
Ihr Arbeitgeber darf Ihre Rechtfertigung nicht anzweifeln, wenn Sie eine physische Belastung am Arbeitsplatz für Ihre Krankschreibung verantwortlich machen. Haben Belastungen nachweisbar zu körperlichen Beschwerden oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen bei Ihnen geführt, besteht von Arbeitgeberseite sogar ein dringender Handlungsbedarf.
Ihr Vorgesetzter muss dann Maßnahmen ergreifen, um die dafür verantwortlichen Arbeitsbedingungen zu verbessern. Was genau sind aber körperliche Belastungen am Arbeitsplatz? Der nachfolgende Text gibt Ihnen einmal einen anschaulichen Überblick.
Inhalt
Kompaktwissen: Physische Belastung am Arbeitsplatz
Als eine physische Belastung am Arbeitsplatz zählen grundsätzlich alle körperlichen Anforderungen, die während der Arbeitszeit an den menschlichen Körper gestellt werden.
Sowohl wiederholte Bewegungsabläufe als auch schwere Lasten zu transportieren, können für eine körperliche Belastung am Arbeitsplatz alltägliche Beispiele sein. In diesem Abschnitt erfahren Sie mehr.
Arbeitgeber sind laut dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Gefährdung der Beschäftigten vermieden wird (§ 3 Abs. 1 des ArbSchG). Treten trotzdem Folgen wie Rückenschmerzen auf, wird Ihr Arbeitgeber zur Verantwortung gezogen. Mehr dazu hier.
Physische Belastung am Arbeitsplatz – Definition & Beispiele
Physische Belastungen lassen sich genauso wie psychische Beeinträchtigungen im Arbeitsalltag finden. Dazu gehören in der Regel alle Beanspruchungen körperlicher Art, solange sie während der Arbeit auf Ihren Körper einwirken und Sie dadurch auf irgendeine Weise beeinträchtigen.
Jede physische Belastung erfordert am Arbeitsplatz zudem eine Gefährdungsbeurteilung – diese Pflicht schreibt § 5 Abs. 1 des ArbSchG vor. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber überprüfen muss, welche Gefahrenquellen im Unternehmen vorliegen. Außerdem hat er einzuschätzen, wie hoch das Risiko einer Gefährdung ist, und – wenn nötig – gezielt dagegen vorzugehen. Was aber kann eine solche Belastung sein? Zu den Arten potenzieller körperlicher Gefährdungen im Arbeitsalltag gehören bspw. die folgenden:
- sich wiederholende, monotone Bewegungsabläufe (Kassieren an der Supermarktkasse, Sortieraufgaben, Löt- und Montagearbeiten, mit den Händen kneten oder klopfen etc.)
- Heben und Tragen schwerer Lasten (Auf- und Abladen von Maschinen, Geräten, Baumaterialien in der Logistik oder im Bauwesen, Unterstützung alter Menschen in der Pflege etc.)
- wiederholter Ganzkörpereinsatz (Sand und Baustellenschutt schaufeln, eine Kettensäge bedienen, schwere Gegenstände schieben etc.)
- Arbeiten in ungünstigen, langanhaltenden Körperhaltungen (Handwerks- und Fließbandtätigkeiten, Mikroskoparbeit, Fliesenlegen etc.)
- wiederholte Fortbewegung (Treppen oder Leitern hoch- und runtersteigen, Begehungen von Baustellen, Lastenräder fahren etc.)
Wichtig: Das Arbeiten unter hohem Lärmpegel kann eine physische Belastung am Arbeitsplatz darstellen, zählt allerdings gleichzeitig auch als eine Form der psychischen Belastung. Beispiele hierfür können unter anderem der Presslufthammer auf einer Baustelle oder laute Maschinengeräusche in einer Fabrik sein.
Konsequenzen einer körperlichen Belastung am Arbeitsplatz
Für die physische (körperliche) Belastung am Arbeitsplatz kann ein Fragebogen dem Arbeitgeber für die Gefährdungsbeurteilung eine erste Orientierung geben. Folgende Fragen bieten sich dafür z. B. an:
- Fühlen Sie sich nach Ihrer Arbeit überlastet oder entkräftet?
- Kommen aufgrund Ihrer Arbeit bestimmte körperliche Beschwerden bei Ihnen vor?
- Wie oft werden Sie durch körperliche Beschwerden (bspw. Rücken-, Kopf- oder Augenschmerzen) beeinträchtigt?
- Empfinden Sie Ihre Arbeitsbedingungen als schädigend für Ihre physische Gesundheit (bspw. Lärmbelastung, Chemikalien etc.)?
Die folgende Tabelle veranschaulicht einmal, welche körperlichen Folgen eine etwaige physische Belastung am Arbeitsplatz grundsätzlich für Sie als Arbeitnehmer bedeuten kann:
physische Belastung | körperliche Folgen |
---|---|
wiederholte, monotone Bewegungen | - Verletzungen im/am Handgelenk (Karpaltunnelsyndrom, Sehnenscheidenentzündung etc.) |
hohe Lärm- oder Vibrationsbelastung | - Gehörschäden oder Tinnitus - Durchblutungsstörungen aufgrund von Vibrationen (z. B. die Weißfingerkrankheit bei Bauarbeitern) |
Ganzkörpereinsatz/schwere Lasten tragen und heben | - akute Muskelverletzungen (Zerrungen, Verrenkungen etc.) - hohe Belastung der Wirbelsäule, Arme, Hände, Hüfte, Oberschenkel, Knie und Füße (Gelenkverschleiß, wiederkehrende Rückenschmerzen, Bandscheibenvorfälle etc.) |
ungünstige Körperhaltungen | - hohe Belastung der Halswirbel und Wirbelsäule (Haltungsschäden, chronische Verspannungen etc.) - Gelenkerkrankungen (z. B. Arthrose) |
Wichtig: Eine physische Belastung am Arbeitsplatz kann rechtliche Folgen nach sich ziehen. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Arbeitgeber bewusst gegen seine in § 3 des ArbSchG vorgeschriebene Pflicht verstößt, die Arbeitsplätze so zu gestalten, dass körperliche Belastungen minimiert werden. Gleiches gilt auch für Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), weil es z. B. bei monotoner Arbeit keine Arbeitsplatzrotation oder bei schweren Lasten keine Hilfsmittel wie Hebehilfen gibt. Mögliche Konsequenzen für den Arbeitgeber können dann unter anderem sein, dass er für die bei einem Mitarbeiter entstandenen Gesundheitsschäden finanziell aufkommen muss.