Lohnabzug – Unter welchen Umständen darf Ihre Vergütung verringert werden?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 24. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Es kann ein Lohnabzug wegen einem Fehler vorgenommen werden, sagt § 276 BGB.
Es kann ein Lohnabzug wegen einem Fehler vorgenommen werden, sagt § 276 BGB.

In der Regel sieht es so aus: Für eine vertraglich vereinbarte Leistung erhalten Arbeitnehmer vom Arbeitgeber – ihrem Vertragspartner – eine Vergütung in bestimmter Höhe als Ausgleich.

Doch manchmal staunen sie beim Blick auf die monatliche Abrechnung nicht schlecht, da am Lohn Abzüge vorgenommen wurden und dementsprechend weniger Geld ausbezahlt wird.

Die Fragen, die Sie sich als Arbeitnehmer häufig stellen, sind: Darf Ihr Chef Ihnen einfach Gehalt oder Lohn kürzen? Unter welchen Umständen erlaubt das Arbeitsrecht einen Abzug? Diese und viele weitere nützliche Informationen zum Thema „Lohnabzug“ stellt dieser Ratgeber bereit.

Kompaktwissen: Lohnabzug

Wann ist ein Lohnabzug erlaubt?

§ 276 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gestattet einen Abzug vom Lohn, wenn der betroffene Arbeitnehmer aus Fahrlässigkeit Arbeitsmaterialien beschädigt hat.

Darf mein Chef mir einen Teil vom Lohn abziehen, wenn ich krank bin?

In der Regel ist es nicht rechtens, aufgrund einer Krankheit einen Lohnabzug vorzunehmen. In diesem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

Ist ein Lohnabzug bei Minus‌stunden rechtens?

Handelt es sich um selbstverschuldete Minusstunden, hat der Arbeitgeber normalerweise das Recht dazu, einen Lohnabzug vorzunehmen. Trägt hingegen der Chef die Schuld an den Minus‌stunden, darf er den Lohn nicht kürzen.

Lohnabzug bei Krankheit – der wohl gängigste Fall

Mitarbeiter sind dazu angehalten, ihrer arbeitsvertraglich geschuldeten Verpflichtung nachzukommen und die vereinbarte Tätigkeit in der vorgeschriebenen Arbeitszeit zu erfüllen. Bisweilen hält sie jedoch eine Erkrankung davon ab, zur Arbeit zu erscheinen. Wird die vom Arzt ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig eingereicht, erhalten sie trotz Fernbleibens in den ersten sechs Wochen weiterhin ihre Vergütung – so schreibt es das Entgeltfortzahlungsgesetz vor. Ein Lohnabzug wegen Krankheit darf daher in der Regel nicht erfolgen.

Sind Sie krank, können Abzüge beim Lohn trotzdem auf Sie zukommen. Laut Gesetzgeber darf Ihr Chef Ihnen in diesem Fall jedoch nicht die eigentliche Vergütung, sondern die Sondervergütungen verringern. Die maximale Höhe darf sich hier pro Tag des Fernbleibens wegen einer vorliegenden Erkrankung auf ein Viertel des durchschnittlichen täglichen Arbeitsentgelts belaufen (§ 4a Entgeltfortzahlungsgesetz).

Und wie sieht es in der Probezeit aus? Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird in der Regel eine sogenannte Bewährungsphase vereinbart, die dem gegenseitigen Kennenlernen dient. In dieser Zeit begutachten Mitarbeiter und Chef sich gegenseitig ganz genau und entscheiden sich, ob sie gut miteinander arbeiten können und auch wollen oder eben nicht. Grundsätzlich darf deshalb auch kein Lohnabzug bei Krankheit in der Probezeit erfolgen.

Kann unentschuldigtes Fehlen eine Lohnkürzung nach sich ziehen?

Kann es bei einer Kündigung wegen Minusstunden zum Lohnabzug kommen? Nicht, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.
Kann es bei einer Kündigung wegen Minusstunden zum Lohnabzug kommen? Nicht, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.

Immer wieder für Ärger sorgen zu spät oder gar nicht eingereichte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die auch eine Abmahnung wegen Krankheit und bei Wiederholung eine Kündigung nach sich ziehen können.

Doch ist damit das Maß an möglichen Sanktionen bereits ausgeschöpft oder müssen Sie schlimmstenfalls auch noch mit einem verringerten Lohn rechnen?

Es ist rechtens, dass Ihr Arbeitgeber den Lohn kürzt. Allerdings ist er hierzu nur so lange befugt, wie Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch nicht nachgereicht haben. Liegt diese schließlich vor und entschuldigt Ihr Fernbleiben, gibt es keine Rechtfertigung mehr, den fälligen Betrag nicht auszubezahlen.

Darf bei Minusstunden ein Lohnabzug erfolgen?

In manchen Branchen sind Zeitkonten gang und gäbe. Das bedeutet: Über die gearbeiteten Stunden wird Buch geführt; kurzzeitige Mehrarbeit, die aufgrund von guter Auslastung erbracht wird, sammelt sich auf einem solchen Konto an und wird in Phasen mit weniger Aufträgen wieder abgebaut. In der Regel erhalten Arbeitnehmer jedoch in jedem Monat genauso viel Geld – auch, wenn sie mal mehr und mal weniger gearbeitet haben, denn: Am Ende gleichen sich die Arbeitsstunden ja wieder aus. Darf Ihr Arbeitgeber unter Umständen nun jedoch einen Lohnabzug bei Minusstunden vornehmen?

Er hätte dazu nur das Recht, wenn beide Vertragspartner mit dieser Regelung einverstanden wären und ihre Zustimmung beispielsweise im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten hätten.

Ein wichtiger Parameter, bis zu welcher Höhe ein Lohnabzug vorgenommen werden darf, ist die sogenannte Pfändungsfreigrenze. Hierbei handelt es sich um einen Betrag, der als unbedingt notwendig erachtet wird, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Unterschritten werden darf dieser durch den Lohnabzug seitens des Arbeitgebers also nicht. Das Existenzminimum liegt derzeit bei 1.079,99 Euro netto im Monat, wenn keine Unterhaltszahlungen geleistet werden müssen. Berücksichtigt Ihr Arbeitgeber dies nicht, können Sie sich vertrauensvoll an einen Anwalt wenden. Dieser bietet sein Hilfe an und berät Sie umfänglich über mögliche Auswege.
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Lohnabzug – Unter welchen Umständen darf Ihre Vergütung verringert werden?
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

99 Gedanken zu „Lohnabzug – Unter welchen Umständen darf Ihre Vergütung verringert werden?

  1. Iris

    Bin bei einer Zeitung als Zusteller. Im letzten Jahr habe ich 395 € für meine Tour bekommen . Bei der Januarabrechnung fehlen mir jetzt fast 100Euro obwohl der Lohn gestiegen ist es mehr Citypost gab wie im Dezember. Es ist vom Betriebsrat eine neue Vereinbarung getroffen worden. Dürfen die mir nun fast 100 Euro abziehen. Letztes Jahr habe ich sogar ein GPS Gerät getragen und daraufhin wurde alkes neu berechnet. Was soll ich tun?

  2. Sachse

    Guten Tag, mein Arbeitgeber hat mir auf dem Lohnzettel das Gehalt gekürzt, jedoch ist der Grund nicht ersichtlich. Auf Nachfrage wurde mir keine Antwort dazu gegeben. Muss die der Grund der Kürzung auf dem Lohnzettel ersichtlich sein? VG

  3. L.G

    Hallo, alles in allem war ich 7 Jahre angestellt und nun ein ganzes Jahr krank.
    Mir wurde der Urlaub gekürzt und Gehalt wurde auch gekürzt, trotz pünktlicher Zeugnisse, ist es rechtens beides zu kürzen ?
    Mit freundlichen Grüßen
    L.

  4. Bernd

    Hallo ,
    ich arbeite bei einer Spedition und bin auf Grund von Corona krank geworden. Ich bin Freitag abend nach Hause gekommen und bin dann zum Arzt . Ich habe meine Dispo schon Tage vorher benachrichtigt das es mir nicht gut geht. Leider mußte ich meinen LKW zu Hause abstellen. Meine Chefin hat dann eine Firma beauftragt die den LKW abholt. Daraufhin hat sie mir die Reinigung und Desinfektion vom Lohn abgezogen ,weiterhin hat sie die Überführungskosten auch vom Lohn abgezogen. Ist dies alles rechtens ?

  5. Barbod

    Hallo
    Ich bin lkwfahrer. Ich bin in Probezeit in einem Firma arbeiten .Ein tag ich arbeite 3Stunde in fernverkehr arbeiten aber meine Arbeitgeber sagte du muss noch arbeiten aber kann ich nicht und habe noch bei eine Kunde Ware laden.
    Diese Monat 520 Euro von meine Lohn abzugeben.
    Firma sagte weil du nicht geladen hast muss du strafe bezahlen nicht Firma
    Ich möchte wissen dass die Arbeit geber darf oder nein.

  6. Sarah

    Hallo

    Mein Ex Arbeitgeber hat mir gekündigt weil ich angeblich unentschuldigt gefehlt habe. Ich habe aber die AU reingeschickt mit der Post. Darf der Arbeitgeber jetzt nein kompletten Löhn einbehalten???

    Gruß Sarah

  7. Philipp

    Hallo, ich arbeite im Außendienst. Da das Jahr jetzt angefangen hat haben wir eine Zielvorgabe erhalten. In der steht das eine Mindestanzahl an Verträgen gemacht werden muss. Bei nicht Erfüllung im Jahr 2021 wird mir im Folgejahr die ersten drei Monate jeweils 1000€ abgezogen.
    Ist das rechtlich gesehen erlaubt?

  8. Rudolph

    Guten Morgen.
    Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit und übe seit dem 12.12.20 einen Minijob bei meinem Arbeitgeber aus.
    Nach dem ich mich wunderte, wieso mrin Geld noch nicht auf dem Konto ist und ich ihn anrief, sagte er, dass ich das Geldf erst 8 Wochen später bekomme ; auf dem Folge Monat, weil die Unterlagen an den Steuerberater so um den 10. eines Monats gehen und er bis dahin nicht die Zuschläge ect hat.
    Ich habe bis zu dem Telefonat keine Info darüber erhalten, dass das Geld 8 Wochen später vergütet wird, weil er es,, vergessen hat “ mitzuteilen.
    Ist das alles rechtens so?

  9. Alex

    Scjönen guten tag alex mein name der cheff hat mich gekündigt ohne grund und ohne Abmahnung oder etc. Es hat einfach nicht harmoniert .. jetzt beim letzten Lohn zieht er mir fast 700 Euro vom lohn ab weil er irgendwelche Werkzeugkasten haben möchte und Arbeitskleidung beides wurde weder vereinbart noch steht was im Vertrag davon .. darf er einfach das geld einbehalten .. meiner meinung nach müsste er mir das komplett überweisen und ich entscheide dann ob er es bekommt oder nicht oder wie sieht es da aus ?

  10. Karen

    Hallo,
    Ich habe für Monat Dezember mein Lohnabrechnung schon bekommen, wo allerdings Zulagen mit drauf sind…jetzt bin ich aber krank geschrieben…darf mein Arbeitgeber mein Lohnabrechnung korrigieren?
    LG Karen

  11. Christian J.

    Guten Tag
    Darf mein chef mir die auslöse streichen wenn er meinen lohn etwas anhebt obwohl sie arbeitsvertrag steht. Er hat mich vom baustellenmontouer zum lkw fahrer Umgeswitscht. Zum beliefern der baustellen. Arbeite jetzt teilweise mehr als vorher. Den lohn hat er von 12,50 auf 15 angehoben. Habe aber zwischen 150-300 netto weniger im monat.

  12. Christian

    Guten Tag
    Darf mein chef mir die auslöse streichen wenn er meinen lohn etwas anhebt obwohl sie arbeitsvertrag steht. Er hat mich vom baustellenmontouer zum lkw fahrer Umgeswitscht. Zum beliefern der baustellen. Arbeite jetzt teilweise mehr als vorher. Den lohn hat er von 12,50 auf 15 angehoben. Habe aber zwischen 150-300 netto weniger im monat.

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