Ein Pausenraum ist mehr als nur ein Ort zum Essen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, ob und wann Arbeitgeber einen Pausenraum zur Verfügung stellen müssen und welche Voraussetzungen ein solcher Raum erfüllen muss.
Inhalt
Kompaktwissen: Der Pausenraum
Ein Pausenraum ist Pflicht für den Arbeitgeber, wenn der Betrieb mehr als zehn Angestellte hat oder der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter (genauer definiert im Arbeitsschutzgesetz) einen solchen Raum erfordert.
Welche Anforderungen muss ein Pausenraum erfüllen?
Eine bestimmte Ausstattung ist im Pausenraum Pflicht, beispielsweise leicht zu reinigende Tische und Stühle. Welche Regelungen darüber hinaus für einen Pausenraum gelten, erfahren Sie hier.
Nein, Videoüberwachung im Pausenraum verstößt grundsätzlich gegen Persönlichkeitsrechte der Angestellten und den Datenschutz der Angestellten. Eine derartige Überwachung ist nur in Ausnahmefällen und bei starkem berechtigten Interesse des Arbeitgebers möglich.
Grundsätzlich gilt: Der Pausenraum muss für Mitarbeiter innerhalb von fünf Minuten erreichbar sein. Insgesamt darf die Wegstrecke nicht mehr als hundert Meter betragen. Der Weg zum Pausenraum ist bereits Teil der Pause. Weiter unten erfahren Sie mehr.
Wann ist ein Pausenraum Pflicht?

Bei mehr als zehn Angestellten muss der Arbeitgeber einen Pausenraum zur Verfügung stellen. Mitarbeiter im Außendienst oder in Teilzeit (weniger als sechs Stunden pro Tag im Betrieb) werden hierbei allerdings nicht mitgerechnet. Doch auch bei weniger als zehn Vollzeit-Beschäftigten im Innendienst sieht das Arbeitsrecht einen Pausenraum vor; und zwar dann, wenn bestimmte Sicherheits- und/oder Gesundheitsgründe dies erforderlich machen. Das ist unter anderem der Fall, wenn schwere körperliche Arbeit ausgeführt wird, die Arbeitsräume kein Tageslicht haben, extreme Temperaturen oder eine starke Geruchsbelastung herrschen oder die körperlichen Belastungen der Tätigkeit besonders einseitig sind. In solchen Fällen muss auch bei kleinerer Belegschaft ein Pausenraum vorhanden sein. Eine besondere gesetzliche Regelung zum Pausenraum gilt auch für Schwangere und stillende Mütter: Für sie müssen auch während der Arbeitszeit Räumlichkeiten zum Ausruhen und Hinlegen verfügbar sein.
Der Anspruch auf einen Pausenraum ist im Gesetz geregelt: Die Arbeitsstättenverordnung (kurz ArbStättV) legt fest, welche Maßnahmen am Arbeitsplatz zum Schutz der Mitarbeitergesundheit erforderlich sind. Genauere Vorgaben zum Pausenraum werden schließlich in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, kurz ASR, festgelegt, genauer in der ASR A4.2.
Größe, Ausstattung und weitere Anforderung an den Pausenraum
Das Arbeitsrecht stellt Anforderungen an Pausenraum und Arbeitsstätte. Vor allem in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) wird genau festgelegt, worüber ein Pausenraum verfügen muss und wie groß er sein sollte: Pro Mitarbeiter wird eine Pausenraum-Größe von mindestens einem Quadratmeter vorgegeben. Diese Vorgabe gilt einschließlich Sitzgelegenheit mit Lehne und Tisch. Flächen für Einrichtungsgegenstände und Wege sind gesondert zu berücksichtigen. Insgesamt muss die Größe vom Pausenraum laut Arbeitsrecht auch bei weniger Mitarbeitern mindestens sechs Quadratmeter betragen.
Ein Pausenraum ohne Fenster ist in aller Regel nicht zulässig: Die Arbeitsstättenverordnung schreibt im Pausenraum eine Sichtverbindung nach außen vor.
Die richtige Einrichtung im Pausenraum: Möbel und Ausstattung für Mitarbeiter

Neben der Größe legt die Arbeitsstättenverordnung die Ausstattung im Pausenraum fest:
- Tische sind für den Pausenraum ebenso Pflicht wie Bestuhlung. Beides muss leicht zu reinigen sein.
- Gibt es im Betrieb keine Kantine, muss laut Arbeitsstättenverordnung eine Küche im Pausenraum integriert sein, die das Kühlen und Aufwärmen von mitgebrachten Speisen ermöglicht.
- Auch ein verschließbarer Mülleimer gehört zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Einrichtungsgegenständen.
Ist der Weg zum Pausenraum Arbeitszeit?
Der Weg zum Pausenraum ist keine Arbeitszeit, sondern bereits Teil der Ruhepause. Am Ende der Pause müssen Sie also pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen und sollten bereits vorher den Weg zurück antreten. Sie müssen Ihre Pause allerdings nicht unbedingt im Pausenraum machen, sondern können sie auch anderweitig verbringen, sofern das mit den betrieblichen Vorschriften vereinbar ist.