Kündigung bei Schwangerschaft: Ob Kleinbetrieb oder Großunternehmen, es gilt ein besonderer Kündigungsschutz.

Kündigung während der Schwangerschaft: Ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 2. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kündigung bei Schwangerschaft: Ob Kleinbetrieb oder Großunternehmen, es gilt ein besonderer Kündigungsschutz.
Kündigung bei Schwangerschaft: Ob Kleinbetrieb oder Großunternehmen, es gilt ein besonderer Kündigungsschutz.

Bei der Kündigung handelt es sich im Arbeitsrecht um eine gewichtige Maßnahme, von der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Gebrauch machen können. Soll jedoch ein Arbeitsverhältnis auf diese Weise beendet werden, sind in der Regel gewisse Fristen einzuhalten. Wie sieht es aus, wenn die Arbeitnehmerin eine schwangere Frau ist?

Es stellt sich die Frage: Ist eine Kündigung durch den Arbeitgeber bei bestehender Schwangerschaft rechtmäßig? Hier erfahren Sie, warum Schwangere für gewöhnlich einen besonderen Kündigungsschutz genießen und welche Rolle dabei das Mutterschutzgesetz (MuSchG) spielt. Nicht zuletzt erhalten Frauen hier Rat, die sich aufgrund des besonderen Gesundheitszustandes gegen vorgelegte Kündigungsschreiben wehren wollen.

Kompaktwissen: Kündigung bei Schwangerschaft

Kann einer schwangeren Arbeitnehmerin gekündigt werden?

Nein, in der Regel ist dies unzulässig, da Schwangere einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Allerdings besteht dieser nur, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bekannt ist oder er spätestens zwei Wochen danach über die Schwangerschaft informiert wird.

Kann die Arbeitnehmerin während ihrer Schwangerschaft kündigen?

Ja, dies ist möglich. In der Regel muss hier allerdings die Kündigungsfrist beachtet werden.

Ich habe eine Kündigung während meiner Schwangerschaft erhalten. Wie sollte ich vorgehen?

Wichtig ist vor allem, dass Sie Ihren Arbeitgeber umgehend von Ihrer Schwangerschaft in Kenntnis setzen. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Eine Kündigung in der Schwangerschaft zurückweisen

Tatsächlich genießen schwangere Frauen nach geltendem Arbeitsrecht einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser ist in § 17 Mutterschutzgesetz verankert. Darin steht unter anderem:

„Die Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig

  1. während ihrer Schwangerschaft,
  2. bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und
  3. bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung,

wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, die Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder die Entbindung bekannt ist oder wenn sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird[…]“

Eine Kündigung trotz Schwangerschaft ist nur in besonderen Fällen möglich.
Eine Kündigung trotz Schwangerschaft ist nur in besonderen Fällen möglich.

In der Schwangerschaft kann eine Kündigung also durch die betroffene Frau selbst abgewendet werden. Sie darf es nur nicht versäumen, ihren Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens über ihren Zustand zu informieren. Weiß dieser bereits Bescheid, kann er seine Arbeitnehmerin nicht ohne Weiteres kündigen.

Hier greifen also nicht wie sonst die gesetzlichen Kündigungsfristen. Das gilt auch, wenn die Kündigung in der Schwangerschaft während der Probezeit übergeben wird. In dieser kommt sonst eine flexible Kündigungszeit mit einer zweiwöchigen Frist zum Tragen. Der besondere Kündigungsschutz der Schwangerschaft schützt aber auch hier die Arbeitnehmerinnen.

Kein automatischer Effekt: Wollen Sie schwanger eine Kündigung ausschlagen, müssen Sie aktiv werden. Der Arbeitgeber muss sicher darüber informiert sein, dass Sie sich in Umständen befinden. Erst dann wird das Kündigungsschreiben wirklich unwirksam. Es empfiehlt sich ein Einschreiben-Rückschein, um die wichtige Information zu übermitteln. Dabei kann der Arbeitgeber nur schwer behaupten, er habe keine Nachricht erhalten.

Wichtige rechtliche Hinweise

Haben Sie eine Kündigung während der Schwangerschaft erhalten, sollten Sie zunächst Ihren Vorgesetzten über Ihren Zustand informieren. Dabei gibt es noch einige Dinge zu beachten:

  • Erhält der Unternehmensleiter erst nach der Kündigung Kenntnis darüber, dass die betreffende Arbeitnehmerin schwanger ist, muss eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Nur so kann die Betroffene die Entlassung nach geltendem Arbeitsrecht in dieser Situation abwenden. Hier gilt es in einer dreiwöchigen Frist nach Erhalt des Kündigungsschreibens zu handeln.
  • Eine Kündigungsschutzklage ist auch nach Versäumnis dieser Frist noch möglich. Dafür muss jedoch ein Antrag auf nachträgliche Zulassung der Klage gestellt werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist dabei der richtige Ansprechpartner. Dieser hilft auch bei anderen arbeitsrechtlichen Problemen, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen.
Nur in besonderen Fällen kann ein Arbeitsgericht einer Kündigung während der Schwangerschaft zustimmen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Straftat begangen wurde oder andere schwerwiegende Verstöße gegen die Klauseln im Arbeitsvertrag vorliegen.
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Kündigung während der Schwangerschaft: Ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht?
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Über den Autor

Autor
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

10 Gedanken zu „Kündigung während der Schwangerschaft: Ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht?

  1. Sabine

    Hallo,

    Ich habe am 01.04. einen auf einen Jahr befristeten Job angefangen. Am 05.4. habe ich erfahren, dass ich schwanger bin und dies am 24.4. meiner Vorgesetzten mitgeteilt. Zur Zeit bin ich krankgeschrieben. Kann ich gekündigt werden, wenn ich ein Beschäftigungsverbot bekomme?

  2. Anna L.

    Ich erwarte Ende September unser erstes Kind und bin in einem befristeten Arbeitsverhältnis bis Ende Juli 2022 angestellt. Die Befristung ergibt sich aufgrund der festgelegten Projektlaufzeit.

    Was passiert, wenn in der geplanten Elternzeit von einem Jahr das Projekt vorzeitig eingestellt wird? Eine Kündigung wäre meines Erachtens nach Zustimmung der Landesbehörde möglich und auch rechtskräftig.

  3. Janine H.

    Hallo,
    ich beginne zum 15.11.19 ein neues Arbeitsverhältnis und werde dann in der 17. Woche schwanger sein. Der Arbeitgeber weiß bislang nichts von meiner Schwangerschaft, da ich es im Bewerbungsgespräch nicht erzählt habe. Ich weiß, dass ich nicht in der Pflicht bin die Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch mitzuteilen, weshalb ich es bislang auch nicht getan habe, um nicht zu gefährden, dass ich den Job bekommen. Nun liegt mir der Vertrag zur Unterzeichnung vor und mir bereitet eine Klausel arge Sorgen. Hier heißt es:

    „Der Arbeitnehmer versichert ausdrücklich, dass er aus heutiger Sicht nach Einstellung uneingeschränkt zur Verfügung stehen wird und dass ihm heute keine Umstände bekannt sind, die bei ihm demnächst einen längeren Arbeitsausfall verursachen können.“

    Kann dieser Passus zur Kündigung oder fristlosen Entlassen oder sogar zu Vertragsstrafen führen oder ist dieser Passus nicht auf eine Schwangerschaft anzuwenden bzw. sowie nichtig?

    Danke

  4. sarah

    darf ich mein Arbeitsverhältnis während der schwangerschaft kündigen?

    1. Ilse b.

      Wie sieht es bei Insolvenz meines blumenladens mit einer Mitarbeiterin aus – die in Mutterschutz ist
      Aufgrund der CoronaKrise? Wer übernimmt die weiterzahlung Ihres lohnes!?

  5. Azadeh

    Darf eine schwangere nach Diebstahl am Arbeitsplatz gekündigt werden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Azadeh,
      normalerweise genießen schwangere Frauen einen umfassenden Kündigungsschutz. Inwieweit eine verhaltensbedingte Kündigung wegen einer Straftat zulässig ist, kann Ihnen eine Rechtsanwalt sagen. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Dieng

    Hallo , ich arbeite seit 1.6. als Altenpflegehelfer in der mobilen Pflege. Nach zwei Wochen Arbeit hatte ich eine fehlgeburt und bin seid dem krank geschrieben. Meine Chefin setzte mich in dieser Zeit derart unter druck, sodass ich selber kündigte.

    Nun bin ich erneut schwanger. Meine Kündigungsfrist geht bis zum 15.9.18

    Da ich hormonell durcheinander war, und ich dem Druck der Chefin nicht gewachsen, habe ich nicht bewusst das Arbeitsverhältnis kündigen wollen.

    Gibt es eine rechtliche Möglichkeit dies rückgängig zu machen?

    MfG Simone

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dieng,

      da sich Ihr Anliegen recht komplex gestaltet, raten wir Ihnen sich, an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Dieser kann Sie beraten und sich für Ihre Rechte einsetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Vanilla

        Mir geht es gerade Ähnlich. Ich habe gekündigt (einen Nebenjob in Hessen) weil ich nach Hannover meine erste richtige Arbeitsstelle antreten wollte. Ich hab den Arbeitgeber noch nichts von der Schwangerschaft gesagt. Die Kündigung ging an die Personalleiterin. Am gleichen Tag hatte ich ein Beratungstermin wegen der Schwangerschaft weil ich nicht wusste ob ich noch umziehen soll und schwanger neu anfangen kann, hab auch noch mein Studium zuende zu bringen und hinkte mit der Bachelorarbeit hinterher.. seit ich weiß das ich schwanger bin könnte ich kein Wort mehr schreiben – wie gelähmt. Naja ich hatte den Brief jedenfalls zur Post gebracht und es mir am nächsten Tag (nach Beratung und Nacht drüber schlafen anders überlegt und mit einer Email zurück genommen mit Email an die Personalabteilung und eine andere Email von ner Kollegen der ich geantwortet hatte noch wegen Nachreichung von Krankmeldung (Bewerber Email ist das auch)- Widerspruch ist ja Formlos) Aber erst gegen 18 Uhr.. naja.. da ich nichts hörte dachte ich ist das nun passe.. falsch gedacht in der Zwischenzeit Kündigte ich nach insgesamt 5-6 Schwangerschaftsberatungen und paar Telefonaten die Stelle in Hannover, ich packe es doch nicht zu viel Stress. . . Und will bei mein Freund bleiben. Ich dachte nun ist alles ruhig. Ungewohnt ruhig da ist seit 3-4 Wochen mich mit den Gedanken gequält hatte was ich mache. Hab auch meine Wohnung gekündigt und muss in 2 Wochen ausziehen. 2 Tage später gucke ich in den Briefkasten und sehe die Kündigungsbestätigung: Die Kündigung kann nicht zurück genommen werden, steht drin. Ich dachte mir: Ja, dass werden wir ja noch sehen. Ich schrieb nach einer Stunde heulen + Anruf in einer Beratungsnummer + Anwaltshotline, eine Anfechtung wegen $130 I BGB wegen Widerspruch Zugang und Hilfsweise wegen Inhalts und Erklärungsirrtum, dass ich durcheinander War und wegen der Schwangerschaft mich entschieden hab in Hessen zu bleiben & das ich ohne die kein Wohngeld bekomme und schon auf Wohnungssuche bin etc. ganze Leben quasi $vergessen… insgesamt wurde das schreiben 2 Seiten lang. Ich unterschrieb es und am nächsten Tag mit Einschreiben weg. Zuvor kopiert und schon per Email losgeschickt. Das ist 2 Tage nun her heute ruf ich da mal gegen Mittag an und Frage wie lange sie für eine Überarbeitung brauchen, ich überlege mit Kündigungsschutzklage/Anfechtungsklage ob es sich lohnt oder ob ich mir einfachshalber einen näheren NebenJob suchen sollte (pendle lustigerweise je 2 Stunden hin) obwohl ich gerne wisse würde, ob ich gegen das Amt gewinnen könnte. Aber der Spaß kostet mich ja auch und die nur öffentliche Gelder… ich sag wies ausgeht 😉 (Bin ja quasi noch in Verhandlung)

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