Änderung vom Arbeitsvertrag – wann kommt es zur Anpassung?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 28. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Änderung vom Arbeitsvertrag kann nötig werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen verändern.
Die Änderung vom Arbeitsvertrag kann nötig werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen verändern.

Verträge werden im Arbeitsrecht dazu abgeschlossen, die Bedingungen des Geschäftsverhältnisses festzuhalten. Hierauf können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber berufen, verstößt die andere Seite gegen ihre Pflichten.

Da Arbeitsverträge erst durch deckungsgleiche Willensbekundungen zustande kommen, kann ein Vertragspartner maßgebliche Arbeitsbedingungen in der Regel im Nachhinein nicht einfach ändern.

Hier schiebt das Arbeitsrecht allzu freien Auslegungen einen Riegel vor. Doch wann wird eine Arbeitsvertragsänderung fällig? Braucht es einen Änderungsvertrag, wird die Arbeitszeit herauf- oder herabgesetzt? Wir geben Tipps rund um das Arbeitsrecht.

Kompaktwissen: Änderung des Arbeitsvertrags

Welche Gründe gibt es für die Änderung vom Arbeitsvertrag?

Typisch ist eine Vertragsänderung, wenn ein Arbeitnehmer eine höhere Position bekleiden, neue Aufgaben bzw. mehr Verantwortung übernehmen soll und dafür mehr Gehalt bekommt. Auch im Rahmen einer Änderungskündigung sind Vertragsanpassungen möglich.

Muss ich einer Änderung zum Arbeitsvertrag zustimmen?

Nein. Jeder Arbeitnehmer kann frei entscheiden, ob er die Änderung akzeptiert oder nicht. Ist die Änderung mit einer Kündigung verbunden, verliert er jedoch unter Umständen seinen Job.

Wie sieht ein solcher Änderungsvertrag aus?

Unser Muster veranschaulicht, wie solch eine Änderung aussehen kann. Die genaue Vertragsgestaltung hängt jedoch immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

Welche Gründe bewirken die Änderung des Arbeitsvertrages?

Ob der Arbeitgeber Ihnen ein Änderungsangebot unterbreitet, hängt in der Regel davon ab, wie weitläufig die vereinbarten Vertragsbedingungen formuliert sind.

Zur Arbeitsvertragsänderung wegen einer veränderten Arbeitszeit kommt es, wenn im Arbeitsvertrag andere Absprachen getroffen wurden.
Zur Arbeitsvertragsänderung wegen einer veränderten Arbeitszeit kommt es, wenn im Arbeitsvertrag andere Absprachen getroffen wurden.

Will der Arbeitgeber den Mitarbeiter während oder nach der Probezeit an einen anderen Arbeitsort versetzen, braucht er demnach nicht zwingend sein Einverständnis dazu.

In der Regel wird der Ort, an dem die geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft zu erbringen ist, im schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten. Dies geht auch aus dem Nachweisgesetz (§ 2 Absatz 1 Nachweispflicht) hervor. Dabei muss nicht zwingend nur ein einziger Ort festgehalten werden.

Der Vorgesetzte bzw. die Personalabteilung des Unternehmens kann darüber hinaus Versetzungsklauseln in Arbeitsverträge einfügen, die besagen, dass trotz eines vermeintlich festen Arbeitsortes Änderungen seinerseits vorgenommen werden dürfen. In diesem Fall braucht es keinen Nachtrag zum Arbeitsvertrag.

Achtung: Sollte im Arbeitsvertrag nicht festgehalten sein, wo die Arbeitsleistung regelmäßig zu erbringen ist, kommt das Weisungs- bzw. Direktionsrecht des Arbeitgebers ins Spiel. Es geht aus § 106 der Gewerbeordnung (GewO) hervor und besagt, dass er Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen darf, soweit keine anderweitigen Absprachen im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einem anzuwendenden Tarifvertrag oder gesetzliche Vorgaben gelten. Änderungen dürfen demnach nur unter Einbezug der berechtigten Interessen des Arbeitnehmers und in Abwägung mit den Arbeitgeberinteressen vorgenommen werden.

Muss eine Änderung zum Arbeitsvertrag vorgenommen werden, wenn sich die Arbeitszeit verändert? Obiges gilt für das Arbeitsverhältnis ebenfalls, wenn plötzlich zu anderen Uhrzeiten gearbeitet werden soll: Eine Vertragsänderung vom Arbeitsvertrag ist nicht erforderlich, sind hier keine konkreten Vereinbarungen zu genau diesem Punkt getroffen worden.

Es ist natürlich auch denkbar, dass eine sehr weitreichende Klausel dem Arbeitgeber ermöglicht, die Arbeitszeiten flexibel zu gestalten. Haben sich beide Vertragspartner hingegen auf feste Arbeitszeiten geeinigt, bedarf es einer Anpassung des Arbeitsvertrages.

Wann kann der Arbeitgeber zur Änderungskündigung greifen?
Wann kann der Arbeitgeber zur Änderungskündigung greifen?

Die Änderungskündigung

Nicht immer sind Beschäftigte mit der Veränderung der Arbeitsbedingungen einverstanden, weshalb der Arbeitsvertrag nicht einvernehmlich geändert wird.

In diesem Fall können Unternehmer das Beschäftigungsverhältnis mit einer Änderungskündigung beenden und auf diesem Weg, einen Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag durchsetzen.

Die Änderungskündigung unterscheidet sich von einer regulären Kündigung darin, dass die Beschäftigung zwar zunächst beendet wird, doch perspektivisch weitergeführt werden soll – allerdings nicht mehr unter den gleichen Bedingungen.

Wie kann der Arbeitnehmer auf solchen Änderungen zum Arbeitsvertrag reagieren?

Legt der Arbeitgeber Ihnen eine Änderungskündigung vor, haben Sie drei verschiedene Optionen. Für alle drei Fälle gilt: Sie haben längstens drei Wochen nach der Zustellung Zeit, um zu reagieren.

  1. Sie nehmen die Änderungsvereinbarung zum ursprünglichen Arbeitsvertrag an. Sie arbeiten ab dem Zeitpunkt, der in der Änderungskündigung als letzter Arbeitstag aufgeführt wurde zu den veränderten Konditionen an Ihrem alten oder einem neuen Arbeitsplatz weiter.
  2. Sie nehmen die Änderung im Arbeitsvertrag nur unter einem Vorbehalt an, nämlich dass die vorgenommenen Modifikationen nicht sozial ungerechtfertigt sind. Diese Erklärung muss in der Kündigungsfrist bzw. spätestens jedoch nach den bereits erwähnten drei Wochen folgen (§ 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)). In diesem Fall erheben Sie Klage und lassen ein Arbeitsgericht prüfen, ob die Änderung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber gerechtfertigt und damit wirksam ist. Geht der Prozess erfolgreich für Sie aus, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Sie unter den alten Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen.
  3. Sie entschließen sich dazu, den Änderungsvertrag nicht zu unterschrieben, sondern stattdessen Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht einzureichen. Lassen Sie die Dreiwochenfrist verstreichen, scheiden Sie zum angegebenen Zeitpunkt aus dem Unternehmen aus.

Entscheiden sich Arbeitnehmer gegen die Änderung von Arbeitsverträgen vorzugehen, sollten sie nicht auf Zeugen verzichten, die im Streitfall den Zugang des Vorbehalts bestätigen können.

Sind Sie mit der Änderung von Arbeitsverträgen nicht einverstanden, können Sie klagen.
Sind Sie mit der Änderung von Arbeitsverträgen nicht einverstanden, können Sie klagen.

Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen einer Änderungskündigung und einem Änderungsvertrag im Arbeitsrecht?

Ja. Der Geschäftsinhaber spricht eine Änderungskündigung aus, wenn der betroffene Arbeitnehmer mit den angestrebten Veränderungen nicht einverstanden ist.

Ein Änderungsvertrag hingegen führt die neuen Arbeitsbedingungen für das Arbeitsverhältnis auf, die von dem Arbeitnehmer auch akzeptiert werden. In einigen Fällen wird als Gegenleistung für das Einverständnis auch eine Prämie gezahlt, die den Mitarbeiter milde stimmen soll.

Wie kann der Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag aussehen? Das Muster zeigt es Ihnen

Soll im Arbeitsvertrag eine Änderung vorgenommen werden, entschließen sich Arbeitgeber regelmäßig einen Änderungsvertrag aufzusetzen. Dieser wird ganz unterschiedlich gestaltet, da auch die Gründe des Aufsetzens variieren. Das folgende Muster soll Ihnen einen Eindruck davon geben, wie ein solches Dokument aussehen kann.

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag vom [Datum einfügen]
zwischen [Name des Arbeitgebers] und [Name des Arbeitnehmers]Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer werden die im Arbeitsvertrag vom [Datum angeben] geschlossenen Vereinbarungen mit dem [Datum einfügen] einvernehmlich geändert. Zu diesem Zeitpunkt werden folgende Veränderungen wirksam:

  1. Die regelmäßige Arbeitszeit beginnt um [Uhrzeit einfügen] und endet um [Uhrzeit einfügen].
  2. Das monatliche Gehalt des Arbeitnehmers beläuft sich nunmehr auf [Betrag angeben].

Alle weiteren im Arbeitsvertrag aufgeführten Vereinbarungen haben weiter Bestand.

_______________________________
Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitnehmers

_______________________________
Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitgebers

Übrigens: Auch Arbeitnehmer selbst haben das Recht, ihrem Chef eine Änderungskündigung zu übergeben, um bessere Konditionen auszuhandeln. Das ist jedoch ziemlich mutig, risikieren sie damit unter Umständen ihren Arbeitsplatz und auch die eigene Karriere. Schließlich ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, auf das Angebot einzugehen.

Schlimmstenfalls haben sie zu hoch gepokert und stehen am Ende deshalb ohne Arbeit dar. Ein solcher Schritt ist deshalb genauestens zu durchdenken, um das Risiko zu minimieren. Erfolgreicher sind Sie in der Regel damit, Ihren Arbeitsvertrag durch einen Änderungsvertrag anpassen zu lassen. Hierzu ist es jedoch nötig, mit dem Vorgesetzten zu verhandeln.

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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

353 Gedanken zu „Änderung vom Arbeitsvertrag – wann kommt es zur Anpassung?

  1. R.

    Guten Tag,

    ich habe einen Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2014 als Teilzeit, dieser Vertrag wurde im Laufe von 9 Jahren mündlich mehrmals abgeändert (aktuell Vollzeit und mehr Gehalt). Nun möchte ich mich kündigen. Ist hier die Kündigungsfrist des alten Teilzeitvertrages noch gültig? Oder gelten hier gesetzliche Kündigungsfristen?
    Vielen Dank!

  2. nadine

    Hallo, ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, befinde mich in Teilzeit mit 24 Stunden die Woche und nun hat man mir angeboten, dass vorrübergehend meine AZ, bis zum kommenden März, auf 32 Stunden/ Woche angehoben werden sollte/ kann. Das wären 5 Monate, rückwirkend zum 1. November.

    Was muss/ sollte ich hierbei beachten? Ist es rechtens. Sollte es ein Änderungsvertrag sein oder oder oder auf welche Klauseln muss ich achten.

    ____________ ich vergaß____________: ich bin noch zwei Monate in der Probezeit__________________

    1000 Dank im Voraus,

    N.

  3. Hofer

    Guten Tag
    Mir wurde am Anfang ein Vertrag von der Muttergesellschaft Gruppe A ausgehändigt und ich arbeitete bei Gruppe B. Nun nach 8 Jahren wechseln die einfach mein Vertrag auf Gruppe B.
    Es ist niergens geschrieben das es ein Wechsel ist, sonder der Eintritt sei am 01.01.22 und die Kündigung 1 Mt. Zusätzlich haben sie mir Nebenberufliche Tätigkeiten mit ausdrücklicher Einwilligung der Arbeitgeberin untergejubelt. Arbeite 40%.
    Bin Sekretärin und habe eine Konventionalstrafe von 20’000 Fr. drin.
    Es steht auch niergens das mein alter Vertrag aufgehoben wird. Mir kommt das alles ein wenig spanisch vor. Ist das alles korrekt oder muss die Fa. ein Aenderungsvertrag machen? Danke für die Antwort.

  4. Frauke

    Hallo,
    Ich bin in mein Unternehmen nach der Elternzeit (16 monate) zurückgekehrt und da ich nun eine geringere Stundenanzahl habe und auch eine andere Stelle habe(war auch von mir so gewünscht) habe ich bei Rückkehr einen Änderungsvertrag erhalten.
    Zusätzlich tauchte auf einmal ein Abschnitt auf,indem mein AG verlangt,dass ich auch damit einverstanden wäre in einem anderen Standort zu arbeiten.
    Dies bin ich in diesem Fall nicht.(Standort ca 1,5 Std entfernt). In meinem alten Vertrag ist dazu auch überhaupt kein Passus vorhanden,da der Standort erst nach Beginn meiner Tätigkeit hinzu kam durch eine Fusion.
    Ich sehe nun nicht ein,diesen Vertrag zu unterschreiben, mein AG will dies aber unbedingt.
    Kann er das so von mir verlangen?
    Muss in dieser Änderung nochmal zusätzlich erwähnt werden,dass eine erneute probezeit entfällt?
    Vielen Dank für die Hilfe!

  5. Diana

    Hallo, ich bin seit 6 Jahren in einem Pflegedienst angestellt auf 40 h. Ich komme jetzt aus dem 1 Jährigen Erziehungsurlaub zurück und wärend meiner Abwesenheit hat ein Führungswechsel stattgefunden. Da ich wegen der Betreuung meines Kindes gesonderte Arbeitszeiten benötige, d.h. wenn ich morgens mein Kind zur Kita bringe kann ich natürlich nicht 6 Uhr den Dienst beginnen, auch Teildienste kann ich nicht gewährleistet. Der vorherige Pflegedienstleiter hat mir mündlich zugesagt, daß es machbar ist, die neue Pflegedienstleiterin hält an dem Ablauf fest und genehmigt mir keinen späteren Dienstbeginn und rechtfertigt es mit minusstunden in der Woche und bietet mir einen Änderungsvertrag an. Muss ich damit einverstanden sein und unterschreiben oder welche Möglichkeiten habe ich?

  6. Roland

    Guten Tag,
    wenn der Arbeitgeber im Gespräch mit dem Arbeitnehmer Lohnerhöhungen oder Erhöhung der Anzahl der Urlaubstage) vereinbart hat. (also ausschließlich positive Änderungen für den Arbeitnehmer)
    Reicht es dann nicht, dass der Arbeitgeber eine einseitige Erklärung dem AN zukommen lässt, die diese Vereinbarung dokumentiert?
    Bisher wird nach dem Verhandlungsgespräch dann die Änderung in doppelter Ausfertigung ausgedruckt und anschließend die Unterschriften beider Parteien (Geschäftsführer und Arbeitnehmer) eingeholt, um die Änderungen im Lohnprogramm einzupflegen…
    Meine Frage zielt auf einen Bürokratieabbau hinaus (bin in der Personalbuchhaltung beschäftigt)

    Viele Grüße
    Roland

  7. Franziska

    Hallo,

    ein Freund von mir (einziger Angestellter in einem Handwerksbetrieb), mit einem gültigen, unbefristeten Arbeitsvertrag, bekommt seit mehreren Monaten keinen Lohn gezahlt. Nun sieht es so aus als würde die Firma gar nicht mehr existieren? Was hat das für Auswirkungen auf seinen Arbeitsvertrag?

  8. Kim

    Hallo,

    Ich habe ein Problem mit meinem Arbeitgeber, ich arbeite als Werkstudentin im Einzelhandel 15 Wochenstunden. Ich hatte mit meinem Chef mal darüber gesprochen die Stunden möglicherweise auf 8 zu reduzieren, es kam aber nie zu einer eindeutigen Entscheidung, Unterschrift oder Vertragänderung. Durch Zufall habe ich nun erfahren, dass mein Vertrag seit Dezember auf 8h reduziert wurde und ich daher seit dem auch viel weniger verdiene. Ist es rechtens die Vertragsstunden zu ändern ohne meine Unterschrift, bzw ohne überhaupt informiert zu werden?

  9. Yasmin

    Guten Morgen,
    ich habe einen unbefristeten Teilzeitvertrag gem. TVöD mit 32 Std . Jetzt reduziere ich meine Arbeitszeit auf 16 Std. befristet für ein halbes Jahr. Wird dadurch mein unbefristeter Teilzeitvertrag gefährdet, dh. ändert sich dieser dann ggf. in einen befristeten? Oder geht meine vorhergehende dann wieder höhere Arbeitszeit in der 4-Tage-Woche unbefristet weiter. Heißt mein eigentlicher unbefristeter Teilzeitvertrag bleibt davon unberührt?
    Vielen Dank für eine Antwort.

  10. Kristina

    Hallo,

    1. Ich habe von meinem Chef eine Vertragliche Änderung zur Nutzung des Firmenwagens bekommen.
    Wie lange habe ich Zeit, bis ich diese unterschreibe?
    Die Änderung soll lt. Schreiben bereits in 3 Tagen Gültigkeit finden.

    Zudem hat er mir aufgrund betrieblicher Gründe eine Urlaubssperre bis zum 19.Dezember ausgesprochen. Ist dies rechtens?

    Freundliche Grüße

    1. Martin

      Bin seit 12,5 Jahren in einem Betrieb
      Da durch die momentan Wirtschaftslage an meinem Standort mein Arbeitsplatz weggefallen ist würde mir ein neuer Vertrag und ein aufhebungsvertrag vorgelegt.
      Die arbeitsjahre werden übernommen
      In den aufhebungsvertrag steht das ich jegliche Leistung des Arbeitgebers abgelte mit meiner Unterschrift.
      Ist das rechtens?
      Verlier Ich da meinen Anspruch auf eine Abfindung?

  11. Christiane

    Guten Tag,
    ich habe einen Arbeitsvertrag auf 20 Stunden pro Woche. Ich arbeite aber regelmäßig 30 Stunden und mehr. Ich würde auch gerne einen Arbeitsvertrag über mehr Stunde haben. Ab wann muss mein Arbeitgeber meinen Arbeitsvertrag anpassen ?
    Danke und liebe Grüße

    1. Dimitrij

      Hallo an alle. Ich habe Ihre Diskussion gesehen und muss in dieser Situation etwas für mich fragen. Derzeit arbeite ich auf Teilzeit in einer Firma für vier Stunden mit Fiktionsbescheinigung und möchte meinen Vertrag auf Vollzeit in derselben Firma ändern. Welche Dokumente brauche ich dafür und wo soll ich melden, wer ist dafür verantwortlich, in der Ausländerbehorde oder ????

  12. S.

    Guten Tag,

    ich möchte meinen Arbeitsvertrag unterschreiben. Mir ist aufgefallen, dass mein Chef einen Satz „Nach Abschluss des Studiums 2021 erhöht sich die Arbeitszeit von 36h auf 40h bei unveränderten Arbeitsentgelt“. Seine Begründung ist, dass ich aktuell das Gehalt für eine 40h/Woche erhalte, obwohl ich 36h arbeite. Ich sehe das nicht so. Geht sowas?
    Vielen Dank

  13. Denise

    Wie ist es denn, wenn wir als Arbeitgeber nun neue Arbeitsverträge integrieren möchten. Grund der Überarbeitung der Verträge ist ganz einfach waren sie veraltet (gerade was Ausschlussklausel etc. angeht). Klar bei neuen Kollegen die anfangen , ist es kein Problem diese neu auszustellen, aber bei langjährigen Mitarbeitern ist es natürlich so eine Sache. Sollte man hier den neuen Vertrag dem MA vorlegen oder mit etwas Vorsicht einen Änderungsvertrag ausstellen.

  14. Lisa

    Hallo ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit/Vergütung

    Ich habe anfangs 169 std monatlich gearbeitet. Brutto kam ein Festgehalt von 1700€ zustande. (10,06€ die Stunde)

    Nun bin ich seit September 19 auf 140 Stunden monatlich runter gegangen. Dies wurde auch vertraglich festgehalten. Im Vertrag wurde aber NICHT erwähnt das die Entlohnung sprich 1700€ dem Stundensatz angepasst wird bzw dass dies gemindert wird.

    Frage: Stehen mir nun trotzdem die 1700€ Brutto zu,da versäumt wurde dies im Vertrag festzuhalten !?

  15. Reini

    Sehr geehrtes Team,
    Ich arbeite seit 14 Jahren auf 450 Euro Basis als Zeitungsausträger 4:00 – 5:30 Uhr 6 Tage die Woche und habe für die Nachtarbeit bis jetzt 25% Nachtzuschlag erhalten.
    Seit einiger Zeit gibt es ja den Mindestlohn bei dem so einiges gestrichen wurde, wie z.B Weihnachtsgeld usw.. Da dies freiwillig ist hat es nur einen schlechten Beigeschmack.
    Im Januar 2020 soll der Mindestlohn wieder angepasst werden und es ist ein neuer Vertrag ins Haus geflattert, dass der Nachtzuschlag gestrichen wird und ich somit ein Viertel von 450 Euro verliere.
    Das heißt, dass ich dadurch wesentlich schlechter bezahlt werde als vor der Mindestlohn Zeit.
    Ich brauch dieses Zubrot und kann mir keine Kündigung leisten.
    Ich würde mich über ein Statement freuen.
    Vielen,vielen Dank.

  16. Tamara

    Guten Tag,
    bis Ende diesen Jahres bin ich als Stationsleitung in einem 74 Bettenhaus angestellt. Nun wird dieses Haus zu einem Stift unbenannt, dass heißt, die Stelle als Stationsleitung ist so nicht mehr vorgesehen, es nennt sich dann Wohnbereichsleiutng. Für diese Position wünscht man sich jemanden mit Erfahrung. Nun sollen wir auf andere Stationen verteilt werden ( es handelt sich um ein großes Unternehmen).
    Ist mein Arbeitgeber in der Pflicht, mir eine gleichwertige Stelle anzubieten?
    Wir werden nach AVR bezahlt und auf Grund meiner Leitungspositionen bin ich in der dafür vorgesehene Tarifgruppe eingestuft. Kann mein Arbeitgeber mich wieder herunterstufen? Ich habe ihm darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich weiter als Leitung fungieren möchte.

    Vielen Dank

  17. Sabine

    Hallo,

    bei mir geht um die Änderung der Überstundenregelung. Ich habe rechtsverbindlich 3 Überstunden in der Woche mit meinem Gehalt abgegolten. Das wurde nun via E-Mail durch die Geschäftsleitung aufgehoben.

    Reicht diese E-Mail aus oder muss das durch einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag festgehalten werden?

  18. Nina

    Hallo
    Am 01.09.2019 muss ich wieder arbeiten, da meine Elternzeit endet. Ich war 11 Jahre in Vollzeit (39 Std/Woche) im Betrieb beschäftigt. Mein Chef schrieb mir jetzt per WhatsApp das er mich nur noch 35 Std. /Woche beschäftigen kann aus betrieblichen Gründen. Kann er das so einfach ändern? Wir sind 5 Beschäftigte.

    Liebe Grüße

  19. Steinberg

    Hallo,

    ich hätte da mal eine Frage, und zwar war ich 10Monate bei einem Unternehmen fest auf 40Std. angestellt Probezeit 6Monate. In meiner alten Bramche fand ich jedoch zum 1.4.19 einen neuen 40Std Job, da das andere Unternehmen personaltechnisch nun in Nöten war (und ist), habe ich mich als Mini Jobber 450 Euro bei denen anstellen lassen, ohne das Zeit dazwischen lag! ( 31.3. alter Vertrag 1.4.19 neuer Vertrag)

    Ich verübe die gleiche Tätigkeit im gleichen Laden alles wie gehabt nur halt auf 450 Euro Basis.

    Nun wurde mir vom diesem Unternehmen gekündigt (2Wochen ohne Angabe von Gründen) und in der Kündigung werden die vorherigen 10 Monate Vollzeit in Bezug auf die Kündigungfrist nicht berücksichtigt!

    Ist dies so Korrekt??

    LG K. Steinberg

  20. Mareike N.

    Meine Frage zum Thema Arbeitsvertrag ist folgende: Seit dem 1.4.2019 habe ich durch eine Weiterbildung den Posten einer Stationsleitung in einem Seniorenheim. Mein Arbeitsvertrag besteht immer noch auf der Grundlage einer Pflegefachkraft. Auf meine Frage an meinen direkten Vorgeyetzten (Einrichtungsleitung), ob ich eine Änderung des Arbeitsvertrages bekomme, bekam ich zur Antwort, dass eine neue Funktions/Stellenbeschreibung als Änderung ausreicht. Dessen bin ich mir aber nicht sicher. Eine Gehaltserhöhung in dieser Funktion bekomme ich noch nicht, da es ein privater Träger ist und das Geld nicht gerade locker sitzt. Ich bitte um Hilfe bei der Klärung des Themas , ob eine Funktionsbeschreibung ausreichend ist.
    Vielen Dank

  21. Laura

    Hallo,

    wie sieht das aus wenn in einem ruhenden Arbeitsverhältnis definiert ist was passiert wenn das ruhende Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet wird, der Arbeitsgeber allerdings einen ,,neuen,, Vertrag mit anderer Position, niedrigerer Lohnstufe und andere Zeitangaben als ,,neues,, Arbeitsverhältniss bis zum ende der ruhenden Frist haben möchte?

  22. Horst M.

    Hallo in die Runde,
    mein Arbeitgeber weist seit Februar ein geringeres Gehalt in der Lohnabrechnung aus, schlägt aber die Differenz zum vereinbarten Gehalt als Prämie/Provision wieder drauf. Somit ändern sich mein Brutto und Netto nicht. Welchen Vorteil bringt das dem Arbeitgeber ?
    P.S.: Ich bin Altersrentner und arbeite normal weiter. Verringert diese Variante seine Rentenversicherungsanteile ?

    Freundlichst
    Horst M.

  23. Danny S.

    Hallo, ich habe ein Problem was in dem Fall Arbeitsverträge betrifft.
    Und zwar Vorab die Informaitonen welche Wichtig sind / sein könnten.
    Ich Arbeite als Koch in einem Catering unternehmen, wo es mit viel Stress zugeht, wenn die Abfahrtszeiten für die Veranstaltungen immer näher rücken. Und im Juli hatten wir sehr Viele Veranstaltungen.

    Am 28.5.2019 habe ich den Vertrag bei meinem Jetzigen Arbeigeber unterschrieben.
    1300€ Brutto für 6h/Tag in einer 5 Tage/Woche , Habe aber Damals Kein Exemplar für mich Bekommen, weil er nur eines Dabei hatte und mir eine Kopie versicherte (Im Nachhinein betrachtet Dumm dass ich mir kein Foto gemacht habe weil ich Froh war endlich wieder arbeit zu haben)

    Im Verlauf des Monats Juni fragte ich ihn immer wieder gefragt.
    Und auch meine Stunden wurden auch: „von 6 , auf 8 Stunden“ erhöht (was ich vollkommen okay fand, mehr Stunden = Mehr Geld)
    Aber durch die Vielen Veranstaltungen, (Wie oben Beschrieben) hielt mich mein Chef immer hin
    mit der Aussage „Sie wissen doch wie das ist, viel Stress da vergisst man das, wenn wir mal keinen Stress haben, machen wir das ganz in Ruhe“

    Gesagt getan.
    Nach dem ich ihm am Vergangenem Montag (8. Juli.2019) erneut Fragte (also fast 1,5 Monate nach dem ich schon da Arbeite, Habe ich Endlich meinen Vertrag bekommen.
    Allerdings nicht der, den ich Unterzeichnet habe sondern einen Komplett anderen.
    Quasi ein „neuer Vertrag“ mit 40h Woche für 1593€ Brutto

    Weder von mir , Noch von meinem Chef Abgesegnet.

    Soviel zur Backstory

    Nun meine Fragen:
    1. Kann mir mein Chef einfach so einen „Neuen Vertrag“ geben?
    — Oder muss da was drüber stehen von wegen „Änderungs Änderungsvertrag /Anpassung des Vertrags von Datum XY“ ?
    Weil ich habe das Gefühl dass die Bezahlung auf dem Neuen Vertrag auch schlechter ist, als auf dem, welchen ich Unterzeichnet habe.

    2. Kann ich Darauf beharren, dass ich meinen „Unterzeichneten Vertrag“ haben will?
    — Beispiel um zu Vergleichen ggf. Dass ich den neuen Erst unterzeichne wenn ich den Bereits unterzeichneten Vertrag in der Hand Halte? (Quasi als Druckmittel… wenn man das so nennen kann? wobei ich das „Eigentlich“ ja normal sein sollte dass man seinen bereits unterzeichneten Vertrag bekommen sollte…. „Eigentlich“

    und 3. (ein Absotluter und Vollkommen Übertriebener Härtefall)
    Wenn es Dazu kommt, dass mein Chef sich Quer stellt mit dem bereit unterzeichneten Vertrag und ich mich weigere den Neuen Vertrag zu unterzeichnen,weil ich erst den Alten haben möchte und man sich So an die Gurgel gehen wil, das mein Chef verleugnet ich würde da arbeiten etc bla. so dass das ganze vor Gericht landet, müsste ich dann den Beweis erbringen, dass ich den dar arbeite oder mein Chef?
    wie gesagt absolut übertriebener Härtefall

    Ich kenne Mich mit Sowas nicht genau aus und bevor ich das Meinem Chef um die Ohren schlage,
    will ich erstmal Informierter sein.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dany S.,

      Ihr Chef kann Ihnen nicht einfach so einen neuen Vertrag vorlegen, den Sie nicht unterschrieben haben. Erst mit Ihrer Unterschrift wäre dieser gültig. Es wäre daher durchaus möglich, darauf zu bestehen, den anderen Vertrag zu bekommen und nach diesem zu arbeiten. Allerdings hat Ihr Chef die Möglichkeit, Sie zu kündigen, entweder per Änderungskündigung oder auch, weil Sie noch in der Probezeit sind.

      Es wäre sehr schwer für Ihren Arbeitgeber zu leugnen, Sie beschäftigt zu haben, schließlich hat er Sie auch dafür bezahlt. Die Zahlungsnachweise und andere Mitarbeiter und evtl. Kunden können dies bestätigen.

      Bitte beachten Sie aber, dass dieser Text keine Rechtsberatung ersetzt. Im Zweifelfsfall sollten Sie sich unbedingt an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Kostenlose Rechtsberatungen werden auch von gemeinnützigen Einrichtungen bzw. Wohlfahrtsverbänden angeboten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Anni

    Hallo,
    ich arbeite seit Anfang des Jahres befristet (§14 II TzBfG) bis zum Ende diesen Jahres in einem Unternehmen mit Tarifverträgen. Nun habe ich vor den Job innerhalb des Unternehmens zu wechseln; dieser wäre unbefristet, hat aber sonst die gleichen Konditionen.
    Ich möchte allerdings keinen neuen Arbeitsvertrag abschließen, da ich dadurch finanzielle Nachteile erleiden würde. Z.B. richtet sich die Zahlung eines 13. Monatsentgelts nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses, welches bei einem neuen Vertrag ja neu beginnen würde.
    Meine Frage: Wäre ein Änderungsvertrag mit der Maßgabe, dass kein neues Ende bestimmt wird – mit anderen Worten „entfristet“ wird – dann ebenso ein neues Arbeitsverhältnis oder liefe mein bestehendes dann weiter???
    Lieben Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anni,

      ein Änderungsvertrag hieße, dass Ihr altes Arbeitsverhältnis weiter verläuft. Allerdings sollte auch bei einem neuen Arbeitsvertrag die Betriebszugehörigkeit zählen – hier kommt es allerdings auch auf die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Bärbel

    Hallo
    Ich arbeite als Vollzeit mit unbefristetem Vertrag im Einzelhandel.
    Meine Regionalleitung kam heute auf mich zu, um mir mitzuteilen, dass mein Vollzeitvertrag von 37,5 auf 18 Stunden die Woche ( sprich Teilzeit) heruntergestuft werden soll. Dies würde einen enormen Einschnitt bedeuten, da ich erheblich weniger Geld verdienen würde.
    Muss ich diese Herabstufung hinnehmen ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bärbel,
      normalerweise sind einseitige Änderungen eines Arbeitsvertrags nicht zulässig. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Karolina

    Schön Guten Tag !
    Ich habe die Woche unbefristen Arbeitsvertrag bekommen.Ich arbeite 30 Stunden die Woche, möchte aber gerne neue konditionen fordern.
    40 Stunden die Woche (vollzeit),mehr Stunden Lohn und mehr Urlaub.
    Meine Frage ist,muss ich änderungsvertrag bei meinem Arbeitgeber abgeben?
    oder kann wir änderungsvertrag mündlich vereinbaren?
    wenn mein Arbeitsgeber nicht einverstanden ist kann der mich kündigen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Karolina,
      bitte besprechen Sie sich hierzu ggf. mit einem Anwalt oder Ihrer Gewerkschaft. Diese können ihnen wertvolle Tipps geben. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Betty H.

    Hallo,

    ich habe bei meiner Firma im Februar 2018 angefangen in Teilzeit und 4 Monate später bekam ich einen neuen, geänderten Vertrag, um ab Juni 2018 in Vollzeit zu arbeiten. Das Problem ist nun, dass nach 1 Jahr Betriebsangehörigkeit ich eine Lohnerhöhung bekommen sollte, vertraglich geregelt sowohl als Teilzeit wie auch als Vollzeitkraft.
    Mein Arbeitgeber schrieb mir nun im 14. Monat nach meiner Anfrage, dass ich keine Lohnerhöhung bekomme, da mein Vertrag zum Juni 2018 zur Vollzeit geändert wurde und ich somit erst ab Juni 2019 mehr Lohn bekommen soll. Was zählt nun, der Stichtag des Firmeneintritts, egal ob Teil- oder Vollzeit, oder der Tag zur Vertragsänderung ?
    Oder soll ich froh sein, dass die Vertragsänderung nicht nach 11 Monate erst kam und ich somit 2 Jahre auf eine Lohnerhöhung warten müsste. Irgendwas stimmt doch da nicht, oder?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Betty H.,

      es kommt hier auch darauf an, ob die Vereinbarung zur Lohnerhöhung schriftlich festgehalten bzw. vor Zeugen vereinbart war und an welche Bedingungen sie geknüpft sind. Wir raten Ihnen, sich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht zu beraten, der sich mit den Details Ihrer Situation vertraut machen kann. Wir sind nicht befugt, eine Rechtsberatung anzubieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Betty

        Danke für die Antwort!
        Ja es wurde schriftlich festgelegt. Das Vertragswesen sagt aber, dass ich die Lohnerhöhung nicht gleich bekomme, weil ich in eine andere Lohnklasse gefallen (niedrigere) bin mit Vollzeit anderer Arbeitsplatz.

  28. Steffi

    Guten Tag,

    mein Arbeitgeber hat mich heute vorab über einen kommenden Änderungsvertrag informiert, wo im Nachinein erkennbar ist, dass für mich zeitlich und finanziell Nachteile entstehen. Ich soll den Dienstort komplett wechseln und als Springer für eine weitere Niederlassung fungieren. Eine andere Kollegin soll einen großen Teil meiner Aufgaben übernehmen und nun stehe ich bald am neuen Dienstort ohne sinnvolle Beschäftigung da „ich soll mir überlegen, was der Firma Geld einbringt“.
    Ich bin am Boden zerstört, da es so plötzlich kommt, kann kaum klar denken.
    Was kann ich tun, um mich davor zu schützen bzw. dagegen vorzugehen? Gibt es Gerichtsurteile etc. wegen Unverhältnismäßigkeit, etc? Ich habe ein kleines Kind und bin auf gewissen Zeiten und Lohn (welcher trotz höherer Fahrkosten gleich bleiben soll) angewiesen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Steffi,
      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich daher bitte an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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