Der Zeitlohn – wie Arbeitnehmer vergütet werden können

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Was bedeutet Zeitlohn? Das Arbeitsentgelt wird anhand der Arbeitszeit bemessen. Zeitlohn, Akkordlohn und Prämienlohn unterscheiden sich.
Was bedeutet Zeitlohn? Das Arbeitsentgelt wird anhand der Arbeitszeit bemessen. Zeitlohn, Akkordlohn und Prämienlohn unterscheiden sich.

Im Arbeitsrecht gilt: Arbeitnehmer verpflichten sich, eine bestimmte Arbeitsleistung zu erbringen und erhalten im Gegenzug dazu vom Arbeitgeber eine Entlohnung. Woran diese genau bemessen wird und wie hoch sie ausfällt, ist abhängig davon, was beide Vertragspartner vereinbaren.

Lohnformen gibt es viele verschiedene. Grundsätzlich werden folgende voneinander abgegrenzt:

  • Zeitlohn: hierzu zählen unter anderem Gehalt, Stundenlohn und Tagelohn
  • Leistungslohn: unterteilbar in Prämienlohn (zusätzliche Prämie, die bei Erfolg gezahlt wird) und Akkordlohn (z. B. Gruppenakkord und Zeitakkord)
  • Beteiligungslohn: die Höhe des Entgelts bemisst sich hier prozentual am Gewinn bzw. Umsatz

Im folgenden Artikel wird die Lohnform „Zeitlohn“ näher erläutert, inklusive ihrer Besonderheiten.

Kompaktwissen: Zeitlohn

Was bedeutet Zeitlohn?

Beschäftigte, die einen Zeitlohn erhalten, werden nach der Arbeitszeit bezahlt, die Sie geleistet haben.

Wovon ist die Höhe des Zeitlohns abhängig?

Die erbrachten Arbeitsstunden addiert mit dem entsprechenden Lohn pro Stunde ergeben zusammen die letztendliche Höhe des Zeitlohns.

Welche Vor- und Nachteile gibt es beim Zeitlohn?

Eine Zusammenfassung der Pro- und Contra-Argumente beim Zeitlohn finden Sie hier.

Der Zeitlohn – eine Definition

Einer der Vorteile des Zeitlohns: Die Buchhaltung muss keine umständlichen Rechnungen anstellen.
Einer der Vorteile des Zeitlohns: Die Buchhaltung muss keine umständlichen Rechnungen anstellen.

Am häufigsten wird Arbeit von Unternehmen in Form eines Lohnes für eine bestimmte Zeit vergütet. Wird dabei eine Stunde als Bemessungsgrundlage bestimmt, handelt es sich um einen Stundenlohn.

Die Besonderheit hierbei ist, dass es nicht vorrangig um die Güte und Menge der Arbeit geht, sondern das Modell tatsächlich auf dem Faktor Zeit beruht, der ausschlaggebend ist für die Vergütung.

Mögliche Arten des Zeitlohns sind:

  • Stundenlohn
  • Monatslohn
Was ist Zeitlohn? Mitarbeiter enthalten Geld für ihre Leistung, die sie in einer bestimmten Arbeitszeit erbringen. Ist hier die Zeit das ausschlaggebende Kriterium, dann kann der Begriff Gehalt mit dem Begriff Zeitentgelt oder Zeitlohn gleichgesetzt werden.

Eine solche Zeitvergütung erhalten in der Regel Arbeitnehmer, die an ihrem Arbeitsplatz größeren Gefahren ausgesetzt sind, oder Arbeiter, die in der Produktion am Fließband stehen.

Die Zeitlohn-Berechnung – so viel Geld bekommen Sie

Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zeitlohn, können Sie ganz einfach berechnen, wie viel Geld Sie am Ende des Monats zur Verfügung haben, um Miete, Essen und sonstige anfallende Kosten zu begleichen.

Die Berechnung vom Zeitlohn erfolgt nach folgender Formel:
Lohn = gearbeitete Stunden pro Monat x Stundenlohn
Der Unterschied zwischen Zeitlohn und Leistungslohn ist, dass Sie bei letzterem eher für Ihre Leistung als nach Zeit bezahlt werden.
Der Unterschied zwischen Zeitlohn und Leistungslohn ist, dass Sie bei letzterem eher für Ihre Leistung als nach Zeit bezahlt werden.

Mitarbeiter haben die Pflicht, hierfür eine sogenannte Normalleistung zu erbringen. Das bedeutet: Sie haben eine bestimmte Aufgabe in einer bestimmten Art und Weise sowie in einer vordefinierten Zeit zu erbringen.

Nicht immer ist der Zeitlohn die einzige Grundlage der Bezahlung für einen Arbeitnehmer.

Mit Unternehmen können unter Umständen auch bestimmte Zuschläge vereinbart werden, wenn beispielsweise am Sonntag oder an Feiertagen bzw. unter erschwerenden Bedingungen gearbeitet wird.

Bekommen Sie Zeitlohn? Diese Vor- und Nachteile gibt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Wie häufig im Leben ist ein bestimmter Umstand nur selten ausschließlich positiv oder negativ zu beurteilen, sind in der Regel doch zwei Seiten einer Medaille vorhanden. Welche Vor- und Nachteile beim Zeitlohn es gibt, wird an dieser Stelle auszugsweise aufgeführt.

Die Zeitlohn-Vorteile

Für Arbeitgeber ist einer der wesentlichen Vorteile vom Zeitlohn, die einfache Lohnabrechnung.

Vor- und Nachteile von Zeitlohn: Experten wissen um die guten und schlechten Auswirkungen der Bezahlung nach Zeit.
Vor- und Nachteile von Zeitlohn: Experten wissen um die guten und schlechten Auswirkungen der Bezahlung nach Zeit.

Bekommt ein Angestellter jeden Monat immer gleich viel Geld, muss nicht aufwendig hin- und hergerechnet werden, wie sich die Vergütung individuell zusammensetzt. Das macht es der Buchhaltung wesentlich bequemer.

Für den Zeitlohn spricht weiterhin, dass Arbeitnehmer sich keine Sorgen um die Höhe des monatlichen Entgelts machen müssen und damit potenziell auch weniger gehetzt sind.

Hierdurch entstehen im Arbeitsablauf weniger Fehler, wodurch die Verletzungsquote sinkt und ein besseres Arbeitsergebnis erzielt wird.

Die Zeitlohn-Nachteile

Nicht jeder Experte sieht die Vergütung nach Zeit jedoch so positiv. Kritiker mahnen an: Einer der Nachteile vom Zeitlohn ist, dass er Leistungsunterschiede egalisiert und damit Anreize, qualitativ bessere Arbeitsergebnisse abzuliefern, senkt. Leistungsträger werden damit nicht gefordert, wodurch wertvolles Kapital verloren geht und die Unzufriedenheit in der Belegschaft unter Umständen sogar steigt, auch wenn Leistungsprämien gezahlt werden.

Solche Extra-Zahlungen für Arbeitsleistungen mit höherer Qualität können von Gewerkschaften in Verhandlungen mit Arbeitgebervertretern ausgehandelt werden und Teil von Tarifverträgen werden.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (71 Bewertungen, Durchschnitt: 4,25 von 5)
Der Zeitlohn – wie Arbeitnehmer vergütet werden können
Loading...

Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

45 Gedanken zu „Der Zeitlohn – wie Arbeitnehmer vergütet werden können

  1. Eric

    Hi,

    ich habe einen Vertrag mit 170h zu 15€ (Festanstellung Gastro).
    Komme aber nun da noch wenig los ist nur auf 120h werde sogar daheim gelassen.

    Wie muss mein Chef mich bezahlen ? Im Moment bekommen wohl alle nach geleisteten Std…
    Ist das so richtig ?

  2. Axel

    Hallo,
    mein Mann hat einen Arbeitsvertrag in dem er nur nach geleisteten Stunden bezahlt wird. Meine Fragen: wird er im krankheitsfall und im Urlaub weiterbezahlt,
    steht ihm Urlaubsgeld und Sonn- und Feiertagszuschuss zu?
    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    Axel

  3. Sandra

    Guten Morgen, ich habe eine Frage: Ich bekomme einen monatlichen Festlohn, aber in meinem Arbeitsvertrag steht auch zu 40 Stunden! Finde leider nichts wo beides im Internet dafür steht. Hoffe sie können mir helfen. Gilt der Festlohn oder die 40 Stunden?
    Danke für die Beantwortung

  4. Helena

    Hallo,
    ich habe einen befristeten Vertrag mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von 160h/ Monat. Als Vergütung sind 20€/h und der monatliche Bruttolohn von 3200€ angegeben.
    Meine Frage ist nun, ob ich nach Stunden bezahlt werde oder monatlich den festen Bruttolohn erhalte? Ich habe den Vertrag vor einer Woche unterschrieben, jedoch vom Arbeitgeber bis mindestens in 10 Tagen nicht die Möglichkeit zu arbeiten. Habe ich in dem Fall Anspruch auf den für den Monat anteiligen Lohn?

  5. Claudia

    Hallo.
    Mein Arbeitgeber hat heute geänderte Verträge verteilt.
    Heute ist der 15.02.2021, das Datum auf dem Vertrag ist mit August 2018 angegeben.
    Dann wird der Stundenlohn auf Akkordlohn geändert und wir sollen mit unserer Unterschrift bestätigen, dass wir unter keinen Krankheiten oder ‚Schädigungen‘ leiden.

    Jetzt bin ich sehr unsicher ob ich unterschreiben soll.
    Und was passiert wenn ich es nicht tue?

  6. Andreas H.

    Hallo mal eine kleine Frage. Ich arbeite in Teilzeit und mein Arbeitgeber ist ein Dienst-Leistungs Unternehmen. Darf dann mein Arbeitgeber im Urlaub oder Krankheit nur einen anteiligen Stundensatz bezahlen wenn ich Täglich eine Gesamtstundenzahl von 7,5 Stunden habe. Denn bei meiner Firma wird es so Berechnet. Die Gesamtstunden der letzten drei Monate werden zusammen gerechnet, dann durch drei geteilt und danach durch 30 Tage, so das nur ein Anteil an Stunden berechnet werden kann. Ist das Rechtens laut Gesetzgeber??
    Würde mich über eine genaue Antwort freuen
    Mit freundlichen grüßen Andreas

  7. Michaela

    Hallo, ich arbeite als Verräumerin in einem Team. Im Vertrag wird festgehalten daß der Auszahlungstag des Lohns von 15. bis 20. eines Monates beträgt. Unser Team gatte immer den besten Schnitt und das Gehalt kam immer pünktlich zum 15. auf das Konto. Aufgrund von Änderungen in der Filiale in der wir arbeiten haben wir uns leider verschlechtert. Sind nicht mehr so schnell. Seit 2 Monaten kommt unser Gehalt jetzt plötzlich nicht mehr am 15., wodurch es natürlich Probleme gibt, da man zum 15. ebenfalls feste Kosten hat die abgehen. Vor allem dann wenn der 15. auf einen Freitag fällt und man einkaufen müsste dringend. Ich hatte wegen der Verzögerung schon eine Sperrung meines Handys, da keine Deckung mehr auf dem Konto war. Nachfragen darf man nicht. Wird nur auf den Vertrag hingewiesen. Darf unsere Firma die Auszahlung verzögern?

  8. Yasmin

    Ich habe auch eine Frage: ich habe hier in Bayern einen Arbeitsvertrag erst nach 1 1/2 Monate NN erhalten. Da würde auf einmal ein Stundenlohn vereinbart. Der AG weigert sich ein Gehalt zu zahlen. Ein normales Gespräch ist mit den Leuten nicht zu führen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Yasmin,

      bitte wenden Sie sich in Ihrer Situation an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Ihnen in solchen Belangen mit Rat und Tat zur Seite stehen und Sie im Ernstfall in einem Rechtsstreit vertreten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Lotti

    Ich habe einen Arbeitsvertrag mit Monatsbruttogehalt . Nun habe ich die erste Lohnabrechnung bekommen, auf der aber nach Stundenlohn abgerechnet wird und das auch noch falsch (nur 5,5 Stunden) Ich gehe aber 6Stunden a`5Tage die Woche. Das ist doch nicht richtig, das nach Stunden abgerechnet wird obwohl ein Festgehalt im AV Steht. Oder? Wie kann ich jetzt vorgehen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lotti,

      wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um zu erfahren wie Sie weiter vorgehen können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Renate

    Hallo,
    Ich arbeite im Einzelhandel. Vertraglich vereinbart sind pro Woche 5 Tage mit 39 Stunden. Im Arbeitsvertrag steht unter Vergütung ein Satz: „Es werden die tatsächlich geleisteten Stunden des jeweiligen Monats abgerechnet.“ Es gibt einen monatlichen Dienstplan, am Ende des Monats werden die Stunden addiert und auf Stundenbasis bezahlt. Häufiger muss ich 6 Tage pro Woche arbeiten. Andererseits sind die Schichten pro Tag selten länger wie 6 Stunden, auch mal deutlich drunter bis nur 2 Stunden. So liege ich jede Woche unter meinen 39 Stunden, beispielsweise bei 26 Stunden. Daher meine Frage: Wiegt der zusätzliche Satz im Arbeitsvertrag so schwer, dass die vereinbarte Arbeitszeit so flexibel gehandhabt werden darf, oder gibt es beispielsweise eine prozentuale Grenze wie weit abgeweichen werden darf?

    MfG, vielen Dank für die Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Renate,

      bitte haben Sie Verständis dafür, dass wir nicht befugt sind, einzelvertragliche Vereinbarungen und die Klauseln zu interpretieren. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie beraten und im Ernstfall auch rechtlich vertreten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Matze

    Guten Morgen,

    auch ich habe Fragen zum Thema Stunden und Urlaub bei Minijobber…

    1) im AV steht eine wöchentliche Arbeitszeit von ca. 5-7 Stunden, je nach Bedarf und Arbeitsanfall auf frei wählbare Tage.
    Was ist, wenn der MA jetzt nur z.B. 3 Stunden in der Woche arbeitet – sind die restlichen Stunden zu vergüten? ( wie es z.B. bei festgelegten 10 Std./Woche wäre – hier müsste der AG ja trotzdem noch die 7 Std,. bezahlen, weil im AV so geregelt, richtig?)

    2) eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall schließe ich hier aus oder, da keine Berechnungsgrundlage, weil keine festen Tage und Zeiten vereinbart wurden.

    3) zu Punkt 2) –> für was müsste der MA dann eigentlich eine AU abgeben im Krankheitsfall, wenn weder Lohnfortzahlung, noch eine U1 besteht?

    4) Urlaubsanpruch… hat der Minijobber natürlich. Meine Berechnung bei einer 5-Tagewoche wäre gesetzlicher Urlaub : Jahreswerktage x Arbeitsatge des MA
    (20 : 260 x ?)
    der MA hate am 15.08. angefangen. Wie kann ich die AT des MA berechnen, wenn es keine wöchentlich feste Regelung gibt?

    Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken 🙂

    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Matze,

      es kommt auch darauf an, ob ein monatliches Festgehalt vereinbart wurde. Ist dies der Fall, darf es für den Arbeitnehmer keine Minusstunden geben, die auf Anordnung des Chefs entstanden sind. Wenn nicht, dann werden nur die Stunden bezahlt, die auch gearbeitet wurden. Wir raten Ihnen, sich mit Fragen zur Bezahlung und zur Urlaubsberechnung für Ihre Mitarbeiter an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der Sie diesbezüglich angemessen betreuen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. kahnt

    Hallo, ich arbeite bei einer Zeitfirma in einem BMW Werk in Deutschland.
    Im Arbveitsvertrag steht eine monatliche Stundenzahl von ca. 160h.
    Habe letzten Monat aber nur 140 Zwecks Schichtmodell gearbeitet, bekomme ich jetzt 140 oder 160 bezahlt?lg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kahnt,

      das kommt darauf an, was diesbezüglich in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Melanie S.

    Hallo,
    ich habe 2 Fragen:

    1.) zum Gehalt:
    in meinem Vertrag steht:
    ————————————————————————————————————————————————-
    1. Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Bruttovergütung von 528,- €/ einen Stundenlohn von 11,- €.

    2. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 12 Stunden.
    ————————————————————————————————————————————————-
    Ich arbeite an 3 festen Tagen in der Woche.

    Mein Arbeitgeber geht von nur 48 Stunden / Woche aus.
    Es gibt doch aber Monate mit 52 und mehr Stunden.

    Ich würde doch am Ende des Jahres ca 1 Monat umsonst arbeiten ??

    2.) Und dann noch eine Frage zum Urlaub:

    Ich habe am 19. März diesen Jahres angefangen und einen gestzl. Urlaubsanspruch pro Jahr von 12 Tagen.
    Falls ich bis zum Ende des Jahres bleibe habe ich doch den „vollen Jahresurlaubsanspruch“ von 12 Tagen und nicht nur 9 oder 10 ( aufgerundet) oder ?

    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melanie S.,

      1.) In der Regel sollten Überstunden ausgeglichen werden, entweder durch Freizeit oder durch einen finanziellen Ausgleich.

      2.) Wenn Sie nicht zu Beginn des Jahres begonnen haben, dann haben Sie auch bis zum Ende des Jahres nur den anteiligen Urlaubsanspruch.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Frank

    Guten Tag.
    In meiner Bewerbung (Werkstudent) habe ich ein brutto Gehalt von 960€, also ein Stundenlohn von 12€ und 80h/Monat angegeben.
    Bei Vertragsunterzeichnung wurde mir gesagt ich müsste entweder weniger Arbeiten um auf 960€ zu kommen oder damit leben mehr zu verdienen.

    Im Vertrag steht ich dürfe nicht mehr als 20h die Woche arbeiten und erhalte ein monatliches Gehalt von 1039€ brutto.
    Der Stundenlohn ist vertraglich nicht festgelegt.

    Nun wird laut Lohnbescheid jede Stunde mit 12€ verrechnet. Bei 80h komme ich auf 960€ brutto.
    Um auf das Gehalt von 1039€ zu kommen, müsste ich wöchentlich mehr als 20h arbeiten, was mir aber vertraglich und rechtlich untersagt ist.

    Meines Erachtens ist dies nicht richtig und ich müsste mit ca. 13€ pro stunde berechnet werden.
    Hab ich recht oder liege ich hier völlig falsch?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Frank,

      wenn sich Ihr Arbeitgeber querstellt bei der Anpassung der Zahlungen, die vertraglich vereinbart wurden, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann Sie individuell beraten und im Ernstfall helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Melanie

    Guten Abend
    Meine Frage ist im Arbeitsvertrag steht mein stundenlohn werde aber nach Leistung bezahlt ist das rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melanie,

      ob das rechtens ist, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Christine

    Thema: Midijob – wie ist die Bezahlung in der Kündigungsfrist, wenn ich in dieser gar nicht mehr arbeiten kommen soll.
    Ich arbeite seit 01.05.2018 in einem Privathaushalt als Kinderbetreuung in einem Midijob, da meine Arbeitgeberin einen Arbeitsvertrag bei einem Unternehmen in Vollzeit aufgenommen hat.
    Die Arbeitskonditionen wurden bisher nur mündlich besprochen. Besprochen und geplant hatten wir die Stunden bis einschließlich August. Der schriftliche Vertrag sollte heute folgen. Wir hatten besprochen, dass ich Montag, Dienstag und Donnerstag erst einmal je 3 Stunden arbeite. Nach einem Monat wollten wir das dann an das tatsächlich gearbeitete Arbeitsvolumen anpassen. Angemeldet hat mich meine Arbeitgeberin bei meiner Krankenkasse bereits. Außerdem hat sie bei meinem Steuerberater eine Lohnbuchhalterin beauftragt die monatlichen Abrechnungen zu machen.
    Nun hat mir meine Arbeitgeberin heute gekündigt, da sie ihre Kinder wieder selber betreuen möchte. Sie macht nun Homeoffice und braucht mich nicht mehr.
    Die Kündigungsfrist wäre ja nun zwei Wochen.
    Meine Fragen: Wie muss sie mich in der Kündigungsfrist bezahlen, wenn ich da gar nicht mehr gebraucht werde.
    Feiertage waren im Mai 3 Stück, die auf meine Arbeitstage gefallen sind. Diese muss sie doch auch zahlen oder?
    Vielen Dank für Ihre Antwort!!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christine,

      haben Sie einen fest Monatslohn vereinbart, sollten Sie weiterhin den vereinbarten Lohn bekommen. Auch wenn Ihre Arbeitstage auf Feiertage fiel, müssen Sie dafür bezahlt werden – wenn Sie einen festen Monatslohn vereinbart haben (§ 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes). Werden Sie pro Stunde bezahlt, sieht das allerdings anders aus. Dann bekommen Sie nur Geld für die tatsächlich geleistete Arbeit.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Joachim

    Ich habe einen Arbeitsvertrag mit Stundenlohn und plötzlich will Er die Stunden nach Leistung abrechnen. Ist das Rechtmäßig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Joachim,

      in der Regel muss sich der Arbeitgeber an die im Arbeitsvertrag festgelegten Vereinbarungen halten. Weigert er sich, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. skili

    Ich habe einen Vertrag als Minijobber bei dem der monatl. Arbeislohn v. 450€ und die monatl. Stunden ( 40 Std) Vetragsbestandteil sind.
    Verringert sich bei geringerer Arbeitszeit auch die monatl. Lohnsumme, z. B. wenn der Arbeitgeber es versäumt hat die monatlichen Gesamtstunden ableisten zu lassen bzw. bei Krankheit odet ist der Lohn in der Gänze zu entrichten?

    mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo skili,

      bei 450-Euro-Jobs ist es normalerweise so, dass der Arbeitnehmer auf Stundenlohnbasis arbeitet. Das heißt, nur die tatsächlich geleisteten Stunden werden bezahlt, ein monatliches Fixgehalt gibt es in der Regel nicht. Allerdings kann eine Mindestarbeitszeit pro Woche oder pro Jahr vereinbart werden. Lesen Sie die entsprechende Vereinbarung in Ihrem Arbeitsvertrag nach oder erkundigen Sie sich bei einem Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  19. Eilers

    Hallo,ich habe einen Arbeitsvertrag mit 110 Std. im Monat,da jetzt aber Flaute ist komme ich nur auf 60 Std.
    Muss mein Arbeitgeber trotzdem 110 Std bezahlen.Ich bekomme Zeitlohn.
    MfG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Eilers,

      in der Regel darf der Arbeitgeber Minusstunden nicht vom Gehalt abziehen, wenn die Minusstunden nicht vom Arbeitnehmer verschuldet wurden. Voraussetzung ist allerdings ein Arbeitszeitkonto.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  20. Manfred

    Ich arbeite in einer Dreherei 10 Std. wöchentlich. Auf meine Frage nach Urlaub bzw. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekam ich zur Antwort: „Wir wollen nichts bezahlen“. Ist dies rechtens? Man liest überall, dass 450.- € Jobber Urlaubsanspruch (anteilig) haben.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Manfred,

      bei festgelegten Arbeitszeiten, die nicht variabel sind, haben auch geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Fortzahlung.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Viola

    Hallo,

    ich habe folgende Frage.
    Ich befand mich in einem befristetem Arbeitsverhältnis vor Ablauf des genannten Zeitraumes wurde mir gekündigt.
    Laut Arbeitsvertrag wurde ein Stundenlohn festgelegt. Jedoch laut monatlicher Abrechnung bekam ich Gehalt( jeden Monat die gleichen Summe).
    Welche Regelung ist jetzt gültig, da mir meine jetzige Chefin meine „angeblichen Fehlstunden“ mit Urlaub verrechnen will. Ließ mich des Öfteren zu hause. Da es nicht so viel zu tun gab.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Viola,
      die im Vertrag festgelegte Vereinbarung gilt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Sidika

    Hallo,

    Arbeite seit Juli 2017 Vollzeit ohne Vertrag bzw. habe ich nichts bekommen, jedoch etwas unterschrieben. Mein Arbeitgeber verrechnet nach stunden, und hat mich auf Vollzeitbasis angemeldet. Er hat gemeint dass ich die Stunden aufschreiben sollte die ich gearbeitet habe. Wird da etwas abgezogen? (Pause etc.)
    Und was ist wenn ich nicht auf 160h im Monat, so ist dass doch wenn man Vollzeit arbeitet.

    PS: Es ist nur über den Sommer. Aber eine befristung wurde nicht ausgemacht.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sidika,

      arbeiten Sie auf Stundenbasis, ist es sinnvoll, die geleisteten Stunden zu dokumentieren. 160 Stunden erreichen Sie, wenn Sie 20 Tage im Monat für jeweils 8 Stunden arbeiten. Das ist in der Regel kein Problem. Sie sollten jedoch darauf bestehen, eine Kopie des Arbeitsvertrags zu erhalten. Ansonsten kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Christina

    Hallo!
    Ich habe von einem potentiellen Arbeitgeber einen Arbeitsvertragsentwurf erhalten, der für eine Teilzeitbeschäftigung mit dem Umfang 20 Stunden/Woche eine Stundenvergütung vorsieht.
    Bisher hatte ich immer ein monatliches Gehalt.
    Meine Frage: Werden bei der Stundenvergütung jeden Monat die tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt? Also heißt das, dass das Gehalt monatlich schwankt, je nach dem wie viele Feiertage z.B. der Monat hatte?
    Und wie werden dann die Monate vergütet, in denen ich Urlaub habe? (Zur Info: es werden feste Arbeitszeiten verabredet an vier Tagen in der Woche)
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christina,

      wie Sie monatlich bezahlt werden, sollte normalerweise in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt sein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. jürgen

    hallo. ich habe einen arbeitsvertrag mit monatslohn auf 160 std. nun ist es so das ich seit nov 2016 über meine firma ( arbeitnehmerüberlassung ????) für eine spedition tätig bin und im monat ca. 50 std mehr arbeite!!! kann ich diese mehrarbeit ummünzen ? in meinem arbeitsvertrag ist der satz, überstunden sind mit dem festlohn abgegolten, enthalten.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jürgen,

      über die vertraglichen Zeitgrenzen hin geleistete Arbeit zählt als Mehrarbeit bzw. Überstunden. Hier gelten in der Tat die vertraglichen Klauseln, die Sie ansprechen. Achten Sie darauf, dass die Überstunden korrekt erfasst werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Christine

    Hallo meine Chefin hat mir zu wenig Geld überwiesen für den letzten Monat. Hat wohl nach ihrer Aussage, nur grob zusammen gerechnet meine stunden 1 woche bevor der Monat geendet hat. Ich arbeite 52std im Monat eigentlich. Einen Vertrag habe ich noch nicht der alte ist zum 31.12.16 abgelaufen . Zählt dann der gesetzlich Vertrag?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christine,

      nach § 625 Bürgerliches Gesetzbuch ist eine stillschweigende Verlängerung der Beschäftigung möglich. Sie sollten aber in jedem Fall auf eine schriftliche Verlängerung bestehen, damit es nicht zu solchen Problemen kommt. Im Zweifelsfall sollten Sie Hilfe bei einem Anwalt für Arbeitsrecht ersuchen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Jacqueline

    Guten Tag
    Eine Frage bezüglich Stundenlohn: Ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit Stundenlohn. Mein Chef kann mir jedoch nicht immer Arbeit garantieren, wodurch ich Lohnausfälle erleide. Ist dies so zulässig? Vielen Dank für Ihre Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jacqueline,

      bei nicht-selbstverschuldeten Minusstunden darf normalerweise kein Lohn gekürzt werden. Voraussetzung ist ein Arbeitszeitkonto. Außerdem gilt der Lohn, der in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt ist. Sie können dagegen vorgehen. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert