Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag gültig?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 27. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Grundsätzlich ist auch ein mündlicher Arbeitsvertrag gültig.
Grundsätzlich ist auch ein mündlicher Arbeitsvertrag gültig.

Wann ein Vertrag wirksam zustande gekommen ist, wird gerade im Arbeitsrecht oft heiß diskutiert. Gerade, wenn nach einem Bewerber nach dem Bewerbungsgespräch eine mündliche Zusage gegeben wurde, die später wieder zurückgezogen wird, ist die Unsicherheit beim Arbeitnehmer groß.

Wie sollte er sich jetzt verhalten? Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag bindend für den Arbeitgeber? Wir klären in diesem Ratgeber über alles zu Thema mündliche Arbeitsverträge auf.

Kompaktwissen: Mündlicher Arbeitsvertrag

Ist ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag wirksam?

Ja, denn ein Arbeitsvertrag bedarf nicht zwingend der Schriftform. Nur ein befristeter Arbeitsvertrag muss schriftlich vereinbart werden.

Warum sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber lieber einen schriftlichen Arbeitsvertrag schließen?

Sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über bestimmte Vertragsinhalte wie das Gehalt oder den Urlaubsanspruch streiten, wird es schwierig, diese zu beweisen, wenn der Vertrag nur mündlich geschlossen wurde.

Darf der Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag verlangen?

Der Arbeitnehmer kann laut § 2 Nachweisgesetz eine vom Arbeitgeber unterzeichnete Niederschrift über den wesentlichen Vertragsinhalt verlangen. Diese muss der Arbeitgeber innerhalb eines Monats herausgeben.

Ist ein Arbeitsvertrag, der mündlich geschlossen wurde, wirksam?

Arbeitnehmer sind gemäß Dienstvertrag von ihrem Auftraggeber sozial abhängig. Die Bedingungen werden in der Regel in einem schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten. Doch nicht immer wird dieser unmittelbar vor Arbeitsantritt vorgelegt, geschweige denn unterschrieben. Nun stellt sich die Frage: Gilt auch ein mündlicher Arbeitsvertrag bzw. die entsprechende Zusage?

In Deutschland sieht das Privatrecht vor, dass Verträge dann wirksam werden, wenn die Vertragsparteien inhaltlich übereinstimmende und aufeinander bezogene Willenserklärungen äußern. Macht der Arbeitgeber also ein Angebot, das der Arbeitnehmer annimmt, gehen sie ein Arbeitsverhältnis ein. Es kommt also ein Arbeitsvertrag zustande.

Als mündliche Zusagen zu einem Angebot gelten Antworten wie „Ja“, „Akzeptiert“ oder „einverstanden“. Demnach gilt: Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht zwingend vonnöten. Die Vertragsparteien können sich auch mündlich und formlos einigen.

Darf ein befristeter Arbeitsvertrag mündlich geschlossen werden?

Welche Regelungen für ein befristetes Beschäftigungsverhältnis gelten, ist im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) festgehalten. Im dritten Abschnitt, Paragraf 14 Absatz 4 „Zulässigkeit der Befristung“ hält es fest:

Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Und was ist, verstößt der Arbeitgeber gegen diese Vorgabe? Gehen Sie eine zeitlich befristete Beschäftigung ein, deren Bedingungen nicht schriftlich festgehalten sind, gilt laut Arbeitsrecht: Eine Auswirkung auf die Wirksamkeit Ihres Arbeitsvertrages hat dies nicht. Dieser ist rechtens, was hingegen nicht auf die Absprachen zur Befristung zutrifft. Das bedeutet: Treten Sie die Arbeit an, ist ein mündlicher Arbeitsvertrag unbefristet gültig.

Mündlicher Arbeitsvertrag: Welche Rechte und Pflichten haben Sie?

Da im Falle einer mündlichen Absprache der Nachweis über die Vertragsinhalte fehlt, haben Sie Anspruch darauf, vom Arbeitgeber die Aushändigung eines Nachweises über die wesentlichen Vertragsbedingungen zu erhalten. So ist es im Nachweisgesetz (NachwG) niedergeschrieben.

Ein befristeter Arbeitsvertrag darf nicht mündlich geschlossen werden. Hier bedarf es zwingend der Schriftform.
Ein befristeter Arbeitsvertrag darf nicht mündlich geschlossen werden. Hier bedarf es zwingend der Schriftform.

Es sieht vor, dass der Arbeitgeber diese unterschriebene Niederschrift allerspätestens einen Monat nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses beizubringen hat.

Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, hat der Arbeitnehmer das Recht, seine Ansprüche im Rahmen einer Arbeitsgerichtsklage durchzusetzen.

Diese sollte erst nach Ablauf von sechs Monaten eingereicht werden, um von den allgemeinen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes zu profitieren. Des Weiteren verfügen sie über ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich ihrer Arbeitsleistung.

Die Niederschrift muss laut Gesetz folgende Inhalte aufweisen und darf nicht elektronisch übermittelt werden:

  • Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Datum, wann das Arbeitsverhältnis beginnt
  • absehbare Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (wenn befristet)
  • Arbeitsort
  • Definition bzw. Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit
  • Höhe des Arbeitsentgelts (Lohn) inkl. Fälligkeit
  • Arbeitszeit
  • Höhe des Jahresurlaubs
  • welche Fristen für die Kündigung gelten
  • allgemeiner Hinweis, ob Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen gelten
Vorrübergehend, für maximal einen Monat lang eingestellte Aushilfen haben kein Anrecht auf den Nachweis von Vertragsinhalten (§ 2 NachwG). Die Niederschrift der wesentlichen Vertragsinhalte ist nicht mit einem Arbeitsvertrag gleichzusetzen. Zu einem solchen wird sie erst, wenn beide Vertragspartner unterschrieben haben.

Liegt lediglich ein mündlicher Arbeitsvertrag vor, kommen die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zum Tragen. Der Arbeitgeber kann für sich Vorteile herausholen, wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Diese Form ist deshalb wesentlich geläufiger.

Ist es besser einen Arbeitsvertrag schriftlich oder mündlich zu vereinbaren?

Grundsätzlich gilt: Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag bindend ist, empfiehlt sich immer der Abschluss eines schriftliches Vertrages, den beide Vertragspartner unterschreiben. Kommt es nämlich zum Streit, fällt es dem Arbeitnehmer schwer, die Inhalte der mündlichen Verabredungen nachzuweisen. Ihm bleibt in diesem Fall nur die Möglichkeit, Zeugen aufzurufen, die bestimmte Absprachen bestätigen oder auch nicht.

Als Zeugen kommen in der Regel nur Kollegen und Mitarbeiter in Frage. Da diese in Details der Verabredungen zum Arbeitsverhältnis von Kollegen in der Regel meist nicht eingeweiht sind, ist der Nachweis zur Höhe des vereinbarten Arbeitslohns häufig schwierig. Eine Option, die hier bleibt, ist das Anführen der Lohnabrechnungen. Sie können als Indikator dafür herangezogen werden, welche Lohnhöhe vereinbart wurde. Denn auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist gültig.
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

177 Gedanken zu „Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag gültig?

  1. Max

    Hi, ich habe bei einem Job keinen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen, aber dort für 3 Wochen gearbeitet. Schnell wurde mir klar, dass mir das Arbeitsklima überhaupt nicht gut tut und ich habe nach 1 Woche wieder gekündigt.
    Es ist nun einen Monat her und ich habe noch kein Gehalt für die 3 Wochen bekommen.

    Habe ich eine Chance bei dem Arbeitsgericht, ohne Vertrag ?
    Es gibt eine Zeugin (Kollegin) und ein Zeitkonto, wo meine meine Zeiten eingetragen wurden.
    7 Tage war ich von den 3 Wochen krank (bedingt durch den Kündigungsgrund meinerseits).

  2. Marie N

    Hallo,

    ich habe mündlich die Vereinbarung getroffen, beibeinem Unternehmen zu arbeiten. Allerdings wurden die Vertragsinhalte wie zB Gehalt, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen noch nicht geklärt. Nun habe ich zwei Tage gearbeitet und der Umgang mit Angestellten ist herablassend und aggressiv. Ich möchte so schnell wie möglich das Arbeitsverhältnis verlassen. Habe ich schon eine einzuhaltende Kündigungsfrist?
    Danke im Voraus
    Marie

  3. S. K.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe bis zum 05.03.2021 einen befristeten Arbeitsvertrag gehabt. Dieser ist mündlich verlängert worden. Daraufhin habe ich am 09.03.2021 gearbeitet. Die Verlängerung ist jedoch nicht schriftlich festgehalten worden. Nun hat mich der Arbeitgeber telefonisch am 15.03.2921 telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt, dass er die Zusammenarbeit nicht verlängern möchte. Besteht nun ein Arbeitsverhältnis, da ich ja am 09.03.2021 gearbeitet habe? Es war sogar der Vorgesetzte anwesend.

  4. Ana

    Hallo, ich arbeite seit Monaten bei einer Firma als Werkstudent, wo ich mit meinem Arbeitgeber einen mündlichen Vertrag geschlossen habe. Wie sieht eine Kündigung aus, wenn alles wie schon erwähnt, mündlich vereinbart wurde? Kann ich auch einfach sagen, ich komme nicht mehr und das war es? Oder kann er von mir verlangen, eine Kündigungsfrist zu erfüllen?

  5. Peggy

    Hallo, nach zwei erfolgreichen Vorstellungsgesprächen und erfolgter, vom Chef abgesegneter Einarbeitung an zwei Tagen wurde mir schriftlich mitgeteilt, dass ich einen Arbeitsvertrag erhalte. Außerdem wurde schriftlich die Eingruppierung in die Gehaltsstufe festgehalten. Ich habe dem Arbeitsvertrag wie auch dem Gehalt zugestimmt. Nun wird zurückgerudert. Ich werde nicht eingestellt. Darf das sein? Meiner Meinung nach wurde ein verbindlicher, beidseitiger Vertrag geschlossen, d.h., die Firma muss mich einstellen. Ist das richtig?

  6. V. Spitzer

    Hallo,
    Ich habe vor ca. einem Monat eine mündliche Zusage für ein Arbeitsverhältnis im Gastronomiebereich als Werkstudent bekommen. Dabei haben wir gemeinsam das Gehalt ausgerechnet und sind auf 780 Euro im Monat gekommen (3x die Woche, 5h am Tag à 13Euro/h), damit es mit dem Werkstudentenvertrag passt. Dann wurde wurde ich direkt für die nächste Woche zum Arbeiten eingeteilt. Dort habe ich dann 3 Tage gearbeitet und direkt feste Tätigkeiten bekommen. Abgesprochen war, dass der Vertragsabschluss so schnell wie möglich in schriftlicher Form nachgeholt wird. Nach diesen 3 Tagen meinte der Chef plötzlich, dass er mich doch nicht einstellen wolle. Nun möchte er mich für diese 3 Tage noch entlohnen, obwohl er dies zugesichert hat. Was kann ich tun?

    1. Carmen

      Hallo, ich habe von meinen Chef die Zusage bekommen nach der Ausbildung im. Betrieb zu bleiben, ich möchte gerne studieren und wir haben ausgemacht das ich 6 Monate bleiben, auch mündlich und mit Handschlag abgemacht, Vertrag sollte noch geschrieben werden.
      Kurzfristig habe ich erfahren (bevor ich den Vertrag unterschrieben habe) dass das Studium später anfängt und habe mein korrigierten Vertrag mit Anfrage auf 12 Monate zurück geschickt. Jetzt habe ich ein Brief bekommen wo die den Angebot zurück nehmen. Ist es rechtens???
      Vielleicht kann jemand mir helfen. Ich habe mich nicht weiter beworben weil ich schon ein Ja hatte. Un wie gesagt sogar den Vertrag zuhause 🙁

  7. Pia

    Hallo ich habe einen Arbeitsvertrag in dem auch steht das der Arbeitgeber die Zeiten festlegen darf. Ich habe Monate lang immer von 8 bis 16 Uhr gearbeitet. Habe nachgefragt ob ich mir ein minni Job holen darf, wurde mündlich bejat. Ich habe auch schnell einen gefunden der von 17.30 Uhr bis 19.30uhr geht. Durch die Corona Kriese hat mein Chef die Arbeitszeiten geändert so das ich nun auch bis 19 Uhr arbeiten muss. Somit kann ich mein nebenjob kikken. Darf das mein Chef von arbeitstelle 1 machen?
    Liebe grüße

  8. J. Breiter

    Guten Tag!
    Ich bin Arbeitgeber.
    Es hat sich ein Herr bei mir vorgestellt als Friseur.
    Wir haben uns einige Male getroffen und wir sind uns einig geworden,zusammen zu arbeiten.
    Am 3.9.2019 fing der neue Angestellte an. Leider kam es am zweiten Tag zu einem Disput und am dritten Tag in der Früh kam er und packte sein Werkzeug und ging.
    Ich forderte ihn sofort telefonisch auf,zurückzukommen,da er dan diesem Tag reichlich Termine hatte….
    Mir fehlten zu diesem Zeitpunkt noch einige Daten,wie Sv Nummer usw. Der Vertrag lag im Geschäft und noch nicht unterschrieben.
    Ich wollte es mit ihm gemeinsam nochmal durchgehen,dazu kam es aber nicht mehr….
    Er reagierte nicht. Erst am nächsten Tag schrieb er:
    Ich habe Mittagessen und musste mich dann hinlegen…
    Da meine Enttäuschung groß war und das Vertrauen dahin,schrieb ich ihm die Kündigung,mit der Aufforderung seine Arbeit wieder aufzunehmen bis zum 29.09.2020.
    Es kam keine Reaktion, kein Attest ,gar nichts….
    Jetzt fordert er ein ganzes Monatsgehalt plus zwei Tage Urlaub.
    Ich habe jetzt über Monate ,letzte Woche von der Agentur für Arbeit erst seine SV Nummer bekommen.
    Mein Steuerberater machte alles fertig und es wurden nur zwei Tage berechnet wo er für mein Unternehmen gearbeitet hat.
    Jetzt macht er mir Druck.
    Hat über Google mein Unternehmen schlecht bewertet und seinen (nachweislich) Freundeskreis dazu angestiftet ..
    Das hatte zufolge,dass ich von 4,7 Sternen auf 3,4 Sterne gerutscht bin.
    Das hat für so ein kleines Unternehmen schlimme Folgen….
    Über eine Auskunft wäre ich sehr dankbar!

  9. Sarah

    Hallo,

    ich habe im Dezember & Januar 2 Tage in einem Betrieb Probe gearbeitet. Nur um mal festzuhalten: beim Probearbeiten war ich immer alleine.

    Mitte Januar hat mir der Geschäftsführer dann zugesagt & mit mir mein Gehalt besprochen.

    Jetzt hat er mir endlich den Vertrag zugeschickt in dem aber Sachen drin stehen von denen ich gar nichts wusste & die er auch nicht erwähnt hat.

    Ich möchte den Vertrag nicht unterschreiben, weil ich ein ungutes Gefühl hab.
    Wie kann ich da jetzt raus kommen?

  10. Linus J.

    Hallo
    Ich hatte eine mündliche arbeitszusage vom 10.12.2019-ende April 2020 in Österreich. Nun hat mir der Chef eine Woche vor Abfahrt in einem Satz per Mail abgesagt nachdem er mich vorher mehrfach nach Verbindlichkeit gefragt hat. Ich habe schon meine Bahnfahrt für 100 Euro gebucht, ein anderes jobangebot abgesagt und mich seit Monaten drauf vorbereitet Steht mir
    Schadensersatz o.ä. Zu?
    LG Linus

  11. Vasileios

    Hi I bin schon in eine Hotel 2 Jahre als Küchehilfe angestellt und unbefristet. Wann meine urlaubstage erhöhten werden? Und 2 die Überstunden war mündliche ausgesprochen das ich als Freizeit machen kann aber nimman anrechnen die bis jetzt. Nur ich. Was kann ich tun?

  12. Gerhard

    Hallo,
    ich habe 4 Wochen als Aushilfe gearbeitet und wurde bei der MinijobZentrale als befristet beschäftigt gemeldet (Monatslohn>>450,-).
    Der Arbeitgeber hat zwar Lohn überwiesen, jedoch m. E. weniger als vorher abgesprochen.
    Weder Meldebescheinugung noch Entgeltabrechnung habe ich erhalten. Ich gehe davon aus, dass der AG mit 25% pauschal Lohn besteuert hat und sonst halt die Umlagen entrichtet hat.

    Kann ich den AG verpflichten, mir die Unterlagen, z. B. Meldung, Entgeltabrechnungen auszuhändigen, obwohl es sich nur um eine 4 wöchige befristete Beschäftigung handelt?

    Vielen Dank im voraus
    Gerry

  13. Laura

    Hallo liebes Team von Arbeitsvertrag.org

    Ich arbeite nun seit drei Monaten in der neuen Stelle, mein Arbeitsvertrag wurde mir bis heute nicht ausgehändigt, ich fragte oft nacht, wurde des öfteren vertröstet.
    Welche Probezeit gilt?
    Zu dem wurden mir aus meinem Arbeitsspind in der Mitarbeiter Umkleide, welche nie abgeschlossen ist, zwei persönliche Kochjacken gestohlen, dies wissen die Arbeitgeber, leider passiert nichts.
    Alle Spinde sind nicht verschlossen. Wie gehe ich hier vor?
    Ich möchte gerne kündigen, die zwei Wochen Kündigungsfrist: ist es egal an welchem Tag/ Datum die Kündigung ausgehändigt wird?

    Vielen dank vorab

    L.

  14. Johann M.

    Hallo

    Ich arbeite nach Master Abschluss in Teilzeit an einer deutschen Universität, und muss unter anderem Lehrveranstaltungen (Seminare, Tutorien) abhalten. (als wissenschaftliche Hilfskraft)
    Diese Lehrveranstaltungen sind auch im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt.

    Die Lehrverpflichtung und der Arbeitsvertrag gilt immer nur befristet für die Vorlesungszeit. Leider hat es die Personalverwaltung der Universität bislang immer nicht geschafft, die jeweiligen Arbeitsverträge rechtzeitig auszufertigen. Immer wieder fehlen angeblich Unterlagen (z.B. das Masterzeugnis muss jedes Semester wieder als beglaubigte Kopie von Neuem zu den Akten), eine aktuelle Erklärung zum Datenschutz oder zur Verfassungstreue liegt nicht vor (obwohl die von den vorangegangenen Verträgen in den Personalakten sein müsste), oder wird nicht mehr gefunden (auf dem Postweg zwischen den Abteilungen verschwunden??) oder ein Formular wurde falsch ausgefüllt.. Bis der befristete Arbeitsvertrag vorliegt, und Sozialbeiträge abgeführt werden und der Arbeitslohn überwiesen wird, vergehen oft Monate. Während dieser Zeit erbringe ich natürlich meine Arbeitsleistung, wie sie mündlich mit dem Lehrstuhlinhaber vereinbart wurde. Natürlich muss ich mich während der Zeit ohne schriftlichen Arbeitsvertrag freiwillig gesetzlich mit Mindestbeitrag versichern.

    Wie ist dieser Zustand rechtlich zu beurteilen. Ist der mündliche vereinbarte, befristete Arbeitsvertrag auch für die Personalverwaltung bindend? Oder ist im öffentlichen Dienst an der Uni eine Zusage eines Lehrstuhlinhabers nicht gültig, weil dieser nicht personalverantwortlich ist? Ist die Vorlage eines Arbeitsvertrags zur Unterschrift durch die Personalabteilung nicht auch eine Willensbekundung und eine Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur mündlichen Vereinbarung, auch wenn aus formalen Gründen der Arbeitsvertrag erst rückwirkend in Kraft gesetzt wird? Durch die Annahme der Arbeitsleistung (dokumentiert auch durch das Vorlesungsverzeichnis) habe ich ja auch einen Beweis dafür, dass ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.

    Eine zeitliche Befristung eines Arbeitsvertrags ist ja eigentlich nur in Schriftform möglich. Durch die Annahme der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber (hier Universität) wurde ja der mündliche Arbeitsvertrag bestätigt. Bestünde rein formalrechtlich eventuell sogar ein Anspruch auf eine unbefristete Stelle, wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Erstellung eines schriftlichen Arbeitsvertrags nicht nachkommt?

    Die Gewährung eines befristeten Arbeitsvertrags als wissenschaftliche Hilfskraft wird bekanntlich an den Unis als eine Art finanzielle Unterstützung und Hilfe/Förderung (Auszeichnung für besonders gute Leistungen) für die Zeit angesehen, in der eine Dissertationsarbeit anfertigt.

    Johann

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Johann M.,

      theoretisch wäre der mündliche Arbeitsvertrag gültig und die Befristung dadurch ungültig. Wie das aber in Ihrem speziellen Fall wirklich gehandhabt wird, können wir von hier aus nicht beurteilen, wir dürfen es auch gar nicht. Wir raten Ihnen, sich in dem Fall von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen, der sich mit den Details Ihrer Situation genauestens auseinandersetzen und Ihnen einen fundierten Rat geben kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Hans

    Hallo,

    folgendes Problem. Vor einem Jahr habe ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber einen unbefristeten Vertrag unterschrieben. Zuvor war der Vertrag auf ein Jahr befristet.
    Die Unterschrift zum unbefristeten Vertag habe ich nur aufgrund der mündlichen Zusage von der Geschäftsführung gesetzt, dass ich genau nach einem Jahr das Gehalt Summe x bekomme. Unter der Voraussetzung dass die Gehaltserhöhung für das Unternehmen wirtschaftlich tragbar ist.
    Als Zeuge hierfür, war mein Teamleiter als Zeuge dabei.

    Nun ein Jahr später, drückt sich die Geschäftsführung um die versprochene Erhöhung. Zwischenzeitlich gab es auch die Gefahr einer Insolvenz, die jedoch mit einer erfolgreichen Finanzierungsrunde abgewendet worden ist. Nach eigener Aussage steht das Unternehmen mit dieser Finanzierungsrunde für mind. 1,5-2 Jahren auf festem Sockel und es sollen für verschiedene Abteilungen (unsere nicht) wieder Leute eingestellt werden.

    Für mich stellt sich jetzt die Frage: Wie die Chancen aussehen würden, die mündliche Vereinbarung notfalls vor Gericht durchzusetzen; (Mein Teamleiter würde als Zeuge aussagen) im Hinblick auf die Ergänzung „für das Unternehmen wirtschaftlich tragbar“.

    Besten Dank und Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hans,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir dies weder beurteilen können noch dürfen. Holen Sie sich für eine solche Einschätzung bitte den Rat eines Anwalts für Arbeitsrecht ein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Maria

    Guten tag . Ich habe in einem Spieloteck gearbeitet 3 Monate. Ich war dort ohne schriftliche vertag angestellt. Also mündlich war mir erklärt das ich arbeite im proberzeit . Nach dem 3 Monate ich bekkomen schwanger und kann nicht mehr dahin arbeiten , weil dort geraucht ist und das ist gefährlich für meine Gesundheit. Nach dem wrste Besuch Frauen arzt habe ich meine arbeistgiber informieren. Und alle Dokumenten meines schwangerschaft angegeben . Auch und BV fir 10 Tage welche habe ich von Arzt bekkom. Sie hat auch mündlich mich BV ab sofort gegegbn und auch gesagt das ich war nur 6 Monate angestellt. Das ist falsch. Das wusste ich auch nicht . Wie ist das möglich befristet Arbeitsvertrag ohne schriftliche vertag gültig zu sein? Was soll ich zu tun ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maria,

      es ist richtig, damit die Befristung eines Vertrags Bestand hat, muss er schriftlich verfasst sein. Sie sollten sich daher an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, damit dieser den Fall für Sie untersuchen und sich für Sie einsetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Jonas O.

    Hallo,
    ich habe gerade ein großes Problem. ich habe ein mündliche zusage bekommen während meine letztes Vorstellungsgespräch. Paar Tage später habe ich ein Angebot bekommen (Arbeitsvertrag) wie vereinbart und ich sollte mich dann für Fragen zurückmelden. Das habe ich die Tage gemacht und esging nur um einen Punkt von dem Arbeitsvertrag. Der Arbeitsgeber meinte es wäre kein Problem den Arbeitsvertrag zu modifizieren und dass ich ein neue die Tage kriegen werde.
    Heute habe ich plötzlich ein Absage per Email gekriegt für meine Bewerbung.
    Ich bin gerade echt verwirrt und weiiß nicht ob das normal oder ob es ein fehler ist.
    Können Sie mir bitte Helfen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jonas O.,

      in der Regel ist auch eine mündliche Zusage rechtlich bindend. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Dusan

    Hallo,
    Ich arbeitete 1 Jahr lang für ein Unternehmen als stellvertretender Objektleiter und dann als Objektleiter unter einem befristetem Vertrag , der einmal verlängert wurde. Als es um die weitere Verlängerung im Dezember 2018 ging, wurde mit dem Geschäftsführer des Unternehmens unter Zeugen ein neuer Vertrag vorerst mündlich vereinbart. Diese Vereinbarung enthielt einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit 2 monatlicher Kündigungsfrist, eine Gehaltserhöhung , sowie einen Annexvertrag mit 200 Euro netto zusätzlich monatlich. Ich arbeitete unter dieser Vereinbarung 2 Monate lang und forderte die Geschäftsführung währenddessen mehrmals dazu auf, mir den Vertrag schriftlich auszuhändigen, um diesen zu unterzeichnen. Dem wurde nicht nachgekommen. Die erste Gehaltszahlung enthielt das vereinbarte Gehalt , jedoch ohne die vereinbarten 200 Euro. Als ich die Geschäftsführung darauf aufmerksam machte, hieß es, dass es vergessen wurde und nachträglich auf mein Bankkonto überwiesen würde, was aber nicht geschah. Ebenso erhielt ich nachwievor keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Daraufhin kündigte ich fristgerecht meinen mündlich abgeschlossenen Arbeitsvertrag mit 2 monatlicher Kündigungsfrist. Bis zu dem Zeitpunkt hatte ich noch 7 Tage Resturlaub. Nach dem Eingang meiner Kündigung wurde mir gegen der mündlichen Vereinbarung eine 2 wöchige Kündigungsfrist eingeräumt, zum Monatsende (Februar 2019) . Daraufhin wurde ich aufgefordert 3 Urlaubstage von meinem Resturlaub zu nehmen, da ich im Unternehmen nicht mehr gebraucht werde. Das Monatsgehalt wurde in der Regel zum 20. des folgemonats ausgezahlt, das letzte Gehalt erhielt ich allerdings erst zum Monatsende jedoch ohne den bezahlten Resturlaub und ohne ebenfalls wieder ohne die vereinbarten Annex 200 Euro. Seit Oktober 2018 erhielt ich keine Gehalslisten, aus denen hervorgeht, wieviel Arbeitsstunden geleistet wurden und wie sich das Gehalt zusammensetzt. und auch meiner Bitte um die jährliche Abrechnung wurde nicht nachgekommen. Jegliche Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen ist mittlerweile unmöglich. Meine Anrufe und E-Mails werden ignoriert. Immer wurden Zusicherung gemacht und dann passierte nichts. Was tun? Soll ich eine Klage einreichen? Denn meines Erachtens nach handelt es sich hierbei ganz klar um einen Vertragsbruch.

    Vielen Dank und beste Grüße Dusan

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dusan,
      in derartigen Fällen ist es ratsam, sich umfassend von einem Anwalt beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen und die Erfolgsaussichten einer Klage einschätzen. Wir hingegen dürfen dies nicht, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Theresa

    Hallo,

    ich habe im Januar 2mal in der Behindertenpflege gearbeitet. ich war allerdings eigentlich nur als Zusatzkraft eingeteilt und sollte mich um den Haushalt etc kümmern. Als ich dann aber schon in der zweiten Schicht mit dem Patienten, der auf ein Beatmungsgerät angewiesen ist, alleine gelassen wurde, entschied ich mich sofort zu kündigen. Den Vertrag hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhalten, ich hatte die Firma darauf angesprochen und man sagte mir, man kümmere sich darum…
    Ich habe zwei Zeugen dafür, dass ich zwei Schichten gearbeitet habe, nämlich den Patienten und den anderen Pfleger. Außerdem habe ich ein Foto von der Stellenanzeige, die nach meiner Kündigung wieder eingestellt wurde auf dem die Höhe der Vergütung einzusehen ist.
    Im Kündigungsschreiben habe ich auch an die Zahlung des Lohns hingewiesen, woraufhin ich eine Email bekam, dass der Lohn Ende des Monats(Februar) abgerechnet würde.
    Bis heute habe ich aber kein Geld erhalten.
    Was kann ich tun?

    Vielen Dank,
    Theresa

    1. arbeitsvertrag.org

      Hall Theresa,
      in derartigen Fällen kann Ihnen ein Anwalt weiterhelfen. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Dominik S.

    Hallo Guten Tag,

    Ich war nun bei einer firma über einen Personaldienstleister Tätig, dieser wollte mich jetzt zum 01.02.19 übernehmen, meinem Personaldienstleister wurde das auch so von der Firma wo ich für sie Tätig war zu ihnen kommunziert. Mein Personaldienstleister hat somit mit mir den Vertrag wo ich dort hatte zum 31.01.19 gekündigt. Ich habe nun am 01.02.19 ohne unterschriebenen Vertrag dort eingestempelt und meine Arbeit aufgenommen. Bis dato haben wir noch keinerlei konditionen besprochen wie befristung, gehalt , urlaubt etc. Somit wenn der Vertrag kommt und dort eine Befristung auftauchen sollte könnte ich doch wohl dann auf einen unbefristeten pochen oder? Daher ich ja mit dem Wissen ohne Mündlichen geschweige den Schriftlichen Vertrag die Arbeit aufgenommen hatte?

    Bin ich da richtig in der Annahme?

    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dominik S.,
      bitte lassen Sie sich diesbezüglich ggf. von einem Anwalt beraten. Wir bieten keine Rechtsberatung an und dürfen daher auch nicht beurteilen, ob und auf welche Konditionen Sie sich berufen können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Mauzl

    Hallo,
    Ich habe am 01.01.2019 ein neues Arbeitsverhältnis angefangen. In den letzten Tagen habe ich festgestellt das mir dieses nicht gut tut und habe mir etwas Neues gesucht meine Kündigung habe ich am 19.01.2019 eingereicht Probezeit 14 Tage also bis 02.02.2019. Nun warte ich auf die Bestätigung das ich bei meinem neuen Arbeitgeber neu anfangen kann am 03.02.2019. Was mache ich denn wenn diese nicht pünktlich kommt also in den 14 Tagen Probezeit. Muss ich dann da noch weiter arbeiten?? Als Arbeitnehmer hat man ja auch Rechte. Ich habe auch von meinem “ noch Arbeitgeber “ keinen Arbeitsvertrag unterschrieben nur einen Personalbogen wo diese meinten er sei so lang als vorläufiger Arbeitsvertrag gültig. Muss ich denn den Arbeitsvertrag dort noch unterschreiben? Wenn ich das nicht mach hätte das Auswirkungen auf den einen Monat Lohn den Sie mir zahlen müssen?
    Vielen Dank im voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mauzl,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich zu Ihrem Fall jedoch von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Pengdaw

    Hallo,
    ich bin zur Zeit sehr verunsichert.

    Ich arbeite seit März 2012 als Minijobber auf 400 / 450 EUR Basis nebenbei. Es gibt keinen Arbeitsvertrag und alles läuft eigentlich in vernünftigen Bahnen.
    Nun kommt die Firma plötzlich auf die Idee, dass alle Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag unterschreiben sollen. Die in diesen Verträgen enthaltenen Klauseln scheinen nun zum Nachteil der Minijobber zu sein – ich möchte aber hier nicht näher darauf eingehen.

    Meine eigentliche Frage ist, ob ich diesen Arbeitsvertrag überhaupt unterschreiben muss oder ob der mündliche Arbeitsvertrag von damals weiterhin bindend ist!?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Pengdaw,

      grundsätzlich können Sie nicht gezwungen werden, etwas zu unterschreiben. Sie müssen aber damit rechnen, dass Sie evtl. eine Änderungskündigung vorgelegt bekommen, damit Sie schlussendlich doch den Vertrag unterschreiben, da das Arbeitsverhältnis andernfalls beendet wird. Sie sollten sich dann im besten Fall von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, da eine Änderungskündigung nicht immer erlaubt ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  23. Thomson

    Hallo,
    ich bin seit 5 Jahren in einem Gastronomiebetrieb als Minijober eingestellt. Nun versucht mich der Chef rauszuekeln, sodass die Kündigung von meiner Seite aus ausgesprochen wird. Mir wurde kein schriftlicher Vertrag vorgelegt und auch keine Niederschrift mit den wesentlichen Arbeitsbedingungen vorgelegt. Jedoch bin ich auf 250€ angemeldet und kriege auch jeden Monat eine Abrechnung, auf der dies vermerkt ist. Hätte ich das Recht auf eine Abfindung, falls ich entlassen werde und nicht kündige?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Thomson,

      per Gesetz haben Sie kein Recht auf eine Abfindung. Dies kann sich jedoch aus anderen Situationen ergeben, bspw. wenn diese im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vorgesehen ist. Mehr erfahren Sie in unserem Artikel über die Abfindung.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Lepela

    Hallo, ich hatte mich anfangs letzter Woche auf eins Stelle als Servicekraft beworben, welche ich bei einem Gesraech am Samstag zugesagt bekommen habe!
    Am Montag dem 15.10.18 habe ich dann meinen derzeitigen Arbeitsplatz mit der Fristt von 2 Wochen zum 01.11.18 gekuendigt!
    Am Dienstagmorgen bekomme ich einen Anruf, das das Steuerbuero meines neuen Arbeitgeber es keine Gute Idee findet, noch jemanden einzustellen!
    Sollte ich jetz bis zum 01.11.18 keinen neuen Arbeitsplatz finden, habe ich dann Recht auf Arbeitslosengeld, oder was muss ich ich in dieser situation erwarten?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lepela,

      bei einer Eigenkündigung kann das Arbeitsamt eine Sperre von bis zu drei Monaten verhängen. Dies sollten Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter besprechen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Sven

    Guten Tag,

    ich arbeite seid 8 Jahren in einem kleinen Handwerksunternehmen. Ich habe keinen Arbeitsvertrag erhalten, oder unterschrieben. Die Firma fimierte 2015 von einem Einzelunternehmen zu einer GmbH&coKG. Meine Frage wäre wie lange ist die Kündigungsfrist wenn ich den Arbeitsplatz wechseln möchte.

  26. Francesca

    Hallo ich habe ein mundlicher vertrag und meim Chef hat mir mein Lohnberechnung gegeben €1276 anstatt 1300 dann er hat auf mein konto nur 976 € einzahlen. Er hat gesagt, dass er 300 € fuer die miete. Kannt er das machen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Francesca,

      da wir mit den Details Ihrer Situation nicht vertraut sind, können wir keine Aussage dazu treffen. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, welcher Sie individuell beraten und sich ggf. für Ihre Rechte einsetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Wolke

    Hallo.
    Nach einem Gespräche vor anderthalb Monaten habe ich im Service gearbeitet, der Vertrag wurde noch nicht unterschrieben, den ersten Lohn erhielt ich aber bereits. Zudem hatte ich einer anderen Einrichtung eine Probeschicht. Auch sie wollen mich einstellen und ein Vertrag liegt zur Unterschrift bereit. Beide Stellen sagten mir zu und ich wollte dort arbeiten. Nun bekam ich aber eine neue Möglichkeit in einer Einrichtung im sozialen Bereich, eine Arbeit, die mir wichtiger ist und ich habe den Vertrag gleich unterschrieben. Muss ich meine damaligen mündlichen Zusagen dem neuen Arbeitgeber mitteilen? Die Arbeitszeit ist nicht mehr mit den anderen (zumindest des einen) Jobs vereinbar. Muss ich auch ohne einen Vertrag der anderen Jobs unterschrieben zu haben, eine Kündigung einreichen? Speziell bei der Stelle, bei der ich bisher nur eine Probeschicht hatte.

    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Wolke,

      ein Arbeitsvertrag muss nicht immer schriftlich erfolgen – auch mündlich kann dieser zustande kommen. Wenn Sie bereits seit eineinhalb Monaten in diesem Job arbeiten und sogar einen Lohn dafür erhalten haben, dann spricht das dafür, dass ein gültiges Arbeitsverhältnis besteht. Folglich sollte auch eine (schriftliche) Kündigung entsprechend der gesetzlichen Kündigungsfristen ausgehändigt werden.

      Nach einer Probeschicht ist in der Regel noch kein Arbeitsverhältnis zustande gekommen und erfordert keine Kündigung – hier kann aber der Einzelfall entscheidend sein. Eine Rücksprache mit dem entsprechenden Arbeitgeber wäre förderlich. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie unterstützen kann, wenn Sie mit den anderen Parteien keine Einigung erzielen können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Alina

    Hallo. Ich habe einen neuen Job angetreten. Beim Vorstellungsgespräch teilte man mir mit, dass der Firmensitz im August woanders ist (gleicher Ort). Mir wurde dort ein Parkplatz zugesagt. Es war keine Rede davon, dass ich diesen bezahlen muss. Nun ist es aber so, dass die Parkplätze kostenpflichtig sind und jeder Mitarbeiter dann entscheiden kann, ob er für einen Parkplatz bezahlen möchte. Ich bin auf einen Parkplatz angewiesen, da ich wegen der weiten Anfahrt nicht mit öffntlichen Verkehrsmitteln fahren kann und rund um die neuen Büroräume absolut keine freien Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Für mich war die Aussicht auf einen Parkplatz mit ausschlaggebend, dass ich die Stelle angenommen habe. Der Chef hätte mich doch darauf hinweisen müssen, dass ich zwar einen Parkplatz bekommen kann, aber dieser kostenpflichtig ist, oder? Was kann ich denn jetzt machen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alina,

      Sie können zunächst das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen und sehen, ob Sie möglicherweise gemeinsam eine Lösung finden. Sollte dies nicht erfolgreich sein, können Sie sich überlegen, ob Sie sich Rat bei einem Anwalt einholen, der Ihre Anliegen individuell prüfen kann. Generell ist der Arbeitgeber aber nicht verpflichtet, den Mitarbeitern einen kostenlosen Parkplatz zur Verfügung zu stellen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Andy

    Hallo

    ich habe da folgendes Problem:
    ich wurde zum 31.05. gekündigt, 1Woche vor Kündigung kam der Lieferant meines alten Arbeitgebers zu mir und bot mir eine Übernahme ab dem 01.06. an die ich dann auch zusagte
    Am 05.06. kam es bei dem neuen Arbeitgeber zu einem Gespräch in Begleitung seines Anwaltes wo die Rahmenvereinbarung statt fand (Gehalt etc)
    Ich muss hinzufügen, das ich bis dato nur zweimal im Laufe des Junis für dieses Unternehmen in folge eines Abrufes gearbeitet hatte. Ich habe keinerlei Unterlagen bekommen, ich sitze zuhause und warte das was passiert da der Arbeitgeber in keinster weise in Kontakt mit mir tritt
    Ich möchte gerne eine andere Stelle die mir angeboten wurde antreten, jedoch bin ich mir nicht sicher wie ich da jetzt aus dieser Nummer rauskomme. Muss ich jetzt Kündigen? Eine Anmeldung bei der Versicherung meiner Person scheint bereits erfolgt zu sein

    Danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andy,

      zunächst sollten Sie noch einmal bei dem ersten Arbeitgeber nachfragen, ob und wann der neue Job beginnt. Sollten Sie im mündlichen Gespräch vor Zeugen (vor dem Anwalt) den neuen Job eindeutig zugesagt haben, dann ist das Arbeitsverhältnis womöglich bereits gültig. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie eine schriftliche Kündigung einreichen, sollten Sie mit dem ersten Arbeitgeber keine andere Absprache finden können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Peter

    Hallo, eine Frage.
    Mein Arbeitgeber hat mir mündlich eine Arbeitsstelle zum gewissen Stundenlohn und Bedienung angeboten.
    Bei schriftlichem Vertrag aber waren die vorher abgesprochenen Leistungen für die neue Arbeitsstelle um 30% geringer als vereinbart.
    Ich habe es nach direktem Gespräch abgelehnt.
    Im Gegenzug hat mein Arbeitgeber mich fristlos gekündigt und sagte, dass ich diese Arbeitsstelle nicht ablehnen dürfte, egal aus welchem Grund.
    Kann mir da einer bitte helfen?
    Peter

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Peter,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und Ihnen deshalb keine rechtlichen Schritte empfehlen dürfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. stoohorn

    Hallo,
    ich hatte ein Interview, was wirklich unangenehm gelaufen ist. Der Arbeitgeber hat mich ständig provoziert, und unangenehme Fragen gestellt (warum bin ich nach Deutschland gekommen, wann möchte ich heiraten, Kinderwunsch, rauche ich usw.). Ich wollte die Möglichkeit absagen, aber der Arbeitgeber hat mir dann gesagt, dass er mich direkt provoziert hat, um zu sehen, wie ich mich in solcher Situation verhalte. Wir haben darüber gesprochen, dass ich als Vertretung einer Frau – die schwanger ist – arbeiten könnte. Ich war so schockiert, dass ich gar nicht über Befristung fragte und mir war klar, dass ich in Vollzeit arbeiten werde, obwohl es nicht laut ausgesagt wurde. Ich habe mündlich zugesagt, obwohl die Bedienungen nicht völlig geklärt habe.
    Jetzt bekomme ich einen Vertrag mit Befristung und Teilzeit. Kann ich von dem Vertrag zurücktreten oder den Arbeitgeber bitten um den Vertrag auf Vollzeit zu ändern?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Stoohorn,

      ein befristeter Arbeitsvertrag bedarf generell gemäß Paragraf 14 im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) der Schriftform.

      Sollte ihr Arbeitgeber trotzdem darauf bestehen, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der mündlichen Absprache Bestand hat (in der Regel würde bei solch einem Fall nämlich der Arbeitsvertrag an sich Bestand haben, nicht aber die Befristung – er müsste Sie demnach unbefristet einstellen, was offenbar nicht in seinem Interesse ist), dann sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen helfen, kann Ihre Rechte durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Kasimir

    Guten Tag,

    ich habe per Telefon eine Zusage und das Angebot bekommen, und habe per Email geantwortet, dort aber an keiner Stelle explizit zugesagt. Ich habe lediglich geantwortet, dass ich mich auf die neuen Aufgaben freue, die mich erwarten. Dies vor dem Hintergrund, dass ich vermute, im Arbeitsvertrag etwas andere Konditionen zu lesen als am Telefon besprochen wurden.

    Nun meine Frage(n): Ist meine Formulierung als explizite Willenserklärung zu verstehen? (was nicht so beabsichtigt war)? Und falls ja – gilt der eventuell mündlich geschlossene Vertrag überhaupt noch, wenn ich mich auf abweichende Konditionen berufe?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    Kasimir

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kasimir,

      haben Sie nicht vor Zeugenaussagen explizit zugesagt, dürfte der mündliche Vertrag noch nicht wirksam sein. Sollte es zum Ernstfall kommen, können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Gigi31

    Hallo,
    Ich habe folgendes Problem. Ich habe von Firma 1 eine Ausbildungszusage bekommen und habe diese telefonisch angenommen. Daraufhin kam von firma 1 eine email bezüglich der zusage und dass sie den Ausbildungsvertrag mir zuschicken werden. Ich habe den Vertrag von Firma 1 bekommen aber habe ihn noch nicht unterschrieben. Ich habe von Firma 2 eine zusage bekommen. Ich würde gerne auch bei Firma 2 anfangen.

    Wie läuft das jetzt mit Firma 1 ab kann ich einfach kündigen? Muss die Kündigung schriftlich geschehen. Oder brauche ich gar nichts machen aber dem Arbeitgeber bescheid sagen dass ich nicht zur Ausbildung antreten werde. Ich möchte nicht einem anderen den Ausbildungsplatz wegnehmen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Gigi31

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Gigi31,

      da Sie den Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben haben, sollte eine einfache Absage ausreichen, ohne dass Sie rechtliche Konsequenzen fürchten müssen. Anders sieht es aus, wenn Sie beide unter Zeugen bestätigt haben, dass das Arbeitsverhältnis bereits beschlossen wurde (und nicht nur die Absicht dazu).

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Alfons T.

    Hallo,
    ich habe ein Anliegen und hoffe Sie können mir dabei helfen. Ich bin ein leitender Angestellter und bekomme neben meinem Gehalt ein Geschäftswagen. Leider steht der Geschäftswagen nicht in meinem Arbeitsvertrag, aber durch 1% Regelung in meinen Gehaltsnachweise ist es ersichtlich. Kann mein Arbeitgeber mir das Auto wegnehmen, wobei ich bei der Firma noch beschäftigt bin?

    Für Ihre Hilfe bedanke ich mich sehr im Voraus und verbleibe

    Mit freundlichen Grüßen

    Alfons T.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alfons T.,

      da der Dienstwagen nicht im Vertrag aufgeführt ist und nur aus dem Gehaltsnachweis ersichtlich wird, kann es schwierig werden, den Anspruch darauf zu beweisen, wenn der Arbeitgeber Ihnen den Dienstwagen nun versagt.

      Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie in Ihrem Anliegen kompetent vertreten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Andreas W.

    Hallo
    Ich habe eine Frage, gilt auch der mündliche Vertrag für 450€ Basis Jobs? Und ich habe meinen Arbeitgeber jetzt schon mehrfach drauf hingewiesen, das ich lieber einen schriftlichen Arbeitsvertrag möchte, da ich weder weiß, ob befristet, Urlaub und wie lange die Kündigungsfrist ist. Ist mit mir nicht mündlich vereinbart worden.
    Danke im voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andreas,

      ein mündlicher Arbeitsvertrag ist bei jedem Arbeitsverhältnis, das heißt, auch bei einem Minijob, möglich. Sollten keine Vereinbarung bezüglich Urlaub und Arbeitszeit etc. getroffen worden sein, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sollten der Arbeitgeber doch mündlich entsprechende Vereinbarungen treffen, sind diese oft schwer nachweisbar und sollten deshalb idealerweise durch Zeugen belegt werden können.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andreas W.,

      ja, generell ist ein mündlicher Vertrag gültig.

      Dennoch ist der Arbeitgeber verpflichtet, auf Wunsch des Arbeitnehmers die wesentlichen Inhalte des Vertrages schriftlich festzusetzen und herauszugeben. Dies legt das Nachweisgesetz (NachwG) fest.

      Darüber hinaus ist für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages generell die schriftliche Form erforderlich. So ist es im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) im dritten Abschnitt, Paragraf 14 Absatz 4 „Zulässigkeit der Befristung“ festgehalten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. michaela

    hallo ich habe zum 1.2.2018 angefangen zu arbeiten. Seitdem habe ich sowohl die Abteilungsleiter aufgefordert mir endlich meinen Vertrag zuzusenden,als auch bei der Firma selbst sehr oft angerufen.
    Ich arbeite nun über 2 Monate und langsam platzt mir die Geduld. Ich ziehe zum 1.5 um und das Jobcenter finanziert mir einen PKW damit ich weiterhin zur Arbeit komme. Allerdings nur mit Vorlage des Arbeitsvertrages!
    (Umzug ist notwendig, da unser Wohnkomplex abgerissen wird).
    All dies habe ich ebenfalls mitgeteilt um deutlich zu machen wie dringend ich den Vertrag benötige!
    Die Frist von einem Monat hat der Arbeitgeber ja deutlich überschritten.
    Was soll ich tun??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo michaela,

      wir sind nicht befugt, kostenlos eine Rechtsberatung zu geben. Sie können sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen hinsichtlich notwendiger rechtlicher Schritte kompetent weiterhelfen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Siepelt

    Guten Morgen
    Ich habe fragen zwecks Geringfügige Beschäftigung.
    Ich war in einem Unternehmen von 2016 bis 2017 auf 30 Std flexibel beschäftigt. Ich kündigte jedoch meine Anstellung in diesem Unternehmen und habe bereits einen neuen Arbeitgeber seid ende 2017 .meine dennoch 30 Std stelle flexibel wollte mich jedoch nicht ganz gehen lassen und wir einigten uns auf eine Weiterbeschäftigung auf Geringfügiger Basis. Das Problem jedoch ist..Das ich einen Befristeten Arbeitsvertrag erhalten habe..Jedoch mündlich eine unbefristete Anstellung in dieser Firma besetzen würde. Ich habe jedoch keine Vertragsveröndertung erhalten und dies bei diesem Arbeitgeber auch angefragt was den nun mit der Veränderung des Arbeitsverhältnis befristet auf unbefristet als veränderungsvertrag in schriftlicher Form wäre da mein noch vorhandener Vertrag derzeit immer noch befristet besteht und ausläuft. Wiederholt wurde mir mündlich ein unbefristeter Vertagt angegeben und man kümmere sich um die schriftliche Veränderung. Ich bekam dann eine Veränderung jedoch nur das sich meine Std Anzahl sich veränderten aber nichts in dem die Weiterführung vereinbart steht. Diesbezüglich erfragt ich erneut wieder war der Unbefristete Vertrag mündlich bestätigt aber man möchte mich jedoch wieder in diesem Unternehmen 30 Std haben. Ich bin jedoch festangestellt in einer anderen Firma die ich gar nicht aufgenen möchte sondern weiterhin in dem anderen Unternehmen die Geringfügige Beschäftigung weiter aufrecht erhalten neben meiner Festansrellung. Mein geringfügiger Vertrag lief aber am 13.3 offiziell aus jedoch habe ich weiterhin geringfügig meine Dienste in dem Unternehmen neben meiner Festansrellung ausgeführt.Das Problem ich habe nur trotzalledem die Mündliche Weiterführung und die schriftliche änderung noch nicht erhalten. Das Problem jetzt ist das mein geringfügiger Arbeitgeber folglich nach einem Persönlichen Gespräch mir erneut 30 Std einstellen wollte und mich demnach wortlich so beeinflusst hat das ab 15.5.2018 eine 30 Std mündlich angesprochen wurde in dem ich erst mündlich kleine gab jedoch meine Bejahung Mündlich widerrufen hatte. Ich habe ja einen Arbeitgeber in dem ich bereits unbefristet eingestellt bin ..Und habe auch nicht gekündigt . Mein geringfügiger Arbeitgeber jedoch machte ohne mein Wissen eine Vertragsänderung. .Das ich jetzt bereits 30 Std eingestellt wäre und eine Vertragsänderung vorgenommen wurde von dem ich nichts wusste. Nun habe ich offiziell 2 Arbeitgeber in dem ich einen 30 Std Arbeitsverhältnis hätte. .Jedoch davon gar nichts wusste das eine Vetragsänderung vorgenommen wurde und mir nun angeblich auch anteilig Lohn gezahlt wurde. Ich habe bei dem wo ich geringfügig eingestellt bin gesagt das stimme nicht..Da ich in einem Festen Arbeitsverhältnis bereits stehe..und ich keinen Vertagung unterschrieben hätte..Jedoch man sich auf meinen Geringfügigen Vertag beruft und ohne unterschrieft veränderte. Wie gesagt mein Geringfügiger Vertag wäre am 13.3 offiziell schriftlich ausgelaufen jedoch durch den Mündlichen Vertag unbefristet meine geringfügige Beschäftigung weiter lief ohne das es Probleme darin vorgab .nun aber mein Vertrag Geringfügig einfach auf 30 Std angeblich verändert wurde. Ich habe jedoch wie gesagt einen Festen Arbeitgeber den ich nicht gekündigt habe und auch nicht kündigen werde. Bei dem Geringfügigen Arbeitgeber jedoch eine Vertragsänderung besprochen wurde zum 15.5.2018 und nicht März 2018 .dies wurde mir Telefonisch jedoch gestern 4.4.2018 mitgeteilt das ich angeblich von geringfügig auf 30 Std vertraglich geändert wurde..Von dem ich keinerlei Zustimmung gegeben hatte. Was mUSS ich nun tun. Wie soll ich mich verhalten? Eine Vertagliche Veränderung für Mai 2018 angegeben war die ich aber Mündlich widersprochen habe in dem ich gesagt hatte das ich doch nicht wieder in dieser Firma fest Vertag ich angestellt werden möchte sondern meinen derzeitigen Arbeitgeber behalten will. Ohne meine Einwilligung wurde der Vertag geändert und man beruft sich auf meinen Geringfügen Vertag der offiziell am 13.3.2018 ausgelaufen wäre aber durch die Mündliche Unbefristete zusagte weiter ausgeführt wurde. Können sie mir da weiterhelfen bitte. Mein derzeitiges Arbeitsverhältnis bei meinem Anderen Arbeitgeber möchte ich nicht kündigen und bei dem Geringfügigen sollte nur schriftlich die Unbefristete Arbeit vorgenommen werden und nun haben die einfach aus dem Geringfügigen Vertag einen 30 Std Vertag gemaChr ohne das ich diesen zustimmte. Wie muss ich mich nun verhalten. Was kann ich tun.
    Bitte um dringende Hilfe.
    Glg.Jenny

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jenny,

      wir sind leider nicht befugt, eine kostenlose Rechtsberatung zu geben. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. peter

    hallo
    laut vertrag endet mein azubi vertrag aum 31.01 und habe auch für eine neue stelle eine zusage bekommen und wollte diese zum 01.02 antrehten aber mein jetzige chef beruht sich darauf das ich ihm bis zu dem 31.03 zugesagt hätte zu bleiben ich habe aber im dezember mal gesagt das ich vorrausichtlich dahin bleibe und habe auch kein gehalt vereinbart ist der mündlichevertrag gültig

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Peter,

      das Problem bei mündlichen Arbeitsverträgen ist, dass die darin getroffenen Vereinbarung nur schwer nachzuweisen sind. Auch ist unter Umständen nicht unbedingt gegeben, dass ein mündlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Wenden Sie sich deshalb unbedingt an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  39. Regina

    Hallo zusammen,
    eine Mitarbeiterin in meiner Arbeit war bis 31.08.2017 befristet eingestellt. Seit Mai 2017 war sie krank und sollte ab 1. September erneut für ein Jahr befristet eingestellt werden. Der Chef und alle bis auf die Arbeitnehmerin haben die Arbeitsvertragsänderung unterschrieben. Sie hat die Stelle ab September nicht angetreten und war bis vor zwei Wochen weiterhin krank geschrieben. Sie hat also seit Mai 2017 die Arbeit nicht mehr betreten oder aufgenommen. Nun möchte sie eine neue Stelle antreten, da sie wieder einigermaßen genesen ist, ihre alte Arbeit bei uns aber nicht mehr aufnehmen kann/möchte. Die Rechtsabteilung unserer Arbeit meint, da der Zeitraum des befristeten Arbeitsvertrages (ab dem 1. September ohne Unterschrift ihrerseits) begonnen hat, ist der befristete Vertrag automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergegangen. Damit sie die neue Stelle antreten kann möchte die Rechtsabteilung, dass sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, da sie sich nach deren Meinung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befindet. Die Arbeitnehmerin findet, dass sie zum 31.08.17 ausgeschieden ist, da sie die Arbeitsvertragsänderung nie unterschrieben hat. Wer hat jetzt Recht?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Regina,

      in manchen Fällen kann es sein, dass ein Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Befristung stillschweigend verlängert wird. Wie es in diesem speziellen Fall ist, kann nur ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  40. Martin

    Hallo,
    Ich bin Fotograf.Und habe mit einer Fotoagentur einen mündlichen vertrag und Terminsetzung bis Ende März jeden 2 Samstag für Ihn zu Fotografieren ( für eine jeweilige Pauschale Summe ).Gestern Erhielt ich von der Fotoagentur ohne jegliche genannte Gründe das die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung Beendet sei. Kann ich da auf Schadenersatz geltend machen ?
    Weil an der Arbeit selbst kann es nicht liegen da ich jeweils bei den vorigen Terminen jeweils von den Kunden eine Positive Resonanz erhalten habe. Und mir die Genehmigung von den Kunden Persönlich und mündlich geholt habe die Bilder für meine Persönliche fotografische werbe zwecke aufstellen zu dürfen.(wie.z.B. Facebook, Homepage ) das war auch mit der Fotoagentur so abgesprochen worden das ich mir die Berechtigung einholen darf.
    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Martin,

      in der Regel gelten auch bei mündlich geschlossenen Arbeitsverträgen gewisse Kündigungsfristen, an die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer halten müssen. Problematisch ist hier nur, dass diese, nicht wie im schriftlichen Arbeitsvertrag, nachweislich festgehalten sind. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihre Rechte und Pflichten zu erfragen und ggf. einzufordern.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

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