Krankheit im Arbeitsrecht – was der Arbeitsvertrag festhält und welche gesetzlichen Regelungen gelten

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Tritt eine Krankheit ein, muss der Arbeitgeber zügig darüber informiert werden.
Tritt eine Krankheit ein, muss der Arbeitgeber zügig darüber informiert werden.

Es ist kalt, alles schnieft und hustet um Sie herum. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kommen die meisten Arbeitnehmer, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden nicht drum herum, sich im Krankheitsfall einige Tage Bettruhe zu genehmigen. Diese Zeit geht nicht vom Urlaub ab.

Hierüber ist der Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren. Über welche Rechte und Pflichten ein Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit verfügt, darüber informiert der folgende Ratgeber.

Kompaktwissen: Krankheit

Welches Verhalten wird von erkrankten Arbeitnehmern erwartet?

Erkrankte Arbeitnehmer müssen sich nach einer entsprechenden ärztlichen Behandlung ihre Arbeitsunfähigkeit attestieren lassen. Als Nachweis dafür fungiert die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die dem Arbeitgeber vorzulegen ist.

Werde ich weiterhin entlohnt, wenn ich krank bin?

Bei einer Krankheit profitieren Beschäftigte normalerweise von einer Entgeltfortzahlung für insgesamt sechs Wochen. Sind sie länger krank, zahlt die Krankenkasse das sogenannte Krankengeld.

Darf mein Chef mich entlassen, weil ich krank bin?

Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur unter speziellen Voraussetzungen möglich. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Inte­res­sante Fakten zur Krank­heit

Wann liegt ein Arbeitsunfall vor?

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Wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall und was sollten Sie in diesem Fall beachten?

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Wer zahlt Krankengeld und wann wird Krankengeld ausgezahlt?

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Wann darf das Weihnachtsgeld wegen Krankheit gekürzt werden und wann nicht?

Die Krankmeldung

Liegt eine Erkrankung vor, haben Sie laut Paragraph 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) die Pflicht, sich beim Arbeitgeber zeitnah krank zu melden. Das bedeutet: sobald es Ihnen „zumutbar möglich“ ist. Das kann unter Umständen bereits vor dem Arztbesuch oder einer diagnostizierten Krankheit der Fall sein. Bei Bedarf kann hierbei auch auf Dritte zurückgegriffen werden, die in Ihrem Namen auf der Arbeit anrufen.

Bei der Krankmeldung ist dem Arbeitgeber auch die abzusehende Dauer des Fernbleibens vom Arbeitsplatz mitzuteilen. Versäumen Sie, sich auf Arbeit zu melden, kann das eine Abmahnung oder bei hartnäckigen, wiederholten Verstößen auch eine Kündigung zur Folge haben.

Häufig gilt: Der Vorgesetzte und/oder Arbeitgeber ist unmittelbar nach dem regulären Arbeitsbeginn über das Vorliegen einer Krankheit zu informieren. Wie sich das Prozedere in Ihrem Beschäftigungsverhältnis konkret darstellt, ist abhängig vom unterzeichneten Arbeitsvertrag. Hier ist in der Regel vermerkt, wer wann die Krankmeldung zu erhalten hat. Bei Unsicherheiten können Sie es hier nachschlagen.

Das Arbeitsrecht schreibt bei Krankheit nicht vor, wie das Unternehmen über das Vorliegen der Krankheit zu unterrichten ist. Häufig reicht ein Anruf aus. Wollen Sie sich nicht angreifbar machen, merken Sie sich den Namen Ihres Gesprächspartners, sowie das Datum und die Uhrzeit des Gesprächs. Falls später Nachfragen kommen, können Sie mit diesen Informationen belegen, dass Sie Ihrer Meldepflicht nachgekommen sind. Auf Nummer sicher gehen Sie darüber hinaus, wenn es einen Zeugen für Ihren Anruf gibt.

Gibt es eine Pflicht, die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unmittelbar vorzulegen? Die Anzeige- und Nachweispflichten im EntgFG besagen:

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.“ (§ 5 Absatz 1 EntgFG)

Das Arbeitsrecht sieht bei einer Krankmeldung ebenfalls vor, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Versicherung in einer der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) einen Hinweis darauf enthalten muss, dass auch die Krankenkasse zeitnah über den Grund der Krankheit und die vermutliche Dauer informiert wird.

Der Arbeitgeber kann demnach, wenn der Arbeitsvertrag zum Thema Krankheit eine solche Klausel enthält, schon am ersten Tag der Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arbeitnehmer einfordern. Dies ist auch möglich, wenn ein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Liegt eine unverschuldete Krankheit vor, ist der Arbeitnehmer nicht in der Lage seiner Beschäftigung nachzukommen. Nichtsdestotrotz hat er laut Gesetzgeber einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dies ist in Paragraph 3 Absatz 1 EntGFG festgehalten:

Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.“

Für eine Dauer von maximal sechs Wochen kommt es zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Für eine Dauer von maximal sechs Wochen kommt es zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Dauert die Erkrankung länger und sind Sie nach sechs Wochen noch immer krank, erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer bei vorliegender Arbeitsunfähigkeit in der Regel ein sogenanntes Krankengeld von der Krankenkasse – so sieht es das Sozialgesetzbuch Nr. 5 vor.

Wie hoch diese ausfällt, hängt von der jeweiligen Einkommenshöhe ab.

Die Lohnfortzahlung bei Krankheit nach sechs Wochen bemisst sich am Einkommen. Es beläuft sich auf mindestens 70 Prozent des Bruttowertes und ist bei 90 Prozent des Nettogehaltes gedeckelt. Liegt ein und dieselbe Krankheit lange Zeit vor, wird das Krankengeld maximal 78 Wochen gewährt.

Krankheitsbedingte Kündigung

Arbeitnehmer, die häufig oder lange erkranken und damit lange Ausfallzeiten haben, schaden potenziell dem Arbeitgeber, da sie durch ihre Abwesenheit die Arbeitsaufgaben nicht so erfüllen wie ein überwiegend gesunder Mitarbeiter. Es kann daher unter bestimmten Umständen zur Kündigung im Krankheitsfall kommen. Es handelt sich dann um eine personenbedingte Kündigung.

Eine Kündigung wegen Krankheit ist zulässig, wenn das Vertragsverhältnis zwischen beiden Parteien – also Arbeitnehmer und Arbeitgeber – erheblich gestört ist. Damit sie ausgesprochen werden kann, braucht es triftige Gründe, die allesamt erfüllt sein müssen, damit sie wirksam ist. Das sagt die Rechtsprechung. Dazu gehören:

  • Negative Gesundheitsprognose: Der Arbeitnehmer kann aufgrund seiner Krankheit die im Arbeitsvertrag vereinbarten Pflichten nicht oder nicht ausreichend erfüllen. Es ist nicht prognostizierbar, wann er wieder vollständig arbeitsfähig sein wird. Diese Annahme hat der Arbeitgeber mit Fakten zu untermauern bzw. zu begründen.
  • Negative Beeinflussung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers: Die große Anzahl an Fehlstunden führt zu Störungen im Betriebsablauf oder es entstehen aktuell oder zukünftig bedeutende wirtschaftliche Nachteile hierdurch. Hierzu zählen zum Beispiel auch die Lohnfortzahlungen während der Krankheitsphasen oder die negative Beeinflussung der Produktionszahlen. Es muss jedoch eine Unverhältnismäßigkeit vorliegen.
  • Interessensabwägung: Schließlich sind die Interessen beider Vertragspartner gegeneinander abzuwiegen, wobei Parameter wie die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Gründe der Krankheit, die durchschnittlichen Fehlzeiten anderer Mitarbeiter und das Alter des betroffenen Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Fällt diese Bilanz negativ für den Arbeitnehmer aus und kann er auch nicht auf eine andere Stelle innerhalb des Unternehmens versetzt werden, kann dies eine Grundlage für eine wirksame Kündigung bilden.
Eine Kündigung im Krankheitsfall ist unter bestimmten Auflagen möglich.
Eine Kündigung im Krankheitsfall ist unter bestimmten Auflagen möglich.

Einer Abmahnung wegen Krankheit bedarf es vor einer personenbedingten Kündigung nicht, da diese in der Regel nicht selbst verschuldet sind.

Eine Kündigung wegen Krankheit ist schwieriger, wenn die Dauer des Arbeitsverhältnisses bereits mehr als sechs Monate beträgt und in der Regel mehr als 10 Mitarbeiter in Vollzeit angestellt sind.Unter diesen Voraussetzungen kommt der gesetzliche Kündigungsschutz zum Tragen.

Was dürfen Arbeitnehmer während einer vorliegenden und gemeldeten Krankheit tun?

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig geschrieben, muss er sich nicht in jedem Fall dauerhaft im Bett aufhalten, um laut Arbeitsrecht eine Kündigung wegen Krankheit zu befürchten. Entscheidend ist, dass er seine Rücksichtspflicht wahrnimmt, also von allen Tätigkeiten Abstand nimmt, welche den Gesundungsprozess behindern.

Es kommt demnach auf die Art der jeweiligen Erkrankung an, welche Dinge erlaubt sind und welche nicht. Werden Sie bei der Missachtung Ihrer Rücksichtnahmepflicht während einer Krankheit im Arbeitsverhältnis erwischt, droht zunächst eine Abmahnung.

Erfolgte die Krankmeldung aufgrund einer Erkältung, steht einem Spaziergang oder Einkauf nichts entgegen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Arzt von beidem nicht explizit abgeraten hat.
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Krankheit im Arbeitsrecht – was der Arbeitsvertrag festhält und welche gesetzlichen Regelungen gelten
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

181 Gedanken zu „Krankheit im Arbeitsrecht – was der Arbeitsvertrag festhält und welche gesetzlichen Regelungen gelten

  1. Susi

    Habe folgendes Problem habe mit meinem Arbeitgeber vereinbart Fr, Sa und So nur arbeiten kann. Jetzt war ich krank und mir wurde gesagt ich bräuchte mich nur an den Tagen krank schreiben lassen die wo ich arbeite also Fr, Sa und So.
    Jetzt wollen sie trotzdem eine Krankmeldung auch für unter der Woche also für die 5 Tage.
    Ist das richtig so?
    Bzw kann ich beim Arzt eine Rückwirkende Krankmeldungen verlangen obwahol es letzten Monat her ist wo ich krank war.

  2. M.

    Hallo,
    Ich hätte eine Frage:
    Ich hatte heute ein Gehaltsgespäch nach einer Fortbildung. Mein Chef hat gesagt, dass sie ein Punktesystem zur Berechnung der Gehälter anlegen. Dabei fließen auch die Krankheitstage mit ein. Ich habe gerade bei einer 4 Tageswoche 14 Krankheitdtage – inklusive 5 Tage Quarantänezeit wegen Corona. Mein Chef hat durchblicken lassen, dass dies sich negativ auf mein Punktesystem auswirken wird und somit auf meine Gehaltserhöhung. Ich muss dazu sagen, dass ich mit Menschen arbeite und nicht die Möglichkeit habe im Homeoffice zu arbieten.
    Ist die Argumentation meines Chefs rechtens?
    Vielen Dank im Vorraus
    Mit freundlichen Grüßen

  3. A.

    Hallo,
    mein Arbeitsvertrag begann Mitte des Monats, leider wurde ich innerhalb der ersten vier Wochen an zwei Tagen krankgemeldet. Ich habe die Krankmeldung sofort abgegeben. Einige Zeit später hatte ich einen Arbeitsunfall, mein Arbeitsvertrag wurde dann, ohne Angaben von Gründen, war ja noch in der Probezeit, gekündigt.
    Ungefähr zwei Wochen nach Ausscheiden wurde mir mitgeteilt, dass ich Überbezahlt wurde. Da ich von Anfang an keinerlei Gehaltsnachweise erhalten habe, kann/konnte ich dies nicht nachprüfen. Nun verweigert mein Ex Arbeitgeber die Eintragung bei meiner Krankenkasse, zur Erinnerung, ich wurde arbeitsunfähig entlassen, daher bekomme ich aktuell kein Krankengeld. Via Email wurde mir von meiner Ex Firma mitgeteilt, dass diese Eintragungen erst stattfinden würden, wenn ich die Überbezahlung an sie zurückzahle.
    Meine Frage ist, ob und in welcher Höhe mein Ex Arbeitgeber für meinen Krankheitsausfall von der Krankenkasse oder deren Versicherung entschädigt wird, denn wenn ich bezahle und die von deren Versicherung o.ä. Geld wegen mir bekommen, wären die meines Wissens nach überbezahlt. Müsste ich da nicht die Differenz an meine Ex Firma zahlen und den anderen Teil an meine Krankenkasse?

  4. Marko

    Schönes Wochenende,
    Im voraus.
    Ich hätte Mal eine Frage. Ich bin nun schon seit längerem, auf Grund einer Wirbelsäule Versteifung, krank geschrieben. Aus der allgemeinen Lohnfortzahlung bin ich raus und bekomme dementsprechend Krankengeld. Nun sind jedoch aus dem letzten Jahr noch Urlaubstage, sowie Überstunden offen. Ich sprach meinen Arbeitgeber darauf an (wegen Auszahlung), der mir aber erklärte, dass die Auszahlung derzeit nicht möglich ist, da ich aus dem allgemeinen Abrechnungssystem raus bin. Den Urlaub zu nehmen, bzw. die Überstunden „abzubummeln“, ist nicht drin, da ich leider voraussichtlich noch längere Zeit weiter krank geschrieben bleibe. Ich bin zwar der Meinung, dass das Eine nichts mit dem Anderen zu tun hat, da es sich um das vergangene Jahr handelt, aber daher suche ich eine mögliche fachmännische Antwort.

    Vielleicht kann mir jemand weiter helfen

    MfG, M.

  5. Silva

    Hallo, bin seit 1 1/2 Jahr krankgeschrieben wegen schwere Depression jetzt bin ich bei der Wiedereingliederung und meine Chefin hat mir jetzt gesagt das sie mir mein Vertrag ändern muss also mir von 28std. Auf 20std. Woche…
    Meine Frage ist ob das möglich ist??
    Danke

  6. Florian

    Hallo zusammen,also nach eine Auto Unfall (arbeit unfall,war in Heim Weg),ausser total schaden zu meine Auto ich war kranken meldet ,Freitag von Notfall Artz und ganze nachste Woche von meine Haus Artz(rechte Hand war betrofft).Schon Freitag nach habe ich dass zum meine AG miteilt,ich war ordentlich gekundigt(ich bin in Probezeit),und AG antwortet nicht mehr zum meine rufen und emails,in welche Schicht muss ich sein in letzte Wochevon Beschaftigung.Wie muss ich reagieren?MFG,

  7. Barbara S.

    Guten Tag
    Wir haben einen Mitarbeiter (Anstellung mit 90%-Pensum), welcher bereits lange Teilzeit krankgeschrieben ist. Die Taggeldzahlung ist nun erschöpft (nach 720 Tagen) und er bekommt ab August eine volle IV-Rente (IV-Grad 70%). Für die restlichen 30% würden wir ihn gerne weiter anstellen. Wie ist so ein Vertrag zu formulieren? Eigentlich möchten wir uns absichern, dass wir nicht (bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes) wieder 3-6 Monate Lohnfortzahlung bezahlen müssen, ohne dafür Taggelder zu erhalten. Könnten wir ihn rechtlich im Stundenlohn anstellen, so lange wie es seine Gesundheit zulässt?
    Danke für die Rückmeldung und Gruss

  8. Alessandro

    Grüezi!

    Ich habe mir beim Wandern eine Wadenmuskelzerrung eingefangen.
    Mein Arzt hat mich darauf hin voraussichtlich 4-6 Wochen krank geschrieben.
    Nun sind 2 Wochen vergangen, und die Genesung hat starke Fortschritte gemacht, so dass ich eigentlich in einer Woche, also nach 3 Wochen, wieder arbeitsfähig wäre.
    Zur Zeit haben wir sehr wenig Arbeit, so dass man nicht stark angewiesen wäre auf mich.
    Darf ich ohne schlechtes Gewissen, nochmals eine Woche „gesund“ zuhause bleiben?

  9. Cristobal

    Hallo zusammen,
    ich bin im zweiten Probejahr bei eine Firma wo ich 35 Stunden pro Woche dienst habe.
    für das Monat Februar haben Sie mich nur für zwei Woche eingeplant, erst dachte ich es wär einen Fehler ,dann habe ich telefonisch wohl bemerkt das in Februar momentan weniger Arbeit haben.
    Da ich noch nie in so eine Situation war, möchte ich Sie fragen wer bezahlt mir die zwei Wochen wo ich nicht arbeite? Ich hätte erwartet von der Firma wenigstens ein paar Details an wem ich mich wenden soll ,u.s.w.
    Ich bekomme am ende des Monat nur die hälfte oder müssen die mir trotzdem die zwei Wochen wo ich kein Dienst zahlen. Dazu kommt ich kann mir bei 1100-1200 € netto einen Anwalt schlecht erlauben.

    Ich bedanke mich jetzt schon.

    Mit freundlichen Grüßen
    Cristobal

  10. Jürgen

    Hallo zusammen.
    Eine Frage. Werden Kranketage aus Vorjahr zu jetziger selben Erkrankung 2021 dazugezählt ?

  11. Doreen

    Hallo
    Ich bin 100% angestellt. Durch eine HWS Operation aber 50 % krank geschrieben. Ich arbeite in einem Altersheim und dank Corona ist nun Personalmangel. D.h. das ich trotz 50% Arbeitsunfähigkeit 70% arbeite.
    Mein Arbeitgeber sagte mir nun, dass ich 20% gratis gearbeitet habe und weder Überstunden, noch Geld für die Mehrarbeit bekomme. Stimmt das so? Danke für die Antwort LG Doreen

  12. Manuela

    Guten Tag, ich bin nun seit drei Monaten krankgeschrieben und mein Chef ist nicht besonders begeistert darüber und wollte das ich mit ihm spreche, obwohl ich mich telefonisch wie im Vertrag angegeben krankgemeldet und die AU eingereicht habe. Sodass mein Chef immer informiert war. Nun steht in zwei Monaten eine Op an. Wann muss ich meinen Arbeitgeber informieren. Ich werde bis dahin weiter krankgeschrieben und werde danach auch einige Wochen ausfallen. Ich habe Angst wie mein Chef reagieren wird, da er nicht besonders verständlich reagiert hat und hat auch gefragt ob es nicht möglich wäre arbeiten zu kommen.

  13. Henschler

    Hab da mal ne Frage.meine Freundinn macht eine berufsbegleitende Ausbildung als Erzieherinn bei [edit. v. d. Red.] jetzt war sie drei Tage mal krank.unerwartet kam jetzt heraus das die krankheitstage nach gearbeitet werden müssen.kann den so was sein.sie kann nix dafür wenn sie krank ist aber wird bestraft.jetzt getraut sie sich nicht mehr ein Krankenschein zu machen weil sie die krankheitstage nie im Leben wieder raus arbeiten kann.

  14. Günther

    Hallo!
    Habe kürzlich einen OP Thermin, Knieprotese, bekommen.
    Leider habe ich zwei Wochen davor einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben ! Wenn der neue Vertrag beginnt bin ich im Krankenstand, kann mich dann der Arbeitgeber kündigen? (Kündigungsfrist)
    Besten Dank

  15. Umberto

    Hallo ich hatte an freien Tagen nach sechs Wochen Krankheit keine krankmeldung, bekomme ich trotzdem Krankengeld?

  16. Manuela L.

    Hallo,

    laut meinem Arbeitsvertrag muss ich am 3. Tag eine Krankmeldung vorliegen. Dieses wurde nun einfach auf den ersten Tag umgeändert.

    Ist das ok?

    Ich verstehe, dass unter bestimmten Bedingungen auch eher eine Krankmeldung verlangt werden kann, aber kann es einfach so komplett umgestellt werden?

    Vielen Dank
    Manuela

  17. Maren

    Hi,
    mein Chef verlangt von mir an einem Skype Meeting von zu Hause aus teil zu nehmen, obwohl ich krank geschrieben bin. Ich habe natürlich teil genommen, da ich Angst habe mich dagegen zu stellen. Ich bin auf meinen Job angewiesen. Ist das erlaubt?
    Danke im Voraus für die Antwort.

  18. Lars

    Hallo,
    ich habe für 5,5 Monate (15.04. – 30.09.) auf Minijob-Basis gearbeitet und direkt im Anschluss (seit 1.10.) einen neuen Arbeitsvertrag als Werkstudent beim gleichen Arbeitgeber unterzeichnet. Nun war ich im Oktober zwei Wochen krank. Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung, da ich bereits bei dem gleichen Arbeitgeber im Vorfeld beschäftigt war?

  19. Stephanie R.

    Hallo, ich kann eine Arbeitsstelle annehmen. Diese würde vertraglich mit 10 Stunden die Woche geregelt sein. Man sagte mir, dass es aber mehr sind die tatsächlich gearbeitet werden. Was für mich gut ist, da ich min 20 Stunden arbeiten möchte. Nun meine Frage: wie ist es wenn ich oder meine Tochter krank werden mit der Vergütung? Bekomme ich dann tatsächlich nur die 10 Stunden im Krankheitsfall bezahlt? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar

  20. Ulli

    Folgende Frage:
    Ich arbeite 3 Tage in der Woche, dienstags bis donnerstags. Bin jetzt von Dienstag bis einschließlich nächsten Dienstag (also 8 Tage) krankgeschrieben. Fühle mich jetzt, ab Freitag, wieder arbeitsfähig. Muss ich das dem Arbeitgeber sofort oder am Montag mitteilen, dass ich Dienstag wieder arbeiten möchte? Wieviele Krankentage würden mir dann abgezogen? (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag)? Oder mehr?

  21. Carsten

    Mal eine Frage: In meinem Arbeitsvertrag steht drin, das ich nach dem dritten Tag den gelben Schein einreichen muss. Jetzt kam gerade eine Mail innerhalb der Agentur herum, das es ab sofort so wäre, das es bereits nach dem ersten Tag vorzulegen ist. Darf ein Arbeitgeber sich in dem Zusammenhang über den unterschriebenen Vertrag hinweg setzen und das einfach per Mail festsetzen?

  22. Nicole

    Mal eine Frage bin seit drei Wochen Krank geschrieben wegen einer OP. Die nächste ist im September wo ich wieder ca 8 Wochen Krank geschrieben werde. Chef verlangt das ich mich jeden Monat im Betrieb melden soll ist das rechtlich?

  23. Nicole H.

    Mal eine Frage bin seit drei Wochen Krank geschrieben wegen einer OP. Die nächste ist im September wo ich wieder ca 8 Wochen Krank geschrieben werde. Chef verlangt das ich mich jeden Monat im Betrieb melden soll ist das rechtlich?

  24. Sabrina T.

    Hallo,
    ich habe eine Frage. Für ein Jahr bin ich 75 % im bereitschaftlichen Dienst tätig. In der Woche und am Wochenende. Überwiegend in der Nacht.
    Dieses eine Jahr mache ich um über Tag für meinen Sohn da zu sein, bevor er in den Kindergarten geht.
    Nun zu meiner Frage:
    Ich hatte mich im Dienst verletzt und war 3 Wochen krank geschrieben. Mein Arbeitgeber war so frei und hat mir alle Überstunden abgezogen und nun stehe ich 10 Stunden im Minus.
    Darf mein Arbeitgeber das? Oder kann ich dagegen vorgehen?
    Vielen Dank.
    Liebe Grüße.
    Sabrina T.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabrina,

      ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig geschrieben, dürfen seine Krankheitstage üblicherweise nicht mit den Überstunden verrechnet werden. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Emma

    Hallo!
    Wenn sich ein Monteur am Fuß verletzt und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgibt, kann der Chef dann verlangen, dass er im Büro arbeitet, wenn er den Mitarbeiter morgens abholt und auch abends nach Hause fährt?

    1. Sarah

      Hallo,
      Ich bin am Wochenende Sa und So zum Dienst eingeteilt gewesen und hätte dafür Mo und Di Ausgleich gehabt. Ich bin Fr krank geworden und konnte das Wochenende nicht arbeiten. Darf mir der Ausgleich danach gestrichen werden, da ich am Wochenende nicht anwesend war? Ich finde dazu nichts im Arbeitszeitgesetz.

  26. klara

    Sehr geehrte, geehrter

    Ich bin in einer schlimmen Situation,

    ich hatte den Vertrag bis 30.04. 2019 unterzeichnet. Meine Netto monatliche einkommen 1330 euro. Es war ein befristeter Vertrag. ich bin seit 26.04.2019 auf krankenstand gewessen. Die Firma schickte mir einen Zettel. wo geschrieben war, dass ich biss 11.05. 2019 bei Firma angemeldet bin und pflichtversicht bin und es ist Urlaubseinsatzleistung. Die Buchhalterin sagte, dass ich keinen Anspruch auf Endung den Vertrag habe.Nach dem 11.05 sollte ich auf AMS oder WGKK anwenden wegen des Krankenstand. Ich habe es dir Firma gemeldet, dass ich mich auf Krankenstand befinde. Biss 11. 05 bekam kein Geld für denn Krankenstand nur Urlaub auszahlung. Ab 12.05. biss 02.06 hat mir WGKK nur 29 Euro pro Tag bezahlt.
    Ich glaube es kann nicht sein, dass ich Krankenstand bei Firma melde und Sie tuen gar nichts.
    Wie ist das eigentlich ? Soll ich mich auf AK anwenden ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo klara,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten bzw. Ihre recht kompliziert erscheinende rechtliche Situation zu beurteilen. Wir raten Ihnen daher, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der Sie beraten und falls nötig auch vertreten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Florence

    Hallo, meine Kollegin ist für längere Zeit (unter 6 Wochen) arbeitsunfähig. Über Pfingsten hätte sie eigentlich Urlaub, ich weiß auch dass sie trotzdem weg fährt (ist nicht schädlich für die Genesung). Ich weiß aber nicht ob der Arbeitgeber auch weiß dass sie trotzdem in den Urlaub geht.
    Was passiert mit den bereits genehmigten Urlaubstagen während der AU? Bekommt sie die normalerweise wieder gutgeschrieben, da sie ja für diese Zeit eine Krankmeldung hat? Oder gilt das als Urlaub, da sie ihn ja nutzt?
    Danke!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Florence,

      die genehmigten Urlaubstage während einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden in aller Regel gutgeschrieben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. sh

    hallo,

    ich bin ausländischer Student und arbeite neben mein Studium bei Kaufland im Leergut und habe einen Unbefristeten Vertrag . Ich habe jetzt eine ärztliche Bescheinigung , dass Alkoholgeruch führt bei mir zu Häufigen der Migränekopfschmerzen . ich möchte nicht mehr im Leergut arbeiten weil mein Leben hier hängt von meinem Studium und mit Kopfschmerzen kann ich nicht lernen. Mein Chef möchte meinen Arbeitsplatz ändern aber Betriebsrat macht das nicht und akzeptiert da nicht . Mein Chef meinte dass die mich nicht mögen und ich kenne die Leute bei Betriebsrat gar nicht .
    was muss ich machen?

    vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo sh,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir können Ihnen zunächst nur nahelegen, sich mit dem Betriebsrat in Verbindung zu setzen und nach dem Grund zu fragen. Des Weiteren gibt es noch die Möglichkeit, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen.

      Mittellose Menschen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können, haben die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Dieser kostet 15 Euro. Dafür fallen dann für Sie keine Anwaltskosten an. Manchmal bieten auch Wohlfahrtsverbände oder gemeinnützige Einrichtungen eine kostenlose Beratung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Meyer

    Guten Tag
    Ich bin im Moment in einem gekündetem Vertrag, ich habe persönlich gekündigt, nun war ich 2 Tage Krank. Leider verlangt jetzt mein Arbeitgeber das ich diese 2 Tage abarbeite als Überstunden. Bei unserem Vertrag steht das man innerhalb einem Jahr „nur“ 5 Tage Krank sein darf, wenn man mehr Krank ist werden diese bei den Ferien oder Überstunden abgezogen.
    Darf das ein Arbeitgeber?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Meyer,
      § 3 Abs. 1 EntgFG besagt hierzu:

      (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Ludwig

    Hatte einen gut bezahlten Job als Polier in einer grösseren Baufirma ,muss leider Krankheitsbedingt einen anderen Job innerhalb meiner Firma ausüben.Frage: wird mein Stundenlohn angepasst ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ludwig,
      dies sollten Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Sofia

    Ich habe eine frage: ich bin jetzt seit 2wochen bei einem neuen betrieb. Leider wurde ich in der zweiten woche so krank das ich nur noch das bett hüten konnte. Ich gab zeitnah das attest ab welches mich für eine woche krank meldete. Jetzt habe ich von meinem arbeitgeber einen aufhebungsvertrag zugeschickt bekommen während ich ja noch krank gemeldet bin. Darf er das rein rechtlich? Zumal er die frist auf zwei tage gesetzt hat

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sofia,
      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an und dürfen daher nicht beurteilen, ob da Verhalten des Arbeitgebers im Einzelfall juristisch korrekt war.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Michaela

    Liebes Team,
    Auch ich habe eine Frage… gibt es eine rechtliche Sonderregelung bei einer Abmahnung wenn man die Krankmeldung wegen hohem Fieber nicht rechtzeitig zur Post gebracht hat?
    hatte mich freitags im Büro krank gemeldet,konnte erst montags zum Arzt da dieser freitags zwecks Weiterbildung geschlossen hatte. Die Krankmeldung wurde Dienstag mit der Post geschickt ,laut vertag müsste diese aber am folgetag abgegeben werden

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michaela,

      § 5 Abs. 1 EntgFG besagt hierzu folgendes:

      „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. […]“

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Mario

    Liebes Team,

    Nach einer Besprechung wurde vom Chef (Arztpraxis) angegeben das nach Krankheit (pro fehlenden Tag) 2 Stunden Nachgearbeitet werden muss (unentgeltlich)!

    Wie ist da die Rechtliche Grundlage???

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mario,
      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann Ihnen die Rechtslage einschließlich der geltenden gesetzlichen Grundlagen erläutern. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Lisi

    Liebes Team,

    ich habe folgende Frage: Ich kann zwei Tage ohne AU krank sein, jedoch habe ich von heute auf morgen und von morgen bis Mittwochmorgen Nachtdienste. Zählen diese dann als zwei oder drei Tage krank? Ich habe gelesen, dass nur der Tag zählt, an dem die Schicht angetreten wird..?!

  35. Karin

    Ich bin seit Februar 2017 Krankenhaus und nach dem öffentlichen Dienst Bezahlt. Seit 10.08.18 bin ich Ausgeliedet von der Krankenkasse und bin seit dem Arbeitslos. Wenn ich wieder Gesund bin bin gehe ich wieder Arbeiten. Das Problem ist nur dass am 1.1.19 wir ein neuer Vertriebspartner auf der Arbeit haben. Mir geht es jetzt um den Urlaub 2018. Das wären noch 14 Tage meine ich. Ich habe heute Morgen meinen exChef angerufen, der meinte mir würde der Urlaub nicht zustehen da ich ja in 2028 keinen Tag gearbeitet habe. Stimmt das so.?

  36. Caro

    Ich habe eine Frage,
    Ich habe einen neuen Job in einer KiTa begonnen und war im Laufe der Probezeit häufiger krank. Aber die länger als höchstens mal 5 Tage. Zum einen haben sie mir nun meine Probezeif verlängert, zum anderen haben sie mir jetzt aber einfach mein Gehalt für den November nicht überwiesen, da ich wohl zu oft gefehlt habe und jetzt Krankengeld beantragen solle. Ich war wie gesagt häufiger krank, aber das lag daran, dass die Kinder eben häufig komplett krank dahin gebracht werden und ich mich dann eben anstecke! Icch bin auch etwas verwundert, dass es scheinbar rechtens ist, dass dann einfach ein komplettes Monatsgehalt ohne Ankündigung ausbleibt. Ist das alles richtig so?
    Viele Dank für eine Antwort.
    Caro

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Caro,

      das Monatsgehalt sollten Sie bekommen. Sie müssen erst Krankengeld beantragen, wenn Sie mehr als sechs Wochen wegen ein und derselben Krankheit gefehlt haben. Eine Verlängerung der Probezeit kann gerechtfertigt sein, wenn Sie so häufig krank waren, dass sich Ihre Vorgesetzten kein ausreichendes Bild von Ihren Fähigkeiten machen konnten. Sie können sich in beiden Fällen von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Nevija

    Ich habe eine Frage. Ich bin Pflegehelferin und meisten seit 2 Jahre arbeite ich nur in nachtdienst. Jetzt muß ich meniskus operien und werde ich 6 Woche krank sein. Meine Frage ist duftet meine Arbeitgeber mich ganz won Nacht raus nehmen was ich nicht möchte. Oder sollte ich zu Arzt gehen und eine Bestätigung nehmen das ich in Nachtdienst bleibe. Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nevija,

      es kommt auch darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag bzgl. Ihrer Schicht vereinbart ist. Ist dort vereinbart, dass Sie nur die Nachtschicht arbeiten, sollte Ihr Arbeitgeber dies nicht ändern dürfen. Ist dort aber eine flexible Einteilung festgesetzt, hat Ihr Vorgesetzter die Befugnis dazu. Allerdings muss er bei der Einteilung der Schichten auch die Interessen der Mitarbeiter berücksichtigen. Gibt es eine medizinische Relevanz, weswegen Sie nur nachts arbeiten sollten, müsste Ihr Arbeitgeber dies bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber bietet sich an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Sascha

    Hallo, muss man sich beim Arbeitgeber melden wenn die arbeitsunfähigkeit nicht verlängert wird oder ist es wie ich denke selbstverständlich das man wieder arbeiten kommt nach der Au wenn man sich nicht meldet? Im Falle einer Verlängerung ist es selbstredend das man dies umgehend mitteilen muss.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sascha,

      es ist selbstverständlich, dass Sie wieder zur Arbeit erscheinen, wenn Ihre AU nicht mehr gilt und Sie nicht mehr krank sind.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Dagmar

        Hallo,
        dazu hätte ich auch noch eine Frage.
        Wenn man z. B. bis eischl. Fr / Sa oder Sonntag krank geschrieben ist, kann der Arbeitgeber vom Mitarbeiter bereits am Freitag eine Aussage verlangen, ob/das dieser am Montag wieder zur Arbeit erscheint?!
        Vielen Dank für eine Antwort.

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Dagmar,

          der Arbeitgeber kann sicherlich eine Einschätzung basierend auf der Prognose des Arztes verlangen.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Thomas H.

    Hallo
    Meine Frau hat sich an beiden Augen ihre Schlupflider auf eigene Kosten entfernen lassen, da sie die Situation psychisch belastet hat. Der Bitte um Erstellung einer AU für die 14 Tage der Wundheilung wurde von der behandelnden Ärztin nicht entsprochen, da es sich nach ihrer Interpretation um eine Schönheits-OP handelt. Entsprechend wurden die 14 Tage Wundheilung mit Erholungsurlaub abgerechnet.
    Nach meiner Meinung hätte ihr eine AU zugestanden.
    Wer hat Recht?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas H.,

      ob eine AU für die Wundheilung ausgesprochen werden sollte oder nicht, liegt im Ermessen des behandelnden Arztes. Sie könnten aber mit einem Anwalt für Arbeitsrecht diesbezüglich noch einmal Rücksprache halten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Steffie

    Hallo liebes Team von Arbeitsvertrag.org

    Vielleicht könnt ihr auch mir meine Frage beantworten.

    Ich war 7 Tage krank geschrieben und war diese Zeit auch nicht im Geschäft (Gastronomie Mo-So)
    Es war noch kein Dienstplan für die Woche fertig.

    Nun möchte mein Arbeitgeber nur 5 der Krankheitstage bezahlen, da ja regulär 2 freie Tage eingeplant würden. (was allerdings nur selten klappt, da sehr viel zu tun ist und manchmal habe ich auch ohne frei gearbeitet)
    Kann er das so machen? Oder sollten die 7 Krankheitstage angerechnet werden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Steffi,

      generell sollten diese Tage bezahlt werden, die laut Dienstplan bestünden hätten (bzw. laut Dienstplan, wenn Sie sich nicht krank gemeldet hätten). Bei Zweifeln wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. ChriS

    Hallo. Stehen mir trotz 5-tägiger Krankheit noch meine 2 freien Tage zu…??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo ChriS,

      aufgrund von krankheitsbedingten Fehltagen dürfen Ihnen keine Urlaubstage abgezogen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Kristina W.

    Hallo, ich arbeite als Hotelfachfrau, bin (4tage) 26stunde/woche festangestellt, und jetzt bin ich an einem Sonntag den ich frei hatte krank geworden. Mein Arzt hat mich von Montag (den ich auch frei hatt) bis einsl. Freitag KRANK GESCHRIEBEN das sind fünf Tage , jetzt will meine Chefin das ich Sa u So ind diesen Woche arbeiten komme. Wenn ich das richtig sehe sind das dann Überstunden für mich da ich nur für 26. St pro Woche angestellt bin, richtig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kristina W.,

      wenn Sie für gewöhnlich Ihre Stunden flexibel über die Woche verteilt verrichten, sollte dies keine Überstunden mit sich bringen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Max

    Hallo,
    ich übernehme ein Geschäft und da ist eine unbefristete Mitarbeiterin, die aber schon mehr als 6 Wochen dieses Jahr krank war. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag mit ihr abschließen oder den alten übernehmen? Hat sie dann wieder 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie weiter krank ist? Was muss ich tun um sie schnellstmöglich zu kündigen? Ich hab nichts gegen sie, hab aber noch zu viele andere Teilzeitkräfte, die fast nie krank sind. Vielen Dank im Voraus.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Max,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Sonja S.

    hallo ich habe da mal ein frage . Mein mann wurde in seinem urlaub krank und ging sofort zum arzt und wurde darauf hin von donnerstag bis kommender woche einschliesslich samstag krankgeschrieben . das heisst 9 tage da mein mann in einem lager arbeitet wo auch samstag gearbeitet werden muss haben sie einmal in der woche ein rolltag . nun hat die firma ein tag als minus bei ihm angerechnet . trotz krankmeldung. als mein mann nachfragte bekam er zu antwort das das rechtlich ist ist das so und warum wenn der arzt ihn voll krankschreibt für die ganze zeit .

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sonja S.,

      bei einer Krankschreibung sollten in der Regel keine Minusstunden entstehen dürfen. Wir würden Ihnen empfehlen, sich in dieser Angelegenheit von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten und betreuen zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Franziska

    Hallo wollte Samstag frei, wurde am Mittwoch dann krank und vom Arzt bis zum nächsten Dienstag krank geschrieben. Hab beim Arbeitgeber angerufen und Chef unterstellt mir dass ich blau machen würde da ich nicht frei bekommen habe. Bekomme einen Brief zum Personalgespräch. Wie sollte ich mich verhalten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Franziska,

      einer ärztlichen Krankschreibung kommt zunächst eine erhebliche Beweislast zu. Um Gegenteiliges zu beweisen, müsste der Arbeitgeber diese erschüttern können. Weiterhin können wir leider keine Tipps zu rechtliche Schritte in der individuellen Situation geben, dazu haben wir keine Befugnis. Im Ernstfall würden wir Ihnen empfehlen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Alara

    Hallo ich hätte eine kleine Frage,
    Ich war von 15.Juni bis 22 Juli krank geschrieben, 5 wochen ! wegen Stress usw ich habe vor 6 monaten meine Mutter verloren! Ich habe am 23 Juli bis 3 August gearbeitet ( 2 Wochen) jetzt merke ich das ich noch Zeit brauche. Ich möchte noch 2 Wochen krank! Meine Frage erhalte ich meinen Lohn von meinen Arbeitgeber ganz normal oder von der Krankenkasse ? Lf

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alara,

      Sie bekommen insgesamt sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von Ihrem Arbeitgeber. Danach springt die Krankenkasse ein. In Ihrem Fall wäre es eine Fortsetzungserkrankung, wenn Sie wegen der ersten Krankheit nochmals eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. In diesem Fall entsteht kein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung. Sie würden demnach noch für eine Woche Gehalt vom Arbeitgeber bekommen, ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Pina

    Hallo,
    Folgendes Problem:
    War 6 wochen im November wegen meinen knie krankgeschrieben, jetzt im juni war ich vier wochen wegen meinen knie krankgeschrieben. Und jetzt sagt mein Arbeitgeber das mein gehalt von der krankenkasse gezahlt werden muss.
    Lg
    Pina

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Pina,

      wenn es sich um dieselbe Erkrankung wie beim ersten Mal handelt, zahlt (nach sechs Wochen) die Krankenkasse weiter.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Monreal

    Hallo…:-),
    eine kurze Frage bezüglich einer „Einladung“ zur Untersuchung zwecks Arbeitsfähigkeit – TVöD:
    muss ein Angestellter diesen Termin wahrnehmen, wenn er zum Zeitpunkt des Termins bereits wieder gesund geschrieben ist? Oder verhält es sich genau wie beim MDK – bei Gesundschreibung ist der Termin hinfällig?

    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Monreal

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Monreal,

      es kann sein, dass diese Einladung dennoch für Sie Bestand hat. Um ganz sicherzugehen, fragen Sie noch einmal an, ob Sie den Termin noch wahrnehmen sollen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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