An welchem Arbeitsort müssen Sie Ihre vertraglich geschuldete Leistung erbringen?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Wie lautet die Definition vom Arbeitsort? Als solcher wird die Stelle bezeichnet, an der Sie ihren Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber nachkommen.
Wie lautet die Definition vom Arbeitsort? Als solcher wird die Stelle bezeichnet, an der Sie ihren Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber nachkommen.

Im Vertragsrecht gilt für gewöhnlich: Die dem Rechtsgeschäft zugrundeliegenden Konditionen werden schriftlich und damit schwarz auf weiß vereinbart. Gleichwohl entfalten jedoch auch mündliche Absprachen ihre Wirkung. Hier ist die Belegbarkeit um einiges schwieriger.

Um für Klarheit zu sorgen, gibt es im Bereich Arbeitsrecht deshalb das Nachweisgesetz: Es besagt, die wesentlichen Arbeitsbedingungen sind schriftlich zu formulieren und dem Arbeitnehmer binnen 4 Wochen nach Antritt der Tätigkeit unterschrieben auszuhändigen. Zu diesen Informationen zählt ausdrücklich auch ein Hinweis zum Arbeitsort.

Was es hierbei vonseiten der Beschäftigten und der Arbeitgeber zu berücksichtigen ist, ob mehrere Arbeitsorte bestimmt werden können und unter welchen Umständen ein Arbeitsortwechsel erfolgen darf, das wird im folgenden Artikel geklärt.

Kompaktwissen: Arbeitsort

Was ist der Arbeitsort?

Damit ist der Ort gemeint, an welchem der Arbeitnehmer seiner Arbeit tatsächlich nachgeht. Häufig wird dieser Beschäftigungsort auch Dienstort genannt. Näheres zum Begriff lesen Sie hier.

Wer bestimmt den Arbeitsort?

Ebenso wie die Arbeitszeit wird auch der Arbeitsort gewöhnlich im Arbeitsvertrag festgelegt. Das können ggf. auch mehrere Dienststellen sein. Fehlt eine solche Festlegung im Vertrag, so kann der Arbeitgeber den Arbeitsort im Rahmen seines Weisungsrechts bestimmen.

Darf der Arbeitgeber mich an einen anderen Arbeitsort versetzen?

Ja, die Möglichkeit besteht im Rahmen des Weisungsrechts des Arbeitgebers, sofern diese Weisung dem „billigen Ermessen“ entspricht. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss bei der Versetzung fair bleiben. Er darf nicht nur seine Interessen berücksichtigen, sondern muss dabei auch die seines Mitarbeiters einbeziehen.

Weitere Informationen zum Arbeitsort:

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Dienst­reise

Zählt der Zeitraum einer Dienstreise immer als Arbeitszeit und wird vergütet?

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Home-Office

Wann dürfen Sie von zu Hause arbeiten und wo liegen die Vor- und Nachteile?

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Verset­zung

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Versetzung an einen anderen Ort erlaubt?

Was ist ein zumutbarer Weg zur Arbeit? Wir klären auf.

Zumutbarer Arbeitsweg

Was fällt gemäß Arbeitsrecht unter Zumutbarkeit, wenn es um den Weg zum Arbeitsplatz geht?

Was ist der Dienstort?

Flexibler Arbeitsort: Der Arbeitsvertrag kann Ihnen ebenfalls die Möglichkeit einräumen, im Home Office zu arbeiten.
Flexibler Arbeitsort: Der Arbeitsvertrag kann Ihnen ebenfalls die Möglichkeit einräumen, im Home Office zu arbeiten.

Der Ort, an dem die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen ist, trägt viele Namen:

  • Arbeitsort
  • Beschäftigungsort
  • Dienstort
  • Einsatzort

Sie alle bezeichnen im Endeffekt alle mehr oder weniger dasselbe. Der Begriff „Beschäftigungsort“ stammt aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch und wird nach § 9 SGB IV wie folgt definiert:

Beschäftigungsort ist der Ort, an dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird.

Für gewöhnlich ist der Arbeitsort auch der Einsatzort und zwar ein bestimmter Betrieb eines Unternehmens. Und wie ist es geregelt, wenn von zuhause aus gearbeitet wird?

Der Arbeitsort im Arbeitsvertrag von Menschen, die in Heimarbeit arbeiten, stellt dann tatsächlich auch ihr zuhause dar (§ 2 Abs. 1 Heimarbeitsgesetz – HAG)

Manche Arbeitnehmer sind jedoch nicht nur an einem Ort, sondern an ganz verschiedenen Arbeitsorten tätig. Was dann?

Können auch wechselnde Einsatzorte bestimmt werden?

Nicht zwingend müssen Arbeitnehmer nur an einer Arbeitsstätte eingesetzt werden, sondern können auch herumreisen oder an verschiedenen Standorten eines Unternehmens tätig sein. Das SGB IV hält in diesem Zusammenhang fest, dass in diesem Fall die Arbeitsstätte als Beschäftigungsort gilt, an der sich der Arbeitnehmer den Großteil seiner Arbeitszeit aufhält.

Wer hingegen beispielsweise als Vertreter viel reist und damit per Definition keinen Arbeitsort hat, für den sieht der Gesetzgeber den Ort als Arbeitsstätte an, an dem der Betrieb ansässig ist.

Die Feiertagsregelung am Arbeitsort

Beim Arbeitsortprinzip werden Arbeitnehmer statistisch geografisch erfasst.
Beim Arbeitsortprinzip werden Arbeitnehmer statistisch geografisch erfasst.

Wer an der Grenze zwischen zwei Bundesländern lebt und dabei in dem einen lebt und in dem anderen arbeitet, wird es wissen: Feiertage gibt es bundesweit nicht gleich viele. Beispielsweise wird der Reformationstag nur in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen gefeiert. Doch was ist, wenn ich in Brandenburg lebe und in Berlin arbeite? Bekomme ich dann trotzdem frei?

Das Arbeitsrecht besagt: Die Feiertage am Arbeitsort zählen und nicht die am Wohnort. Natürlich haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Recht, anderweitige Absprachen zu treffen. Die Regelungen können beispielsweise auch in einer Betriebsvereinbarung festgehalten sein.

Was ist, wenn kein Arbeitsort im Arbeitsvertrag festgehalten ist?

Wie bereits ausgeführt wurde, handelt es sich bei der Angabe des Arbeitsorts um eine sehr wichtige Information. Insofern ist gerade in einem schriftlichen Arbeitsvertrag der Einsatzort in der Regel benannt. Was ist nun aber, wenn Sie Ihre Unterlagen durchforsten und dabei auf keinen Hinweis diesbezüglich stoßen?

In diesem Fall greift das Direktionsrecht. Der Arbeitsort kann demzufolge seitens des Arbeitgebers nach billigem Ermessen bestimmt werden. Das in der Gewerbeordnung definierte Weisungsrecht besagt, dass ein Vorgesetzter gemäß Arbeitsrecht den Arbeitsort festlegen darf, wenn dieser nicht im Arbeitsvertrag eindeutig definiert ist oder Einspruch vom Betriebsrat eingelegt wird.

Unter welchen Voraussetzungen kann gemäß Arbeitsrecht eine Versetzung erfolgen?

Ist der Einsatzort im Arbeitsvertrag eindeutig bestimmt, dürfte es Ihrem Vorgesetzten schwer fallen, eine Versetzung gegen Ihren Willen durchzusetzen. Hier greift der Arbeitsschutz. Der Arbeitgeber hat jedoch mit folgender Maßnahme die Möglichkeit, eine Änderung des Arbeitsortes vorzunehmen, wenn sein Direktionsrecht nicht greift: die Änderungskündigung.

Hiermit beendet er das ursprüngliche Arbeitsverhältnis und legt dem Betroffenen einen abweichenden Arbeitsvertrag mit anderem Standort vor (§ 2 Kündigungsschutzgesetz). Binnen drei Wochen nach der Zustellung hat der Arbeitnehmer die Chance, sich zu überlegen, ob er dem neuen (modifizierten) Arbeitsvertrag und damit der Änderung vom Arbeitsort:

  • zustimmt
  • vorbehaltlich zustimmt und die Rechtmäßigkeit im Rahmen einer Änderungsschutzklage überprüfen lässt
  • das Angebot ablehnt
Wie leicht ein Arbeitsort laut Vertrag verändert werden kann, ist abhängig von der jeweiligen genauen Formulierung. Befürchten Sie also, dass Ihr Chef Sie irgendwann versetzen will, sollten Sie bereits vor der Vertragsunterzeichnung darauf achten, welche Wortwahl im Dokument Anwendung findet. Bei Unsicherheiten kann es helfen, vorher einen Anwalt drüber schauen zu lassen.

Wobei handelt es sich um eine zumutbare Entfernung zum Arbeitsort?

Wobei handelt es sich um eine zumutbare Entfernung zum Arbeitsort? Es kommt auf Arbeitszeit und Gehalt an.
Wobei handelt es sich um eine zumutbare Entfernung zum Arbeitsort? Es kommt auf Arbeitszeit und Gehalt an.

Nicht immer findet sich ein Arbeitsplatz in der Nähe des eigenen Wohnortes. Viele Arbeitnehmer sind deshalb bereit, eine gewisse Strecke zur Dienststelle bzw. zum Dienstort (gilt für Beamte, Verwaltungsmitarbeiter etc.) zu pendeln, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsort gemäß Arbeitsrecht auf einmal verlegt? Welcher Abstand gilt noch als akzeptabel?

Mit dieser Frage haben sich schon zahlreiche Gerichte auseinandergesetzt und Folgendes festgehalten:

  • Ist kein Dienstort im Arbeitsvertrag festgehalten, muss eine Versetzung zumutbar sein.
  • Welcher Abstand vom Arbeitsort zum Wohnort als zumutbar gilt, wird für gewöhnlich individuell beurteilt. Bei der Einschätzung wird berücksichtigt, wie hoch die tägliche Arbeitszeit ist und welche Vergütung der Arbeitnehmer erhält. Je höher dieser ausfällt, desto weiter darf in der Regel auch der Arbeitsort entfernt sein.
  • Wenngleich im Arbeitsvertrag zum Arbeitsort eine Formulierung existiert, die besagt, dass eine Versetzung prinzipiell möglich ist, muss ein Arbeitnehmer nicht jede Entscheidung kampflos hinnehmen. Ob die konkrete Entfernung demnach zulässig ist, muss im Einzelfall geprüft werden. In diesem Fall kann die Hilfe eines Anwalts für Arbeitsrecht ratsam sein.

Fazit

Der Arbeitsort ist die Stelle, an welcher der Arbeitnehmer seiner Arbeit nachzugehen hat. Es muss sich nicht zwingend nur um einen definierten Ort handeln, im Arbeitsvertrag kann auch ein wechselnder Arbeitsort bestimmt sein. Ob eine Versetzung von einer Stelle an eine andere zulässig ist, geht aus den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag hervor. Der Arbeitgeber hat hierbei jedoch nach billigem Ermessen vorzugehen. Das heißt: Er muss die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen, wenn er von seinem Weisungs- oder Direktionsrecht Gebrauch macht. Je niedriger die Arbeitszeit und je geringer die dafür erhaltene Vergütung, desto kürzer ist in der Regel der Ihnen zumutbare An- und Abfahrtsweg.

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An welchem Arbeitsort müssen Sie Ihre vertraglich geschuldete Leistung erbringen?
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

78 Gedanken zu „An welchem Arbeitsort müssen Sie Ihre vertraglich geschuldete Leistung erbringen?

  1. Kathy

    Hallo,

    ich bin ein Lehrling im 3. Lehrgang und wollte fragen ob mein Chef folgendes tun darf: Mein Chef = Firma A, Seine Frau mit Ihrer Firma = Firma B

    Ich arbeite schon immer bei der Firma A und im Vertrag stehen auch alle Daten zur Firma A, aber Firma B will mich für Ihre Inventur verwenden was ich nicht möchte. Darf Firma B das?

    Mit freundlichen Grüßen

  2. Oscar

    Mein Arbeitsort laut Vertrag ist Berlin. Tatsächlich arbeite ich aber ausschließlich aus Bayern. Immer schon. Welche Feiertage gelten? Nach den bisherigen Antworten würde ich annehmen das es Berlin sein müsste. Wie aber soll ich meiner Arbeitspflicht nachkommen, wenn ich doch in Bayern an den Feiertagen gar nicht arbeiten darf?

  3. Benny

    Schönen Guten Abend!
    Ich müsste von Ihnen mal eine Information erhalten.ich arbeite im Sicherheitsdienst und muss oft mehr als 50 km zu den Einsätzen fahren.Nun hat mein Arbeitgeber ohne was schriftliches entschieden das erst ab 60 km die Pauschale von 0.30 Cent pro gefahrenen Kilometer gilt.In meinem Arbeitsvertrag steht klar definiert das mein Einsatzort die Zentrale der Firma ist mit Adresse und allem.Also müsste ich quasi nur die Strecke von meinem Zuhause zum Einsatzort der Zentrale auf meine Kosten übernehmen von 7 km hin und zurück. Aber mein Arbeitgeber weigert sich die Kosten von der Zentrale zum Einsatz Ort zu übernehmen. Als Beispiel wenn ich zur Zentrale fahren würde sind es 7 Kilometer und zu einem Einsatz von da aus müsste mein Arbeitgeber doch die Kilometer berechnen. Ausserdem muss ich die kompletten Spritkosten tragen und fahre mit meinem Privat PKW was natürlich Verschleiß mit sich nachziehen tut. Also meine Frage muss der Arbeitgeber einen Dienstwagen stellen und die tankkosten übernehmen ab der Zentrale wenn klar definiert ist der Arbeitsort im Vertrag?
    Mfg Benny

  4. Rupprecht

    Hallo Zusammen,
    unsere Location in München soll geschlossen werden. Im Arbeitsvertrag steht:“ Sie werden in Ingolstadt als Assistenz in unserem Unternehmen eingesetzt. Ihre erste Tätigkeitsstätte ist München.
    Soweit es die betrieblichen Verhältnisse erfordern, behalten wir uns vor, ihnen eine andere zumutbare Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende gleichwertige Tätigkeit auch in einem anderen Arbeitszeitsystem zu übertragen“.
    Anzumerken ist, dass ich bereits seit 20 Jahren an der Tätigkeitsstätte München beschäftigt bin und das an diesem Standort noch weitere 4 Gebäude bestehen bleiben und nur diese eine -in dem ich meinen Schreibtisch habe- geschlossen wird.
    In wie weit ist es meinem Arbeitgeber möglich mich nach Ingolstadt zu versetzen?

  5. Cora

    Ich habe in einem privaten Betrieb angefangen.Vor zwei Jahren wurden wir von einer Kette aufgekauft. Wir haben keine neuen Veträge unterschrieben. Jetzt soll der Betrieb nächstes Jahr saniert und 6-12 Monate geschlossen werden. Der Eigentümer möchte das Personal in der Zeit auf andere Betriebe der Kette verteilen. Muss ich das ?

  6. Peter S.

    Hallo Zusammen,

    ich meinem Arbeitsvertrag steht:,, Insbesondere kann der AN in allen Betriebsstätten des Arbeitgebers eingesetzt werden.“
    Ist dadurch geklärt, dass ich an allen Standorten (Deutschlandweit) eingesetzt werden kann?

    Problem: Ich soll ab dem 01.01.20 wöchentlich 1-2 Tage in ein anderes Büro(100 km weg) fahren. Habe ich dann Anspruch die Hin-Rückfahrt als Arbeitszeit zunehmen und Anspruch auf Fahrtkosten??

    Sollte das, auf Grund dieser Regelung nicht möglich sein, werde ich das nicht machen, geht ja nur zu meinen Kosten ohne Vergütung.

  7. Alexander

    Hallo Leute,
    ich arbeite in einem logistik Unternehmen was ausschliesslich Lebensmittel und Gartenartikel an Filialien ausliefert. Nun möchte mein AG von mir das ich an einen anderen Arbeitsort für einige Wochen Sylvesterartikel packen und verschicken soll. An diesen vorübergehenden Arbeitsort wird sozusagen Sprengstoff gelagert, also eine gefährliche Umgebung… habe keinerlei kenntnisse wie ich mit diesen Artikeln umgehen soll, Lehrgänge fehlen.

    -Arbeitsort ausserhalb der Firma
    -arbeiten in gefährlicher Umgebung (Sprengstoff)
    -die fahrt hin und zurück soll mit eigenen pkw stattfinden
    -ein und ausgestempelt wird in der Firma

    In meinen Vertrag steht nichts dergleichen.. ausser das ich evtl. für andere Tätigkeiten eingesetzt werden kann. Darf die Firma sowas? Macht sie sich evtl Strafbar mit solchen Forderungen?

    Gruß

  8. Bernhard L.

    Guten Tag,
    ich bin bei einem kirchlichen Arbeitgeber im Behinderten-Fahrdienst auf geringfügiger Basis beschäftigt. In der Regel wird jedes Schuljahr pro Busteam eine festgelegte Tour gefahren. Die Dienststelle wird im täglichen Verlauf nicht angefahren. Seit Einführung des Mindestlohnes wird auf verschiedenste Art und Weise immer wieder versucht die Mehrkosten auf das Fahrpersonal abzuwälzen. Mit der Einführung kam das umstrittene Besetztzeitenmodell zu tragen, das letztendlich vom Zoll hinsichtlich der Verletzung des Mindestlohnes gekippt wurde. Seither musste die tatsächliche Fahrzeit von Wohnung – Abwicklung der Tour – Wohnung bezahlt werden. Vor kurzem wurde in einem Mitarbeiterbrief mitgeteilt, dass als 1. Tätigkeitstätte sehr kurzfristig die Dienststelle festgelegt wird und somit nurmehr die Fahrstrecke und -Zeit von Dienststelle – Tour – Dienststelle als anrechenbare Arbeitszeit zu tragen kommt. Ein Großteil der Belegschaft ist davon betroffen. Bei mir bedeutet das konkret bis zu 40% Lohnkürzung! Kann sowas rechtens sein?… Zumindest moralisch ist das verwerflich.
    Eine arbeitsrechtliche Überprüfung seitens der Mitarbeitervertretung wurde bereits eingeleitet.
    Vielen Dank für Ihre Anmerkung.

  9. Karle

    Schönen, guten Tag,

    ich arbeite in einem Klinikverbund. In meinem Arbeitsvertag steht zum Arbeitsort:
    “ …eingestellt bei der Klinik xxx. Eine anderweitige Verwendung an den anderen Dienststellen des Verbundes bleibt vorbehalten“
    Kann ich nun immer wieder von einer Klinik in die andere bei Bedarf „geschoben“ werden? Und wenn ja, wielange? Oder ist das nur zur Urlaubs- und Krankheitsvertretung zumutbar?

    Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.

  10. Benjamin

    Hallo,

    In meinem Vertrag steht der Einsatzort doch sie behalten sich vor mich auch an andere Einsatzstellen einzuteilen. Meine Frage, in wieweit muss das Akzeptieren? Ich bin praktisch den halben Monat oder auch mehr in andere einsatzstellen. Dies muss ich auch mit meinem Privatfahrzeug fahren. Gibt’s da eine Grenze?

  11. Daniel

    Bei mir steht folgendes zum Arbeitsort:
    Arbeitsort ist im Regelfall der Unternehmenssitz der Firma XXX (Berlin) oder die Abteilung YYY, die sich derzeit in München befindet. In mit der Geschäftsführung abgestimmten Fällen kann der Mitarbeiter den Arbeitsort jedoch frei wählen.

    Was genau bedeutet, dass für mich wenn ich in München wohne aber nach Berlin geordert werde? Muss ich dem folge leisten und die Kosten für Anfahrt und Übernachtung selber tragen? Oder ist diese Forderung bei einem Wohnsitz in München nur temporär zu sehen, sodass ich nicht über mehrere Wochen oder gar Monate in Berlin arbeiten muss?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniel,

      wir empfehlen Ihnen, sich zunächst bei Ihrem Arbeitgeber zu erkundigen, ob Sie Ihren Arbeitsort frei wählen können, da Sie in München wohnhaft sind. Sie können sich darüber hinaus zur rechtlichen Beratung an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Jan

        Hallo,
        als beratender Ingenieur bin ich viel unterwegs. In einer Dienstreisevereinbarung mit meinem Arbeitgeber steht: „Die Dienstreise beginnt […] und endet beim Eintreffen am Einsatzort“. Ich verstehe den Einsatzort als das Büro, welches mir vom Kunden zur Verfügung gestellt wird. Mein Arbeitgeber versteht den Einsatzort als den Ort (=Stadt) in die ich dazu fliegen oder fahren muss. Bei der Landung ende die Dienstreise und der Weg vom Flughafen zum Kunden sei nicht Teil der Dienstreise. Ist diese Interpretation des Einsatzortes rechtens?
        Vielen Dank!

  12. Gerrit

    Hallo,

    eine kurze Frage:
    Ich arbeite bei einer Personalvermittlung und mein (2x verlängerter Vertrag) läuft zum 28.11. aus.
    Wenn ich über den gleichen Sklavenhändler ab dem 1.12. eine neue Arbeitsstelle bekommen würde, müßten man den Arbeitsvertrag verlängern (3. Verlängerung = Festanstellung) oder kann der AG sagen, dass mit 2 Tagen Pause ein neuer Vertrag geschlossen wird und somit alles von neuem beginnt?

    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gerrit,

      um die Gefahr missbräuchlicher Befristungsketten auszuschließen, müssten zwischen den Arbeitsverhältnissen mehr als drei Jahre liegen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Ana María J.

    Guten Tag, ich ziehe um, in eine Stadt in der das Unternehmen für das ich arbeite eine Filiale betreibt und von der aus ich meine Tätigkeit weiterführen kann. Darf mich der Arbeitgeber in diesem Fall kündigen? Bzw. welche Argumente kann er ins Feld führen, um in diesem Fall eine weitere Mitarbeit an dem anderen Ort zu untersagen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort

  14. Rene

    Hallo,

    in meinem Arbeitsvertrag steht mein Einsatzort sei der Großraum Braunschweig und Wolfsburg. Faktisch gibt es ein Büro in Braunschweig und gearbeitet wird aber beim Kunden in Wolfsburg. Die Dauer der Reise von der Dienststelle in Braunschweig nach Wolfsburg wird uns nicht als Arbeitszeit angerechnet.
    Kann als Arbeitsort also das Büro des Kunden gelten? Oder kann ich eine Vergütung verlangen?

    Vielen Dank im Voraus
    Mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rene,

      hier kommt es auch immer darauf an, was in Ihrem Arbeitsvertrag diesbezüglich geregelt wurde. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Marcel

    Hallo hab da mal eine Frage!

    Ich hatte jetzt 2 Wochen Urlaub, wollte am 13.8.2018 wieder Arbeiten gehen, mein Chef sagte mir aber nach dem Urlaub er hätte keine Arbeite mehr für mich in Bautzen, und hat mich ohne ein Gespräch mit mir, nach Dresden weitergeleitet an einen anderen Objektleiter, ich solle doch in Dresden Arbeiten, was Aber zeitlich alles nicht geht zwecks Bus und Zug und ich in Dresden keine Wohnung habe sondern in Bautzen Wohne, und jeden Tag von Bautzen nach Dresden und Dresden nach Bautzen wäre Finanziel sehr teuer ca 300 € Fahrtkosten für Monatskarten. Der Obejktleiter aus Dresden sagt auch das es Quatsch wäre, und sagt selber auch das es nicht Funktioniert, aber der Obejktleiter aus Bautzen besteht drauf das ich nach Dresden arbeite obwohl er weiß das dies nicht so Funktioniert. Ich bin jetzt schon die 2te Woche nicht Arbeiten weil es keine wirkliche Alternative gibt.

    Und jetzt habe ichberfahren das der Obejktleiter aus Bautzen vor meinem Urlaub 2 neue Springer eingestellt hat, aber zu mir sagt es gebe keine Arbeit mehr für mich.

    Meine Frage was kann ich dagegen tun? Und wie verhält sich das jetzt mit meinem Lohn hab ich da irgendein Anspruch drauf das ich die 2 Wochen irgendwie bezahlt bekomme die ich jetzt nicht Arbeiten war?

    MFG!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marcel,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine Rechtsberatung anzubieten. Wir würden daher raten, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihre individuelle Situation prüfen und sich ggf. für Ihre Rechte einsetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Neno

    Hallo,

    ich wurde aufgrund der Versetzungsklausel in eine 20 km weiter entfernte Stadt versetzt. Brutto erhielt ich dafür 100,- Euro mehr. Ich fahre einen Firmenwagen mit Privatnutzung, den ich mit der 1% Regelung versteuere. Durch die Mehrkilometer der Fahrtstrecke erhalte ich netto weniger Gehalt als zuvor. Ist eine Kostenerstattung/Lohnanpassung möglich?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Neno,

      wir würden Ihnen vorschlagen, das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen. Können Sie sich nicht einigen, empfehlen wir die Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Köhler

    Hallo, aus aktuellem Anlass eine Frage.

    Ich arbeite in einer Firma mit Sitz in NRW im Außendienst in Bayern.

    Im Arbeitsvertrag steht unter Arbeitsort:

    Das Arbeitsverhältnis bezieht sich auf eine Tätigkeit in Stadt X (NRW).
    Der Arbeitgeber behält sich vor , den Arbeitnehmer auch an einem anderen Ort einzusetzen.

    In einer Ergänzungsvereinbarung steht:

    Der Arbeitnehmer wird ab dem XX.XX.XXXX als Mitarbeiter im Außendienst eingestellt.

    Nun meine Frage, welche Feiertage gelten nun für mich?

    Die Feiertage aus NRW oder die von meinem Wohnort bzw. Gebiet in Bayern?

    MfG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Köhler,

      in der Regel gilt hier das Prinzip des Arbeitsortes. Da Sie Ihre Tätigkeit in Bayern ausüben, sollten auch die dortigen Feiertage für Sie gelten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Timo

    Hallo,
    ich bin seit 5 Monaten bei einer GmbH in Trier angestellt (noch in der Probezeit).
    In meinem Arbeitsvertrag steht: Er verpflichtet sich, auch anderen Arbeiten auszuführen- auch an einem anderen Ort-, die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen.
    Eigentlich ich habe nie in Trier gearbeitet, mein Chef hat mich immer zu einer SARL in Luxemburg geschickt, wo 2 Gesellschafter an der Unternehmung beteiligt sind, nämlich er und seine Frau.
    Darf mein Arbeitgeber mich gegen meinen Willen ins Ausland versetzen?
    Welches Arbeitsrecht gilt für mich? DE oder LU? GmbH oder SARL?
    Die SARL in Luxemburg hat einen branchenspezifischen Tarifvertrag (Betriebsurlaub usw.), ist es für mich auch gültig?
    Kann der Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen? Obwohl ich einen deutschen Arbeitsvertrag mit der GmbH habe?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Timo,

      da hier auch europäische Vereinbarungen zutreffen könnten und wir den Arbeitsvertrag im Detail nicht kennen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Stany

    Hallo,
    ist wechselnder Arbeitsplatz = Arbeitsort? Oder geht’s hier um verschiedene Arbeitsplätze innerhalb einer Firma?
    Gruß
    Stany

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stany,

      nein, der Arbeitsplatz befindet sich am Arbeitsort. Hier geht es um Letzteres. Arbeitsort kann eine Filiale, Niederlassung oder allgemein der Geschäftssitz des Arbeitgebers sein. Der Arbeitsplatz ist eine räumlich abgegrenzte Stelle, an welcher der Arbeitnehmer seine beruflichen Tätigkeiten verrichten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Eric R.

    Ich arbeite auf 450 € Basis als Lohn wurden
    9,00€/ Std. vereinbart. Ist die Angabe im Arbeitsvertrag:
    Arbeitsort ist Baden- Württemberg.
    Ist dies zulässig, zumal ich mit privatem PKW fahre und vom AG keine Km Pauschale oder Benzingeld, etc. bekomme?
    Teilweise würde das für mich 30 und mehr KM am Tag bedeuten um zum Arbeitsplatz zu kommen (Dienstleistungsgewerbe) .

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Eric R.,

      wenn der Arbeitsort im Arbeitsvertrag nicht eindeutig angegeben ist, kann der Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts nach billigem Ermessen darüber bestimmen. Was ein zumutbarer Arbeitsweg ist, ist zudem im Laufe der Zeit immer wieder als Einzelfallentscheidung vor Gericht ausgetragen und unterschiedlich bewertet worden. Sie können sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Patrick

    Hallo,

    ich wohne in Berlin, mein Arbeitgeber aber im Saarland. Nun habe ich 4 Jahre lang die Feiertage aus dem Saarland erhalten. Seit kurzem ist meinem Chef aufgefallen, dass die Feiertage am Arbeitsort zählen, nicht am Unternehmensstandort. Somit fallen für mich 3 Feiertage weg. Meine Frage ist nun: Könnte ich mich da auf das Gewohnheitsrecht beziehen und so die Feiertage einfordern?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Patrick,

      wollen Sie sich auf die betriebliche Übung gemäß Gewohnheitsrecht beziehen, sollten Sie sich jedoch vorher die Beratung und Unterstützung eines Anwalts für Arbeitsrecht einholen. Wir sind nicht berechtigt, eine juristische Beratung zu geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Tim

    Habe einen vertraglich definierten Arbeitsort. Nun soll ich für eine Woche den Arbeitsort zum Kunden wechseln. Kann ich dafür eine Vergütung verlangen (keine Verpflegungspauschale)?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tim,

      der Arbeitgeber hat dank seines Direktionsrechts die Möglichkeit, nach billigem Ermessen auch den Ort, an dem die Tätigkeit verrichtet werden soll, näher zu bestimmen. „Nach billigem Ermessen“ bedeutet hier aber, dass diese Anordnung fair sein sollte – nach Abwägen der Interessen beider Parteien. Ist dies der Fall, gibt es in der Regel keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Sabrina

    Unser Firmensitz befindet sich in Karlsruhe, eine Vertriebsmitarbeiterin wohnt in Berlin und ist i.d.R. nur einen Tag bei uns im Büro, ansonsten deutschlandweit bei Kunden unterwegs oder im Homeoffice. In ihrem aktuellen Arbeitsvertrag steht explizit Arbeitsort ist Unternehmenssitz (ursprünglicher Gedanke bzgl. der Feiertage). Da sie einen Firmenwagen mit privater Nutzung hat, hat dies leider erhebliche Auswirkungen auf Ihre Gehaltsauszahlung, bei der viele Kosten abgezogen werden. Unser Steuerbüro hat empfohlen den Vertrag dahingehend anzupassen, dass keine erste Tätigkeitsstätte genannt wird. Wie können wir hier vorgehen? Vielen Dank im Voraus!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabrina,

      leider sind wir nicht befugt, eine Rechtsberatung zu geben. Sie können sich mit Ihrem Anliegen an einen Steuerberater oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen in Ihrer Situation zur Seite stehen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. MuSa

    In meinem Arbeitsvertrag sind zwei Aussagen zum Dienstort.

    1. Als Dienstort gilt die Niederlassung in Düsseldorf.

    2. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich auch andere Arbwiten auszuführen – auch an einem anderen Ort – die seinen Vorkenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Dies gilt soweit dies bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zumutbar und nicht mit einer Lohnminderung verbunden ist.

    Nun die Frage: gewünscht ist dass ich ab sofort regelmäßig alle 2 oder 4 Wochen (man hat sich noch nicht festgelegt) für 2 Stunden nach Köln fahre. Niederlassung in Düsseldorf (= Dienstort) ist zu Fuß 10 Minuten von meiner Wohnung entfernt. Nach Köln fahre ich 40 km / ne gute Stunde mit dem Auto.

    Muss ich regelmäßig nach Köln fahren?
    Gilt die Fahrtzeit als Arbeitszeit?
    Muss der Arbeitgeber mir die Fahrtkosten erstatten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo MuSa,

      sofern keine Vereinbarung über die Fahrtkosten bei vorübergehender Versetzung an einen anderen Arbeitsort getroffen wurde, muss der Arbeitgeber die Fahrtkosten nicht erstatten. Im Einzelfall kommt dies aber auf die Umstände an. Da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, kann nur ein Anwalt Ihre Lage genau beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Agnes

    Wie sieht es aus, wenn in einem Krankenhaus das Pflegepersonal täglich auf eine andere Station arbeiten muss ? Aushelfen, stundenweise oder komplette Schicht, weil die Stationen unterbesetzt sind und der Arbeitgeber anstatt Pflegepesrsonal einzustallen auf das Gesamtpersonal zugreift und die Mitarbeiter „flexibel“ hin und her schiebt ?
    Darf er das tun ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Agnes,

      das hängt zum einen von vom Arbeitsvertrag ab, zum anderen davon, ob in den anderen Abteilung ähnliche oder selbe Aufgaben anfallen. Ohne Einblick in den Arbeitsvertrag lässt sich das deshalb schwer beurteilen. Erkundigen Sie sich am besten bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Thomas

    Hallo, ich bin für eine Aussendienst Tätigkeit für ein Büro in Baden-Württemberg Eingestellt worden. Ich habe jedoch Aufgrund der Wohnortnähe einen Dienstsitz in einem konzerneigenen Werk in Bayern.
    Nach welchem Tarifgebiet muss ich bezahlt werden? BaWü oder Bayern? Ich habe in Bayern keine Kunden, nur in BaWü.
    Gruß Tom

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomas,

      in der Regel sollte es unerheblich sein, ob sich der Unternehmenssitz in einem anderen Tarifbezirk liegt. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Personalabteilung oder dem Arbeitgeber über mögliche länderübergreifende Regelungen. Abhängig ist die Vergütung hier auch von der Branche, in der Sie tätig sind.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  27. Uwe

    Hallo wertes Team von arbeitsvertrag.org!

    Mein Arbeitgeber hat uns neue Arbeitsverträge mit der Begründung von Änderungen gesetzlicher Regelungen, wie den geänderten Mindestlohn und anderem, ausgehändigt zur Unterschreibung. Das wäre alles kein Problem, da diese Veränderungen alle korrekt sind. Nun steht aber als Arbeitsort nicht mehr die Einrichtung drin in der ich viele Jahre tätig bin, sondern der Firmenname. Dies würde bedeuten, dass ich auch in andere Einrichtungen in anderen Landkreisen, in denen unsere Firma tätig ist, eingesetzt werden kann. Das möchte ich aber nicht. Kann ich das als Nebenabrede mit meinem Arbeitgeber aushandeln oder muss ich einen neuen Arbeitsvertrag verlangen?

    Danke für die Hilfe Uwe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Uwe,

      in der Regel bedarf es bei Vertragsänderungen auch der Zustimmung durch den Arbeitnehmer. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf die genannte Klausel an, möglicherweise kann diese angepasst werden. Andernfalls sollten Sie den neuen Arbeitsvertrag einem Anwalt zur Prüfung vorlegen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  28. B. Strehlow

    Hallo
    Ich arbeite in einer Metzgerei, welche zwei Filialen hat. Nun werde ich ab Februar in die andere Filiale umgesetzt. In meinem Arbeitsvertrag steht, das die monatliche Arbeitszeit zwischen 140 – 160 Stunden monatlich beträgt. Laut meinem Dienstplan für Februar bin ich jedoch nur mit 96 Stunden eingeplant. Es gibt aber die Möglichkeit, dass ich mehr Stunden arbeiten könnte weil unverständlicher Weise eine pauschalkraft beschäftigt wird. Muss ich es hinnehmen das ich so wenige Stunden arbeiten muss?
    Mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo B. Strehlow,

      das hängt davon ab, ob in Ihrem Arbeitsvertrag auch eine Mindestarbeitszeit/feste Wochenarbeitszeit vereinbar wurde. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  29. L

    Hallo,

    ich habe folgendes Anliegen, laut meines AV bin ich ein Springer mit einem festen Arbeitsstandort, nun möchte mein AG, dass ich im neuen Jahr in einer Station aushelfe, die 122 Km entfernt ist, ist nun der Arbeitsweg dorthin Arbeitszeit, da ich dort nun täglich aushelfen soll?
    Und ist mein Arbeitsgeber dazu verpflichtet, mir die Wegekosten abzunehmen, oder bleiben die Kosten an mir privat hängen?

    Danke für die Hilfe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo L,

      hier handelt es sich um einen etwas komplizierteren Sachverhalt, für dessen Klärung wir Ihnen nur die Beratung durch einen Anwalt empfehlen können. Deshalb sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt wenden.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  30. Michi

    Hallo,

    in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich auch an auswärtigen Arbeitsplätzen eingesetzt werden kann. Was genau ist denn die definition von auswärtigen Arbeitsplätzen? Ist dort das Ausland auch mit inbegriffen?

    Grüße,
    Michi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michi,

      „auswärtig“ meint nicht unbedingt das Ausland. Es kann sich dabei auch um einen Arbeitsplatz in einem anderen Bezirk, einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland handeln.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  31. Steffan

    Ich habe in meinem Arbeitsvertrag folgende Klausel stehen.
    Der AG behält sich vor, ihm im Rahmen seiner Kenntnisse und Fähigkeiten anstelle dieser Aufgaben oder neben ihnen andere gleichwertige Tätigkeiten zu übertragen. Damit können sich auch die Lage der Arbeitszeit und der Einsatzort ändern.
    Mein AV besteht mit der deutschen Tochter eines internationalen Konzerns.
    Nun werden immer wieder Angestellte zur amerikanischen Tochter des Konzerns entsendet.
    Bin ich nach meinem AV dazu verpflichtet?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stefan,

      ständig ändernde Einsatzorte und Arbeitszeiten sind nicht üblich aber möglich. Eine Entsendung ist also auch als bindende Weisung des Arbeitgebers zu sehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Mehmet

    Hallo,
    in meinem Arbeitsvertrag ist ein fester Arbeitsort (Stadt xxx) definiert. Zusätzlich steht im Vertrag das eine Versetzung nach § 12 BAT möglich ist. Der Arbeitgeber plant jetzt die Versetzung an einen anderen Arbeitsort, der nach einer entsprechenden Dienstvereinbarung als zumutbar gilt. Allerdings will der Arbeitgeber nicht mit einer Änderungskündigung arbeiten, sondern vielmehr (nach einer Sozialauswahl) dies mit einer Versetzung durchsetzen. Frage: Ist eine Versetzung gegen meinen Willen, ohne eine Änderung des Arbeitsvertrages rechtlich möglich?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mehmet,

      bei einer Versetzung im Ort ist das laut BAT möglich, bei einer Einsatzstelle außerhalb des Ortes müssen Sie vorher angehört werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. A.K.

    Im Arbeitsvertrag steht Erfüllungsort in Stuttgart, bin aber fast dauerhaft in Niedersachsen im Außendienst tätig. Mein AG meint jetzt es gelten die Feiertage für Niedersachsen. Geht das?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo A.K.,

      der im Vertrag genannte Erfüllungsort ist bindend. Außendiensteinsätze müssen dort erwähnt sein. Wenn nicht anders vereinbart gelten die Feiertage am Einsatzort.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Hannes

    Hallo!
    In meinem Arbeitsvertrag ist ein konkreter Arbeitsort festelegt mit dem Zusatz, dass mein Einsatz auch beim Kunden erfolgen kann.
    Was bedeutet das genau? Bedeutet das, dass die Fahrtzeit zum Kunden dann nicht mehr als Arbeitszeit gilt? Ist diese Formulierung überhaupt wirksam oder ist diese zu allgemein gehalten?
    Vielen dank im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hannes,

      diese Passage könnte bedeuten, dass sie nicht nur an einem Arbeitsort wie einem Betrieb eingesetzt werden sondern an verschiedenen Orten, nämlich bei verschiedenen Kunden. Die Erstattungsmöglichkeiten für die Fahrtkosten sind davon unberührt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Storchi

    Hallo,
    mein Arbeitsort ist Erfurt und gelegentlich führe ich Dienstreisenn auf bzu betreuende Projekte durch (1- 2 Tage).
    Alles kein Problem.
    Jetzt wurde ich für 4 Monate an ein anderes Büro „ausgeliehen“ mit meinem Einverständnis. Es wurde Übernachtungsgeld und Reisekosten bezahlt. Jetzt gibt es plötzlich Diskussionen, wie die Hin- und Rückfahrt im ICE zu werten ist. Ich habe die Arbeitszeit ab Bahnhof bzw. bis zum Bahnhof erfasst. Der Weg von meiner Wohnung zum Bahnhof hatte ich als Wegstrecke genommen.
    Wie ist hier die gesetzliche Lage?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Storchi,
      wenn keine gesonderte Vereinbarung existiert ist der Arbeitsweg nicht auf die Arbeitszeit anzurechnen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. j hame

    Hallo , was bedeutet : ( der AN kann aus betrieblicher Notwendigkeit an einen anderen Standort versetzt werden ) ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo J,
      da der Ort der Abreit im Arbeitsvertrag festgelegt wird, bedeutet dieser Passus, dass der Vertrag dahingehend geändert werden kann, wenn die entsprechenden Gründe gegeben sind.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Nicole

    Guten Tag,
    ich arbeite als Integrationshelferin an einer Schule in Eisenach. Dies ist auch im Arbeitsvertrag so festgelegt. Nun ist der AG der Meinung, dass ich bei Ausfallzeiten meines zu betreuenden Kindes auch zur Vertretung bis nach Meiningen-Dreißigacker fahren soll. Mache ich dies nicht, wird mir jeder Fehltag vom Gehalt, welches auch so schon alles andere als üppig ist, abgezogen. Problem ist, ich komme an diesen Ort nicht mit dem ÖPNV, einen PKW besitze ich nicht mehr. Darf der AG mich trotzdem „zwingen“ dort hin zu fahren und bei Fehlzeiten das Geld kürzen?
    Vielen Dank!
    Freundliche Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nicole,

      hier zählt, was im Arbeitsvertrag steht. Es ist jedoch nur ein bestimmter Arbeitsweg zumutbar. Klären Sie den Fall am besten mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Andrea

    Hallo,

    meine Firma ist in Bayern ansässig, ich arbeite jedoch in Hamburg vom Home-Office aus. Dies ist jedoch im Vertrag nicht geregelt und auch ist nicht geregelt, welches der Arbeitsort ist.

    Gelten für die Feiertage aus Bayern oder nur aus Hamburg?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrea,

      wenn die Firma in Bayern ansässig ist, ist dies der reguläre Arbeitsort, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Dabei gelten ausschließlich die Feiertage für Bayern.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Franz

    Hallo,

    habe eine Homeoffice Vereinbarung zum Arbeitsvertrag, darin steht das nur das der „ständige Arbteitsplatz des Angestellten ist dessen Wohnsitz“. Ich wohne in Bundesland A und die Betriebstätte ist in Bundesland B und kann jederzeit dorthin abberufen werden. Bin Vertreter und viel unterwegs. Welche Feiertage gelten nun? Es steht sonst nichts in der Homeofficevereinbarung drin. Es gibt keine Betriebs oder sonstige Vereinbarungen dazu

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Franz,

      in diesem Fall gelten die Feiertage des Wohnortes, also die von Bundesland A.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Unschlüßig

    Hilfe…. bitte um Unterstützung, kann mir jemand von Euch erklären was folgende Klausel aussagt:

    Erste Tätigkeitsstätte ist… (Standort eines Unternehmensteils in dem ich momentan arbeite).

    Das Unternehmen behält sich vor, Hr….. eine andere gleichwertige oder zusätzliche Tätigkeiten zu übertragen, die seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten entspricht, auch soweit damit eine Änderung des Arbeitsortes verbunden ist. Das Recht des Untenehmens, Hr… andere Aufgaben zu übertragen, wird auch durch eine länger währende Tätigkeit auf einem bestimmten Arbeitsplatz oder -ort nicht eingeschränkt.
    Hr… verpflichtet sich, alle ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig und nach bestem Vermögen auszuführen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo,

      das bedeutet im Klartext, dass Sie an einen anderen Arbeitsort versetzt werden können und auch eine andere Tätigkeit ausüben könnten, wenn es nicht genug Arbeit gibt. Allerdings nur im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und Kenntnisse.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Sandro

    Guten Tag.
    Mein Arbeitgeber möchte mich kündigen, kann er aber nicht. Den angebotenen Aufhebungsvertrag habe ich abgelehnt. Meinen Vorschlag hat der AG abgelehnt. Nun will er mich an einen anderen Standort verlegen. Mind 20km Entfernung. Ich arbeite aber nur als TZ 4 Tage/Woche bin nicht mobil. Darf er das auch wenn im Vertrag stwht, dass ich evtl woanders arbeiten müsste? Da er meine jetzige Stelle als Jobanzeige aufgegeben hat, handelt er nicht mit billigem Ermessen. Kann ich dagegen vorgehen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sandro,

      sofern im Arbeitsvertrag festgelegt ist, dass die Arbeit an einen anderen Standort verlegt werden kann, ist dies rechtens. Im Zweifelsfall können Sie Rat bei einem Anwalt suchen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Ines

    Hallo,

    wie sieht es bei einer Beschäftigung von deutschen Praktikanten im Ausland aus? Kann ein deutscher Vertrag mit Arbeitsort XX im Ausland erstellt werden?

    Liebe Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ines,

      ein Auslandspraktikum ist in aller Regel zulässig. Der Arbeitsvertrag darf dabei jedoch auch nicht gegen geltendes Arbeitsrecht des Einsatzlandes verstoßen. Wenden Sie sich für die Bewertung Ihres Einzelfalls bitte vorab an Ihren Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Sarah

    Hallo,

    Ich habe eine kurze Frage, ich möchte meinen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben und es wurde mündlich vereinbart, dass mein Einsatzort in Erfurt bleibt. Jedoch steht im Vertrag, dass ich auch an anderen Orten eingesetzt werden kann.

    Nun möchte ich, dass in der Zusatzvereinbarung festgehalten wird, dass der Einsatzort Erfurt bleibt, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wird.

    Wie spreche ich meinen neuen AG darauf an und geht das so einfach mit der zusatzvereinbarung?

    Lg Sarah

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sarah,

      dies können Sie entweder direkt im Arbeitsvertrag regeln oder durch eine Zusatzvereinbarung. Sprechen Sie Ihren neuen Arbeitgeber darüber und verweisen Sie auf die das Gespräch.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Petra G.

    Wenn in meinen Arbeitsvertag steht das ich bis 20 km fahren muss gilt das dann von zu hause oder von der Firma wo ich beschäftig bin wo ich aber nie hin fahre weil ich immer von zu Hause zu meinen Arbeitsplatz fahre.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra,

      sehen Sie dies bitte in Ihrem Arbeitsvertrag nach. Sollten Sie hier keine Information finden, kontaktieren Sie bitte einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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