Was ist Bossing am Arbeitsplatz und was nicht?

Bossing am Arbeitsplatz: Was tun, wenn der Chef mobbt?

Artikel verfasst von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 12. Dezember 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Der Begriff Bossing beschreibt eine spezielle Form der Schikane am Arbeitsplatz, bei der die Angriffe systematisch und gezielt von Vorgesetzten (englisch: „Boss“) gegen Untergebene ausgeübt werden. Die hierarchische Überlegenheit wird also missbraucht, um Mitarbeiter zu demütigen, zu isolieren oder aus dem Unternehmen zu drängen. Dieser Ratgeber klärt, woran Sie Bossing erkennen und wie Sie sich dagegen wehren können.

Kompaktwissen: Bossing

Bossing: Was ist das?

Bossing kann als Mobbing durch Vorgesetzte eingeordnet werden. Die Führungskraft nutzt ihre Machtposition aus, um Angestellte zu schikanieren, beispielsweise, um eine Kündigung herbeizuführen.

Was ist ein typisches Zeichen für Bossing?

Bossing kann sich auf verschiedene Weisen bemerkbar machen, zum Beispiel das Zuteilen von zu viel oder aber zu wenig Arbeit. Hier finden Sie weitere Beispiele.

Wie wehre ich mich gegen Bossing?

Bossing muss nicht hingenommen werden: Arbeitnehmer können sich unter anderem an ihren Betriebs– oder Personalrat wenden. Außerdem ist eine Dokumentation der Vorfälle wichtig.

Was ist Bossing? Definition und Bedeutung

Was ist Bossing am Arbeitsplatz und was nicht?
Was ist Bossing am Arbeitsplatz und was nicht?

Der wesentliche Unterschied zwischen Bossing und Mobbing am Arbeitsplatz liegt in der Richtung der Angriffe: Klassisches Mobbing erfolgt horizontal (unter Kollegen auf gleicher Ebene), während Bossing vertikal (von oben nach unten) erfolgt. Die Dynamik bei Bossing am Arbeitsplatz ist eine andere, da der Vorgesetzte nicht auf die Zusammenarbeit mehrerer Täter angewiesen ist, sondern seine disziplinarische Macht direkt und allein einsetzen kann. Dies macht Bossing für das Opfer oft besonders zermürbend und schwieriger zu bekämpfen, da die Beschwerdestellen im Unternehmen direkt über dem Täter angesiedelt sind. Sowohl Mobbing als auch Bossing am Arbeitsplatz können das Wohlbefinden eines Mitarbeiters massiv beeinträchtigen.

Bossing: Merkmale und Anzeichen kennen und verstehen

Bossing ist oft auf die Zerstörung der beruflichen Existenz und des Selbstwertgefühls des Opfers ausgerichtet. Das kann durch verschiedene Verhaltensweisen des Vorgesetzten passieren. Er kann dem Mitarbeiter zum Beispiel unlösbare oder aber im Gegenteil bewusst langweilige, unterfordernde Tätigkeiten zuteilen, um die Arbeitsmoral des Angestellten zu beschädigen. Es ist auch denkbar, dass der Boss gezielt wichtige Informationen vorenthält, den Mitarbeiter von Meetings ausschließt oder die Kommunikation nur noch schriftlich und in einem übermäßig formalen Ton führt. Weitere Beispiele für Bossing am Arbeitsplatz sind:

Bossing und Öffentlicher Dienst: Eine häufige Kombination?
Bossing und Öffentlicher Dienst: Eine häufige Kombination?
  • Entziehung von arbeitsplatz-üblichen Benefits
  • Willkürliche Versetzung an einen anderen Standort/ in einen anderen Aufgabenbereich
  • Ablehnen von Urlaubsanträgen
  • Schikanöse Kontrolle von Arbeits- und Pausenzeiten
  • Ungerechtfertigte Kritik an der Arbeitsleistung des Betroffenen

Ein wichtiges Kriterium für Bossing ist, dass das Verhalten vorsätzlich stattfindet. Vergisst der Chef einmal eine Einladung oder kann einen Urlaub aus legitimem Grund nicht genehmigen, handelt es sich in aller Regel nicht um Bossing.

Bossing am Arbeitsplatz: Branchen und Sektoren

Bossing kann überall auftreten, jedoch zeigen Erfahrungen, dass das Phänomen besonders häufig in besonders hierarchisch geprägten und stressigen Arbeitsumfeldern vorkommt. Auch Bossing gegen Beamte kann zum Beispiel öfter vorkommen, da eine Kündigung im Öffentlichen Dienst häufig nur schwer durchzusetzen ist. Auch in der Pflege ist Bossing häufiger zu beobachten, da Angestellte hier grundsätzlich unter einem hohem emotionalen und zeitlichem Druck stehen. Ältere Mitarbeiter können durch Bossing quasi in die Frühpensionierung gezwungen werden.

Bossing kann eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer rechtfertigen.
Bossing kann eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer rechtfertigen.

Bossing richtet sich oft gegen Mitarbeiter, die entweder als Bedrohung oder als leichtes Ziel wahrgenommen werden. Ebenso im Fokus stehen oft Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Stellung besonderen Schutz genießen.

So kann Bossing zum Beispiel bei Schwerbehinderten auftreten, beziehungsweise sich gegen diese richten, da der Arbeitgeber sich durch die Inklusion überfordert sieht oder Vorgesetzte ihnen bestimmte Nachteilsausgleiche (zum Beispiel den besonderen Kündigungsschutz) nicht gönnen.

Was tun gegen Bossing? Maßnahmen und Strategien

Sich gegen Bossing zu wehren, erfordert oftmals einiges an Nervenstärke. Zunächst sollten Betroffene Ruhe bewahren, die Situation nüchtern analysieren und sich im Anschluss an interne (oder externe) Stellen wie den Betriebs- oder Personalrat wenden. Eine juristische Beratung klärt, was im Einzelfall rechtlich möglich ist. Offene Konfrontationen sollten betroffene Mitarbeiter stattdessen lieber vermeiden, um dem Vorgesetzen keine Anlässe für Abmahnungen oder gar eine Kündigung zu liefern.  

Der Schlüssel zur erfolgreichen Gegenwehr ist die Beweisführung. Doch wie kann man Bossing beweisen? Um die Schikanen glaubhaft darlegen zu können, sollte ein detailliertes Protokoll geführt und die folgenden Dinge aufgezeichnet werden:

  • Jeder Vorfall, der Züge von Bossing aufweist,
  • das Datum,
  • die Uhrzeit,
  • der Ort,
  • die beteiligten Personen sowie
  • mögliche Zeugen.

Findet das Bossing in schriftlicher Form, zum Beispiel über E-Mail, statt, ist die Beweislage oftmals eindeutiger als bei mündlichen Vorfällen.

Bossing und Arbeitsrecht: Ist Bossing strafbar?

Bossing kann krank machen.
Bossing kann krank machen.

Im Arbeitsrecht kann die systematische Schikane durch den Vorgesetzten einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer darstellen. Außerdem können Vorgesetzte in die Pflicht genommen werden, vor allem, wenn Straftatbestände wie Beleidigung, Nötigung oder üble Nachrede erfüllt sind. Mehrere Urteile bestätigen, dass Bossing juristische Konsequenzen haben kann: So verurteilte das LAG Niedersachsen einen Arbeitgeber beispielsweise zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 24.000 Euro (Entscheidung vom 12.10.2005, Az.: 6 Sa 2132/03 ). Der Vorgesetzte hatte den Arbeitnehmer in Anwesenheit von Kunden so stark beleidigt, dass dieser eine psychische Erkrankung erlitt und zwei Jahre arbeitsunfähig wurde.

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Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich verfasst als Autor mit seiner Expertise im Arbeitsrecht verständliche Texte zu arbeitsrechtlichen Frage für Verbraucher. Er studierte an der Universität Hamburg, absolvierte sein Referendariat beim OLG Hamburg und ist seit 2007 als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen.

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