Dürfen Sie sich Überstunden auszahlen lassen? Das sagt das Arbeitsrecht dazu

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Sie können sich unter Umständen Ihre Überstunden auszahlen lassen.
Sie können sich unter Umständen Ihre Überstunden auszahlen lassen.

Welche Arbeitszeit in Stunden vom Arbeitnehmer pro Tag und Woche eingehalten werden muss, ist in der Regel Bestandteil vom Arbeitsvertrag.

Dieser wird schriftlich zu Beginn des Arbeitsverhältnisses vereinbart und von beiden Vertragspartnern gegengezeichnet. Sie erklären hiermit ihr Einverständnis. Doch auch ein Tarifvertrag kann entsprechende Regelungen enthalten.

Es lohnt sich deshalb auch hier nachzusehen, woran Sie sich halten müssen.

Im Gegenzug zu ihrer Arbeitsleistung erhalten Arbeitnehmer eine Vergütung, in Form von Lohn oder Gehalt. Doch wie sieht es aus, wenn vom Chef Überstunden angeordnet werden? Wie werden Überstunden nun bezahlt? Haben Sie überhaupt ein Recht darauf, vom Arbeitgeber deren Bezahlung zu verlangen? Wir klären darüber auf, was das Arbeitsrecht sagt.

Kompaktwissen: Überstunden auszahlen

Wann müssen Arbeitgeber geleistete Überstunden auszahlen?

Hat der Chef die Überstunden angeordnet oder zumindest Kenntnis darüber, muss er normalerweise auch eine Vergütung dafür zahlen. Lediglich dann, wenn im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, dass Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden, gilt diese Regelung nicht.

In welcher Höhe werden Überstunden vergütet?

Wird ein Arbeitnehmer ohnehin nach Stunden bezahlt, bekommt er in der Regel auch diesen Betrag je gemachter Überstunde. Erhält er ein monatliches Gehalt, muss zunächst die Bezahlung pro Stunde errechnet werden. Mögliche Zuschläge sollten im Arbeits- oder Tarifvertrag festgehalten sein.

Was sollten Beschäftigte bei der Auszahlung von Überstunden bedenken?

Das Jahreseinkommen steigt automatisch an, wenn Sie sich die Überstunden auszahlen lassen. Daraus ergibt sich möglicherweise ein höherer Steuersatz, was letztendlich weniger Geld für Sie bedeuten kann.

Sich die Überstunden auszahlen lassen vom Chef – ist das zulässig?

Leisten Sie auf Anordnung oder im Wissen Ihres Arbeitgebers Überstunden, können Sie von ihm grundsätzlich die Vergütung der Überstunden verlangen.

Das Arbeitszeitgesetz besagt: Die tägliche Arbeitszeit darf regulär nur acht Stunden am Tag und 48 Stunden in der Woche betragen. Als Überstunden wird die Zeit bezeichnet, die über das im Arbeitsvertrag vereinbarte Kontingent hinausgeht.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet sich eine Passage dazu, ob die Auszahlung von Überstunden rechtens ist oder nicht. In § 612 heißt es da:

„Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.“

Und wie werden Überstunden nun ausbezahlt? Das BGB sagt hierzu: Wurden keine Vereinbarungen dazu getroffen, wie hoch die Vergütung von Überstunden ausfällt, haben Sie einen Anspruch auf die branchenüblichen Beträge.

Sie wollen sich die Überstunden auszahlen lassen? Die Steuer ist hier nicht zu vernachlässigen.
Sie wollen sich die Überstunden auszahlen lassen? Die Steuer ist hier nicht zu vernachlässigen.

Bei der Überstundenbezahlung können Arbeitgeber auf zwei verschiedene Arten der Vergütung zurückgreifen:

  • Entweder die Bezahlung von Überstunden erfolgt auf Stundenbasis oder
  • die Höhe des Betrages hängt vom Monatsgehalt ab. Hiervon abgeleitet, wird die Bezahlung pro Stunde, die dann für die Überstunden und ihre Auszahlung herangezogen wird.
Sie müssen sich übrigens nicht zwingend die Mehrarbeit in Form von Überstunden auszahlen lassen. Eine andere Option besteht darin, die Überstunden abzufeiern – also einen Freizeitausgleich zu erhalten. Auch auf dieses Prozedere können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber einigen.

“Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ – eine rechtlich zulässige Vereinbarung?

Manche Unternehmen setzen Arbeitsverträge auf, die eine Klausel enthalten, welche besagt, dass geleistete Überstunden – egal um wie viele es sich handelt – nicht extra vergütet werden. In diesem Fall darf für Überstunden keine Bezahlung erwartet werden, oder?

Im Arbeitsrecht kommt es immer auf die konkrete Formulierung an. In diversen Gerichtsprozessen hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit entschieden: Können Arbeitnehmer einem solchen Passus nicht entnehmen, wann und wie viele Überstunden geleistet werden müssen, werden sie ungerechtfertigt benachteiligt. Eine solche Absprache ist damit nicht rechtens (BAG, Az. 5 AZR 517/09; BAG, Az. 5 AZR 331/11).

Überstunden ausbezahlen – sind Zuschläge Pflicht?

Haben Sie sich mit Ihrem Chef auf das Modell „Überstunden auszahlen“ geeinigt, stellt sich vielen Arbeitnehmern die Frage: Erhalte ich nur den regulären Satz oder bekomme ich einen Zuschlag für die zusätzliche Arbeit?

Sollten Sie sich Überstunden auszahlen lassen: Berechnen Sie Ihre Vergütung mit verschiedenen Online-Tools im Internet.
Sollten Sie sich Überstunden auszahlen lassen: Berechnen Sie Ihre Vergütung mit verschiedenen Online-Tools im Internet.

Das deutsche Recht sieht vor, dass solche Zuschläge bei Überstunden in der Regel nur bezahlt werden, wenn dies im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag in der Form schriftlich niedergelegt ist. Gerade in Branchen, in denen sich Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf branchenweite Regelungen geeinigt haben, sind häufig Zuschläge in Höhe von bis zu 25 Prozent zu finden.

Auszahlung von Überstunden bei Kündigung – was ist hierbei zu beachten?

Spannend wird es, wenn Sie Ihre Kündigung bereits erklärt haben bzw. vom Arbeitgeber die Entlassung eingeleitet wurde. Da von beiden Seiten eine Kündigungsfrist einzuhalten ist, müssen Sie noch eine Weile arbeiten, bis tatsächlich Ihr letzter Tag gekommen ist.

Diesen können Sie vorziehen, wenn Sie sich Ihre Überstunden nicht auszahlen lassen, sondern stattdessen Ihren Chef bitten, das erarbeitete Kontingent in Freizeit umzuwandeln.

Können Sie sich die Überstunden auszahlen lassen noch nach der Kündigung? Sofern Sie eine Ausgleichsquittung unterschrieben haben, die besagt, dass Sie nach der Entlassung keine Ansprüche mehr erheben, ist das eher unwahrscheinlich. Da kann häufig auch kein Rechtsanwalt mehr helfen.
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Dürfen Sie sich Überstunden auszahlen lassen? Das sagt das Arbeitsrecht dazu
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

92 Gedanken zu „Dürfen Sie sich Überstunden auszahlen lassen? Das sagt das Arbeitsrecht dazu

  1. Shiro

    Hallo ihr Lieben
    Kann ich etwas daran machen, wenn mir nach der Kündigung Urlaub und Überstunden im Folgemonat mit Steuerklasse 6 und mit etwas reduziertem Stundenlohn ausbezahlt wurde?

    Ich habe neben meinem neuen Vertrag bei einer anderen Firma einen Minijobvertrag bei der alten Firma unterschrieben- direkt weiterlaufend quasi- leider nicht die gewünschte Änderungskündigung.
    Wollte definitiv nicht Steuerklasse 6 noch einen niedrigeren Stundenlohn für die selbe Arbeit, die ich schon mehrere Jahre gemacht habe. Die Firma hat einen Tarifvertrag, können die so was gültigerweise machen?

    VG Shiro

  2. Patrick.

    Moin,
    Ich habe mit meinem Chef vor meiner Kündigung mpndlich vereinbart das der Winter auf vollzeit weiterläuft. Nun wurde es aber nachdem ich ausgetreten bin kurzfristig auf 32std/ Woche geändert. Unterschrieben wurde es mal so. Ist dies so zulässig?

    Dadurch habe ich natürlich auch Überstunden wie mir aufgefallen ist. Werden diese automatisch ausgezahlt? Weil abfeiern geht ja nicht mehr weil ich nicht mehr dort beschäftigt bin.

    Danke und liebe Grüße

  3. N.

    Hallo,mein Arbeitsvertrag ist Ruhendgestellt da ich (nach Absprache)einen befristeten Arbeitsvertrag bei einer anderen Firma habe.
    Kann mein eigentlicher Arbeitgeber mir trotzdem Überstunden auszahlen ? Auf Anfrage schreibt mir die Lohnbuchhaltung,das geht erst wenn ich wieder zurück im alten Betrieb bin.
    Gruß N.

  4. Ludmila

    Guten Tag,
    Ich habe fast 100 Überstunden und möchte, dass mein Chef die auszahlt.Ich möchte eine schriftliche „Bitte “ schreiben.
    Ob sie mir helfen können?
    Würde mich freuen.
    Ich bin Alleinerziehende Mutter, habe zwei Kinder.
    ( meine kleine braucht Zahnspange, Computer… )
    Alles muss rechtzeitig bezahlt werden.
    Mein EX – Mann hilft nicht .

    Würde mich freuen auf Antwort
    Danke

    LG Mila

  5. Anna

    Hallo,

    ich hätte da mal eine Frage.

    Ich habe mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.01. gekündigt. Da mein Chef auf meine Kündigung sehr, sehr unhöflich, frech und beleidigend zu mir gewurden ist, bin ich zu einen Arzt gegangen und habe mich wegen Mobbing krankschreibenlassen bis zum Ende (4 wochen).

    Nun habe ich zwei Urlaubstage sowie 70 Überstunden übrig die ich nicht mehr nehmen konnte.

    Nun kommt meine Frage, ist mein Arbeitgeber dazu verpflichtet mir dieses alles auszuzahlen?

  6. Patrick W.

    Hallo ich hab da mal eine frage. Bei mehrarbeitsstunden ist der arbeitgeber verpflichtet den arbeitnehmer zu informieren das die mehrarbeitsstunden ausgezahlt werden?oder muss in erster linie die mehrarbeitsstunden in freizeit ausgeglichen werden

  7. Kate

    Hallo,
    Ich habe ca 3 Wochen gearbeitet und habe in meiner Probezeit einfcah gekündigt weil es viel zu viele Unstimmigkeiten hatte.
    Ich sollte die Vergütung einer mini Jobberin kriegen also ca 50 Stunden im Monat habe bereits aber in den 3 Wochen mehr über als 120 Stunden gearbeitet da mein Arbeitgeber nicht darauf eingegangen das ich nicht so viel arbeiten sollte bei einem 450,- gehalt .
    Meine Frage ist es wann wird es ausgezahlt und wird es mit meinen ganzen Überstunden ausgezahlt oder wieder in 450,- basis

  8. Frank

    Hallo Team,

    in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich einen Anspruch auf ein Stundenkonto habe, solange ich nicht über der Beitragsbemessungsgrenze liege. Auf meinem Stundenkonto befinden sich nun mehr als 200 Stunden und mein Arbeitgeber möchte mich nun knapp über diese Grenze heben um das Stundenkonto zu löschen. Habe ich anschließend trotzdem noch Anspruch auf die bis dahin geleisteten Stunden?

    Grüße Frank

  9. Porzelt

    Hallo liebes Team,

    Ich habe in der Probezeit eine Ordentliche Kündigung erhalten.
    Zudem muss ich sagen, das ich seit 9.4.2019 wegen eine Arbeitsunfalles krank geschrieben bin.
    Die Kündigung ist ab 28.05.2019 wirksam, meine Krankschreibung läuft darüber hinaus.

    Meine Frage: wie formuliere ich in der Kenntnisnahme, die Auszahlung meiner Überstunden und meinen
    gesetzlichen Urlaubsanspruch.

    Vielen Dank im voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Porzelt,
      diese Frage kann Ihnen ein Anwalt beantworten. Wir hingegen bieten keine solche Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Kai G.

    Hallo zusammen,
    ich habe mir im vergangenen Monat Überstunden auszahlen lassen, die schon mehrere Jahre auf meinem Ausgleichskonto schlummern. (Max.-Kontostand von 150 Std. war nach 1 Jahr erreicht, danach wird automatisch ausgezahlt.)
    Nun hat sich mein Stundenlohn inzwischen positiv geändert. Die ausgezahlten Überstunden wurden zum Wert bei Zeitpunkt der Ableistung vergolten.
    Ist das regelkonform?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kai,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung leisten können. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Martin

    Liebes Arbeitsvertrag-Team,

    ich habe meinen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt. Resturlaub wurde schon geklärt, nur bei den Überstunden tummeln sich noch Fragezeichen in meinem Kopf.
    Ich bin seit knapp 1,5 Jahren im Betrieb und habe stolze 80 Überstunden gesammelt.

    Ich zitiere nun die entsprechenden Paragraphen in meinem Arbeitsvertrag!

    „1. Regelmäßige Arbeitszeit beträgt 37,5 Stunden pro Woche.
    2. Mit der Vergütung sind sämtliche Tätigkeiten aus diesem Vertrag inklusive Überstunden und Mehrarbeit abgegolten, soweit die Mehrarbeit monatlich 5,5 Stunden nicht überschreitet, dies entspricht 15% der Wochenarbeitszeit.
    4. Überstunden können durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden.“

    Was sind nun meine Rechte?
    Habe ich das Recht meine Überstunden in Freizeit umzuwandeln oder darf der Arbeitgeber mich zu einer Auszahlung der Überstunden „zwingen“?
    Bis zum Austreten bin ich 17 Monate im Unternehmen, falls das etwas ändern sollte.

    Vielen Dank schonmal vorab für eure Hilfe und Rückmeldung.

    Beste Grüße!

  12. Heide-Marie K.

    Hallo
    Ich arbeite als Teilzeitkraft mit 27 Wochenstunden.
    Die Chefin hat mich zu einer 3 tägigen Fortbildung, die immer samstags von 8 bis 16 Uhr stattfindet, angemeldet.
    Laut der Chefin werden mir nur die 5,5 Stunden meiner täglichen Arbeitszeit gutgeschrieben.
    Muss ich das so akzeptieren?

  13. Maria

    hallo, meine Mitarbeiterin hat zum 31.1. gekündigt und noch Überstunden. Regelung ist eig dass sie 5 Tage im Monat noch arbeitet da wir sie brauchen und den Rest abfeiert und ausbezahlt bekommt. Sie möchte aber die restlichen Tage am Stück arbeiten und nicht aufgeteilt auf den Monat, und möchte mich dazu zwingen da es ja ihre Freizeit ist und ihr zu steht. Kann sie mich dazu zwingen ?

  14. Raffaele M.

    Hallo,

    Ich bekomme trotz mehrfacher Aufforderung meine Überstunden nicht vom Tempozärbüro ausbezahlt. Für eine Zurückhaltung gibt es keibe Gründe. Was kann ich tun um die Auszahlung zu bekommen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rafaele,

      Sie können sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Robin S.

    Hallo, ich habe eine Ausbildung angefangen, wurde jedoch gekündigt wegen krankhitsfällen und weil ich nicht zur Schule gegangen bin weil ich mit dem Lehrer überhaupt nicht klar kam (davon wusste mein Chef mehr als gut bescheid jedoch hat er nie was geändert und das war der Grund weshalb ich die Schule nicht mehr besucht habe)
    Und jetzt habe ich das Problem das er mir meine ganzen Überstunden die ich geleistet habe nicht auszahlen will genau so wie mein restliches urlaubsgeld was mir zu steht.
    Ich habe teilweise von 4:30 Uhr morgens bis abends um 19-20 und einmal sogar 21 Uhr gearbeitet mit jedoch nur einer halben Stunde Pause.
    Was kann ich tun und was für ein Recht habe ich mir das fehlende Geld zu holen?
    Ich habe auch das Problem das die Mutter von meiner Freundin meine objektleiter und stellvertretender Chef war und mir das Geld nicht auszahlen will da ich in der bz mit ihrer Tochter schmeiße gebaut habe was jedoch wieder geklärt wurde.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Robin S.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir raten Ihnen, sich wegen der nicht ausgezahlten Überstunden und dem anteiligen Urlaubsgeld an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen u. U. helfen kann, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Ariane A.

    Liebes Team von Arbeitsvertrag.org

    Ich habe zum 31.7. Mein Arbeitsverhältnis beendet, ich durfte nur ein Teil der Überstunden abfeiern, es sind jetzt noch 75 Überstunden auszuzahlen,die Überstunden hat er aber mir der letzten Abrechnung nicht ausgezahlt. Auf meine Nachfrage wann er die ausbezahlt, hieß es das Zuschläge bis um 15. Gezahlt werden können. Stimmt das so? Kann ich tatsächlich noch bis zum 15. Warten oder sollte ich jetzt schon handeln? Der Betrieb fällt unter 7 Vollzeitkräfte.

    Liebe Grüße Ariane

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ariane A.,

      schauen Sie mal im Arbeitsvertrag, ob es dort eine solche Regelung gibt oder ob es dort gar Ausschlussklauseln gibt. Normalerweise werden Überstunden mit dem normalen Gehalt ausgezahlt. Im Zweifelsfall können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie individuell beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Beate

    Hallo,

    Ich habe eine Frage und zwar habe ich gewählt, dass mir meine Überstunden als ZA auf meinem Zeitkonto liegen (Die liegen nun seit ca. 1 Jahr dort, aufgrunddessen, dass ich im Krankenstand war). Nun wurden und werden meine Überstunden (ca 60h) auf einmal ohne Abklärung mit mir einfach ausbezahlt, obwohl ich mit meinem direkten Chef ausgemacht hab, dass ich diese nun im Herbst aufgrund meines Gesundheitszustandes aufbrauchen werde. Ist das einfach so vom Arbeitgeber möglich?!

    Liebe Grüße Bate

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Beate,

      ob Überstunden abgebummelt oder ausbezahlt werden können, ist in der Regel im Arbeitsvertrag vereinbart. Falls keine Vereinbarung diesbezüglich getroffen wurde, liegt das normalerweise im Ermessen des Arbeitgebers.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org.

  18. Chrischan2018

    Hallo ,
    ich habe gerade vor einiger Zeit nen Arbeitsvertrag unterzeichnet und möchte fragen ob ich meine Überstunden als Leiharbeiter auch auszahlen lassen kann. Mir schieb mein „Chef“ das ich meine Überstunden ab der 70. Std. auszahlen lassen kann, vorher nicht. Ist das normal?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Chrischan2018,

      Überstunden können zwar bis zu einem gewissen Maß mit dem monatlichen Festgehalt abgegolten werden. Diese sollten aber etwa 10 Prozent der vertraglich vereinbarten monatlichen Arbeitszeit nicht überschreiten. Genaueres sollte in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt sein. So kann auch darin geregelt sein, inwiefern Überstunden ausgezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der beurteilen kann, ob die Überstundenregelung in Ihrem Arbeitsvertrag bzw. in Ihrem Arbeitsverhältnis zulässig ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Douglas S.

    Ich habe mich gekündigt und meine Kündigungsfrist geht bis Ende Juli, aber mein Arbeitgeber hat nach meine Bitte mit eine Aufhebungsvereinbarung mein vertag Ende Juni beendet. Jetzt haben die mir die Aufhebungsvereinbarung geschickt mit das geschrieben:

    „S 6 Erledigung Mit dieser Vereinbarung sind sämtliche Ansprüche seitens des Mitarbeiters aus dem Vertragsverhäitnis, seiner Beendigung und für die Zeit nach Beendigung erledigt und abgegolten, soweit sich aus der Vereinbarung nichts anderes ergibt. Dies gilt insbe- sondere für etwaige Resturlaubsansprüche sowie für Ansprüche aus geleisteten Über- bzw. Mehrarbeitsstunden. Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Vereinbarung soll die Wirk samkeit der übrigen Klauseln nicht berühren.“

    Natürlich bin ich nicht einverstanden, dass die meine Überstunden nicht bezahlen müssen. Darf ich einfach da schreiben, dass ich nicht mit diese Klauseln einverstanden bin? Oder was soll ich machen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Douglas S.,

      ein Aufhebungsvertrag ist immer eine heikle Sache. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann die Klauseln auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Michael

    Hallo,

    ich habe gekündigt aber möchte das Unternehmen früher verlassen. Habe einige Überstunden aufgebaut und würde die per Freizeitausgleich nehmen. Mein Arbeitgeber möchte mir die Stunden aber lieber auszahlen. Muss ich das so hinnehmen oder darf ich entscheiden was mit meinen Stunden passiert?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Michael,

      einen Freizeitausgleich für Ihre Überstunden können Sie in der Regel nur verlangen, wenn dies in Ihrem Arbeits- bzw. Tarifvertrag so angedacht ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. seidel

    Hallo , ich habe einen Arbeitsvertrag mit 30 Stunden Woche und bekomme ein Gehalt der jeden Monat gleich ist .Ich muß jeden Tag 0,5 Stunden vor den normalen Arbeitsbeginn schon produktiv arbeiten und muß ca. 0,75 Stunden noch produktiv bis zur Schichtübergabe weiter arbeiten .Das heißt ich arbeite ca.5 Stunden mehr in der Woche und 20 Stunden im Monat .Ist das rechtens -muß mein Chef mir Überstunden auf ein Extra Konto buchen?
    Danke schon im vorraus .

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo seidel,

      wenn das im Arbeitsvertrag vereinbarte Kontingent an Wochenstunden überschritten wird, entstehen somit Überstunden. Der Gesetzgeber verlangt dann entweder eine Auszahlung oder einen Freizeitausgleich. Weigert sich Ihr Arbeitgeber, einen Ausgleich für die Überstunden anzubieten, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Nadine K.

    Hallo ! Kann mir bitte jemand helfen?

    Am 31.4. Endet mein Anstellungsverhältnis und bis 30.4. Bin ich leider noch krankgeschrieben.
    Es haben sich aus den letzten Monaten 91 Überstunden angehäuft. Im Vertrag steht nur folgendes: „Arbeitnehmer erklärt sich im Einzelfall oder auch für einen kurzfristig zusammenhängdenen Zeitraum Mehrarbeit zu leisten. Die Vergütung der anfallenden mehrarbeitsstunden ist im monatlichen arbeitsentgelt berücksichtigt. Vorrangig sollen die Mehrarbeitsstunden zeitnah durch Freizeitausgleich abgegolten werden.“

    Mehr leider nicht… wie soll ich mich nun verhalten? Fordere ich den Arbeitgeber nach Beendigung auf, die überstunden auszubezahlen oder weiche Rechte stehen mir zu, wenn der AG diese Stunden nicht bezahlen möchte?
    Freue mich über antworten.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nadine K.,

      in der Regel sollte der Arbeitnehmer nach einer Kündigung Anspruch auf den Ausgleich seiner Überstunden haben. Sollte sich der Arbeitgeber weigern, die Überstunden finanziell auszugleichen, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der sich in solchen Belangen für Sie einsetzen kann.

      Dabei ist zu beachten, dass ein Anwalt nach der Entlassung häufig nicht mehr helfen kann, wenn der Arbeitnehmer eine Ausgleichsquittung unterschrieben hat, die besagt, dass er nach der Entlassung keine Ansprüche mehr erhebt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Marion

    Hallo liebes Arbeitsvertrag.org-Team,
    ich habe bis 18.05.18 ein befristetes Arbeitsverhältnis bei einer Zeitarbeit.
    Im Moment habe ich 150 Stunden auf dem Zeitarbeitskonto und bis Mai noch 8 Tage Urlaub.
    Ich habe eine 35-Stunden-Arbeitswoche im Arbeitsvertrag vereinbart (beim Kunde arbeite ich 40-Stunden-Woche). Meine Zeitarbeitsfirma hat mir, trotz persönlicher Nachfrage, keine Information gegeben, ob das Arbeitsverhältnis verlängert wird.
    1.) Bis wann muss ich den Antrag auf Abgeltung der Zeitarbeitskonten-Stunden und der Urlaubstage bei meiner Zeitarbeitsfirma stellen?
    2.) Hat meine Zeitarbeit eine rechtliche Handhabe mich bis zum 18.05.2018 beim Kunden einzusetzen und dann Zeitarbeitskonto-Stunden und Urlaub auszuzahlen?

    Vielen Dank im Voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marion,

      bei solchen rechtlichen Fragen ist ein Blick in den Arbeitsvertrag bzw. auch den Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma notwendig. Da wir selbst keine Rechtsberatung anbieten dürfen, erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Minne

    Hallo,
    folgende Situation:
    Die Filiale in der ich arbeitete wurde geschlossen. Mir wurde fristgerecht gekündigt. Nun ist das so, dass wir bis Mitte Februar noch geöffnet hatten und danach wurde ich bezahlt freigestellt. Nun kam die Abschlussrechnung und meine Überstunden wurden mit den Tagen abgegolten wo ich freigestellt war. Die Überstunden konnte ich nicht vorher Abbauen. Nach einem Gespräch hieß es, dass ich erst dann bezahlt freigestellt war, als meine Überstunden abgegolten waren. Das heißt ich habe einen halben Monat nicht gearbeitet und diie Stunden wurden abgefeiert. Nun gab es aber auch nicht die Möglichkeit, auf meine Vertragsstunden zu kommen und ebenfalls gab es Mitarbeiter, die nicht so viele Überstunden hatten und trotzdem den vollen Lohn erhalten haben. Ist ein Wiederspruch Sinnvoll oder ist die Firma dort im Recht?

    Mfg

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Minne,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Im Einzelfall kann Ihnen nur ein Anwalt verbindlich sagen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Wichtel g.

    Ich habe gekündigt fristgerecht zum 28.2. Und beginne am 1.3. Meine neue arbeit. Meinen urlaub sollte ich ab dem 26.2. Nehmen. Seit vorige woche mache ich täglich überstunden und selbst an meinem urlaub soll ich arbeiten kommen da sonst mein chef mein gehalt einbehält. Da ich auf das geld angewiesen bin geh ich und erfülle meine arbeit. Trotzdem frage ich mich darf er das von mir verlangen. Ich fühle mich gemobbt und ausgenutzt.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Wichtel,

      wir raten Ihnen, dringend einen Anwalt einzuschalten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Alexandra

    Hallo,

    ich bin im öffentlichen Dienst tätig und habe im Laufe eines Jahres 160 angeordnete Überstunden „gesammelt“.

    Nun plant mein Arbeitgeber diese ohne meine Zustimmung auszuzahlen.
    Dazu werden von 12 geleisteten Überstunden pauschal 2 Stunden abgezogen.
    Begründung: In der Arbeitszeit ist schließlich auch einen Bereitschaftsanteil (Anwesenheitspflicht an der Arbeitstelle) enthalten.

    Ist das so rechtens?
    1. Der Abzug der Stunden.
    2. Das Auszahlen der Überstunden ohne meine Zustimmung.

    Vielen Dank schon einmal im Voraus für Ihre Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alexandra,

      in der Regel liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob Überstunden ausbezahlt oder abgefeiert werden. Ob sich Ihr Arbeitgeber hier richtig verhält, kann Ihnen allerdings nur ein Anwalt sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  27. Kati

    Hallo, ich bin ein kleiner Arbeitgeber und habe einen Mitarbeiter, der fristgerecht zum 31.1.18 gekündigt hat und nun seinen Urlaubsanspruch und Ausbezahlung der Überstunden geltend gemacht hat. Da er seitdem krankgeschrieben ist, konnte er den Urlaub 2018 nicht nehmen. Muss ich ihm die Überstunden schon mit der letzten Lohnabrechnung im Januar ausbezahlen oder kann ich ihm diese auch erst im Februar überweisen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kati,

      in der Regel sollte der Ausgleich mit der letzten Lohnabrechnung stattfinden.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  28. Hülya K.

    Hallo Team von Arbeitsvertrag.org,

    ich arbeite seit fast 4 Jahren in einem wirklich tollen Büro. die letzten 2 Jahre hatte ich immer einen befristeten Arbeitsvertrag (für je 1 Jahr), davor war ich freiberufliche Ingenieurin.

    Nun, eigentlich sollte ich letztes Jahr schon den unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen, jedoch ist es immer etwas stressig, so dass ich in den befristeten Arbeitsvertrag eingewilligt hatte.

    Zu meiner Frage:

    bisher war die Regelung der Überstunden in meinem Vertrag wie folgt: „Überstunden können auf ein Zeitkonto angesammelt und als Freizeitausgleich abgefeiert werden oder auf Wunsch ausgezahlt werden.“

    jetzt steht folgendes drin (noch nicht unterschrieben): „Überstunden bzw. Mehrarbeit bzw. Sonn- und Feiertagsarbeiten werden mit Brutto in Höhe von 17,50 € abgegolten. (..)“

    Ich habe einen Bruttostundenlohn von 25,00 € und die Überstunden wurden vorher mit dem Satz verrechnet. Ich versuche, die Überstunden abzufeiern, aber manchmal geht es eben nicht.

    Ist diese Kürzung rechtlich möglich?? Ich wäre die Einzige im Büro, die die Überstunden mit einem so geringen Std.lohn bezahlt bekäme. Sollten Arbeitnehmer nicht belohnt werden, wenn sie an Sonn- und Feiertagen arbeiten, statt bestraft zu werden???
    Ist das rechtlich überhaupt angemessen?

    Liebe Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hülya,
      die rechtliche Situation mit den Konditionen Ihres Arbeitsvertrages kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht genau erläutern.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Barbarba

    Hallo zusammen,

    ich arbeite als 75% Teilzeitkraft in der Patienteninformaiton im 3-Schichtsystem im Krankenhaus.
    Über ein Jahr lang habe ich gebeten, mich auf Vollzeit aufzustocken, letztmalig sogar schriftlich am 20.11.2017. auf das letzte Schreiben habe ich nicht einmal eine Antwort erhalten, keinerlei Regung…also einfach ignoriert sozusagen.
    Nun habe ich mcih dann halt um eine andere Vollzeitstelle bemüht, die ich auch ab dem 01.2. antreten kann und dieser Arbeitgeber würde auch mit der Anstellung biszum 01.4.18 warten.
    Nun sieht es aber so aus, dass ich Ende Dezember 282,45 Überstunden habe…diese sind meines Erachtens auch angeordnet, da im Dienstplan vorweg eingeteilt.
    Ich habe nun um einen Aufhebungsvertrag gebeten und im gleichen Zuge auch mitgeteilt, dass ich meine Stunden in Freizeit hätte und die übrig bleibenden ausbezahlt werden sollen.
    Meni Arbeitgeber verlangt, dass ich den Januar Dienstpan koplett leiste, obwohl dadurch nochmals 110 Stunden anfallen. Dann könne er sich vorstellen, dem Aufhebungsvertag zuzustimmen.
    Nach meiner Rechnung und einer täglichen Arbeitszeit von 5,8 Std. müsste ich aber auch bei fristgerechter Kündigung und unter Berücksichtigung meines mir anteilig zustehenden Urlaubes (ich habe noch eine 50%ige Behinderung, dadurch 35 Tage im Jahr gesamt), nur noch den halben Januar arbeiten.
    Was mache ich nun…habe ich ein ANrecht darauf dass die Überstunden in Freizeit abgegolten werden?
    Als Nachtrag…die Überstunden sind nicht aufgrund eines Engpasses oder Brand o.ä. angefallen, sondern es handelt sich um stetig anfallende Stunden. Meine Kolleginnen haben alle durchweg mehr als 250 Überstunden!!!
    Ich hoffe, ich bekomme hier eine adäquate Antwort…es sit wirklich dringend

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Barbara,

      Überstunden müssen ausgeglichen werden, allerdings liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob dies durch Freizeitausgleich oder Auszahlung der Überstunden passiert. Ob und wie Sie das Arbeitsverhältnis beenden können, um Ihre neue Stelle anzutreten, hängt von den Vereinbarungen zur Kündigung im Arbeitsvertrag ab. Sind diese unklar, sollten Sie sich bei einem Anwalt erkundigen, inwiefern die gesetzlichen Kündigungsfristen hier gelten.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  30. Kirsten

    Hallo,
    Ich bin im Einzelhandel beschäftigt mit 20 Wochenstunden. Durch Engpässe im Betrieb fielen jetzt für mich eine Menge Überstunden an. Mittlerweile 80 in einem VierteljahrAbgemacht war das ich diese in Freizeit abgleiche., da ich Steuerklasse 5 habe und durch den hohen Steuersatz finanziell nichts übrig habe wenn ich sie mir auszahlen lasse. Nun werden mir 40 stunden ohne Absprache ausgezahlt rechtens? Des weiteren würde mich interessieren ob ich überhaupt Überstunden machen muss . Im Vertrag steht nichts und es ist auch bekannt das ich durch eine psychische Erkrankung eigentlich keine Überstunden in diesem Maße machen möchte.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kirsten,

      es gibt keinen Rechtsgrundsatz der besagt, dass Überstunden vergütet werden müssen. In der Regel liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ob Überstunden ausbezahlt oder abgebaut werden. Bei Zweifeln erkunden Sie sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  31. Felix

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    und zwar läuft mein Vertrag zum 22.12.17 aus und ich möchte aus gesundheitlichen Aspekt meinen Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma nicht Verlängern.
    Mein Vertrag richtet sich nach IGZ/Manteltarifvertrag.
    Resturlaub 4 Tage
    Zeitkonto: 150std
    Lohn für Dezember noch ausstehend.

    1. Frage:

    Muss ich die Urlaubstage sowie Überstunden aus dem Zeitkonto schriftlich vor Ablauf meines Vertrages geltend machen?

    2. Frage:

    Wann ist mit dem Lohn für Dezember zu rechnen.
    Am 22.12.17 oder gar erst im Januar 2018?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Felix,

      In der Regel müssen Überstunden vor Ablauf des Arbeitsvertrages geltend gemacht werden. Gleiches gilt auch für Urlaubsansprüche. Bleibt bis zum Ablauf des Arbeitsvertrages keine Zeit Überstunden durch Freizeit abzubauen oder den restlichen Urlaub wahrzunehmen, kann es sein, dass der Arbeitgeber diesen auszahlen muss. Im Zweifelsfall kann Ihnen das nur ein Anwalt sagen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  32. Nina W.

    Hallo!
    Ich wurde während meiner Probezeit gekündigt. Bis dahin hatten sich bei einer offiziellen Wochenarbeitszeit von 30 Stunden innerhalb von 3 Monaten 136 Überstunden angesammelt. Den mir für die Zeit zustehenden Urlaub von 8 Tagen habe ich nicht nehmen können.
    Am Ende stehen jetzt 122 Überstunden und 48 Urlaubs-Stunden auf der Haben-Seite.
    Diese insgesamt 170 Stunden wurden NICHT mit das letzte Monatsgehalt einbezogen und stehen weiterhin aus.
    Im Arbeitsvertrag steht zum Thema Überstunden folgender Satz: Der AN ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Verlangen des AG Mehrarbeit zu leisten. Mehrarbeit kann durch freie Zeit ausgeglichen werden.

    Ich verstehe das KANN als Option – nicht als Vorschrift. Oder sehe ich das falsch? Davon abgesehen hat sich nicht die Möglichkeit ergeben, diese hohe Zahl „abzufeiern“.

    Wie gehe ich am geschicktesten vor, um an die mir zustehende Entlohnung zu kommen?
    Vielen Dank und freundliche Grüße
    Nina W.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nina,

      ein Anwalt für Arbeitsrecht kann klären, ob die Formulierung in Ihrem Arbeitsvertrag fakultativ zu verstehen ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Tasci

    Hallo, ich habe meinen Vertrag zum 31.12.17 gekündigt. Ich habe noch knapp 65 Überstunden und 8 Urlaubstage. 4 Urlaubstage wurden bereits vorab ab 27.12.17 genehmigt. Ich habe 58 Überstunden zur Auszahlung beantragt. Es gibt da ein Formblatt für. Den habe ich per Fax an die Personalstelle und an den Betriebsrat geschickt. Das war am 24.10.17 mit der Bitte um eine Auszahlung im Dezember. Die Personalerin sagt mir das ich das Fax ( Mailfax) erneut schicken soll, da sie bis heute keine Zeit hatte Ihre E-Mails zu bearbeiten. Ich habe gesagt, dass ich das nicht tun werde, da sie wirklich immer alles verduselt. Außerdem will sie mir die restlichen 4 Urlaubstage nicht gewähren, da wir eine Urlaubssperre im Dezember haben. Wie soll ich mich verhalten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tasci,

      das kommt darauf an, ob/wie eine Urlaubssperre im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Haben Sie eine Eingangsbestätigung des Mailfaxes? Dann können Sie den fristgerechten Eingang des Faxes belegen und müssen das Formular kein zweites Mal einsenden.

      Das Arbeitsvertrag.org-Team.

  34. M.

    Ich bin in der Probezeit bei einem Lohnunternehmen tätig. Ich werde nun noch in der Probezeit kündigen und habe viele Überstunden geleistet. Darüber hinaus habe ich noch keinen Urlaub genommen. Beginn der Ausbildung war am 1.08., bis zum 30.11.2017 läuft die Probezeit.

    Mein Chef sagte mir, dass Überstunden mit 12 EUR / Std. bezahlt werden. Ich musste samstags, sonntags und Feiertags arbeiten. Teilweise bis zu 16 Stunden am Tag. Nur am Rande erwähnt: ich bin erst 17 Jahre alt.

    Kann ich nun auf die Bezahlung meiner Überstunden und auf meinen Rest-Urlaub bestehen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo M,

      die Bezahlung für die geleistete Arbeit steht Ihnen zu. Welcher Anspruch auf Urlaub schon besteht und somit auch genommen werden kann, geht aus Ihrem Arbeitsvertrag hervor.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Pit S.

    Sehr geehrtes arbeitsvertrag.org team ,
    ich hab nun nach 17 Monaten am 29.9.17 die fristgerechte Kündigung zum 31.10.17 erhalten. Ich arbeite bei einer Personalvermittlungsargentur (Leiharbeit) und wollte nun wissen ob dies nun soweit rechtens ist mit der Kündungungsfrist?
    Zu dem hab ich Überstunden die ich grade ab arbeite aber meinen Urlaub wollen sie mir auszahlen weil sonst die Kündigungsfrist nicht eingehalten würde, womit ich nicht so ein verstanden bin. Kann die Kündungsfrist verlängert werden, wie sehen meine Rechte aus, welche Möglichkeiten hab ich und wie verträgt sich da mit dem Arbeitsamt?
    Mir wurde von meinen Arbeitgeber sagte das die Kündigsungsfrist nur Monats weise verlängert werden kann und ich so über der Hälfte des Monats unbezahlt wäre weil ich nur 1 Woche Resturlaub habe und es Probleme mit dem Arbeitsamt geben würde …

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Pit,

      nach 17 Monaten besteht eine 4-wöchige Kündigungsfrist. Das bedeutet, dass das Ende des Arbeitsverhältnisses mindestens 4 Wochen vorher angekündigt werden muss. Für weitere Informationen Ihren Fall betreffend, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Nicole

    Hallo,
    Mein Vertrag habe ich zum 08.10. gekündigt, ich habe noch Urlaubstage und Überstunden. Bis wann muss der Arbeitgeber diese bezahlen und gibt es eine Möglichkeit, wie man sie einfordern kann. Ich habe keinen Tarifvertrag…
    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nicole,
      im Arbeitsvertrag ist in der Regel eine Ausschlussklausel enthalten. Diese regelt, bis wann die Ansprüche geltend gemacht werden können. Bis dahin sollte eine schriftliche Forderung beim ehemaligen Arbeitgeber eingegangen sein, wenn noch Ansprüche ausstehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Nicole

        Danke 🙂

  37. M.

    Hallo ihr !
    Ich habe zum 01.09. Gekündigt da hatte ich allerdings noch Überstunden und Resturlaub. Nun bin ich aber leider vorher krank geworden. Sodas ich in meiner Überstunden und Urlaubszeit krank war! Hab ich Anspruch auf Vergütung der Stunden und des Urlaubs? Wenn ja wohin soll ich mich wenden und was soll ich schreiben?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo M.

      nach § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) werden Urlaubstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, wenn der erkrankte Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest nachweist. Das ärztliche Attest ist dem Arbeitgeber vorzulegen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. S. Konrad

    Hallo,

    ich habe heUte gekündigt. Ich möchte einen aufhebungsvertrag um schnellstmöglich meine neue Stelle anzutreten.
    Jetzt wurde mir gesagt ich kann entweder auf alle 135 Stunden verzichten oder muss bis 20 nächten Monats angestellt bleiben um die Stunden abzufeiern. Auf meine Frage warum ich die überstunden nicht ausbezahlt bekomme hat es geheißen man kann keine Überstunden abrechnung machen bei so einer Höhe.
    Stimmt das? Gibt es eine Grenze bis zu wieviele überstunden auf einmal ausgezahlt werden können? Bzw kann man sowas rückwirkend machen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo S.
      der Umgang mit Überstunden ist im Arbeitsvertrag geregelt. Daran sollten sich die Verhandlungen orientieren. Ansonsten sollten Sie erwägen, einen Anwalt einzuschalten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Ilka T.

    Hallo…
    Bin Berufskraftfahrer und habe im Mai 2017 gekündigt. Seitdem laufe ich der Firma hinterher mir eine Auflistung meiner Überstunden aufzustellen und mir die Stunden auszuzahlen.
    Heute habe ich einen Auszug von meinen Fahrzeiten meiner Fahrerkarte bekommen.
    Niemand fühlt sich dort zuständig und es wird von einem Bearbeiter zum Anderen geschoben.
    Wie kann ich mich dagegen wehren?
    Wie lange rückwirkend kann ich die Überstunden geltend machen?
    Welche Frist nach Eingang meiner Aufforderung zur Bearbeitung der Auszahlung kann ich setzen?
    Auf welche Gesetze kann ich mich noch beziehen (außer BGB, Arbeitsrecht, Arbeitszeitgesetz)?
    Lieben Dank
    Mit freundlichem Gruß

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ilka,
      wenn im Vertrag keine Ausschlussfrist genannt ist gilt eine Frist von 3 Jahren, in denen die Vergütung eingefordert werden kann.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  40. Sabrina S.

    Liebes Arbeitsvertrag.org-Team,

    ich habe fristgerecht zum 30.09.2017 meinen Arbeitsvertrag gekündigt. Mir stehen noch 12,5 Urlaubstage zu und zusätzlich hierzu, verfüge ich noch über 55 Überstunden. Nachdem es erst zwischen Tür und Angel hieß, dass der Urlaub nicht ausbezahlt wird und ich diesen bitte nehmen solle und die Überstunden dann ausbezahlt werden, hat heute unser Geschäftsführer einen Rückzieher gemacht und will die Überstunden nicht ausbezahlen. Insofern mir nicht die Möglichkeit gegeben wird, die Überstunden über einen Freizeitausgleich abzufeiern, habe ich rechtlich einen Anspruch darauf, dass diese ausbezahlt werden?
    Herzlichen Dank vorab für eine kurze Antwort und Hilfe.
    Mit freundlichen Grüßen
    Sabrina

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabrina,

      sofern nichts anderes im Arbeitsvertrag steht, kann der Arbeitgeber je nach Bedarf selbst entscheiden, ob die Überstunden ausbezahlt oder in Freizeit abgefeiert werden müssen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  41. Astrid F.

    Hallo,
    ich habe meine Teilzeitstelle (50 % mit 19,5 Wochenstunden) zum 30.09.17 gekündigt.
    Nun wurde der Dienstplan für September präsentiert und ich soll zu meinen vorhandenen 35 Überstunden noch weitere 50 Stunden anhäufen. Auf meine Frage ob ich nicht meine Überstunden als Freizeitausgleich nehmen könnte und dementsprechend früher gehen kann wurde mir gesagt, dass ginge nicht und ich bekomme sie ausbezahlt.
    Ich wurde nicht einmal gefragt ob es für mich in Ordnung ist. Ich würde lieber die Stunden als Freizeitausgleich bekommen.
    Ist diese Praxis rechtens?

    Mit freundlichem Gruß

    Astrid

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Astrid,

      sofern in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten wurde, dass Sie eine gewisse Anzahl an Überstunden leisten müssen, ist dies rechtens. Wenn das Unternehmen Sie nicht entbehren kann und wirtschaftlich ein Freizeitausgleich für das Unternehmen nicht in Frage kommt, werden Ihnen die Überstunden ausbezahlt. Im Zweifelsfall sollten Sie sich allerdings an einen Anwalt wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  42. Max

    Hallo liebes Arbeitsvertrag.org-Team,

    ich arbeite Teilzeit zu 21,33% und leiste mtl. über 60 überstunden.
    Diesen Monat arbeite ich 6x die Woche zu ca 5 Stunden pro Tag und hoffte natürlich auf eine Auszahlung dieser Zeit. Mein Vorgesetzter erklärte mir nun heute aber, dass er die angesammelten Überstunden erst ab dem 4. Monat ganz auszahlen würde.

    Für den jetzigen Monat bekomme iche ein Fixgehalt + eine von ihm ausgewählte Menge von 30 dieser 60 Überstunden bezahlt. Ist es rechtens, dass er von den 60 Überstunden nur 30 auszahlt? Und darf er einfach so bestimmen, meine Überstunden dann auszuzahlen, wann er dies möchte und auch wie viele es sein sollen?

    In meinem Arbeitsvertrag gibt es keine Regelung, die das abfeiern von Überstunden thematisiert, somit hätte ich doch das Recht, mir die Stunden auszahlen zu lassen, oder?

    Ich habe der Mehrarbeit diesen Monat zugestimmt, da ich bald Umziehe und das Geld gut gebrauchen könnte, nun wird mir aber nur ein Bruchteil aller Überstunden ausgezahlt…

    Seiner Aussage nach führt er diese Prozedur so durch, um zu verhindern, dass Angestellt sich alle Stunden auszahlen lassen und dann kündigen, doch gerade dieses Art die Dinge zu regeln, bringt mich dazu genau dies in Betracht zu ziehen…

    Leider fehlt hier jegliche Transparenz und Fragen meinerseits an ihn, die diese Prozeduren erklären sollen, scheitern an seiner Art. Mir wurde daraufhin mit Arbeitszeit-Entzug und Kündigung gedroht, falls ich nicht aufhöre, dies alles zu hinterfragen…

    Vielen Dank für eure Mühe!

    Liebe Grüße,
    Max

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Max,

      oftmals ist es üblich, dass die Überstunden auf einem Konto angelegt und erst nach einigen Monaten ausgezahlt werden. Sofern im Arbeitsvertrag allerdings nichts festgelegt ist, können Sie die Auszahlung auch früher verlangen. Grundsätzlich müssen Sie Ihrem Arbeitgeber allerdings die Zeit geben, um die Vergütung zu berechnen. Die Überstunden können daher meistens erst im Folgemonat ausgezahlt werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  43. Claudia

    Guten Morgen,ich habe gleich 2 Probleme zu lösen.Ich bin seit 28 Jahren in einem Arbeitsverhälniss,welche Kündigungszeit muss der Arbeitgeber einhalten ? Und kann ich zu viel geleistete Arbeitsstunden einfordern?

    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Claudia,

      die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt bei einer Betriebszugehörigkeit von bis zwei Jahren bei einem Monat. Im Arbeitsvertrag kann von dieser nach oben hin abgewichen werden.

      Sofern Ihr Arbeitgeber Mehrarbeit in Auftrag gegeben hat, muss er diese auch entlohnen oder einen Freizeitausgleich gewähren.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  44. Sina

    Guten Tag,

    wie sieht es eigentlich mit der Vergütung von geleisteten Überstunden im Todesfall aus? Im Arbeitsvertrag ist das nicht geregelt, einen Tarifvertrag gibt es auch nicht. In der Regel werden Überstunden grundsätzlich mit Freizeit abgegolten. Nun ist ein Kollege verstorben und hat noch einige Überstunden stehen. Steht ihm/seinen Angehörigen ein finanzieller Ausgleich zu?

    Danke für eine rasche Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sina,

      wenden Sie sich hiermit bitte an einen Anwalt, der die Ansprüche der Familie klären kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  45. Conny

    Hallo ich hab meinen Job gekündigt und werde zum 30.6 ausscheiden. Habe über 50 Überstunden und jetzt nur einen normalen Lohn bekommen. Obwohl bei uns immer Überstunden ausgezahlt werden. Vom Lohn Büro heißt es alle Überstunden werden im nächsten Monat ausbezahlt. Darf das den Überhaupt sein? Ich bin ja dann schon 1 Monat weg und im Juni wird bei uns im Unternehmen immer das Gutzeitkonto auf Null gesetzt. Sollte ich jetzt nicht alles bekommen haben mit dem Juni Lohn?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Conny,

      Ihnen steht ein entsprechender Ausgleich zu. Wenden Sie sich an einen Anwalt, der Ihr Recht durchsetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  46. Markus M.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich bin / war Lkw Fahrer. Laut Arbeitsvertrag einen Bruttolohn in der Probezeit von 2.300,-EURO (13,70 pro Stunde bei 168 Monatsstunden). Nach der Probezeit beträgt der Stundenlohn 14,60 Euro. Weitere Lohnanpassunge werden individuell vorgenommen. Soweit Überstunden erforderlich sind, sind diese mit dem Lohn abgegolten. Heisst es da in einem Passus.

    Ich habe aber im Schnitt pro Monat 45 mehr Stunden. Trotz Zeitausgleich.

    Jetzt bin ich Arbeitsunfähig seit 8 + Wochen und beziehe Krankengeld.

    Kann ich die Überstunden nachfolgen und wie sieht es dann mit der Berechnung für das krankengeld aus ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Markus,

      Überstunden pauschal mit dem Monatsgehalt abzugelten, ist nicht zulässig. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. Hier müsste eine konkrete Anzahl genannt werden. Im Zweifel müssen Sie also die Überstunden ausbezahlt bekommen. Wenden Sie sich daher unbedingt an einen Anwalt, der Ihren Vertrag überprüft.
      Wie viel Krankengeld Sie erhalten, erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  47. Björn B.

    Ich bin koch in Vollzeit meine Überstunden belaufen sich mittlerweile auf satte 150 Stunden kann ich mir diese nach und nach auszahlen lassen?wenn ja müssen Zuschläge gezahlt werden ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Björn,

      normalerweise können Sie sich diese Überstunden auszahlen lassen, sie sind allerdings voll zu versteuern.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  48. Patricia

    Hallo
    Ich bin als Pfkegekraft in der ambulanten Pflege als Teilzeitkraft auf 19,36 Std wöchentlich nach KTD Vertrag angestellt . Da es in dieser Branche nicht unüblich ist Mehrarbeit bzw Überstunden zu leisten habe ich jeden Monat natürlich Mehrstunden wo ich immer zwischen 100 und 140 Std im Monat liege . Mein Arbeitgeber zahlt mir nun nach drängen ( weil sie meinen Vertrag nicht hochsetzen wollen ) jeden Monat die Überstunden aus . Ich habe natürlich jeden Monat Einbußen was den Urlaubs und Krankheitsfall angeht . Wann ist der Arbeitgeber verpflichtet den Vertrag hochzusetzen ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Patricia,

      eine Verpflichtung zu einer solchen Vertragsänderung ist uns nicht bekannt. In jedem Fall steht Ihnen möglicherweise eine Kompensation der Überstunden zu, entweder durch Auszahlung oder durch zusätzliche Freizeit. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  49. Schneider

    Hallo!

    Ich habe heute darum gebeten meinen Arbeitsvertrag nicht zu verlängern (läuft am 14.11.17 aus)
    da es viele Unstimmigkeiten gibt.
    Jetzt hab ich noch 25 Tage Urlaub (von 25) und 49 Überstunden die ich gern in Freizeit bekommen würde da ich Hartz 4 Aufstocker bin und alles Geld an das Jobcenter fällt, bisher hab ich sie auch in Freizeit bekommen da ich meiner Chefin gesagt habe das ich sonst keine machen würde. Jetzt heißt es plötzlich die würden mir bezahlt.
    Hinzu kommt noch das ich evtl. schon einen neuen Job ab 01.09.17 haben kann.
    Wieviel Urlaub muss Die mir gewähren? Kann ich auf Überstundenausgleich als Freizeit bestehen?
    Im Arbeitsvertrag steht nur das es sich auf das Gaststätten- und Hotelgewerbe NRW bezieht.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Schneider,

      leider können wir nicht nachvollziehen, was bezüglich Ihrer Überstunden vertraglich festgehalten wurde. Dies sollten Sie in dem für Sie und Ihr Gewerbe geltenden Tarifvertrag nachlesen. Für jeden vollen Monat, den Sie arbeiten, wird Ihnen 1/12 des Jahresurlaubs gewährt, beenden Sie das Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte, haben Sie den vollen Jahresurlaubsanspruch.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  50. Volpert

    Hallo,
    Ist es rechtens, dass mein Arbeitgeber mir erst ab der 41. Stunde pro Woche Überstunden bezahlt?.
    Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit normalerweiße 25 Stunden die Woche?
    Wo stehen hierfür die rechtlichen Regelungen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Volpert,

      wenn die im Arbeitsvertrag vereinbarten Wochenstunden überschritten werden, liegen Überstunden vor. Der Gesetzgeber verlangt hier entweder eine Auszahlung oder einen Freizeitausgleich. Weigert sich Ihr Arbeitgeber, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Moni

        Hallo ich bräuchte auch mal Hilfe habe selbst gekündigt und in die Kündigung geschrieben das ich meine überstanden noch nehmen möchte, das Problem an der ganzen Sache ist jetzt ich bin richtig schlimm krank geworden und war bis zu meinem letzten Arbeitstag krank geschrieben! Muss er mir meine überstunden bezahlen?! Danke schon mal

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Moni,

          können Sie eine ärztliche Krankschreibung für die betreffende Zeit vorweisen, sollte Ihr Arbeitgeber diese Überstunden auszahlen müssen.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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