Vor der Vertragsunterzeichnung für einen Job in Teilzeit sollte die Rente stets berücksichtigt werden.

Teilzeit: Rente im Sinkflug in Bezug auf Halbtags­stellen?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 30. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Vor der Vertragsunterzeichnung für einen Job in Teilzeit sollte die Rente stets berücksichtigt werden.
Vor der Vertragsunterzeichnung für einen Job in Teilzeit sollte die Rente stets berücksichtigt werden.

Altersvorsorge – das ist ein Thema, welches gerade in der jüngeren Generation häufig vernachlässigt wird. Dabei existiert diese wichtige Instanz bereits seit einigen Jahrhunderten in Deutschland. 1889 wurde mangels etwaiger Absicherungsformen auf Anraten des damaligem Reichskanzlers Otto von Bismarck das sogenannte Invaliditäts- und Altersversicherungs­gesetz geschaffen.

Dieses bildet den Grundstein der heutigen gesetzlichen Rentenversicherung, die Arbeitnehmer vor Altersarmut schützen soll. Doch allzu oft wird sich blindlings auf diese Versicherung verlassen, dabei kann eine Auseinandersetzung mit den konkreten Beträgen, die daraus im Rentenalter erwachsen, durchaus augenöffnend sein. Gerade bei Teilzeitarbeit steht der Betreffende im Zweifel in den Jahren nach seinem Berufsleben nämlich vor einem finanziellen schwarzen Loch.

In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen auf, wie sich eine Anstellung in Teilzeit auf die Rentenversicherung auswirkt. Außerdem erfahren Sie, wie sich bei Mitarbeitern, die in Teilzeit arbeiten, die Rente aufstockt und ob die Rentenansprüche durch die Übernahme von familiären Pflegeleistungen steigen.

Kompaktwissen: Rente bei Teilzeit

Wie wirkt sich die Arbeit in Teilzeit auf die Rente aus?

Allgemein richtet sich die Höhe der Altersrente vor allem danach, wie viele Beiträge Sie im Laufe Ihres Berufslebens an die Rentenversicherung gezahlt haben und wie hoch diese waren. Je höher das Bruttogehalt, desto höher fällt quasi auch die Rente aus. Sind Sie allerdings über Jahre hinweg nicht in Vollzeit, sondern in Teilzeit tätig, kann dies dementsprechend eine geringere Rente bedeuten.

Wie können Sie Ihre Rente als Teilzeitkraft aufbessern?

Mittlerweile ist allgemein bekannt, dass die gesetzliche Rente allein wohl nicht ausreichen wird, um den Lebensunterhalt im Alter zu bestreiten. Daher sollten vor allem Mitarbeiter in Teilzeit über eine private oder eine betriebliche Altersvorsorge nachdenken, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Es ist daher keine schlechte Idee, sich diesbezüglich von der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.

Kann man als Rentner in Teilzeit arbeiten?

Möchten Sie noch vor dem Erreichen des Renteneintrittsalters Ihre Arbeitszeit reduzieren, besteht die Möglichkeit, die sogenannte Teilrente zu beantragen. Bis zu 6.300 Euro können Sie dabei als Rentner durch einen Teilzeitjob im Jahr hinzuverdienen. Alles, was darüber hinausgeht, wird auf die Rente angerechnet.

Verwenden Sie den kostenlosen Teilzeitrechner!

Recht auf weniger Rente wegen Teilzeit

Jeder Beschäftigte steht grundsätzlich vor dem Abschluss eines Anstellungsvertrages immer vor der Wahl, ob er in Teil- oder Vollzeit arbeiten möchte. Gerade für Eltern oder Personen, die Familienmitglieder pflegen, stellt eine Halbtagsstelle eine gute Option dar, um berufliche und private Pflichten miteinander zu vereinen.

Doch mit dem Weniger an Arbeit geht auch ein geringerer Verdienst einher. Das ist nicht nur monatlich am Kontostand sichtbar, sondern zeigt seine Auswirkungen auch langfristig hinsichtlich der Altersvorsorge. Denn eine Beschäftigung in Teilzeit vermindert die Rente des derart Angestellten.

Kürzt der Beschäftigte seine Arbeitszeit von einer 40- auf eine 20-Stunden-Woche, so halbiert sich der Rentenbeitrag. Dem Betreffenden werden dann aufgrund der Teilzeit bei der Rente weniger Punkte gutgeschrieben.

Berechnung der Rentenkürzung

Eine Beschäftigung in Teilzeit kann die Rente halbieren.
Eine Beschäftigung in Teilzeit kann die Rente halbieren.

Auch wenn die Verlockungen einer halben Stelle also groß sind, sollten vorher sämtliche Aspekte, die damit in Zusammenhang stehen, bedacht werden, zum Beispiel auch die Auswirkungen einer Teilzeitstelle auf die Krankenversicherung. Außerdem ist für die Berechnung der Rente das Jahresgehalt eine ausschlaggebende Größe.

Das jährliche Durchschnittseinkommen beträgt für 2016 rund 36.000 Euro. Im Jahr 2017 wird es mit ca. 37.000 Euro veranschlagt. Verdient ein Arbeitnehmer diesen Wert, erhält er einen Rentenpunkt. Dieser bemisst sich durch den Rentenwert, welcher aktuell (Stand Dezember 2016) laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung bei monatlich 30,45 Euro (West) und 28,66 Euro (Ost) liegt.

Arbeitet der Rentenversicherte nun aber in Teilzeit, wird die Rente entsprechend gekürzt. Verdient der Betreffende 50 % des Durchschnittseinkommens, stehen ihm also rund 15 bzw. 14 Euro zu.

Teilzeit und Rente bei Kindererziehung und Pflege

Das Teilzeitmodell wird insbesondere von Eltern oder aber von Personen bevorzugt, die ein pflegebedürftiges Familienmitglied betreuen. Damit sich deren Gehalt etwas weniger stark auf die Rentenansprüche auswirkt, greifen hier Sonderregelungen.

Die folgende Tabelle zeigt, wie Eltern zusätzlich zu den Beiträgen aus der Teilzeit Zuschüsse zur Rente erhalten:

Geburtsjahr des Kindesbezuschusster ZeitraumRentenpunkte
Kinder, die bis 1991 geboren wurdenerstes Lebensjahr1 Punkt
Kinder, die seit 1992 geboren wurdenerste drei Lebensjahreinsgesamt 3 Punkte
Für die Kindererziehung der ersten Jahre erhalten Eltern, die in Teilzeit arbeiten, zur Rente Zuschüsse.
Für die Kindererziehung der ersten Jahre erhalten Eltern, die in Teilzeit arbeiten, zur Rente Zuschüsse.

Bei der gleichzeitigen Erziehung mehrerer Kinder summieren sich die von der Rentenversicherung zusätzlich berücksichtigen Jahre. Versorgen Eltern beispielsweise zwei nach 1992 geborene Kinder, so erhalten sie jeweils sechs Jahre lang neben den Punkten aus der Teilzeit Zuschüsse zur Rente.

Auch Berufstätige, die pflegebedürftige Familienangehörige versorgen, werden finanziell unterstützt. Die zuständigen Pflegekassen entrichten für die nicht erwerbsmäßige Pflege Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung.

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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

15 Gedanken zu „Teilzeit: Rente im Sinkflug in Bezug auf Halbtags­stellen?

  1. Delcampo

    Guten Tag, ich bin Vater in Teilzeit (meine Frau ist Vollzeit beschäftigt und empfinde es als etwas befremdend dass sie lediglich von Teilzeit-beschäftigten Müttern sprechen welchen zusätzlich Ansprüche durch die Erziehung des Nachwuchses zustehen. Das ist unzeitgemäß.
    MfG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Delcampo,
      damit haben Sie natürlich vollkommen Recht, vielen Dank für den Hinweis! Wir haben den Ratgeber angepasst.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  2. Cohnen F.

    Hallo! Ich bin 49 Jahre alt und kann nur eine Halbtagsstelle annehmen.Wenn ich jetzt aber bis 65 Jahren arbeiten gehe,wieviel Rente würde mir denn dann zustehen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Cohnen,

      wir nehmen keine Rentenberechnungen vor. Bitte wenden Sie sich an Ihre Rentenversicherung.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  3. anton r.

    Hallo, ich bin jetzt 58 Jahre und Arbeite seit meinem 16. Lebensjahr (42 Jahre)Vollzeit durch. Wenn ich ab jetzt nur noch z.B. 28 Std Arbeite und dementsprechend weniger Geld verdiene, macht es sich sehr gravierend auf die Rente aus , oder ist es nicht so schlimm. Vielen dank im voraus Toni

  4. Sylvia

    Hallo, ich arbeite seit ich 15 bin Vollzeit mit 1/2 Jahr erziehungsurlaub und einem 1/4 Jahr Arbeitslosigkeit. Ich bin jetzt 50 und bekomme 2655 brutto. Nun möchte ich auf 30 Std kürzen. Ich habe gehört das es für die Rente besser ist mindestens 32 Std zu arbeiten. Ist das korrekt?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sylvia,

      die Rentenpunkte errechnen sich nicht aus den gearbeiteten Wochenstunden, sondern aus dem Gehalt, das sie dafür verdienen. Wenden Sie sich am besten an Ihren Berater bei der Deutschen Rentenversicherung, um zu erfahren, welche Auswirkungen die Differenz auf Ihre Rente haben wird.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. Erich

    Meine Frau ist seit 7 jahre , auf 450.- basis, also minijob in der hotelbranche tätig. Ab September kommt neue Arbeitgeber und unterbreitet meiner Frau eine neue Arbeitszeit in der Teilzeit, das wäre 140 Std. In Monat. Meine Frau ist jetzt 59 Jahre alt, hat bis jetzt nicht in der Teilzeit gearbeitet, wenn jetzt meine Frau noch bis 66 Jahre arbeiten möchte in der Teilzeit hat sie anspruch auf eine Rente und wie hoch wäre der Rentenanspruch. Meine Frau hat vorher 34 Jahre in Kroatien gearbeitet. Ich bitte Sie sehr um Rückantwort. DANKE !

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Erich,

      die Umstellung auf Teilzeit könnte den Rentenanspruch senken. Genau lässt sich das so von uns nicht beantworten, da hier mehrere Faktoren eine Rolle spielen. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Rentenversicherung.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org.

  6. Karl

    Hallo,
    wie sieht es aus bei jemanden der aufgrund einer Behinderung noch nie Vollzeit hat arbeiten können?
    Weder wollte diese Person diese Behinderung, ändern kann man daran nichts aber Vollzeit arbeiten geht nicht. Sollte ein Sozialstaat nicht gerade dafür da sein?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Karl,

      in der Regel gibt es einen Anspruch auf eine entsprechende Rente in solchen Fällen. Betroffene sollten sich individuell beraten lassen und können sich dafür bspw. an Berater der Rentenversicherung wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Der Toni

    @Arbeitsvertrag.org

    Hallo – Danke für den Tipp;
    habe mich an die dt. Rentenversicherung gewandt,
    und folgende Antwort erhalten:
    Zitat:
    ——-
    „Sehr geehrter Hr. ….,
    Zu Ihrer Anfrage vom 04.09.2017 teilen wir Ihnen mit, dass in Ihrem Versicherungsverlauf die bisher gespeicherten Zeiten unter b zum jetzigen Zeitpunkt gleich bleiben;

    Es erhört oder verringert sich der Rentenwert, wenn Sie mehr oder weniger arbeiten gehen nach den gespeicherten Zeiten.

    Mit freundlichen Grüssen “
    —–
    Die gespeicherten Zeiten unter b beschreiben den Rentenwert, welcher mir zustehen würde,
    wenn ich fortan bis zum Rentenbeginn nicht mehr arbeiten würde;

    Da ich immer 100% Vollzeitstellen hatte und nie Teilzeit gearbeitet habe,
    würde die Antwort der dt. Rentenversicherung bedeuten,
    dass sich der bis zum jetzigen Zeitpunkt erworbene Rentenanspruch, durch Aufnahme einer Teilzeitstelle verringern würde;

    der bis zum jetzigen Zeitpunkt erworbene Rentenanspruch verringert sich nicht mehr, wenn ich die nächsten 20 Jahre keinerlei rentenversicherungspflichtige Tätigkeit mehr aufnehme – also nichts tue;

    Fazit:
    Die dt. Rentenversicherung belohnt mein rentenversicherungstechnisches Untätigsein bis zum Rentenbeginn in 20 Jahren;

    arbeitsmoralisch betrachtet sicher interessant;
    wenn ich nicht arbeite – bekomme ich am Ende eine wesentlich höhere Rente als wenn ich nun
    Teilzeit arbeite …. ziemlich Krass

    Also Arbeiten gehen und dafür weniger Rente bekommen …

    1. Kromi

      Ich glaube da liegt ein Missverständnis vor. Der aktuell zugesagte und erreichte Rentenwert wird ausgezahlt, wenn man die Rente erst ab dem Zeitpunkt der Regelrentenaltersgrenze (also je nach Geburtsjahr spätesten ab 67) bekommt, sofern man keine weiteren Beiträge mehr einzahlt. Werden weiter Beiträge gezahlt, so erhöhen sie weiter den Renntenansprüche. Die Auswirkung von Teilzeit oder Vollzeit im weiteren Berufsleben ist die Höhe der zusätzlichen entrichteten Beiträge (zusätzliche entgeltpunkte) und damit die Höhe der zusätzlich erworbenen Ansprüche, die auf den bereits bestehenden und bereits zugesicherten Rentenansprüche hinzu kommen. Wenn jemand die nächsten 20 Jahre keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit mehr nach geht, dann zahlt er keine Beiträge (keine Entgeltpunkte) mehr und die Rentenansprüche erhöhen sich nur noch um die allgemeinen Erhöhungen des Renntenwertes (€ pro Entgeltpunkt), die jährlich von der Bundesregierung beschlossen werden.

  8. TonyM.

    In den Mitteilungen der deutschen Rentenversicherung werden immer drei Werte mitgeteilt;

    a) Rentenwert wegen voller Erwerbsminderung zum jetzigen Zeitpunkt der Mitteilung i.d.R. ca.75% von Wert lt. Buchstabe c)

    b) Regelsaltersrente, wenn nur die bisher gespeicherten Zeiten und Werte berücksichtigt werden und man fortan bis zum Renteneintrittsalter nicht mehr unselbständig einzahlt;

    c) Rentenwert, wenn wie zuletzt verdient bis zum 67.Lebensjahr weitergearbeitet wird 100%

    Meine Frage wäre, was wenn man noch 20 Jahre zu arbeiten hätte,
    und von nun an eine 50% Teizeitstelle annehmen würde;

    Würde dann der jetzige Rentenanspruch nach Buchstabe b) auch sinken oder nur die Werte nach
    Buchstabe a) und c) ???

    Wenn sich er Wert nach Buchstabe b) verschlechtern würde – nur weil man fortan weniger verdient,
    aber trotzdem in die Rentenkasse einzahlt,
    dann müßte man sich fragen, ob man überhaupt noch unselbständig arbeiten sollte.

    Weiß jemand hier die richtige Antwort ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tony,

      wenden Sie sich diesbezüglich am besten an Ihre zuständige Rentenversicherung.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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