Der Chef ruft ständig im Urlaub an? Sie sind nicht verpflichtet, den Anruf entgegenzunehmen.

Der Chef ruft im Urlaub an? Ein Ratgeber für Arbeitnehmer

Artikel verfasst von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Die wohlverdiente Auszeit rückt näher, doch eine Frage beschäftigt viele Arbeitnehmer: Darf der Arbeitgeber im Urlaub anrufen? Bin ich verpflichtet, auf Anrufe vom Chef zu reagieren oder gar die Arbeit wieder aufzunehmen? Dieser Ratgeber klärt die wichtigsten Fragen rund um das Thema.

Kompaktwissen: Der Chef ruf im Urlaub an

Mein Chef ruft im Urlaub an: Muss ich rangehen?

Nein. Sie sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Anrufe Ihres Arbeitgebers im Urlaub entgegenzunehmen. Hier finden Sie weitere Informationen.

Wann darf der Chef mich aus dem Urlaub holen?

Das ist nur in absoluten Ausnahme- und Notfällen erlaubt, beispielsweise, wenn die Existenz des Betriebs auf dem Spiel steht und explizit Ihre Expertise benötigt wird. Sollten Sie Ihren Urlaub abbrechen, muss Ihr Arbeitgeber für alle entstehenden Kosten aufkommen.

Bin ich verpflichtet, meinen Arbeitgeber zurückzurufen?

Sie sind weder zur Entgegennahme des Anrufs noch zum Rückruf verpflichtet. Sollten Sie vermuten, dass es sich um etwas Wichtiges handelt, können Sie allerdings freiwillig zurückrufen oder ans Telefon gehen. Wichtige Gründe für Anrufe finden Sie weiter unten im Text.

Muss ich im Urlaub für die Firma erreichbar sein?

Der Chef ruft ständig im Urlaub an? Sie sind nicht verpflichtet, den Anruf entgegenzunehmen.
Der Chef ruft ständig im Urlaub an? Sie sind nicht verpflichtet, den Anruf entgegenzunehmen.

Die Antwort lautet ganz klar: Nein. Ihr Urlaub ist gesetzlich zum Zweck der Erholung vorgesehen. Das Arbeitsrecht schützt Ihr Recht auf eine ungestörte Freizeit.

Das bedeutet, dass Sie nicht verpflichtet sind, Ihre E-Mails zu checken, im Urlaub Anrufe entgegenzunehmen oder während Ihrer Abwesenheit anderweitig für das Unternehmen erreichbar zu sein.

Anruf durch den Arbeitgeber im Urlaub: Wann ist es erlaubt?

Während in jedem Arbeitsverhältnis grundsätzlich gilt, dass Ihr Chef Sie im Urlaub nicht kontaktieren darf, gibt es trotzdem Ausnahmefälle, in denen das zulässig sein kann. Ein Anruf vom Chef im Urlaub ist allerdings nur in echten Notfällen gestattet. Ein Notfall liegt zum Beispiel vor, wenn Leib und Leben in Gefahr sind, etwa bei einem schweren Unfall auf der Baustelle oder im Unternehmen, der Ihre Expertise zur Gefahrenabwehr zwingend erfordert. Ähnliches gilt, wenn dringend Zugang zu wichtigen Dokumenten benötigt wird und nur Sie über die notwendigen Informationen verfügen. Reguläre Probleme wie eine fehlerhafte Excel-Tabelle, eine einfache Nachfrage oder die unerwartete Krankmeldung eines Kollegen sind kein Notfall und rechtfertigen nicht, dass Ihr Chef Sie im Urlaub anruft.

Sollte ein Notfall den Anruf Ihres Chefs im Urlaub erforderlich machen, muss Ihnen die Zeit, die Sie in den Anruf investieren, als Arbeitszeit angerechnet werden.

Was tun, wenn der Chef ständig im Urlaub anruft?

Der Chef ruft ständig im Urlaub an – was tun, wenn die Anrufe zur Regel werden und der Chef Ihre Erholung ignoriert? Sollte Ihr Arbeitgeber wiederholt ohne triftigen Grund anrufen oder sogar verlangen, dass Sie zur Arbeit kommen, handelt es sich um eine Störung Ihrer Erholungszeit. In solchen Fällen haben Sie das Recht, sich zu wehren:

Darf der Arbeitgeber mich im Urlaub anrufen?
Darf der Arbeitgeber mich im Urlaub anrufen?
  • Sprechen Sie es an: Suchen Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten. Machen Sie klar, dass Sie Ihren Urlaub als Erholungszeit benötigen.
  • Informieren Sie den Betriebsrat: Falls vorhanden, ist der Betriebsrat der richtige Ansprechpartner, um das Problem zu besprechen und eine Lösung zu finden.
  • Ziehen Sie rechtliche Schritte in Betracht: Bei anhaltender Störung kann die Hinzuziehung eines Anwalts für Arbeitsrecht sinnvoll sein. Unter Umständen können Sie sogar Schadensersatz für die gestörte Erholungszeit geltend machen.

Muss ich meinen Arbeitgeber zurückrufen?

Bin ich dazu verpflichtet ans Telefon zu gehen, wenn ich frei habe? Muss ich zurückrufen, wenn ich den Anruf meines Chefs verpasse? Die Antwort auf beide Fragen lautet: Nein. Sie sind weder verpflichtet, den Anruf entgegenzunehmen, noch müssen Sie zurückrufen. Der Arbeitgeber darf keinen Druck auf Sie ausüben. Sollten Sie sich aus freien Stücken entscheiden, zurückzurufen, weil Sie wissen, dass es sich um etwas Wichtiges handeln könnte, tun Sie dies auf freiwilliger Basis.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich verfasst als Autor mit seiner Expertise im Arbeitsrecht verständliche Texte zu arbeitsrechtlichen Frage für Verbraucher. Er studierte an der Universität Hamburg, absolvierte sein Referendariat beim OLG Hamburg und ist seit 2007 als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen.

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