Wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern im Jahr zu?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Der Urlaubsanspruch bemisst sich daran, wie viele Tage in der Woche Sie arbeiten.
Der Urlaubsanspruch bemisst sich daran, wie viele Tage in der Woche Sie arbeiten.

Die meisten Arbeitnehmer arbeiten fünf Tage in der Woche mindestens acht Stunden, worauf eine zweitägige Erholungsphase in Form des Wochenendes folgt. Dieser Zeitraum dient der Regeneration. Darüber hinaus haben sie auch einen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen im Jahr, die der Gesetzgeber als Ausgleich zur Arbeit gewährt.

Festgehalten ist der Urlaub laut Arbeitsrecht im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Hierbei handelt es sich jedoch nur um die unterste Grenze. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich im Arbeitsvertrag auch auf eine höhere Anzahl einigen.

Dieser Ratgeber gibt Auskunft darüber, welchen Mindestanspruch auf Urlaub Sie haben, wie es mit dem Urlaub in der Probezeit aussieht, welche Regelungen bei Krankheit im Urlaub gelten und was mit dem Urlaubsanspruch bei einer Kündigung geschieht.

Kompaktwissen: Urlaub

Wer profitiert vom gesetzlichen Urlaubsanspruch?

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) richtet sich an alle Arbeitnehmer. Es wird also nicht zwischen Minijobbern, Vollzeitmitarbeitern oder Teilzeitkräften unterschieden.

Wie viel Urlaub haben Arbeitnehmer im Jahr?

Gesetzlich sind bei einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Urlaubstage jährlich vorgeschrieben. Bei einer 5-Tage-Woche wären es entsprechend 20 Urlaubstage. Vertraglich kann der Arbeitgeber Ihren Urlaubsanspruch jedoch stets aufstocken.

Was passiert, wenn ich unerlaubt Urlaub nehme?

Treten Sie einfach Ihren Urlaub an, ohne dass der Chef seine Erlaubnis dazu gegeben hat, kann eine Abmahnung oder schlimmstenfalls eine Kündigung auf Sie zukommen.

Detaillierte Informationen zum Urlaub:

Ein gesetzlicher Urlaubsanspruch besteht durch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

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Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Wie viel bezahlte Urlaubstage Ihnen im Jahr gewährt werden müssen, ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Es gilt sowohl für Arbeiter als auch Angestellte. Und auch Auszubildenden wie Geschäftsführern steht der gesetzliche Mindestanspruch zu.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt im Minimum 24 Werktage. Da das BUrlG ebenfalls die Samstage als Werktag definiert, trifft diese Vorgabe lediglich auf ein Arbeitsverhältnis zu, in dem sechs Tage die Woche gearbeitet wird. Das bedeutet: Mit einer 5-Tage-Arbeitswoche schrumpft der Mindestanspruch an Urlaub auf 20 Tage im Jahr. Noch weniger werden es bei nur vier Arbeitstagen in der Woche. Hier sind es 16 Urlaubstage. Ist die Teilzeitarbeitszeit auf drei Werktage beschränkt, stehen Ihnen laut Arbeitsrecht 12 Tage Urlaub zu.

Für Jugendliche und Schwerbehinderte, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, weicht der Gesetzgeber von diesen Vorgaben ab. Da es sich um besonders schützenswerte Personengruppen handelt, steht ihnen ein höherer Urlaubsanspruch zu.

Wie viele Tage Urlaub einem Jugendlichen zum Beispiel im Rahmen einer Ausbildung zugestanden werden, ist abhängig vom Alter. Bezogen auf eine 5-Tage-Woche muss ihm laut Paragraph 19 Jugendarbeitsschutzgesetz (JuSchG) mindestens die folgende Anzahl an Urlaubstagen gewährt werden:

  • jünger als 16 Jahre: 25 Tage
  • jünger als 17 Jahre: 23 Tage
  • jünger als 18 Jahre: 21 Tage

Entscheidend ist das Alter am Beginn eines Kalenderjahres. Dieser Zeitpunkt wird zum Vergleich herangezogen.

Der Urlaubsanspruch von Schwerbehinderten ist wesentlich höher. Er beträgt nach Paragraph 125 Neuntes Sozialgesetzbuch 29 Urlaubstage.

Achtung: Bei den Angaben handelt es sich lediglich um das Mindestmaß des vom Arbeitgeber zu gewährenden Mindesturlaubs pro Jahr. Tarif- und Arbeitsverträge können demnach durchaus mehr Urlaubstage pro Jahr enthalten. Wie viel Freizeit Sie heraushandeln, ist unter anderem abhängig von Ihrem Geschick, der generellen Handhabung im Unternehmen oder dem Tarifvertrag, dem Sie unterliegen.

Urlaub in der Probezeit

Urlaub in der Probezeit: Sie haben noch nicht den kompletten Urlaubsanspruch.
Urlaub in der Probezeit: Sie haben noch nicht den kompletten Urlaubsanspruch.

Das Bundesurlaubgesetz schreibt vor, dass der Urlaubsanspruch, der gesetzlich vorgeschrieben ist, in vollem Umfang erst nach einer Frist von sechs Monaten erworben wird.

In dieser sogenannten Wartezeit können Sie nicht den kompletten Urlaub nehmen.

Das erste halbe Jahr wird im Rahmen einer Beschäftigung häufig als Probezeit vereinbart, in der sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber kennenlernen und das Arbeitsverhältnis unter Umständen relativ schnell wieder lösen.

Ihnen steht in diesem Zeitraum deshalb nicht der komplette gesetzliche Urlaubsanspruch zu. Das bedeutet aber nicht, dass Sie in den ersten sechs Monaten auf Urlaub verzichten müssen.

In der Probezeit dürfen Sie Urlaub nehmen. Dieser beträgt pro Monat mindestens ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Das bedeutet: Gewährt Ihnen der Arbeitgeber pro Kalenderjahr 24 Tage Urlaub, stehen Ihnen in der Probezeit prinzipiell pro Monat mindestens zwei freie Tage zu. Es ist jedoch möglich, im Arbeitsvertrag zu vereinbaren, dass in der Probezeit kein Urlaub genommen werden darf.

Wenn vom partiellen Urlaubsanspruch kein Gebrauch gemacht wird, besteht die Möglichkeit, die ausstehenden Urlaubstage zu einem späteren Zeitspruch in Anspruch zu nehmen.

Kann der Arbeitgeber den Wunsch nach Urlaub ausschlagen?

Der Sommerurlaub steht an, Sie wollen mit Ihrer Familie in den Süden fliegen. Beim Arbeitgeber eingereicht, kommt schnell die Ernüchterung, der gewünschte Urlaub wird Ihnen verwehrt. Ist das rechtens? Ja, grundsätzlich ist das erlaubt. Das Bundesurlaubsgesetz besagt:

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.“ § 7 Absatz 1 BUrlG

Der Arbeitgeber muss den Urlaub vorab genehmigen. Äußert er sich nicht oder gibt er dem Wunsch nicht statt, wird der Urlaub nicht erteilt. Dazu hat er das Recht, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass dringende betriebliche Gründe gegen die Genehmigung des Urlaubs sprechen. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • akute Aufträge, die bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen werden müssen
  • zu wenig Personal wegen zum Beispiel vielen Krankheitsfällen
  • gute Auftragslage
  • Jahresabschlussarbeiten
  • Betriebsferien
  • ggf. die Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter

Wird der Urlaub abgelehnt, muss der Arbeitgeber dies begründen. Dies darf nicht zur Regel werden, schließlich sieht das Bundesurlaubsgesetz vor, dass die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers Gehör finden müssen.

Einige Mitarbeiter haben bei der Urlaubsplanung Vorrang. Hat ein Arbeitnehmer beispielsweise noch keinen Urlaub in diesem Jahr genommen, ist er in der Regel vom Chef bevorzugt zu behandeln. Hinzu kommen Aspekte wie das Alter und schulpflichtige Kinder. Auch dies hat der Arbeitgeber bei der Gewährung vom Urlaubsanspruch zu berücksichtigen.

Nehmen Sie den Urlaub, obwohl er vom Arbeitgeber nicht gewährt wurde, kann dies eine ordentliche oder schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Bevor es – womöglich auch versehentlich – zu einer Selbstbeurlaubung kommt, ist deshalb vorab zu klären, ob der Urlaub genehmigt wurde oder nicht.

Kann ein genehmigter Urlaub zurückgenommen werden?

Liegt dem Arbeitnehmer die schriftliche Einverständniserklärung des Arbeitgebers vor, so kann diese nur widerrufen werden mit der Zustimmung beider Vertragspartner.

Das Arbeitsrecht besagt: Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt darf der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen verweigern.
Das Arbeitsrecht besagt: Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt darf der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen verweigern.

Es gelten jedoch auch hier Ausnahmen. Kommt es beispielsweise unvorhergesehen zu einer Ausnahmesituation, zum Beispiel weil mehrere Mitarbeiter nicht arbeitsfähig sind und daher der Betriebsablauf in erheblichem Ausmaß gestört ist, dann darf der Arbeitgeber einseitig den bereits genehmigten Urlaub verschieben.

Für sein Vorgehen bedarf es jedoch eines existenziellen Notfalls und damit eines triftigen Grundes. Holt der Chef Sie aus dem Urlaub zurück, hat er in der Regel die Kosten zu tragen.

Gelten Heiligabend und Silvester als Urlaubstage?

Das Arbeitszeitgesetz besagt, dass Sonn- und Feiertage prinzipiell arbeitsfreie Zeit darstellen. Selbstverständlich gelten hier beispielweise für die Gastronomiebranche etc. Sondervorgaben. An den beiden Weihnachtsfeiertagen (25. und 26. Dezember) sowie Neujahr (1. Januar) müssen Arbeitnehmer deshalb nicht arbeiten. Da es sich um Feiertage handelt, werden Sie nicht vom Urlaub-Mindestanspruch abgezogen. Bei Heiligabend und Silvester gilt diese Regelung jedoch nicht.

Heiligabend und Silvester sind reguläre Arbeitstage, wenn sie nicht auf einen Sonntag fallen. Arbeitnehmer müssen also – wenn sie an diesem Tag Urlaub haben wollen, freinehmen. Und zwar auch jeweils einen ganzen Tag. Dies geht dann vom Urlaub, der im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, ab. In vielen Tarifverträgen sind beide Tage jedoch als Feiertag deklariert. Andere Unternehmen handhaben es so, dass Arbeitnehmer nur einen halben Tag Urlaub einreichen müssen. Diese betriebliche Praxis muss im Arbeitsvertrag festgehalten sein.

Achtung: Gibt Ihnen der Arbeitgeber in drei aufeinanderfolgenden Jahren uneingeschränkt an diesen Tagen frei, wird das Verhalten zur betrieblichen Übung. Das bedeutet: Sie haben auch zukünftig einen Anspruch darauf, an diesen Tagen frei zu bekommen. Ähnliches gilt, wenn die übrigen Mitarbeiter einen halben Tag Urlaub bekommen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass auch Ihnen dann dieses Recht gewährt werden muss.

Kann der Urlaub auch in einem Stück genommen werden?

Das Bundesurlaubsgesetz hält hierzu fest:

Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.“ § 7 Absatz 2 BUrlG

Ein genereller Urlaubsanspruch, das vorhandene Kontingent auf einmal zu aufzubrauchen, besteht also nicht. Der Arbeitgeber kann demnach fordern, den Urlaub zu stückeln, wenn es betriebliche Gründe erforderlich machen. Es ist hingegen nicht erlaubt, den Urlaub nur in einzelnen Tagen zu gewähren, da hierdurch der Zweck des Urlaubs – die Erholung – nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann.

Was passiert mit dem Urlaubsanspruch, wenn nicht der komplette Urlaub im Arbeitsvertrag innerhalb eines Jahres genommen wird?

Nicht genommener Urlaub wird manchmal ausgezahlt.
Nicht genommener Urlaub wird manchmal ausgezahlt.

Versäumt ein Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres, den gesetzlichen Urlaubsanspruch aufzubrauchen, kann er die übrigen Tage bedingt mit in das neue Jahr nehmen.

Der Anspruch bleibt bis zum 31. März des Folgejahres bestehen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann er den Urlaub noch nehmen, dann verfällt er.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann übriger Urlaub aus dem letzten Jahr auch noch nach dem Stichtag im März des Folgejahres genommen werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Arbeitnehmer lange Zeit krank war (seit Jahresbeginn und länger als drei Monate). Dann muss er zeitnah nach der Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit den Urlaub einreichen, um ihn nicht zu verwirken – so urteilte das Bundesarbeitsgericht.

Kann nicht in Anspruch genommener Urlaub alternativ auch ausgezahlt werden?

Prinzipiell ist die Vergütung nicht genommenen Urlaubs laut Gesetzgeber nicht gestattet. Schließlich soll sich der Arbeitnehmer erholen. Eine Urlaubsabgeltung birgt zudem das Risiko, dass sich Mitarbeiter hierdurch ihr Arbeitsentgelt verbessern. Ebenfalls ein Umstand, der dem Ziel des Urlaubs zuwiderläuft.

In der Praxis ist es doch Gang und Gäbe, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ausbezahlen, um die vorhandenen Aufträge abzuarbeiten. Sie gehen damit ein hohes Risiko ein, könnten die Arbeitnehmer doch trotzdem auf Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch pochen.

Eine für beide Parteien rechtlich sichere Situation stellt hingegen die Auszahlung des Resturlaubs bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. In diesem Fall ist die Auszahlung des Urlaubsanspruchs legitim und wird sogar vom Bundesurlaubsgesetz vorgeschrieben:

Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“ § 7 BUrlG Absatz 4

Berechnet wird die Summe ebenso wie das Urlaubsentgelt. Es orientiert sich am durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor dem Antritt des Urlaubs bzw. dem Ausscheiden aus dem Unternehmen. Überstunden werden hierbei nicht berücksichtigt. Aus den übrigen Urlaubstagen ergibt sich dementsprechend der Gesamtbetrag.

An einem Beispiel erklärt, bedeutet dies:
Der ausscheidende Mitarbeiter ist für 2500 Euro brutto angestellt und scheidet zum Monatsende aus der Firma aus. Er ist bis zu diesem Zeitpunkt krankgeschrieben und kann seinen gesetzlichen Urlaubsanspruch deshalb nicht ausschöpfen. Es stehen noch sechs Urlaubstage aus.

Mit folgender Formel errechnen Sie das ausstehende Urlaubsentgelt:
durchschnittlicher Bruttolohn x Resturlaub : Anzahl der Arbeitstage innerhalb der letzten 13 Wochen

Das macht im vorliegenden Beispiel 750 Euro ausstehendes Urlaubsentgelt.

Was passiert bei Krankheit im Urlaub? Wirkt sich das auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch aus?

Bei einer Erkrankung im Urlaub sollten Sie Ihren Arbeitgeber unmittelbar telefonisch informieren.
Bei einer Erkrankung im Urlaub sollten Sie Ihren Arbeitgeber unmittelbar telefonisch informieren.

Nicht selten kommt es vor, dass sich ein Arbeitnehmer schon lange auf den geplanten Urlaub freut und dann, am ersten freien Tag wird er krank. Ärgerlich. Und nun? Müssen Sie Ihren Urlaub zur Gesundung nutzen oder hat eine Krankschreibung zu erfolgen?

Wer im Urlaub erkrankt, ist verpflichtet, schon am ersten Tag des Urlaubs zum Arzt zu gehen. Über die Erkrankung hat er den Arbeitgeber zeitnah zu informieren, denn er unterliegt sogenannter Meldeplichten.

Zudem sollte er sich von einem Arzt die Arbeitsunfähigkeit bestätigen lassen. Das Attest reichen Sie beim Arbeitgeber ein. In der Folge wird Ihnen dieser Zeitraum nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. So besagt es Paragraph 9 des Bundesurlaubsgesetzes.

Auch, wenn Sie sich im Ausland befinden und krank werden, haben Sie den Arbeitgeber hiervon zu unterrichten. Paragraph 5 Absatz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) hält fest, dass der Arbeitnehmer unverzüglich ebenfalls die wahrscheinliche Dauer sowie die Adresse am Aufenthaltsort mitzuteilen hat, also die, des Hotels oder des jeweiligen Krankenhauses. Und das auf dem schnellstmöglichen Wege.

Das heißt am besten per Telefonanruf oder Fax. Auch im Urlaub gilt: die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dem Arbeitgeber vorzulegen. Der Zeitpunkt ist im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag festgehalten. Über die Erkrankung im Ausland ist auch die gesetzliche Krankenkasse zu informieren.

Wenn Sie im Urlaub krank werden, wird die freie Zeit hierdurch nicht automatisch länger. Denn: Sie müssen erneut Urlaub beantragen, um die Tage nachzuholen.

Problematisch wird es, wenn Arbeitnehmer innerhalb des Freizeitausgleichs erkranken. Haben Arbeitnehmer Überstunden angesammelt, kann der Arbeitgeber als Gegenleistung „Extra-Urlaub“ gewähren. Erkranken sie in dieser Zeit, kann der Urlaubsanspruch laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht angepasst werden.

Eine weitere Ausnahme gilt, wird das eigene Kind im Urlaub krank. Auch, wenn Sie also Ihre freie Zeit in die Pflege des Kindes investieren und sich nicht selbst ausreichend regenerieren können, können sie dies nicht geltend machen.

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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

183 Gedanken zu „Wie viel Urlaub steht Arbeitnehmern im Jahr zu?

  1. Linda

    Hallo,
    Ich beende meine Ausbildung voraussichtlich zum 31.8.2022.
    Ich werde übernommen zum 1.9 2022 .
    Ich habe Urlaub angemeldet ,genehmigt und gebucht für September 2022, jetzt heißt es mal schauen, es ist ja jetzt ein neuer Vertrag.
    Was passiert kann der Arbeitgeber den Urlaub storniert?

  2. Arleen

    Hallo,
    ich habe ein ganz andere Frage – muss Urlaub unbedingt zusammenhängend genommen werden auch wenn in der selben Woche Überstunden abgebaut werden?
    z.B
    Mo., Di. und Do. als Urlaubseintrag
    Mi. und Fr. sollen Überstunden abgebaut werden.
    in der Zweiten Woche genau das Selbe.

    So hätte ich auch zusammenhängend 2 Wochen Erholung.
    Spricht hier das Urlaubschutzgesetzt dagegen und Arbeitgeber würde so ärger bekommen?
    Bei uns ist eine genaue Zeit Erfassung durch einloggen gegeben, hier sieht man auch Eintragungen wann jemand Überstunden oder Urlaub nimmt oder genommen wurde.

  3. Andrea S.

    Hallo, ich habe einen Urlaubsanspruch von 27 Tagen und gehe am 01.09. in Rente (30 Jahre im Unternehmen) . Wieviel Urlaub steht mir in diesem Jahr zu

  4. Jessica

    Hab eine Frage ..bin in der Ausbildung in meinem Arbeitsvertrag steht das ich für 2020 30 Arbeitstage Urlaub habe mein Vertrag endet aber am 31.7.2020 schon steht mir trotzdem die 30 Tage Urlaub zu ?

  5. Lilith

    Guten Tag,

    Wenn ich zwei Anstellungen bzw. Arbeitverträge. Und in jedem Vertrag ein Urlaub mit 24Tagen/Jahr vereinbart ist. Kann ich den Urlaub nacheinander nehmen (insgesamt 48tage) oder können die Arbeitgeber verlangen, daß sich die Urlaubszeiten aus beiden Verträgen überschneiden? Und ich so trotz zwei verschiedener Arbeitsstellen und Beträgen nur auf eine Gesamtzahl an Urlaubstagen mit 24tagen komme?

    Vielen Dank.

  6. Franzen

    Hallo, ich bin seid dem 02.11.2017 in einem Sicherheitsunternehmen Vollzeit beschäftigt. Laut Manteltarifvertrag, stehen mir nach 2 Jahren Branchenzugehörigkeit 2 ZUSÄTZLICHE Urlaubstage zu.
    Nun meine Frage: Ab wann muss der Arbeitgeber mir diese 2 Tage zugestehen??
    Die Personalabteilung meint ab 2020 ist das korregt ???????
    Ich hab schon alles hier durchsucht aber nichts gefunden 🙁
    Vielen dank im vor raus.

  7. Vasileios

    Hi ich Arbeitet von 01.12.2017 um eine Hotel n die Küche als Küchenhilfe,Im Vetrag steht 24 Tages Urlaub pro Jahre,ab wann Erhörer die Urlabstage?
    BG
    Vasileios

  8. Oliver

    Hallo,

    in meinem Arbeitsvertrag heißt es:

    „Der Arbeitnehmer erhält kalenderjährlich Erholungsurlaub von 29 Arbeitstagen (Arbeitstage = Montag bis Freitag; darin enthalten: Heiligabend, Silvester).“

    Das bedeutet: In den Jahren, in denen Heiligabend und Silvester auf einen Samstag oder Sonntag fallen, habe ich nur 27 Urlaubstage, richtig?

    BG
    Oliver

  9. Ingo

    Hallo,

    meine Frau hat einen gestern einen Arbeitsvertrag unterschrieben in dem es heißt:
    Der Arbeitnehmer erhält kalenderjährlich einen Erholungsurlaub von 15 Tagen.
    Sie ist an 5 Tagen halbtags beschäftigt.
    Zur Erläuterung gab der AG an, daß der Anspruch natürlich 30 Tage beträgt, aber aufgrund der Halbtagsbeschäftigung eben nur 15 Tage angegeben werden.
    Kann man darauf vertrauen?

    VG

    Ingo

  10. Michael S.

    Hallo,

    ich habe einen Zeitvertrag ab dem 15.03.2019 und 29 Tage pro Jahr bei einer 5 Tage Woche. Allerdings arbeite nur 4 Tage in der Woche. Die Wartezeit von 6 Monaten ist bereits erfüllt.
    1. Frage: Nach meiner Berechnung hätte ich 23,4 Tage Urlaubsanspruch. Der AG sagt aber nur 22 Tage
    2. Frage: Ich muss den Jahresurlaub gem. Arbeitsvertrag bis zum Jahresende genommen haben. Da ich im Ende Januar 2020 in Urlaub gehen wollte frage ich mich, wie viel Urlaubsanspruch ich habe, bis Ablauf des Vertrages zum 15.März 2020.

  11. Günther

    Hallo liebes Arbeitsvertragsteam,

    ich arbeite seit Jahren bei einer Fluggesellschaft. Da wir auch am Wochenende arbeiten und bei uns mit einer 7 Tage Woche gerechnet wird, stehen uns 42 Tage Urlaub zu. Drei Wochen Urlaub wurden für das Jahr 2020 am Stück genehmigt. Die restlichen 21 Tage möchte mein Arbeitgeber über das Jahr verteilt immer in zwei oder drei Tagesblöcken verteilen. Ist dies erlaubt? Schließlich soll der Urlaub zur Erholung dienen und nicht als Lückenfüller für den Arbeitgeber da sein. Wie gross müssen die noch zu verteileneden Urlaubsstücke mindestens sein, damit man von Erholung und Regenerierung sprechen kann? Kann ich mir bei zwei- oder drei Tagesblöcken eben nicht vorstellen.

    Viele Grüße

    Günther

  12. Melanie

    Hallo
    Kann ein Arbeitsgeber den Urlaub kürzen obwohl er seid ca. 2 Jahren 24 Tage zugesichert hat obwohl ich hauptsächlich nur 3 tage und in Ausnahmefällen 5 tage arbeiten war? Laut Arbeitsvertrag sind 24 tage Urlaub und 18h die Woche das heißt auch soviel er kann Mic die ganze Woch einteilen was auch ist wenn 2 Feiertage in der Woche sind dann mach ich meine Arbeit von den Tagen an den anderen Tagen oder wenn jemand krank ist gehe ich auch 5 tage die Woche.

  13. Sigi

    Hallo,
    mein Arbeitgeber (Friseurgeschäft) hat mit mir verhandelt auf 40 Std. / Woche an viertagen 9 h (Mo./Di./Do./Fr.) und am Samstag 4 h zuarbeiten, Mittwoch ist das Geschäft geschlossen. Mein Arbeitgeber hält aber die Praxis meinen Urlaub täglich um eine Std Pause zu kürzen und gewährt mir obendrein für den Samstag keinen halben Tag Urlaub, darf er das? Lt. Urlaubsgesetz soll doch der Urlaubstag den Arbeitstag vollumfänglich ausgleichen, da darf doch keine Pause abgezogen werden?

  14. Peter

    Guten Morgen ,
    mein Arbeitsvertrages habe ich gestern zum 31.08.2019 gekündigt.
    Ich habe schon 12 Urlaubstage genommen.
    Stehen mir jetzt noch 8 Tage Resturlaub zu ( bezogen auf die 20 Tage Mindesturlaub im BUrlG ) ?
    Im Arbeitsvertrag steht, das mir pro Monat 2 Tage Urlaub zustehen, also bis Ende August 16 Tage.
    Ist in dem Fall der Arbeitsvertrag oder das BUrlG gültig??

    Viele Dank für die Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Peter,

      Ihnen steht der Mindesturlaub von 20 Tage im Jahr zu.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Peter

        Auch wenn ich zum 31.08 gekündigt habe und im
        Arbeitsvertrag steht, das mir pro Monat nur 2 Tage zustehen. Also bis 31.08 nur 16 Tage.
        Mit freundlichen Grüßen

  15. Jonas

    Hallo liebes Arbeitsvertra.org-Team,

    Ich habe mein Arbeitsverhältnis gestern zum 30.08.2019 gekündigt. Mein Arbeitsvertrag ist bis zum 14.10.2019 befristet. Ich habe einen Anspruch auf 27 Urlaubstage im Jahr (steht im Vertrag).
    Da ich nach dem 30.06.2019 gekündigt habe, stehen einem ja normalerweise der gesamte Jahresurlaub zu.
    Aber wie verhält sich die Sachlage, bei einem befristeten Vertag (14.10.2019)? Steht mir trotzdem der volle Jahresurlaub von 27 Tagen zu? Oder nur bis Ende August (2,25*8=18 Urlaubstage)? Oder bis Mitte Oktober (2,25*9,5=ca. 21Urlaubstage)
    Ich bin seit November 2017 bei diesem Unternehmen angestellt (also fast 2 Jahre).

    Ich würde mich über eine Antwort und Einschätzung sehr freuen 🙂
    LG Jonas

  16. Nicole G.

    Guten Morgen liebes Team.
    Ich bin noch im Berufsleben drin und habe die Chance zum 1.09 in eine andere Firma zu wechseln.
    Im August habe ich ganz normal meine 3 Wochen Urlaub.
    Für Oktober habe ich auch 6 Tage Resturlaub genehmigt bekommen.
    Verfallen diese 6 Tage jetzt oder darf ich die vorziehen?

    Vielen Dank für die Antwort

  17. Mareike

    Hallo zusammen,

    ich habe das Arbeitsverhältnis zum 30.09. diesen Jahres gekündigt und frage mich nun in wieweit ich den vollen vertraglichen Jahresurlaub im Anspruch nehmen kann/darf.

    Gesetzlich 20 Tage + übergesetzliche Tage von 7. Somit 27 Urlaubstage, ich habe bereits 5 in Anspruch genommen. Mein Arbeitgeber sagt laut der 12tel Berechnung hätte ich nur einen Anspruch von 22,5 Tagen für den Zeitraum Januar bis September. Laut BUrlG bedarf es aber den vollen 27 Tagen bei einer Kündigung in der 2ten Jahreshälfte.

    Im Vertrag steht:
    Kann der gesetzliche Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnis ganz oder teilweise nicht gewährt werden, so ist er abzugelten. In Bezug auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch besteht ein Abgeltungsanspruch auch dann, wenn die Inanspruchnahme wegen krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nicht bis zum Ende des Kalenderjahres beziehungsweise – für dem Fall der Übertragung – bis zum 31.03. des Folgejahres erfolgt ist. Eine Abgeltung des übergesetzlichen Urlaubsanspruches ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten ergänzend die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung!

    Wieviel Urlaub darf ich denn jetzt in Anspruch nehmen???

    Gruß

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mareike,
      bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte (also nach dem 30.06.) steht Ihnen normalerweise der gesamte gesetzliche Mindesturlaub pro Jahr zu. Zusätzliche vertraglich vereinbarte Urlaubstage werden nur dann addiert, wenn sich keine Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag befindet, die eine anteilige Gewährung der Urlaubstage bei einer Kündigung vorsieht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Martin

    Ich habe einen Urlaub gebucht (ohne Reiserücktrittsversicherung). Da ich gerade bei einem Vorstellungsgespräch war, warte ich nun auf das Ergebnis. Sollte ich also eingestellt werden (erfahre ich erst in ca. einem Monat), würde der bereits gebuchte Urlaub in meine Arbeitszeit fallen. Kann der Arbeitgeber somit verlangen, dass ich den Urlaub storniere, wenn er mir keinen Urlaub gewähren will? Dann muss er wohl dafür aufkommen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Martin,

      Sie sollten den Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie Urlaub gebucht haben, vielleicht findet sich eine Einigung. Andernfalls ist der Arbeitgeber sehr wohl befugt, Ihnen zumindest in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses noch nicht den gesamten Urlaubsanspruch zu gewähren. In der Regel ist er auch nicht verpflichtet, die Stornierungskosten zu übernehmen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Marie

    Hallo zusammen,
    Ich habe auch eine Frage bezüglich Urlaubsanspruch. Ich arbeite seit November letzten Jahres als 450€-Kraft. Mir wurde bisher immer nur ein Arbeitsvertrag für 3 Monate angeboten, allerdings wurde dieser zweimal verlängert was man mir auch schon vorab mehr oder weniger versichert hat. Ich arbeite im Monat 38,4 Stunden, d.h. Nur zwei Vormittage in der Woche (ca 5h pro Tag). Nun wurde mir gesagt, dass ich überhaupt keinen Anspruch auf nur 2 Tage Urlaub habe, obwohl in meinem Vertrag steht: Zum Urlaubsanspruch gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wie ist das nun zu verstehen? Gibt es eine rechtliche Begründung dafür, dass ich keinen Urlaubsanspruch habe?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marie,

      in § 1 des Bundesurlaubsgesetzes heißt es:

      Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Kathi

    Hallo.
    Ich habe eine frage, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man immer im Januar neuen Urlaub bekommt oder kann es auch ein anderer Monat sein.
    Wenn ich im August zum Beispiel anfange in einem neuen Betrieb, bekomme ich dann nur anteilig Urlaub oder kann ich dann meine 30 Tage haben und die bis zum nächsten August ausschöpfen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kathi,
      laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) wird der jährliche Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr gewährt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. KG

    Hallo,

    Ich habe noch einen Urlaubsanspruch von 2017 vor meiner elternzeit und während meiner elternzeit von 22 Tagen.

    Nun bekam ich einen neuen Vertrag mit der Begründung ich arbeite ab März 19 (nach der elternzeit)
    Verkürzt.

    Auf dem neuen lohnzettel steht nun nicht der alte urlaub mit drauf.
    Auf Nachfrage kam die Antwort. Sie bieten mir die Hälfte des Urlaubes an. Der Rest verfällt.
    Ist dies rechtens?

    Mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo KG,

      in der Regel sollte der Urlaub nicht verfallen. Während der Elternzeit haben Sie jedoch keinen Anspruch auf den Erwerb von Urlaub, da hier das Beschäftigungsverhältnis ruht. Der Arbeitgeber hat somit die Möglichkeit. den Jahresurlaub und 1/12 pro vollen Monat in Elternzeit zu kürzen. In Ihren Fall kann es ratsam sein, sich mit einem Anwalt zu beraten, um die individuellen Umstände in Ihrem Fall zu berücksichtigen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. AleFi

    Hallo,

    ich arbeite seit dem 01.09.2018 auf 450€-Basis. Im Vertrag sind 20 Urlaubstage pro Jahr vereinbart, von denen ich noch keine in Anspruch genommen habe. Nun wurde ich mit einer Frist von 4 Wochen zum 30.04.2019 gekündigt. Da mein Arbeitsverhältnis nun 8 Monate besteht, steht mir doch der volle Urlaubsanspruch zu, oder? Danke im voraus!

  23. Konsul

    Guten Abend,
    Bei mir ist es ähnlich gelagert wie bei Adriana. Ich habe laut AV eine 40h Woche. Die Stunden werden an den Wochentagen Mo. -Do. geleistet. An den Freitagen bin ich laut AV telefonisch für Rückfragen erreichbar aber nicht im Büro. Muss ich für eine Woche Urlaub 4 oder 5 Tage nehmen?
    Gruß Konsul

  24. Adriana

    Guten Tag,

    wenn ich eine 4 Tage Woche habe und ein oder zwei Wochen Urlaub haben möchte, muss ich dann auch für den Tag, an dem ich nicht arbeite (der Tag ist fest definiert) , Urlaub nehmen?
    Also müsste ich trotz einer 4 Tage Woche 5 Tage Urlaub nehmen, oder muss ich entsprechend 4 Tage nehmen?

    MfG
    Adriana

  25. Sandra

    Hallo liebes Team,

    ich bekomme am 19. August mein Kind habe ich dann kompletten Anspruch auf meinen Jahresurlaub?

    MfG Sandra Fischer

  26. Ralf

    Hallo liebes Arbeitsvertrag.org Team
    Ich fahre zur See und habe einen 1:1vertrag. Nun bin ich aufgrund eines Fehlers der Reederei im letzten Urluab später aufgestiegen als vorgesehen.
    Kann die Reederei mir diese Tage als „Minusurlaub“ anrechnen?
    Vielen Dank für Ihre Antwort

    Ralf

  27. Desiree

    Hallo,

    wir haben einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr. Wenn ein Mitarbeiter zum 30.09. ausscheidet hätte er theoretisch ebenfalls einen Urlaubsanspruch auf die 30 Tage oder nur auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch?

    Grüße Desi

  28. Steffi

    Hallo , folgende Frage, versuche mich kurz zu halten 🙂

    Ich arbeite seit 2016 im selben Betrieb 35,0 h / Woche. d.J läuft mein Arbeitsvetrag am Ende d. M. aus.
    Seit 1. Juli d.J. bin ich wegen Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot und konnte daher nur 5 d Urlaub nehmen, übrig wären demzufolge noch 19 Resturlaubstage.
    Muss mir dieser Restanspruch ausgezahlt werden mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

    Vielen Dank vorweg.

    Freundliche Grüße
    Steffi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Steffi,

      wie mit Resturlaub bei Beendigung des Vertrages verfahren wird, ist normalerweise im Arbeitsvertrag geregelt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Peter

    Hallo,

    ich habe mich auf einer Firma beworben, die für alle Mitarbeiter je 25 Tage Urlaub pro Jahr bietet bei 40h/Woche Arbeitszeit. Ich möchte jedoch 30 Tage Urlaub haben. Daraufhin hat mit der Chef dieser Firma eine „95%-Stelle“ angeboten (bisher nur mündlich), bei der ich 40h/Woche arbeiten soll, aber 30 Tage Urlaub habe. Er bezeichnet das als „kreative Lösung“, um meinem Wunsch entgegenzukommen. Ich verstehe aber nicht, wie die Urlaubstage hier berechnet werden. Können Sie mir das bitte erklären?
    Worauf beziehen sich die 95%?
    Und könnten mir irgendwelche Nachteile entstehen, wenn ich von einer normalen (100%) Stelle in eine 95%-Stelle wechsele, sei es steuerlich oder bzgl. Rente oder sonst wie?
    (Hintergrundinfo: ich bin Mitte 30, verheiratet, keine Kinder)

    Vielen Dank im Voraus
    Peter

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Peter,

      wir können Ihnen lediglich Auskunft zur Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs geben. Der vertragliche Urlaubsanspruch kann von jedem Arbeitgeber selbst festgelegt werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, direkt bei Ihrem Arbeitgeber nachzufragen, wie die von ihm vorgeschlagene Regelung funktionieren soll.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Jutta B.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich arbeite seit 11 Jahren im Verkauf (Bäckerei) und konnte mir meine 6 Wochen Urlaub immer einteilen wie ich wollte, selbstverständlich nach Absprache mit meiner Bezirksleiterin. Nun haben wir ein Schreiben der Geschäftsleitung erhalten in dem uns mitgeteit wurde, wir ,,müssen“ ab dem neuen Jahr 1 Woche Urlaub schon im Zeitraum von Januar bis März nehmen. Kann Sie das verlangen oder kann ich mich dagegen wehren.????

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jutta,

      unter gewissen Bedingungen haben Arbeitgeber das Recht, Betriebsurlaub anzuordnen. Ob diese Bedingungen in Ihrer Situation erfüllt sind, kann ein Rechtsanwalt prüfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Bucco J.

        Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Werde mich an einen Rechtsanwalt wenden um die Sachlage prüfen zu lassen.
        MfG Jutta B.

  31. Nico R.

    Guten Morgen sehr geehrte Damen und Herren,

    mein seit 01. Januar 2018 bestehender befristeter Arbeitsvertrag würde zum 30. November 2018 nun auslaufen. Es ist noch nicht sicher, ob dieser verlängert wird oder schlichtweg ausläuft.
    Nun habe ich noch etwa 30 Überstunden und dazu noch 20 Urlaubstage. Da mein Schichtleiter von einer Verlängerung ausgeht, wurde mir Urlaub vom 03. Dezember bis 04. Januar genehmigt.

    Jetzt zu meiner Frage:
    Sollte der Vertrag nicht verlängert werden, was ich mit Sicherheit wie andere Mitarbeiter erst in der letzten Woche erfahren werde, kann ich dann dort den Urlaubsanspruch in Form von Geld geltend machen?

    Mit freundlichen Grüßen
    NTR

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nico R.,

      ja, Sie haben einen Anspruch darauf, dass Ihnen bei einer Kündigung der Urlaub ausgezahlt wird, wenn Sie diesen nicht nehmen konnten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Chris

    Guten Tag,
    in meinem Arbeitsvertrag ist festgelegt, dass ich von Montag bis Donnerstag, also 4 Tage in der Woche arbeite. Urlaubsanspruch ist mit 30 Tagen pro Kalenderjahr im Vertrag vereinbart. Muss ich diese 30 Tage jetzt auf die 4 Tage Woche umrechnen oder kann ich wirklich an den 30 Tagen jeweils von Montag bis Donnerstag Urlaub nehmen (und den Freitag sowieso nicht arbeiten)?
    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Chris,

      Sie können vier Tage Urlaub nehmen (Montag bis Donnerstag) und haben dann die komplette Woche frei, da Sie ja sowieso nur vier Tage arbeiten würden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Nina

    Liebes Team von Arbeitsvertrag.org,

    ich habe eine Frage zum Urlaubsanspruch bei Teilzeit in Elternzeit:

    Ich beabsichtige von meiner Vollzeitstelle (37,5h / 5 Tage) auf ein Teilzeit Elternzeit Model (30h / 4 Tage) für 12 Monate zu wechseln.

    Frage:
    In meinem bisherigen Arbeitsvertrag ist ein Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen definiert. Im Zusatzvertrag zur Teilzeit in Elternzeit wird eine Anpassung der Bezüge dokumentiert und das alle sonstigen Vereinbarungen meines Arbeitsvertrages bestehen bleiben. Es gibt keinerlei Hinweise zum Urlaubsanspruchs im Zusatzvertrag.

    Passt sich der Urlaubsanspruch automatisch an oder müsste ein Reduzierung im Zusatzvertrag dokumentiert sein?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nina,

      dies sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Von gesetzlicher Seite aus jedenfalls orientiert sich der Mindestanspruch beim Urlaub an den durchschnittlichen Wochenarbeitstagen. Der Arbeitgeber kann dies im Arbeitsvertrag auch erhöhen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Sören

    Hallo, zunächst: toll, dass es diese Seite gibt, Kompliment!
    Ich bin seit 2016 im öffentlichen Dienst (TVÖD-VKA) beschäftigt bei grundsätzlichem 30-Tage-Jahresurlaubsanspruch, zunächst befristet bis 30.9.2017, wurde dann um 1 Jahr bis 30.09.2018 verlängert. Habe ich nun beim Ausscheiden den vollen Jahresurlaubsanspruch für 2018, der mir abgegolten werden müsste?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sören,

      hier kommt es darauf an, ob in Ihrem Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel existiert, die besagt, dass der Urlaubsanspruch dabei gezwölftet wird. Dabei darf der gesetzliche Mindestanspruch jedoch nicht unterschritten werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Annika B.

    Guten Morgen,
    Ich habe gerade die Nachricht bekommen das an dem Sonntag wo wir aus dem Urlaub irgendwann kommen ich arbeiten muss obwohl ich die Woche Urlaub habe und das vorher nicht bekannt war das es einen verkaufsoffenen Sonntag gibt. Was kann ich da machen?
    der Urlaub ist seit Mai genehmigt und wie sind davon ausgegangen komplette 14 Tage zu haben und haben alles gebucht.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Annika B.,

      ein Zurücknehmen von bereits genehmigten Urlaub ist in der Regel nicht gestattet, insbesondere ein vorzeitiges Wegholen vom Urlaubsort nicht. Dazu bedarf es absoluter Ausnahmefälle, welche die Existenz der Firma bedrohen, wenn der Urlauber nicht zur Arbeit antritt. Ein einfacher Personalmangel sollte in der Regel nicht ausreichen.

      Sie sollten sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der sich für Ihre Belange beim Arbeitgeber einsetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Susanne

    Sehr geehrtes Team von Arbeitsvertrag.org,

    in den zwei vergangenen Jahren habe ich jeweils einen Jahresvertrag erhalten mit 24 Tagen Urlaubsanspruch. Ich arbeite 4 Tage in der Woche und wöchentlich 20 Stunden. Nun bekomme ich einen unbefristeten Vertrag. Der Arbeitgeber gewährt mir darin nur noch 19 Tage Urlaub mit der Begründung, dass die mir bisher gewährten 24 Tage ein Versehen seinerseits gewesen wären (beim Vorstellungsgespräch vor zwei Jahren hieß es 24 Tage Urlaub) und daher jetzt nur 19 Tage der Gerechtigkeit wegen. Im Vorfeld hatten wir ein Geschräch der Arbeitgeber und ich ohne das dies zur Sprache kam. Die Vollzeitkräfte bekommen 24 Tage bei uns. Ist das rechtlich in Ordnung? Fühle mich ein wenig verschaukelt. Sage schon mal im Voraus Danke für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Susanne

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Susanne,

      der gesetzliche Urlaubsanspruch für eine Vier-Tage-Woche sind 16 Urlaubstage im Jahr. Daher sollte sich Ihr Arbeitgeber im rechtlichen Rahmen bewegen. Im Zweifelsfall können Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Heike S.

    Guten Tag,

    ich habe am 02.07.2018 in einer Reinigungsfirma angefangen, stehen mir Urlaubstage für diesen Monat Juli zu?
    Nun habe ich zweimal die Firma gewechselt in diesem Jahr und habe insgesamt 16 Urlaubstage bis jetzt genommen, hinzu kommt, das ich eine Grad der Behinderung von 70 GdB habe. Laut meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich anteilmäßig bis Dezember 2018 noch 12 Tage Urlaub. Müsste der Urlaubsanspruch in diesem Jahr mit den 5 Tagen zusätzlichen Urlaub auf die gleiche Urlaubsanzahl herauskommen? Unabhängig davon ob man seinen Arbeitgeber gewechselt hat? So würden mir 4 Tage fehlen.

    Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen

    Heike

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Heike S.,

      Das kommt darauf an, was Sie vertraglich mit Ihrem Arbeitgeber geregelt haben. Sie können Ihren Vertrag einem Anwalt für Arbeitsrecht vorlegen, der Sie individuell beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Leon

    Guten Tag,

    ich mache zur Zeit ein duales Studium und den betrieblichen Teil (mit Ausbildungsvertrag) in einem Fitnessstudio. Das Studium geht 3,5 Jahre und ich bin damit zum WS16 angefangen.
    Für das Jahr 2019 habe ich nur 12 Urlaubstage im Vertrag stehen. (Ich denke es war ein Versehen, und es wurde von nur 3, anstatt 3,5 Jahren ausgegangen).
    Meine Frage lautet jetzt aber, ob ich diesen Arbeitsvertrag auf Grund dessen anfechten kann, da ich auch gerne das Studio als Arbeitgeber wechseln möchte.

    Mit sportlichen Grüßen
    Leon

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Leon,

      eine unwirksame Klausel macht nicht automatisch den gesamten Arbeitsvertrag ungültig. Häufig ist tatsächlich für genau solch einen Fall eine Zusatzklausel im Arbeitsvertrag (die salvatorische Klausel) hinzugefügt. Zudem haben wir nicht die Befugnis, einen Arbeitsvertrag auf seine Wirksamkeit zu prüfen – bitte wenden Sie sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Ute L.

    Hallo,
    Ich arbeite seit 8 Jahren in einer Arztpraxis mit mehreren Ärzten. Ich bekomme 30 Tage Urlaub im Jahr. Die ersten Jahre konnte ich diese nehmen wie ich wollte, doch seit drei Jahren macht die Praxis Betriebsferien, 2 Wochen im Sommer, zwischen Weihnachten und Neujahr, die erste Januar Woche und alle Brückentage. Da bleibt zur freien Verfügung nicht viel übrig. Ist das erlaubt?
    Liebe Grüße Ute

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ute L.,

      bei der Dauer der Betriebsferien gibt es keine feste Regel. Es gilt lediglich, dass dem Arbeitnehmer genügend Tage zur freien Verfügung stehen müssen. Sie sollten sich daher an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann Ihre individuelle Situation besser einschätzen und Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Christina

    Hallo,
    Ich war ein Jahr lang, vom 15.08.2017 bis 15.08.2018 in einem Minijob angestellt. Ich habe 6 Tage die Woche jeweils 1,9 Std gearbeitet. Wie viele Urlaubstage stehen mir für dieses Jahr bis zum 15.08.2018 zu?

    Vielen Dank im Voraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ch.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christina,

      Rechnen Sie nach folgender Formel: Individuelle Arbeitstage pro Woche x Urlaubsanspruch in Werktagen / übliche Arbeitstage. In der Regel spielt es für den Urlaubsanspruch keine Rolle, wie viele Stunden pro Arbeitstag gearbeitet wurden. Ausschlaggebend ist die Anzahl der Arbeitstage.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org.

  41. Micha

    Hallo Team von Arbeitsvertrag.org,

    Ich habe mein Arbeitsverhältnis zum 31.07.18 gekündigt. Mein Resturlaub beträgt noch 18,5 Tage. Nun meine Frage. Muss der Arbeitgeber mir meine kompletten 18,5 Tage ausbezahlen oder eben nur bis zum 7. Monat?? Es wurde damals ein mündlicher Arbeitsvertrag geschlossen.

    Liebe Grüße Micha

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Micha,

      der Nachteil eines mündlichen Arbeitsvertrages ist, dass sich einzelne Vereinbarungen im Zweifelsfalle schwer nachweisen lassen. Bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte besteht aber in der Regel auch noch Anspruch auf den restlichen Jahresurlaub. Bei einer Kündigung in der ersten Jahreshälfte wäre es nur ein anteiliger Urlausbanspruch.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Vivian

    Hallo, ich benötige mal Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
    Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag für ein Jahr. Dieser beinhaltet die Klausel dass ich mich aktiv um eine neue Beschäftigung bemühen soll. Der Vertrag läuft Ende August 2018 aus und ich hab eine neue Arbeitsstelle ab 1.9.

    Ich habe noch einen Resturlaubsanspruch von 25 Tagen. Der AG will mir diesen nicht gewähren sondern auszahlen. Es sind zwei MA im Urlaub und der AG gibt bei der Ablehnung zu wenig Personal an.

    Der AG hätte aus meiner Sicht mit der Klausel mit meinem Ausscheiden rechnen müssen. Wie kann ich meine rechte durchsetzen, da ich in meiner neuen Stelle in der Probezeit urlsubssperre habe.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Vivian,

      ob Resturlaub genommen werden kann oder ausbezahlt werden sollte, liegt in der Regel im Ermessen des Arbeitgebers. Ob und wie der Urlaub sich trotzdem durchsetzen lässt bzw. die von Ihnen genannte Klausel dafür ausreicht können wir leider nicht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen weiter.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Magdalena S.

    Guten Tag,
    Mein befristeter Arbeitsvertrag endet am 30.09. diesen Jahres. Habe ich ein Anrecht auf meinen vollen Jahresurlaub?

    1. Magdalena S.

      Ergänzung: Ich war 12 Monate im Unternehmen beschäftigt.

    2. arbeitsvertrag.org

      Hallo Magdalena S.,

      besteht das Arbeitsverhältnis schon länger als sechs Monate und der Arbeitnehmer scheidet in der zweiten Jahreshälfte aus, besteht normalerweise ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Corinna

    Hallo,
    Ich habe so eine frage: Darf man nach dem ersten 3 Wochen auf Probezeit, ein Tag Urlaub nehmen?

    Danke sehr.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Corinna,

      das ist eher unüblich, da die Urlaubstage sich nach vollen Monaten richten. Manche Arbeitgeber sind dabei aber kulant. Suchen Sie das Gespräch mit dem Arbeitgeber, möglicherweise gestattet er den Urlaub trotzdem.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Petra S.

    Hallo
    Ich bin in einem Personalservicenternehmen beschäftigt. Darf die Chefin mir meinen von ihr mündlich und mit dem Chef der Firma,an die ich ausgeliehen wurde abgesprochenen Urlaub verweigern.Mündlich wurde er vor Wochen zugesagt,mir wurde bis heute jedoch kein schriftlicher Urlaubsantrag zugeschickt,auf 3maliger Anfrage sagt sie mir immer“ Oh ,das habe ich vergessen,schicke ich Ihnen zu“ .Dr Urlaub würde in 14 Tagen beginnen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra S.,

      eine mündliche Absprache lässt sich nur schwer vor Gericht beweisen, wenn Ihre Chefin schlussendlich den Urlaub doch nicht gewähren sollte. Sie können diesen zwar immer noch einklagen, dies könnte sich aber auf das Arbeitsverhältnis an sich auswirken. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber jedoch nur den Urlaubswunsch eines Arbeitnehmers nicht gestatten, wenn eine sich aus § 7 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) ergebene Voraussetzung vorliegt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Margit

    Sehr geehrte Damen und Herrn,

    am 1.02.2018 ging ich als Vollzeitkraft, mit einer 40 Stunden Arbeitswoche in einer Senirenresidenz als Pflegegilfskraft an zu arbeiten.
    Berufsbegleitend fing am 12.02.2018 eine Ausbildung zur Altenpflegefachkraft an. Die theoretische Unterrichszeit liegt jeweils an 2 Tagen in der Woche mit 5 Stunden einmal monatlich mit 8 Stunden.
    Der AG erklärte sich bereit, die Teilnahme am Unterricht und die dazugehörigen Praltikas bei laufender Lohnfortzahlung zu gewährleisten. Es werden somit die jeweiligen 5 Stunden und einmal 8 Stunden vergütet monatlich vergütet.
    Nun wurde mir aber bei einer Krankschrift, die auf einen Schultag mit 5 Stdundennfiel gesagt, es würden nur 5 Stunden der Krankschrift berechnet, das gleiche gilt in den Ferien wenn an diesen eigentlichen Schultagen Urlaub oder Frei genommen werde.

    Meine Frage ist nun ob das so richtig ist?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Margit,

      in der Regel sollte die Lohnfortzahlung auch bei Krankheit das übliche Ausbildungsgehalt betragen. Auch bei Urlaub sollte dies der Fall sein. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihre Situation besser beurteilen kann und Ihnen hilft, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Mamala

    Ich arbeite in der Elternzeit 13 Wochenstunden verteilt auf 5 Tage von April bis September diesen Jahres (den Rest des Jahres Elternzeit, 0 Stunden). Eigentlich müsste ich also vom vollen Urlaubsanspruch (30 Tage/Jahr) die Hälfte haben ( also 15 Tage für 6 Monate). Allerdings steht in meinem Zusatz zum Arbeitsvertrag, der die Teilzeit regelt, dass der Urlaubsanspruch aus der Stundenanzahl berechnet wird. Dementsprechend habe ich nur ein Drittel dieser Urlaubstage bekommen (5 Tage). Ist das zulässig?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mamala,

      bei Zweifeln wegen Klauseln im Arbeitsvertrag sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann am besten beurteilen, ob diese zulässig sind. In der Regel berechnet sich der Urlaubsanspruch nach den gearbeiteten Tagen, wie Sie bereits feststellten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Kirsten

    Hallo,
    habe bei meiner Firma am 12.06.2017 mit einem für ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag begonnen, Teilzeit 15 Std., lt. Vertrag stehen mir ein Urlaubsanspruch anteilig von einer 40 Std. Woche /5Tage zu. 1.Wie viel Urlaubstage sind es dann? 2. Mein Vertrag wurde nun um ein Jahr verlängert und als ich meinen Urlaub aus dem letzten Jahr gelten machen wollte (hatte mir da nur eine Woche Urlaub genommen), wurde mir mitgeteilt das dieser am 31.03.2017 verfallen sei?! Gilt die Regelung auch bei einem auf ein Jahr befristeten Vertrag?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kirsten,

      1. Die Formulierung in Ihrem Arbeitsvertrag lässt keinen eindeutigen Schluss zu. Es gibt aber einen gesetzlichen Mindestanspruch, den der Arbeitgeber nicht unterschreiten darf. Dieser berechnet sich aus der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitstage, die Sie pro Woche arbeiten (das gilt unabhängig davon, wie viele Stunden Sie an diesen Tagen arbeiten). Bei 5 Arbeitstagen gibt es 20 Tage, 4 Arbeitstage werden zu 16 Urlaubstage, 3 Tage Arbeit resultieren in 12 Urlaubstagen und bei 2 Arbeitstagen pro Woche bekommen Sie in der Regel mindestens 8 Urlaubstage. Sollte sich Ihr Arbeitgeber bei der Festlegung der Urlaubstage querstellen, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
      2. Laut Gesetz (§7 im Bundesurlaubsgesetz) muss der Urlaub aus dem vergangenem Kalenderjahr tatsächlich bis zum 31. März genommen werden, ansonsten verfällt der Anspruch.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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