Wer seine Mitarbeiter mit einer Kamera überwachen will, braucht einen guten Grund.

Videoüberwachung am Arbeitsplatz: Was ist erlaubt?

Artikel verfasst von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 12. Dezember 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wer seine Mitarbeiter mit einer Kamera überwachen will, braucht einen guten Grund.
Wer seine Mitarbeiter mit einer Kamera überwachen will, braucht einen guten Grund.

Eine Überwachungskamera am Arbeitsplatz kann für so manche Diskussion sorgen, schließlich treffen hier oftmals gegensätzliche Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufeinander. Wir geben einen Überblick über die Rechtslage und erklären, wann und zu welchen Bedingungen Videoüberwachung im Büro und im Betrieb erlaubt ist und was es mit offener und verdeckter Überwachung auf sich hat.

Kompaktwissen: Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Wann ist Videoüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt?

Ob eine Kamera am Arbeitsplatz zulässig ist, hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel davon, welchem Zweck die Überwachung dienen soll und ob es sich um öffentlich zugängliche oder nicht öffentlich zugängliche Räume handelt. Hier finden Sie weitere Informationen.

Welche Regeln gelten für verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz?

Videoüberwachung, von der die Mitarbeiter nichts wissen, ist eine drastische Form der Überwachung am Arbeitsplatz und darf nur in absoluten Ausnahmefällen, zeitlich begrenzt, bei konkreten Anlässen (zum Beispiel Diebstahl) und auch nur dann eingesetzt werden, wenn es keine anderen, milderen Mittel gibt, um den Täter zu überführen.

Ist eine Videoüberwachung mit Ton am Arbeitsplatz erlaubt?

Nein, die Videoüberwachung am Arbeitsplatz mit Ton ist nicht zulässig. Das Aufzeichnen des privat gesprochenen Wortes ist nach § 201 des Strafgesetzbuches sogar eine Straftat. Unten im Text finden Sie den entsprechenden Gesetzestext.

Gibt es bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz eine maximale Speicherdauer?

Es gibt keine konkrete gesetzliche Vorschrift. Allgemein werden 72 Stunden als angemessen angesehen. Sollte der ursprüngliche Zweck der Aufzeichnung nicht mehr bestehen, sind die Daten gemäß den Regelungen zum Datenschutz am Arbeitsplatz in jedem Fall zu löschen.

Ist Videoüberwachung am Arbeitsplatz zulässig?

Mögliche Gründe für die Videoüberwachung am Arbeitsplatz sind die Wahrung des Hausrechts oder die Verbesserung der Kommunikation.
Mögliche Gründe für die Videoüberwachung am Arbeitsplatz sind die Wahrung des Hausrechts oder die Verbesserung der Kommunikation.

Bei der Überwachung von Arbeitsräumen per Kamera prallen unterschiedliche Rechte und Gesetze aufeinander. Auf der einen Seite stehen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer und der Datenschutz. Auf der anderen Seite stehen Eigentums- und Hausrecht des Arbeitgebers.

Bei der Frage, wann Videoüberwachung der eigenen Mitarbeiter zulässig ist, spielt es unter anderem eine Rolle, ob es sich um Räumlichkeiten handelt, die öffentlich oder aber nur für Angestellte zugänglich sind. Öffentliche Räume sind zum Beispiel Hotellobbys, Bankschalter, Verkaufsflächen oder der Eingangsbereich eines Gebäudes. Das Bundesdatenschutzgesetz legt für sie Folgendes fest:

Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie

  1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
  2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
  3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke

erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Personen überwiegen.

In öffentlich zugänglichen Orten kann also die sogenannte offene Videoüberwachung eingesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Überwachung als solche gekennzeichnet ist. Das passiert meistens über entsprechende Hinweisschilder, die über die Kamera informieren.

Nicht öffentlich zugängliche Räume sind beispielsweise Büros oder Fabrikhallen, die nur von Mitarbeitern betreten werden dürfen. Auch hier kann Videoüberwachung zur Wahrnehmung von berechtigten Interessen stattfinden, beispielsweise, um die Kommunikation bei arbeitsteiligen Prozessen zu vereinfachen oder um besonders sensible Geräte oder Akten zu schützen. Wichtig ist: Die Überwachung muss immer einem konkreten Zweck dienen.

Videoüberwachung am Arbeitsplatz kann bei Diebstahl unter Umständen gerechtfertigt sein.
Videoüberwachung am Arbeitsplatz kann bei Diebstahl unter Umständen gerechtfertigt sein.

In bestimmten Räumlichkeiten wie Pausenräumen, Toiletten, Duschen und Umkleiden ist eine Kamera am Arbeitsplatz nicht erlaubt. Hier gibt es auch keine Ausnahmen, da der Eingriff in die Privatsphäre der Mitarbeiter zu groß und eine Überwachung hier nicht verhältnismäßig wäre.

Bei Videoüberwachung am Arbeitsplatz hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrecht. Er vertritt gegenüber dem Arbeitgeber die Arbeitnehmer-Interessen und verhandelt unter anderem darüber, wo welche Kameras installiert werden und wer Zugriff auf die Aufzeichnungen erhält.

Ist Videoüberwachung am Arbeitsplatz ohne Einverständniserklärung erlaubt?

Eine offene Videoüberwachung setzt voraus, dass die gefilmten Mitarbeiter von ihr wissen. Neben Hinweisschildern ist es vor allem in nicht öffentlich zugänglichen Räumen üblich, dass Angestellte der Videoüberwachung schriftlich zustimmen. Ohne Einverständniserklärung und entsprechende Hinweise des Arbeitgebers spricht man von einer verdeckten Überwachung. Verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz unterliegt eigenen, deutlich strengeren Regeln:

Videoüberwachung am Arbeitsplatz kann in die Grundrechte eingreifen und muss dementsprechend sparsam eingesetzt werden.
Videoüberwachung am Arbeitsplatz kann in die Grundrechte eingreifen und muss dementsprechend sparsam eingesetzt werden.
  • Permanente verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nicht erlaubt. Wenn überhaupt darf sie nur für einen kurzen Zeitraum stattfinden.
  • Es müssen ein konkreter Anlass und ein erhärteter Verdacht vorliegen, beispielsweise handfeste Indizien dafür, dass ein Mitarbeiter Geld aus der Kasse klaut.
  • Auch bei konkreten Verdachtsfällen kann es sein, dass heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz nicht erlaubt ist; und zwar dann, wenn es andere Mittel gibt, künftigen Schaden abzuwenden. Das kann zum Beispiel das Austauschen von Schlössern und die Herausgabe neuer Schlüssel sein. Hier kommt es immer auch auf die konkrete Situation an. Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber verdeckte Überwachung aber immer erst als letzten Schritt anwenden.

Wann ist Videoüberwachung am Arbeitsplatz strafbar?

Die Kameraüberwachung der eigenen Mitarbeiter kann strafbar sein. In keinem Fall darf nämlich neben dem Bild- auch ein Audiomitschnitt angefertigt werden. Das Aufzeichnen von privaten Gesprächen ist also tabu. Das Strafgesetzbuch sieht hier sogar mögliche Haftstrafen vor:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder

2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

Doch auch ohne einen solchen Verstoß kann es bereits teuer werden: Mehr als eine Million Euro Bußgeld musste im Jahr 2008 die Discounter-Kette Lidl bezahlen; unter anderem wegen heimlicher Überwachung und Verstößen gegen den Datenschutz.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch hat sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen und anschließend sein Referendariat am OLG Celle absolviert. Seit 2013 ist er zugelassener Rechtsanwalt. Obendrein wurde er 2019 zum Notar bestellt, ist aber seit 2021 außer Dienst. Zu seinen Themenschwerpunkten gehört u. a. Vertragsrecht.

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