Was macht ein Betriebsrat? Er setzt sich für die Interessen der Arbeitnehmer ein

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was ist ein Betriebsrat? Er setzt sich gegenüber dem Arbeitgeber für Arbeitnehmerinteressen ein.
Was ist ein Betriebsrat? Er setzt sich gegenüber dem Arbeitgeber für Arbeitnehmerinteressen ein.

Mitarbeiter und Arbeitgeber sind in der Regel nicht mit gleich viel Macht ausgestattet, steht der einzelne Arbeitnehmer einem Unternehmen doch häufig allein gegenüber – sofern er nicht Gewerkschaftsmitglied ist.

In einigen Betrieben haben sich deshalb Betriebsräte formiert, welche sich für die Belegschaft einsetzen und für Ihre Rechte einstehen.

Dazu wirkt der Betriebsrat aktiv an den zu treffenden Entscheidungen mit.

Doch was macht der Betriebsrat konkret? Wie wird man Betriebsrat? Und welche Vorteile hat ein Betriebsrat überhaupt für Arbeitnehmer? Wir erläutern alle Fragen rund um das Thema in diesem Ratgeber.

Kompaktwissen: Betriebsrat

Wofür braucht es einen Betriebsrat?

Ein Betriebsrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber. Er kann beispielsweise bei einer vermeintlich ungerechtfertigten Abmahnung zwischen den Parteien vermitteln.

Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?

Zu den Aufgaben eines Betriebsrat zählen mitunter die Beobachtung der Durchführung von Tarifverträgen sowie die Sicherung der Beschäftigung im Betrieb. Welche Aufgaben Betriebsräte außerdem haben, lesen Sie hier.

Von welchen Vorteilen profitieren Betriebsratsmitglieder?

Welche Vorteile es haben kann, Mitglied im Betriebsrat zu sein, erfahren Sie an dieser Stelle.

Weitere Informationen zum Betriebsrat:

betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung

Hier erfahren Sie, welchen Zweck Betriebsvereinbarungen haben und was genau darin geregelt ist.

Der Betriebsrat – eine Definition: Welche Aufgaben hat er?

Arbeitnehmer in bestimmten Betrieben dürfen sich laut Arbeitsrecht zur Wahl eines Betriebsrats entscheiden. Festgehalten ist dieses Recht im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Demnach steht jedem Betrieb diese Option frei, sofern:

  • im Minimum fünf ständige zur Betriebsratswahl berechtigte Mitarbeiter vorhanden sind
  • drei dieser fünf Beschäftigten zum Betriebsrat gewählt werden können
Ein Wirtschaftsausschuss kann vom Betriebsrat gebildet werden. Er fördert die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in wirtschaftlichen Belangen.
Ein Wirtschaftsausschuss kann vom Betriebsrat gebildet werden. Er fördert die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat in wirtschaftlichen Belangen.

Dieses Gremium kümmert sich anschließend aktiv um die Wahrung der Arbeitnehmerinteressen gegenüber dem Arbeitgeber, indem es in ganz unterschiedlichen Bereichen Unternehmensentscheidungen begutachtet, Empfehlungen ausspricht und aktiv an der Umsetzung arbeitnehmerfreundlicher Umgebungsbedingungen arbeitet.

Damit es seiner Pflicht angemessen nachkommen kann, genießt es einen deutlich weitreichenderen Schutz als ein regulärer Arbeitnehmer.

Was darf der Betriebsrat? Zu seinen allgemeinen Aufgaben gehören unter anderem:

  • Beobachtung der Durchführung arbeitnehmerfreundlicher Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
  • Beantragung von Maßnahmen, die beiden Partnern – also Arbeitgebern und Arbeitnehmern – zu Gute kommen, wie zum Beispiel der Geschlechtergleichstellung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie etc.
  • Förderung der Eingliederung von schutzbedürftigen Arbeitnehmern wie Schwerbehinderten usw.
  • Vorbereitung und Durchführung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, deren Stellungnahmen zu bestimmten Ereignissen sie anfordern können
  • Förderung der Einstellung betagterer Arbeitnehmer
  • Stärkung der Integration ausländischer Beschäftigter in das Unternehmen und Förderung des innerbetrieblichen Verständnisses zwischen ihnen und der übrigen Belegschaft
  • Sicherung der Beschäftigung im Betrieb
  • Förderung von Maßnahmen, die dem Arbeitsschutz und dem betrieblichen Umweltschutz dienen

Laut Arbeitsrecht hat der Betriebsrat dabei folgende Rechte:

  • Unterrichtungsrecht
  • Beratungsrecht
  • Anhörungsrecht
  • Mitbestimmungsrecht
  • Zustimmungsverweigerungsrecht
Übrigens: Die Arbeit von Betriebsräten ist natürlich nicht kostenfrei, sind doch Zeit und Geld nötig, um beispielsweise die Kommunikation untereinander zu ermöglichen. Darüber hinaus müssen zum Betriebsrat Berufene natürlich auch erstmal lernen, wie die Betriebsratsarbeit funktioniert, weshalb gegebenenfalls Fortbildungen zu besuchen sind. All das hierfür aufzubringende Geld hat der Arbeitgeber zu bezahlen (§ 40 BetrVG).

Die Anhörung vom Betriebsrat

Was ist der Betriebsrat? Ganz wesentlich ist die Anhörungspflicht des Betriebsrates zum Beispiel bei einer drohenden Kündigung. Seine Stellungnahme muss sich der Arbeitgeber anhören, bevor er diese verkündet. Darüber hinaus müssen dem Betriebsrat ebenfalls die ausschlaggebenden Gründe für ebenjenes Vorhaben dargelegt werden. Geht dieser mit der Entscheidung einer ordentlichen Entlassung nicht konform, hat er dem Arbeitgeber seine Entscheidung binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, ist sein Verhalten als Zustimmung zu interpretieren. Bei außerordentlichen Entlassungen bleiben drei Tage Zeit.

Der Betriebsrat: Was ist das? Er vermittelt bei einer ungerechtfertigten Abmahnung.
Der Betriebsrat: Was ist das? Er vermittelt bei einer ungerechtfertigten Abmahnung.

Betriebsräte können einer sich ankündigenden Kündigung entgegenstellen, wenn:

  • der Arbeitgeber keine oder eine mangelhafte Sozialauswahl getroffen hat
  • der zu kündigende Arbeitnehmer statt entlassen zu werden durch Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz oder Arbeitsort im Unternehmen behalten werden könnte
  • eine Umschulung oder Fortbildung den Erhalt des Arbeitnehmers im Unternehmen sichern würde
  • eine einvernehmliche Vertragsveränderung den Erhalt des Mitarbeiters sichern würde

Tritt dieser Fall ein und der Arbeitgeber setzt sich über die nicht vorhandene Zustimmung vom Betriebsrat hinweg, ist dem Arbeitnehmer die Stellungnahme des Gremiums als Kopie auszuhändigen. Es obliegt den Absprachen zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber, ob sie vereinbaren, dass bei Uneinigkeit eine Einigungsstelle die letzte Entscheidung trifft.

Steht eine ordentliche Kündigung im Raum, muss der Betriebsrat gehört werden. Umgeht der Arbeitgeber diesen und kündigt dem Arbeitnehmer, ist die Entlassung unwirksam.

Bei einer Versetzung muss der Betriebsrat zustimmen

Es kann passieren, dass ein Arbeitnehmer durch seine Äußerungen oder Handlungen den Betriebsfrieden gefährdet, indem er zum Beispiel diskriminierende sich auf die Hautfarbe oder Herkunft beziehende Äußerungen tätigt. Unter diesen Umständen erlaubt der Gesetzgeber dem Betriebsrat, vom Arbeitgeber die Versetzung oder Entlassung des Arbeitnehmers zu fordern.

Entscheidet sich der Arbeitgeber gegen die arbeitsgerichtlich abgesegnete Einschätzung vom Betriebsrat zu handeln und den Mitarbeiter nicht zu versetzen bzw. zu entlassen, hat er gegebenenfalls ein Zwangsgeld von maximal 250 Euro zu zahlen und das pro Tag.

In die Zuständigkeit vom Betriebsrat fällt nicht, einer einvernehmlichen Versetzung zuzustimmen. Hier bleibt er außen vor.

Wo ist die Mitwirkung vom Betriebsrat sonst noch gefragt?

Über die bereits genannten Aufgaben und Rechte hinaus wirkt der Betriebsrat auch bei Einstellungen in Betrieben mit. Das Recht auf Mitbestimmung hat er hier, wenn durchschnittlich mindestens 21 wahlberechtigte Arbeitnehmer zu finden sind, aus. Damit er sein Mitwirkungsrecht wahrnehmen kann, benötigt er die entsprechenden Bewerbungsunterlagen und sonstige Informationen, die die Person betreffen. Angesichts dieser ihm zur Kenntnis gelangenden sensiblen Daten ist eine Verschwiegenheitspflicht einzuhalten.

Der Betriebsrat und seine Vertreter müssen nicht nur die persönlichen Informationen der Mitarbeiter geheim halten, sondern auch die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die der Arbeitgeber als vertraulich einstuft. Diese dürfen weder ausgeplaudert noch in irgendeiner Art und Weise verwertet werden – auch nicht, nachdem sie nicht mehr als Betriebsrat tätig sind.
Die Geschäftsordnung gibt sich ein Betriebsrat selbst, um sich zu strukturieren (§ 36 BetrVG).
Die Geschäftsordnung gibt sich ein Betriebsrat selbst, um sich zu strukturieren (§ 36 BetrVG).

Stehen im Betrieb erhebliche Umstrukturierungen an, die potenziell erheblich negative Auswirkungen auf die Belegschaft in sich bergen, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat zeitnah nach Bekanntwerden dieser und eingehend über die anstehenden Veränderungen informieren.

Und wie ist das bei einer Abmahnung? Ist der Betriebsrat hieran beteiligt? Fühlt sich ein Arbeitnehmer zu Unrecht abgemahnt, kann er den Betriebsrat einschalten und von seinem Beschwerderecht Gebrauch machen. Das Gremium übernimmt dann die Vermittlung zwischen den uneinigen Parteien. Kommt er zur Erkenntnis, dass der Auffassung des Arbeitnehmers zu folgen ist, kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber Abhilfe verlangen.

Welche Größe hat ein Betriebsrat?

Aus wie vielen Personen ein Betriebsrat besteht, ist im Betriebsverfassungsgesetz § 9 „Zahl der Betriebsratsmitglieder“ festgeschrieben.

Der Gesetzgeber sieht folgende Größen vor:

Anzahl der wahlberechtigten MitarbeiterGröße des Betriebsrats
5 bis 101
21 bis 503
51 bis 1005
101 bis 2007
201 bis 4009
401 bis 70011
701 bis 100013
1001 bis 150015
1501 bis 200017

Ungerade ist die Anzahl der Personen im Betriebsrat deshalb, um bei Stimmengleichheit eine Person zu haben, die eine Mehrheit herstellt.

Wie werde ich Betriebsrat?

Wenn Sie sich fragen: „Wie kann ich Betriebsrat werden?“, müssen Sie sich klar machen, dass Sie an einer Wahl nicht vorbeikommen. Schließlich entscheiden die Arbeitnehmer, wer Ihre Interessen vertreten soll.

Warum ist ein Betriebsrat nützlich? Er kann der Kündigung von Arbeitnehmern widersprechen.
Warum ist ein Betriebsrat nützlich? Er kann der Kündigung von Arbeitnehmern widersprechen.

Nicht jeder, der in einem Unternehmen arbeitet, darf an einer Betriebsratswahl teilnehmen. Befugt sind solche, die das 18. Lebensjahr bereits beendet haben. Übrigens: Auch Beschäftigte, die eigentlich für einen anderen Arbeitgeber arbeiten, von diesem jedoch für mehr als drei Monate überlassen wurden, dürfen ihr Kreuzchen setzen.

Auf die Wahlliste zum Betriebsrat kommen Sie, wenn Sie schon länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind – die Probezeit also bestanden haben. Um Ihren Namen auf der Liste zu sehen, sollten Sie sich darüber hinaus Personen suchen, die Sie in Ihrem Vorhaben unterstützen. Das kann jede wahlberechtigte Person im Betrieb sein, die für Mandat unterschreiben muss.

Gewählt wird ein Betriebsrat geheim und unmittelbar in der Regel im Vierjahresturnus und zwar irgendwann zwischen dem 1. März und dem 31. Mai. Unter bestimmten Umständen kann hiervon abgewichen werden. Sie sind in § 13 BetrVG aufgeführt.

Die Amtszeit vom Betriebsrat beträgt in den meisten Fällen vier Jahre, wenn nichts dazwischen kommt.

War die Wahl erfolgreich, geht es an die Bestimmung von Vorsitzendem und Stellvertretern, welche von den Betriebsräten selbst bestimmt werden. Ist dieses Prozedere erfolgreich gewesen, kommt es zum Ansetzen der Betriebsratssitzungen, für die Tagesordnungspunkte definiert werden. Häufig tagt der Betriebsrat in der Arbeitszeit, wobei jedoch nicht jeder beliebige Termin zur Wahl steht, muss er doch berücksichtigen, dass betriebliche Erfordernisse gegebenenfalls Vorrang haben. Gemäß Betriebsverfassungsverordnung ist der Arbeitgeber vom Betriebsrat deshalb vorher über den anvisierten Zeitpunkt zu unterrichten.

Die Arbeit als Betriebsrat gilt als Ehrenamt und zählt damit nicht zu Arbeitszeit. Der Betriebsrat darf jedoch während dieser Zeit ebenjene Tätigkeiten ausführen. Zur Beschlussfähigkeit vom Betriebsrat: Beschlüsse treffen die Mitglieder in der Regel immer dann, wenn es eine einfache Mehrheit der Stimmen gibt. Dabei zählen nur die der Anwesenden, die mindestens die Hälfte des Betriebsrats abbilden sollte. Finden sich für einen Vorschlag gleich viele Befürworter wie Gegner, gilt ein Antrag als abgelehnt.

Ein Betriebsrat genießt Vorteile

Grundsätzlich gilt: Wer im Betriebsrat tätig ist, der darf hierdurch weder Vor- noch Nachteile aus seiner Arbeit ziehen. Das bedeutet unter anderem, dass Sie vom Arbeitgeber und auch nicht von einem Arbeitnehmer Geschenke oder andere Vergünstigungen oder Privilegien annehmen dürfen. Auf diese Weise soll die Unabhängigkeit der Betriebsratsarbeit gewährleistet werden.

Hierzu gehören zum Beispiel:

  • mehr Tage Urlaub
  • die Zahlung von Geld für Sitzungen
  • die Überlassung des Firmenwagens, um private Spritztouren zu unternehmen

Nichtsdestotrotz hat der Gesetzgeber Mitarbeiter im Betriebsrat mit einem speziellen Schutz ausgestattet, sind sie arbeitnehmerseitigen Sanktionen doch potenziell eher ausgesetzt als reguläre Mitarbeiter.

So besagt das Kündigungsschutzgesetz, dass jene, die Teil des Betriebsrats sein wollen, ab Be- bzw. Aufstellung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses sowie noch sechs weitere Monate danach vor einer ordentlichen Kündigung geschützt sind. Wer tatsächlich gewählt wird, genießt dieses Privileg über die gesamte Amtszeit hinweg plus weitere 12 Monate im Anschluss.

Darüber hinaus gibt es weitere Bestimmungen zur Gehaltsentwicklung. Als Betriebsrat haben Sie während der Amtszeit und noch das darauf folgende Jahr einen Anspruch darauf, mindestens eine gleich hohe Vergütung zu bekommen, wie ein Kollege, der ähnliche Qualifikationen wie Sie mitbringt.

Werden Sie als Betriebsrat außerordentlich gekündigt, können Sie einen Arbeitsgerichtsprozess anleiern. Unter Umständen stellt sich eine Abfindung als Betriebsrat jedoch vorteilhafter für Sie da.
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Was macht ein Betriebsrat? Er setzt sich für die Interessen der Arbeitnehmer ein
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

2 Gedanken zu „Was macht ein Betriebsrat? Er setzt sich für die Interessen der Arbeitnehmer ein

  1. Luca R.

    Guter Artikel

  2. Anne-Katrin

    In vielen Unternehmen kommt es nie dazu, dass der Betriebsrat gegründet wird. Ich habe auch lange gedacht, dass man dafür erst einen Jura-Abschluss braucht. Dem ist nicht so. Es gibt zwar wichtige Regeln, auf die man achten soll, damit die Betriebsratswahl nicht als nichtig gilt. Erst muss der Wahlvorstand sich herauskristallisieren, danach gibt es Zeit, wo die Kandidaten für die Herzen der Wählerschaft werben dürfen, und dann kommt die Wahl. Es war eine spannende Zeit in meinem Leben als wir unseren Betriebsrat gegründet haben!

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