Das Thema Rauchen kann gerade im Job zu Konflikten zwischen Rauchern und Nichtrauchern führen. Doch wie ist die rechtliche Lage in Deutschland? Dieser Ratgeber klärt die wichtigsten Fragen rund um das Rauchverbot am Arbeitsplatz.
Inhalt
Kompaktwissen: Rauchverbot am Arbeitsplatz
Der Schutz von Nichtrauchern wurde in Deutschland durch die 2004 geänderte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) eingeführt. Hier finden Sie weitere Informationen.
Im Home-Office gilt das Rauchverbot nicht, da der Arbeitgeber hier keine Fürsorgepflicht hat. Ihre eigene Wohnung zählt im Arbeitsverhältnis nicht als Arbeitsstätte im Sinne der ArbStättV.
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat. In letzter Instanz können Sie auch das Gewerbeaufsichtsamt oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren.
Das Nichtraucherschutzgesetz gilt grundsätzlich überall im öffentlichen Raum. Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ist ebenfalls gesetzlich geregelt.
Ist Rauchen am Arbeitsplatz verboten?

Ja, grundsätzlich besteht in Deutschland ein gesetzlicher Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Das Rauchverbot am Arbeitsplatz regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist der Nichtraucherschutz gesetzlich verankert. Nach § 5 ArbStättV muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass Nichtraucher am Arbeitsplatz vor den Gefahren des Tabakrauchs geschützt werden:
Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Rauche und Dämpfe von Tabak- und Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten geschützt sind.
Dies gilt nicht nur für die Büroräume selbst, sondern für alle Arbeitsstätten, in denen eine Gefährdung durch Tabakrauch bestehen könnte.
Ist ein Rauchverbot auf dem gesamten Betriebsgelände zulässig?
Ein generelles Rauchverbot auf dem gesamten Betriebsgelände ist zulässig, wenn es die gesetzlichen Bestimmungen zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers umsetzt. Der Arbeitgeber hat das Recht, ein solches Verbot per Weisungsrecht auszusprechen, um seine Mitarbeiter zu schützen. Es muss jedoch verhältnismäßig sein und darf die rauchenden Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen.

Ein komplettes Rauchverbot auf dem Außengelände ist daher oft nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel in Bereichen, in denen Explosions- oder Brandgefahr besteht. Auch auf dem Gelände gesundheitlicher Einrichtungen wie Krankenhäusern kann solch ein umfassendes Rauchverbot gerechtfertigt sein. In der Regel sollte der Arbeitgeber jedoch eine Möglichkeit zum Rauchen schaffen, etwa eine Raucherecke im Freien. Am Arbeitsplatz sollte nach Möglichkeit immer ein Interessensausgleich angestrebt werden, der die Bedürfnisse von Rauchern und Nichtrauchern gleichermaßen berücksichtigt.
Rauchverbot und Betriebsrat: Was gilt?
Wenn ein Betriebsrat im Unternehmen existiert, hat dieser bei der Einführung eines Rauchverbots ein Mitbestimmungsrecht. Die konkrete Ausgestaltung des Rauchverbots, wie zum Beispiel die Festlegung von Raucherbereichen oder Raucherpausen, unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.
Arbeitgeber und Betriebsrat müssen eine Betriebsvereinbarung treffen, um das Rauchverbot rechtskräftig zu regeln.
Rauchverbot am Arbeitsplatz auch für E-Zigarette?
Auch wenn E-Zigaretten keinen klassischen Tabak verbrennen, enthalten sie oft chemische Substanzen, die als gesundheitsschädlich gelten. Rechtlich werden E-Zigaretten am Arbeitsplatz daher in der Regel genauso behandelt wie herkömmliche Zigaretten. Viele Gerichte haben entschieden, dass das Rauchverbot für E-Zigaretten gleichermaßen gilt, da der Arbeitgeber auch hier eine Schutzpflicht gegenüber den Nichtrauchern hat.
Rauchen als Kündigungsgrund?

Eine Kündigung wegen Rauchens ist eher unüblich. Ein Verstoß gegen ein Rauchverbot am Arbeitsplatz kann allerdings eine Abmahnung nach sich ziehen. Und bei wiederholtem Verstoß kann eine verhaltensbedingte Kündigung durchaus gerechtfertigt sein. Ausnahmen sind möglich, wenn das Rauchen eine akute Gefahr darstellt, etwa in Bereichen mit hoher Brand- oder Explosionsgefahr. In solchen Fällen ist eine fristlose Kündigung in der Regel ohne vorherige Abmahnung möglich.
Welche Rechte habe ich als Raucher am Arbeitsplatz?
Als Raucher haben Sie keinen rechtlichen Anspruch auf eine bezahlte Raucherpause während der Arbeitszeit. Nach Absprache müssen Sie die Zigarettenzeiten in aller Regel nacharbeiten.
- Raucherpausen: Sie dürfen in der Regel nur in den offiziellen Pausen (z. B. Mittagspause) rauchen. Zusätzliche Rauchpausen sind Privatsache und müssen in der Regel nachgeholt werden.
- Raucherbereiche: Ihr Arbeitgeber ist nicht direkt gesetzlich verpflichtet, eine Raucherecke einzurichten. Im Sinne des allgemeinen Interessensausgleichs zwischen Rauchern und Nichtrauchern ist das jedoch gängige Praxis.