im TVöD mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit ansteigen:

Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss. 2 Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss, von mehr als einem Jahr 6 Wochen, von mindestens 5 Jahren 3 Monate, von mindestens 8 Jahren 4 Monate, von mindestens 10 Jahren 5 Monate, von mindestens 12 Jahren 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Fristen berechnen: 6 Wochen zum Quartalsende und Beschäftigungszeit

Wer die als Arbeitnehmer Kündigungsfrist im TVöD berechnen will, sollte seine Beschäftigungsdauer kennen.
Wer die als Arbeitnehmer Kündigungsfrist im TVöD berechnen will, sollte seine Beschäftigungsdauer kennen.

Um die Kündigungsfrist im TVöD berechnen zu können, müssen Sie Ihre Beschäftigungszeit kennen. Ein klassisches Beispiel ist die Frist von 6 Wochen zum Quartalsende: Aus dem obigen Gesetzestext ergibt sich, dass diese Frist bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr gilt. Mit steigender Dienstzeit erhöht sich dieser Zeitraum. Die Kündigungsfrist im TVöD kann zum Beispiel 4 oder 5 Monate betragen, wenn die Beschäftigungszeit 8 beziehungsweise 10 Jahre beträgt. Die Kündigungsfrist kann bis zu 6 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres betragen.

Sonderregelungen: Befristete Verträge, Probezeit und Ausbildung

Besondere Regeln für die Kündigungsfrist im TVöD gelten in der Probezeit oder bei befristeten Verträgen:

  • Die TVöD-Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt 2 Wochen.
  • Befristeter Arbeitsvertrag: Die TVöD-Kündigungsfrist richtet sich nach gestaffelten Fristen, z.B. 4 Wochen zum Monatsende nach über 6 Monaten, 6 Wochen nach 1 Jahr und 3 Monate zum Quartalsende nach 2 Jahren, abhängig von der Dauer der Beschäftigung und dem Grund der Befristung.
  • Geringfügige Beschäftigung: Wer geringfügig beschäftigt ist hat im TVöD eine Kündigungsfrist nach § 34 TvÖD.
  • TVöD-Kündigungsfrist in der Ausbildung: Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Kündigungsfrist von beiden Seiten gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen. Der Auszubildende kann mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Eine fristlose Kündigung ist für beide Seiten jederzeit möglich, aber nur aus wichtigem Grund.

Möchte ein Mitarbeiter die Kündigungsfrist im TVöD verkürzen, ist dies meist nur über einen Aufhebungsvertrag im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber möglich. Besondere Relevanz hat die Wahrung der TVöD-Kündigngsfrist zudem bei vorzeitiger Rente, um Versorgungslücken zu vermeiden und das Arbeitsverhältnis rechtssicher zu beenden.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich verfasst als Autor mit seiner Expertise im Arbeitsrecht verständliche Texte zu arbeitsrechtlichen Frage für Verbraucher. Er studierte an der Universität Hamburg, absolvierte sein Referendariat beim OLG Hamburg und ist seit 2007 als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen.

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