Wie lang ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer – Alle Regeln und Fristen

Artikel verfasst von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 30. Oktober 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Manchmal entscheiden Arbeitnehmer sich dafür, ihren Job zu kündigen. Die Gründe dafür können vielfältig sein: Unzufriedenheit, Umorientierung, ein Umzug oder andere Lebensumstände können einen Jobwechsel nötig machen. Doch auch für Arbeitnehmer gelten hierbei einige Regeln und Fristen. Wir stellen sie Ihnen vor.

FAQ: Kündigungsfrist für Arbeitnehmer

Welche Frist für Arbeitnehmer gilt bei einer ordentlichen Kündigung?

Grundsätzlich gilt für Arbeitnehmer eine Frist von vier Wochen, sofern in Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Welche Kündigungsfrist gilt bei welcher Betriebszugehörigkeit?

Für Arbeitnehmer bleibt die Frist in der Regel gleich. Für Arbeitgeber verlängert sie sich jedoch. Hier finden Sie eine Tabelle.

Wie lang ist meine Kündigungsfrist nach 10 Jahren als Arbeitnehmer im selben Betrieb?

Oftmals beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer auch nach 10 Jahren weiterhin 4 Wochen. Für Arbeitnehmer fällt sie mit 4 Monaten deutlich länger aus. Durch abweichende Vereinbarungen kann die Frist auch für Arbeitnehmer länger ausfallen. Sie darf jedoch in keinem Fall länger als die Frist des Arbeitgebers sein.

Die Kündigung für Arbeitnehmer: Welche Frist gilt?

Wie lang ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?
Wie lang ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer?

Die gesetzliche Standard-Kündigungsfrist in einem Arbeitsverhältnis beträgt laut § 622 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde. Wer also selbst kündigen möchte, muss die vierwöchige Frist einhalten, damit das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß endet.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer am Beispiel erklärt:

Arbeitnehmer A möchte seinen Arbeitsvertrag zum 15. Dezember kündigen. Das heißt, seine Kündigung muss spätestens am 17. November beim Arbeitgeber eingegangen sein.

Arbeitnehmerin B möchte ihren Arbeitsvertrag zum 31. Januar kündigen. Ihre Kündigung muss spätestens am 3. Januar beim Arbeitgeber eingegangen sein.

Die Kündigungsfrist beginnt grundsätzlich am Tag nach Zugang der Kündigung. Wer die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer korrekt berechnen möchte, kann sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren oder Online-Rechner nutzen, die die Frist automatisch bestimmen. Wird eine falsche Frist angegeben, kann die Kündigung unwirksam sein oder sich das Vertragsende verschieben.

Ein eigenes „Arbeitsgesetz“, das die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer festlegt, gibt es nicht. Die entsprechenden Regelungen finden sich stattdessen im BGB.

Welche Kündigungsfristen gelten für langjährige Arbeitnehmer?

Bei Berechnung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer spielen gesetzliche Vorgaben und vertragliche Regelungen eine Rolle.
Bei Berechnung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer spielen gesetzliche Vorgaben und vertragliche Regelungen eine Rolle.

Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängert sich in vielen Fällen die Kündigungsfrist – allerdings meist nur für den Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer bleibt die gesetzliche Frist von vier Wochen in der Regel unverändert, es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht etwas anderes vor. In der Praxis kann es dennoch hilfreich sein, sich über die gestaffelten Fristen zu informieren, da diese bei Arbeitgeberkündigungen eine Rolle spielen.

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nach 3 Monaten2 Wochen
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nach 1 Jahr4 Wochen
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nach 3 Jahren1 Monat
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nach 5 Jahren2 Monate
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nach 10 Jahren4 Monate
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nach 15 Jahren5 Monate
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nach 20 Jahren7 Monate
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nach 25 Jahren7 Monate
Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer nach 30 Jahren7 Monate

Eine maximale Kündigungsfrist für Arbeitnehmer gibt es nicht. Im Arbeitsvertrag können also durchaus längere Fristen als die gesetzlichen 4 Wochen vereinbart werden. Sie darf jedoch in keinem Fall länger sein als die des Arbeitgebers.

Die tarifliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Öffentlicher Dienst und Co

In vielen Branchen gelten tarifvertragliche Regelungen, die von den gesetzlichen Fristen abweichen können. Beschäftigte im öffentlichen Dienst, im Handwerk oder in tarifgebundenen Betrieben sollten daher unbedingt einen Blick in ihren Tarifvertrag werfen. Besonders im TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) sind die Fristen detailliert geregelt und können von den allgemeinen Vorschriften abweichen.

Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer im TVöD hängt von der Beschäftigungsdauer ab und beträgt für eine unbefristete Anstellung: 

  • 2 Wochen zum Monatsende (unter 6 Monate Beschäftigung)
  • 1 Monat zum Monatsende (bis zu 1 Jahr Beschäftigung)
  • 6 Wochen zum Quartalsende (mehr als 1 Jahr Beschäftigung)
  • 3 Monate zum Quartalsende (ab 5 Jahren Beschäftigung)

Längere Beschäftigungszeiten führen zu längeren Fristen von bis zu 6 Monaten zum Quartalsende. 

Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer: Probezeit, Minijob und andere Sonderfälle

Kündigung in Elternzeit: Die Arbeitnehmer-Frist beträgt drei Monate, wenn die Kündigung zum Ende der Elternzeit erfolgt.
Kündigung in Elternzeit: Die Arbeitnehmer-Frist beträgt drei Monate, wenn die Kündigung zum Ende der Elternzeit erfolgt.

Bestimmte Arbeitsverhältnisse unterliegen Sonderregeln. In der Probezeit gilt beispielsweise eine verkürzte Frist von zwei Wochen. Für einen Minijob gilt grundsätzlich die gesetzliche Frist von vier Wochen (von der Probezeit abgesehen). Oftmals sieht ein befristeter Arbeitsvertag keine Kündigungsfrist für Arbeitnehmer vor. Sollte sie ausdrücklich im Vertrag vereinbart sein, beträgt sie mindestens vier Wochen. Auch während der Elternzeit ist eine Kündigung von Arbeitnehmerseite möglich. Erfolgt die Kündigung zum Ende der Elternzeit, muss eine Frist von drei Monaten eingehalten werden. Im Bezug auf eine fristlose Kündigung beträgt die Arbeitnehmer-Frist 2 Wochen ab Bekanntwerden des Kündigungsgrundes. Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer ohne schriftlichen Arbeitsvertrag richtet sich nach den Vorgaben des BGB.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich verfasst als Autor mit seiner Expertise im Arbeitsrecht verständliche Texte zu arbeitsrechtlichen Frage für Verbraucher. Er studierte an der Universität Hamburg, absolvierte sein Referendariat beim OLG Hamburg und ist seit 2007 als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen.

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