Ist es erlaubt, einen Arbeitsvertrag auf Stundenbasis zu vereinbaren? Das TzBfG gibt Auskunft.

Arbeitsvertrag: Im Minijob auf Stundenbasis bezahlt werden – ist das rechtens?

Von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 30. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ist es erlaubt, einen Arbeitsvertrag auf Stundenbasis zu vereinbaren? Das TzBfG gibt Auskunft.
Ist es erlaubt, einen Arbeitsvertrag auf Stundenbasis zu vereinbaren? Das TzBfG gibt Auskunft.

Arbeitnehmer bieten Arbeitgebern ihre Arbeitskraft gegen ein entsprechendes Entgelt an, das sie gewissermaßen als Ausgleich für die entgangene Zeit und ihre Mühen erhalten.

Auf welche Konditionen sich beide Vertragspartner geeinigt haben, geht in der Regel aus einem schriftlichen Arbeitsvertrag zum Beispiel im Minijob hervor.

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Gemäß Arbeitsrecht können bei der Vergütung ganz unterschiedliche Modelle gewählt werden:

  • der Zeitlohn: Wie viel Geld der Beschäftigte am Ende des Monats in den Händen hält, ist davon abhängig, wie viele Stunden er gearbeitet hat.
  • das Gehalt: Im Arbeitsvertrag wird eine bestimmte Arbeitszeit vereinbart, die jeden Monat gleich ausfällt. Gleiches gilt für das Arbeitsentgelt.
  • der Werklohn: Der Arbeitgeber zahlt einen bestimmten, vorher vereinbarten Betrag für die Herstellung eines Werkes. Wie viel Zeit der Auftragnehmer hierfür aufwenden musste, wird nicht berücksichtigt.

Wir beschäftigen uns im Folgenden mit den Besonderheiten vom Arbeitsvertrag für die Aushilfe, die auf Stundenbasis bezahlt wird. Gleiches gilt für die sogenannten Minijobber, die eine häufig auch als 520-Euro-Job oder als geringfügig Beschäftigung bezeichnete Tätigkeit ausüben.

Kompaktwissen: Arbeitsvertrag für Minijob auf Stundenbasis

Was bringt ein Arbeitsvertrag auf Stundenbasis?

Ein Arbeitsverhältnis auf Stundenbasis lässt sich erheblich flexibler gestalten und erlaubt es dem Arbeitgeber, den Angestellten wirklich nur dann zu beschäftigen, wenn er ihn braucht. Vor allem in Branchen, die saisonalen Schwankungen unterworfen sind, bringt dies Vorteile für den Arbeitgeber.

Welche gesetzlichen Bestimmungen muss ein Arbeitsvertrag auf Stundenbasis erfüllen?

Wichtig ist hier vor allem, dass sich beide Vertragspartner auf eine tägliche und wöchentliche Arbeitszeit einigen. Ist dies nicht der Fall, muss der Arbeitnehmer laut Gesetz mindestens 10 Stunden in der Woche und mindestens drei zusammenhängende Stunden am Tag beschäftigt werden.

Wie kann ein Arbeitsvertrag auf Stundenbasis aussehen?

Als Orientierung stellen wir Ihnen hier ein kostenloses Muster zur Verfügung.

Welche Vorteile hat der Vertrag auf Stundenbasis für Arbeitgeber?

Die Personalkosten sind in der Regel eine der teuersten Positionen in der Kostenrechnung eines Unternehmens. Zwar wird zwischen den Mitarbeitern differenziert – ein Auszubildender oder eine geringfügige Beschäftigte (Minijob) erhält schließlich nicht so viel Geld wie ein Abteilungsleiter – doch unter dem Strich steht für gewöhnlich eine hohe Summe. Um die Kosten zu senken, vereinbaren viele Unternehmen deshalb mit Interessenten einen Arbeitsvertrag auf Stundenbasis. Geht das Arbeitsrecht hiermit konform?

Gerade in Branchen, die zum Beispiel stark saisonabhängig sind und damit enorm schwankende Nachfragewellen haben, liegt es nahe, auf Stundenbasis einen Arbeitsvertrag beispielsweise in Form vom Minijob zu vereinbaren, um flexibler zu sein. Das Arbeitsrecht legt jedoch zum Schutz der Arbeitnehmer ganz konkret fest, wie das Arbeitsverhältnis in diesem Fall zu gestalten ist.

Minijob-Arbeitsvertrag auf Stundenbasis – Grundlage ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz

Auch beim Vertrag auf Stundenbasis sind Arbeitnehmer nicht rechtlos.
Auch beim Vertrag auf Stundenbasis sind Arbeitnehmer nicht rechtlos.

Grundsätzlich ist die Vereinbarung eines Modells „Arbeit auf Abruf“ nach § 12 des Teilzeit– und Befristungsgesetzes (TzBfG) erlaubt. Erforderlich ist hier aber in jedem Fall, dass sich beide Vertragspartner, wenn sie einen solchen Arbeitsvertrag abschließen, darauf einigen, wie hoch die tägliche sowie die wöchentliche Arbeitszeit ausfällt.

Hierdurch entsteht eine gewisse Planbarkeit für den Beschäftigten; er schwebt nicht komplett in der Luft und wird womöglich noch daran gehindert, ein anderes Beschäftigungsverhältnis einzugehen, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.

Im Gesetz ist festgehalten, dass bei nicht vorhandenen Angaben über eine wöchentliche Arbeitszeit gilt: Der Arbeitnehmer wird beim Minijob für mindestens 10 Stunden in der Woche beschäftigt. Erfolgte keine Einigung hinsichtlich der täglichen Arbeitszeit, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Mitarbeiter für jeweils drei zusammenhängende Stunden zu beschäftigen und hierfür eine angemessene Vergütung zu zahlen.

Ebenfalls gibt es Regeln bezüglich der Arbeitsorganisation beim Arbeitsvertrag auf Stundenbasis. Vom Angestellten kann nur verlangt werden zu arbeiten, wenn dieser spätestens vier Tage vor dem geplanten Arbeitseinsatz hierüber informiert wird. Sollte ein Tarifvertrag zur Anwendung kommen, darf dieser auch geringere Fristen vorsehen.

Wie sieht ein Arbeitsvertrag auf Stundenbasis als Muster aus? Wir zeigen es Ihnen

vorschau-muster-arbeitsvertrag-stundenbasis

Bewerben Sie sich beispielsweise in einer Bäckerei, als Beikoch oder Kassiererin, kann es sein, dass Sie ein solches oder ähnliches Dokument vorgelegt bekommen.

Achten Sie darauf, dass es sich bei dem von uns kostenlos zur Verfügung gestellten Arbeitsvertrag auf Stundenbasis um eine Vorlage handelt.

Sie sollte nicht eins zu eins ohne Anpassung an die individuellen Bedürfnisse übernommen, sondern vorher sorgfältig geprüft werden.

Wir präsentieren Ihnen unseren Entwurf als Doc- und als PDF-Datei.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

186 Gedanken zu „Arbeitsvertrag: Im Minijob auf Stundenbasis bezahlt werden – ist das rechtens?

  1. Justus

    Hallo zusammen,

    Ich pflege einen relativ persönlichen und lockeren Umgang mit meinem Arbeitgeber und bin auf 450€ Basis angestellt. Nach dem „Arbeitseinsatz auf Abruf“ Prinzip, werde ich nur gebraucht, wenn meine Hilfe auch benötigt wird. Dennoch wurde mir über einen Zeitraum von ein paar Monaten volles Gehalt gezahlt. Es gibt jedoch keine firmeninterne Zeiterfassung für mich, was sich nun ändern soll, und ich bin trotz einer Arbeitszeit von unter 45 Std. monatlich voll bezahlt worden. Kann mein Arbeitgeber nun eine Rückzahlung der Differenz auf einen Schlag verlangen oder bin ich rechtlich geschützt, falls die Möglichkeit des Abarbeitens nicht gegeben sein sollte?

    LG

  2. Silvia

    Hallo, ich möchte einen Minijob als Nebenbeschäftigung antreten (Erlaubnis durch Hauptarbeitgeber vorhanden) und wollte fragen, ob es ok ist einen Vertrag aufzusetzen der in etwas sowas sagt wie:
    „Arbeitszeit bis max 8h pro Woche“… und es dann aber von Monat zu Monat unterschiedlich ist.
    Also ich den einen Monat 6h x 4 Wochen = 24h arbeite und im nächsten Monat vllt nur 4h x 4Wochen = 16h im Monat arbeite.

  3. Melanie L.

    Guten Abend

    In meinem nebebjob ist Vertraglich festgehalten das ich 8.5 Stunden wöchentlich arbeite
    Ich musste das ein oder andere Mal wegen meinem Hauptjob absagen aber es gab auch Monate wo ich trotz Nachfragen kein plan bekomme habe…

    Muss mein Chef mir die 8.5 Stunden wöchentlich Auszahlen trotz das ich sie nicht gearbeitet habe?

  4. Huruiala

    Guten Tag ich hab eine Arbeitsvertrag von 3,5 Stunde pro Tag 17,5 Stunde pro Woche und das wäre 87,5 Stunde pro Monat. Aber ich arbeite jeden Monat über 170 stunde.
    In meinem Vertrag steht ds ich Überstunden machen kann .
    Aber diese Überstunden sind bei den gleichen Tarif bezahlt.
    Müssen die Überstunden mit Prozente bezahlt ?
    In meinem Arbeitsvertrag steht nur das ich bin verpflichtet nach Bedarf die Überstunden zum machen Aber steht nicht wie die bezahlt sind oder werden .
    Ich arbeite in eine Reinigung Firma

  5. Nicole

    Hallo, ich habe einen Arbeitsvertrag mit 37,5 Std.im Monat. Im Arbeitsvertrag sind keine festen Arbeitstage vereinbart. Ich arbeite immer an unterschiedlichen Tagen , mal 2, mal 3 aber auch mal 4 Tage die Woche. Ich bekomme 450,- Gehalt.
    Wie viel Urlaub steht mir zu?
    Danke

  6. Thomas

    Hallo,
    Mein Arbeitgeber kann ich ja nicht sagen, da ich keinen Arbeitsvertrag habe. Stattdessen wurde eine Rahmenvereinbarung unterschrieben, die festlegt, das er mir Arbeitsansätze anbietet. Die muss er mir aber nicht anbieten, genauso muss ich die auch nicht annehmen. Demzufolge durch den Abschluss dieser Rahmenvereinbarung ein Dauerarbeitsverhältnis-auch in Form eines sogenannten Abrufarbeitsverhältnisses-nicht begründet werden.
    Ist damit dann Lohnfortzahlung und bezahlter Urlaub ausgeschlossen?

  7. MK

    Hallo!

    Meine Tochter ist 17 Jahre alt und Schülerin. Sie arbeitet neben der Schule als 450 Eurokraft in einem Modehaus. Man bezahlt ihr dort 6,50 Euro, setzt sie Samstags ganztägig ein und stundenweise unter der Woche.
    Ist das wirklich so in Ordnung? Dass man ihr aufgrund der Minderjährigkeit den Mindestlohn nicht zahlt, habe verstanden. Aber steht ihr auch kein Ausgleich für die Wochenendarbeit zu bzw. ein Zuschlag?

    Ich bedanke mich vorab für Ihre Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen
    MK

  8. Monika

    Hallo, I h habe heute meine Kündigung bekommen. Ich bin Schüler und hatte einen minijob im Einzelhandel. Durch corona und Schließung der Geschäfte sollten wir und beim Arbeitsamt melden, wegen kurzarbeitergeld. Das viel für mich natürlich aus. Im Vertrag stehen garantiert 2 Stunden wöchentlich. Vor corona kam ich aber auf durschnitt lichte 50 Stunden im monat. Jetzt bin ich krankgeschrieben. Bekomme ich lohnfortzahlung? In welcher Höhe? Die zwei Stunden die im Vertrag stehen? Desweiteren sind 24 Tage Urlaub vertraglich festgelegt? Wie werden diese berechnet?
    Was ist mit den garantierten Stunden, hatte ich Anspruch auf diese für die Zeit wo die Geschäfte nach corona wieder geöffnet hatten?
    Danke für Antworten.

  9. Lo

    Hallo,
    wir sind im Freundeskreis immer am rätseln.

    Wenn eine 450,- Eurokraft an 3 Tagen arbeitet z.B. 12 Stunden in der Woche gleich 48 in 4 Wochen
    mal 9,35 – 448,80. Aber wie wird es dann, wenn ein Monat mal 5 Wochen hat? Dann sind automatisch im Monat mehr Stunden gearbeitet. Was ist im anderen Fall wo weniger Stunden gearbeitet werden. Ist das dann egal weil es sich auf das Jahr ausgleicht?
    Wie ist es mit den diversen Feiertagen an denen nicht gearbeitet wird.

    Vielen Dank für die Antworten

  10. Steffi

    Schönen guten Morgen,

    Ja auch ich Habe einen 450,- Job
    Mein Arbeitgeber hat mich aber schon seid 2 Monate nicht mehr eingesetzt. Im Arbeitsvertrag steht wöchentlich min 3 stunden. Muss er mir die nun bezahlen auch wen ich nicht arbeiten gewesen bin?

  11. A.K.

    Hallo,
    wird die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt, gilt zum Schutz der Arbeitnehmer eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche als vereinbart. Diese Regelung ist nicht neu. Die Grenze wurde aber zum 1. Januar 2019 durch den Gesetzgeber angehoben. Sie lag zuvor bei 10 Stunden.

  12. Toni H.

    Guten Morgen,
    ich arbeite beim Bundeswehr-Sozialwerk e,V, in einem Erholungshotel. Eingestellt wurde ich auf 450,00 € Basis. Als der Vertrag kam, war dort ein Stundenlohn von 10,00 € als vereinbart gestanden. Ich arbeite an 3 Tagen ( 2 Werktage, 1 Sonntag) in der Woche zu jeweils 4 Stunden am abend. Es wird kein Urlaubsgeld und keine Jahressonderzahlung geleistet. Nun kam gestern ein Schreiben per email, das ich unterschreiben soll, dass wegen Corona der Betrieb voraussichtlich bis Ende September ruht und aus dem Arbeitsvertrag für beide Parteien keine Rechte abgeleitet werden können. Kurzum ich bekomme die nächsten Monaten keinen Lohn. Ist das rechtens?

  13. ML

    Hallo,
    durch die momentane Kurzarbeit will ich einen Minijob annehmen.
    Ich habe einen Personalfragebogen bekommen.
    Hier z.B. wird nach meinem Bruttoverdienst beim Hauptarbeitgeber gefragt.
    Muss ich das offenlegen ?
    Das geht doch eigentlich niemanden etwas an, oder ?
    Danke und viele Grüße

  14. Rebecca

    Hallo liebes team!

    Ich habe da eine frage und ich hoffe das man mir antworten geben kann.
    Folgendes:
    Ich habe zum 15.1.20 gekündigt, war auch auf 449Euro Basis angestellt und habe über 150 Überstunden . Nun hat mein Arbeitgeber meine überstunden steuerpflichtig in einer Summer ausgezahlt obwohl ich steuerfrei gearbeitet habe. Desweiteren wurde mit der Firma besprochen das ich eine Lohnfortzahlung bekomme bis mein stundenkonto auf Null ist. Darf die firma das ohne meine Einverständnis? obwohl ich nur ein vertrag über einen minijob habe?
    Mit freundlichen Grüßen

  15. Christian

    Halo Team,

    Ich habe einen Vertrag über einen 450€ Job. Im Vertrag steht „ die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen durchschnittlich 10 Stunden wöchentlich. Ihre Lage richtet sich nach Den betrieblichen Erfordernissen und wird von der Arbeitgeberin festgelegt“.

    Meine Chefin hat einen Fehler gemacht und ich habe sie daraufhin gewiesen. Das hat Ihr Ego nicht verkraftet und sie hat mich im aktuellen Arbeits/ Wochenplan für meinen Tag , an dem ich immer arbeite nicht eingeteilt.

    Also schrieb ich sie an und fragte warum ich nicht arbeiten soll darauf hin kam die Antwort „
    Guten Abend, derzeit haben wir im Bereich der Auslieferung keine Touren zu besetzen. Personell sind wird sehr gut aufgestellt, so dass zusätzliche Arbeitsleistung nicht notwendig ist. Viele Grüße

    Also verdiene ich nun kein Geld? Man muss dazu sagen, dass mein Vertrag noch bis Ende März geht.
    Was wäre, wenn sie mich bis Ende März nicht mehr einsetzt?
    Danke Grüße

  16. susi

    ist es rechtens dass ich als Minijober die monatliche festgesetzte anzahl der Arbeitsstunden maximal dreimal im Jahr überschreiten darf ohne belangt zuwerden

  17. MadameRose

    Hallo,
    ich übe seit November diesen Jahres einen geringfügige Beschäftigung neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit aus.
    Vorab war vereinbart, dass ich wöchentlich max. 10-12h arbeiten soll, so dass ich im Monat auf max. 48h
    komme um die 450,- € zu erhalten.

    Es wurde vorab mündlich vereinbart, dass ich an 3 Tagen in der Woche (Montag, Dienstag und Donnerstag) jeweils von 15-19 Uhr (tägl. 4h) arbeite. Somit ergibt sich eine wöchentliche Arbeitszeit von max. 12h.

    Nun habe ich den Arbeitsvertrag erhalten, in dem unter §3 Arbeitszeit steht:

    1. die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 48h monatlich, verteilt auf die Werktage Montag bis Freitag
    2. Beginn, Ende und Einteilung der Arbeitszeit variieren in der Zeit von 15-19 Uhr und richten sich
    nach den Erfordernissen des AG, sofern nichts anderes vereinbart ist
    3. geleistete Überstunden werden nicht vergütet, sondern sind durch entsprechende Freizeit innerhalb des Kalenderjahres auszugleichen
    4. bei betrieblichen Erfordernissen die der AG berechtigt, die Arbeitszeit bis auf 30h unter entsprechender Minderung des Lohnes zu reduzieren

    Nun meine Frage:
    muss in dem Arbeitsvertrag nicht die tägliche und somit auch die sich daraus ergebende wöchentliche Arbeitszeit stehen? So wie vorab mündlich besprochen? Für mich ist das einfach besser planbar, da ich ja noch 30h hauptberuflich in der Woche tätig bin. Und zum anderen, wie ist das dann mit Urlaub und Feiertagen?? Wenn nicht klar definiert ist, an welchen Tagen ich arbeiten soll, und es gibt z.Bsp. eine Woche, wo mal ein Montag ein Feiertag ist? Da kann ja dann der AG sagen, egal… du musst die 48h bringen, egal wie… das würde heißen, dass ich dann in so einer Woche mit Montag Feiertag die Stunden nicht als Feiertag vergütet bekomme, sondern rausarbeiten muss, damit ich am Montagsende auf 48h komme….

    Sehe ich das richtig so?

    Bitte mal um kurze Rückinfo!

    Vielen Dank!

    MadamRose

  18. Birgit

    Hallo Team
    Bitte,ich verstehe das nicht . Wie sieht das bei mir aus?
    450Euro job regelmäßig 12 Stunden die Woche.
    Diese variieren auch mal auf 5 Stunden sodass ich weniger als 450 Euro habe.
    Wie muss das ausgezahlt werden?
    Lieben Gruss

  19. manuela r.

    Hallo Team
    Bitte,ich verstehe das nicht . Wie sieht das bei mir aus?
    450Euro job regelmäßig 12 Stunden die Woche.
    Diese variieren auch mal auf 5 Stunden sodass ich weniger als 450 Euro habe.
    Wie muss das ausgezahlt werden?
    Lieben Gruss

  20. Angie

    Hallo ich habe mal eine Frage
    Ich arbeite ein einem Kiosk im Dorf bin so eingestellt das ich jeden Monat fest auf 400 Euro netto raus komme. Dafür arbeite ich meist 10 tagein Monat a 5 Stunden. Ich habe keinen schriftlichen Arbeitsvertrag.
    So nun eigentliche Frage : Ich war in einem Monat 2 Tage krank habe eine Krankmeldung abgegeben und für diese beiden Tage nur 2.66 Stunden insgesamt bekommen ist das so richtig?
    Vielen Dank im voraus

    1. Günther

      Soweit ich weiß ist das so nicht richtig.
      Da du überhaupt Geld bekommen hast (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), ist davon auszugehen, dass du für diese Tage zur Arbeit eingeplant warst. Andernfalls hätte dein Arbeitgeber dir nichts zahlen müssen.
      Also geht es allein um die Frage, wie hoch die Entgeltfortzahlung auszufallen hat.
      Der Grundsatz lautet: Die Höhe der Entgeltfortzahlung entspricht der Höhe des Lohns, den der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er planmäßig gearbeitet hätte. Also müsstest du für 2*5 h entlohnt werden, falls deine Arbeitstage im Durchschnitt der letzten 13 Wochen 5 h pro Arbeitstag entsprachen.

      (Dies bitte nicht als Rechtsberatung, sondern als meine perönliche, angelesene (Laien-)Meinung verstehen. Im Zweifel müsstest du dich an einen Arbeitsrechtler wenden)

  21. Marina

    Hallo Team,

    ich bin Schülerin (volljährig) und habe einen Minijobs Vertrag bei dem 450€ jeden Monat gleichbleibend ausbezahlt werden. Für diese 450€ bräuchte ich 30 Stunden monatlich. Eingeplant werde ich aber regelmäßig bis zu 54 Stunden. Diese Stunden werden dann als Überstunden gesammelt. Ist dies rechtlich vertretbar?

    Liebe Grüße

  22. Rolf

    Ich habe seit 2016 eine geringfügige Beschäftigung. 2017 wurde der Vertrag rückwirkend so geändert, das ich 1 Stunde pro Woche arbeite. In Wirklichkeit arbeite ich im Durchschnitt 9 Stunden pro Woche und bekomme sie auch bezahlt. Nun habe ich erst erfahren, dass mir auch Urlaubstage zustehen und ich diese auch bezahlt bekäme. Auf meine Anfrage hin bekam ich die Antwort, dass ich bei nur einem Arbeitstag pro Woche nur 4 Urlaubstage im Jahr erhalte und nur 1 Stunde pro Tag bezahlt würde, da der Rest Überstunden wären, die nicht zu bezahlen wären.

  23. Günther

    Ist im Arbeitsvertrag weder eine Angabe zur täglichen noch zur wöchentlichen Arbeitszeit gemacht, habe ich als Arbeitnehmer dann das Recht, an allen Arbeitstagen für 3 Stunden bezahlt zu werden, auch wenn ich Montag bis Donnerstag regelmäßig nur 2,5 Stunden und freitags 7 Stunden arbeite?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Günther,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, Arbeitsverträge zu interpretieren. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Günther

        Mir geht es nicht um eine Interpretation des Arbeitsvertrages – denn da steht ja weder eine wöchentliche, tägliche oder monatliche Arbeitszeit drin – sondern darum, ob ich das Teilzeitbefristungsgesetz richtig auslege, wenn ich dort lese, dass der AG bei fehlenden Angaben mindestens 3 h pro Einsatztag bezahlen muss.
        Die Frage ist nun, ob dies im wöchentlichen Durchschnitt sein muss oder jeder Einsatztag für sich zu betrachten ist.

  24. Beatrice

    Hallo,
    ich beschäftige einen Minijobber auf Stundenbasis. Ich möchte nun den Stundenlohn erhöhen.
    Benötige ich dann einen neuen Arbeitsvertrag?

    Im Voraus vielen Dank
    Beatrice

  25. W.

    Hallo,
    wie sieht das aus, wenn ich eine monatliche Arbeitszeit von mindestens 13,75 Stunden festlege.
    Geht das auch oder muss ich mich auch eine wöchentliche / tägliche Arbeitszeit festlegen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo W.,

      Sie können auch eine monatliche Arbeitszeut festlegen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. Sebastian

    Ich würde gerne jemanden auf Stundenbasis einstellen und 9 € die stunde zahlen. WIe hoch sind dann meine Lohnnebenkosten und wie sieht das aus wenn derjenige krank ist muss ich ihm dann trotzdem was bezahlen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sebastian,

      welche Lohnnebenkosten Ihnen entstehen, können Sie bei einem Steuerberater erfragen.
      Bei einer Entlohnung auf Stundenbasis ist der Arbeitgeber in der Regel nicht zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet.

      Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass der gesetzliche Mindestlohn aktuell bei 9,19 liegt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Mira

      Hallo,
      in meinem vertrag steht 37,5 stunden/Monat, 450 Euro. Jetzt, wo das Minijob-Gehalt gestiegen ist, was ändert sic in meinem Fall? Meine Stunden steigen oder mein Stundenlohn steigt?

      1. arbeitsvertrag.org

        Hallo Mira,

        die Anhebung der Minjob-Grenze ging einher mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro brutto/Stunde. Die Anhebung ist auch bei Minijobs in aller Regel vorgeschrieben. Es bedarf mithin ggf. einer Neuberechnung der Stundenzahl bzw. einer entsprechenden Vertragsanpassung.

        Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Paul H.

    Hallo liebes Arbeitsvertrag-Team,

    ich arbeite geringfügig und bin laut Vertrag für 5h pro Woche angestellt. Seit Dienstbeginn wird es so gehandhabt, dass ich 2 Mal im Monat 10h arbeite um meine Soll zeit von 20h im Monat zu erreichen (Sa, So einmal im Monat). Diese zwei Tage sind auch im Dienstplan festgelegt.
    Dieses Monat erkrankte ich leider vor Dienstantritt und suchte auch umgehend einen Arzt für eine Krankmeldung auf. Allerdings wurden mir aufgrund des Krankenstandes 15 Minusstunden errechnet. (Weil ich laut Vertrag 5h in dieser Woche arbeiten müsste, wurde mir erklärt und in den vergangenen 3 Wochen des Monats habe ich nicht gearbeitet).
    Ich verstehe den Ansatz, glaube aber dass es sich hierbei um eine Missinterpretation handelt.
    – bitte um Hilfe

    Liebe Grüße
    Paul

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Paul H.,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher auch keine Situationen interpretieren bzw. einschätzen dürfen. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Ihnen eine fundierte Einschätzung geben kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. Chris

    Hallo, ich beschäftige Aushilfen auf Abruf. Teilweise kommen diese Mitarbeiter nur auf 2-4 Std. im Monat. Wie kann ich das vertraglich festlegen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Chris,
      leider steht es uns nicht zu, eine kostenlose Rechtsberatung anzubieten. Daher würden wir Ihnen empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen und sich von ihm beraten zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Sabine

    Guten Tag an das Arbeitsvertrag-Team,

    ich habe mich zwar versucht im Internet zu informiere, bin aber nicht weiter gekommen und hoffe, jetzt auf Sie.
    Ich habe einen 450€-Minijob-Vertrag (Verwaltung), in dem eine monatl. Arbeitszeit von 36 Std. fixiert ist.
    Zu erst hab ich wöchentl. 3 Std. Mo., Die. u. Do. gearbeitet, was wir nach einiger Zeit auf 2 Tage á 4,5 Std. geändert haben (mündl.Absprache Mo. u. Do.). Schon dabei hat keiner bedacht, dass es in manchen Monaten zu 9 bzw. 10 Arbeitstagen kommt u. und sich somit Mehrarbeitszeit aufbaut.

    Jetzt zu meinen Fragen:
    1. fällt einer der Arbeitstage auf einen Feiertag (z.B.Ostermontag) muss ich die Zeit am Folgetag arbeiten? Oder mit 0 Std. oder gar ./.-Std. auf dem Std.-Zettel berücksichtigen? Ich war der Meinung, ich schreibe 4,5 Std. auf
    2. Wie verhält es sich, mit Mehrarbeitsstd., die durch Abrechnungen, die 1x im Monat raus müssen, anfallen? Bleiben die zum Abbummeln erhalten, oder verfallen die?

    Vielen Dank für eine baldige Antwort
    Sabine

  30. Simone F.

    Hallo , ich habe da auch mal eine Frage. Und zwar bin ich seit Oktober 2008 bei einer Firma beschäftigt. Von 2008 bis 2012 auf geringfügig Beschäftigte, und ab 2012 bis heute als Vollzeitbeschäftigte.
    Wie lang ist die Kündigungsfrist wenn ich kündigen möchte ?
    Vielen Dank vorab.
    LG Simone

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Simone F.,

      die Kündigungsfrist ist in Ihrem Arbeitsvertrag festgelegt. Sollte dies nicht der Fall sein, kommt § 622 Bürgerliches Gesetzbuch zur Anwendung. Demnach hat der Arbeitnehmer eine Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Weilmünsteren.

    Hallo,
    ich habe einen Minijob mit 6 Wochenstunden bzw. 24 Monatsstunden mit 2 festgelegten Tagen.
    Manchmal fallen die Tage so, dass ich auf 27 Sunden im Monat komme. Gelten diese dann als Überstunden
    oder zählt nur dass die Wochenstunden nicht überschritten werden?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Weilmünsteren.

      wir können keine konkrete Aussage dazu treffen, da wir nicht wissen, wie dies in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Petra R.

    Hallo, ich habe auch Fragen.
    Mein Sohn (Student) arbeitet seit November 2018 mit vertraglich vereinbarten 10,64 Studen pro Woche und 46 Stunden pro Monat. Im Vertrag steht der gesetzlich festgelegte Mindestlohn 8,84 Euro pro Stunde, monatlich 406,64 Euro.
    1. Frage: Es steht darin, dass „alle sozialen u. gesetzlichen Leistungen“, darin auch Urlaub, damit abgegolten sind.
    Ist das korrekt, dass er damit dann keinen Urlaubsanspruch hat? Ist der nicht gesetzlich verankert zusätzlich zum Mindestlohn?
    2. Frage: Er arbeitet bisher Dienstags und Samstags. Bekäme er nach dem Gesetz den Feiertag (1.1.2019 = Dienstag) angerechnet, als hätte er wie an den vergangenen Dienstagen gearbeitet?
    Dankeschön für eine Antwort oder einen Tipp, an wen ich solche Fragen sonst stellen könnte ….

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Petra P.,

      wenn es um bestimmte Klauseln im Arbeitsvertrag geht, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht, da wir nicht befugt sind, diese aus der Ferne zu beurteilen. Generell sollte aber auch Ihr Sohn einen Anspruch auf Urlaub haben.

      Einen Feiertagszuschlag per Gesetz gibt es nicht, falls dies Ihre Frage ist. Der Anspruch auf einen solche ergäbe sich höchstens aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag o. Ä. Beachten Sie, dass der Mindestlohn 2019 erhöht wurde.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Jakob L.

    Hallo zusammen
    Ich arbeite als Samstags Aushilfe für 8 Stunden/ Woche.
    Wenn ich wie in diesem Monat 5 Samstage statt 4 arbeite, bekomme ich dann gleich viel Gehalt wie immer oder einen Tag sprich 8 Stunden mehr ausgezahlt?
    Lg. Jakob

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jakob L.,

      werden Sie auf Stundenbasis bezahlt, bekommen Sie mehr Gehalt. Haben Sie ein festes Gehalt im Monat, ändert sich daran nichts.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Sandra

    Ich habe einen Minijob der nach geleisteten Stunden bezahlt wird.
    Durchschnittlich waren dies seit Beginn der Tätigkeit 42 Stunden/ Monat.
    Bezahlt wird trotz eigentlichem Mindestlohn 8,84€ steht im Arbeitsvertrag 7,56€ plus Aufschlag/ Abschlag Urlaub 0,70€ und Aufschlag/ Abschlag Krank 1,70€.
    Ab Januar bin ich plötzlich nur 12 Stunden eingeteilt weil über die Weihnachtstage wohl zuviel Personal zum aushelfen eingestellt wurde und sich die Stunden nun auf mehr Personen verteilen.
    Wenn ich das nach § 12 TzBfG nun richtig verstehe müssen mir doch trotzdem 10 Stunden wegen Annahmeverzug pro Woche bezahlt werden oder?
    Und kann ich auf den Mindestlohn bestehen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sandra,

      auf den Mindestlohn sollten Sie bestehen können. In diesen und den weiteren Punkten sollten Sie sich jedoch noch einmal von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, der Ihren Arbeitsvertrag nach den entsprechenden Klauseln in dieser Hinsicht beurteilen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Klaudia K.

    Liebes Team
    Ich habe zu Beginn meiner TätigkeitJanuar 2018) in der Betreuung einen Vertrag über 10std/Monat, mit einem Stundenlohn von 8,84 € vereinbart. Das war auch gut so, da ich mit erst einen Patienstamm aufbauen musste. Seit 5 Monaten arbeite ich aber regelmäßig ca. 40Std/Woche. Meinen Urlaub, und auch meine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekomme ich nach dem Durchschnitt der letzten 3 Monate. Muss ich trotzdem einen neuen Vertrag machen lassen mit einer erhöhten Stundenzahl. Vielen Dank für Ihre Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Klaudia K.,

      einvernehmlich ist alles möglich, das bedeutet, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber zufrieden damit sind, wie es ist. Sollten Sie weiterhin unsicher sein, lassen Sie sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Nadine

    Hallo,

    ich bin seit April 2018 in einem Minijob beschäftigt. Wir haben einen Stundenlohn ausgemacht. Bisher hatte ich meist zu viele Stunden und diese habe ich in den nächsten Monat übertragen und dort abgerechnet.
    Nun habe ich alle Stunden ausbezahlt bekommen . Ich war diesen Monat 3 Wochen im Urlaub und habe daher nur 4 Stunden gearbeitet.
    Nun hat mir mein Arbeitgeber trotzdem die 450 € ausbezahlt. Ich weiß nicht ob ich jetzt die 4 Stunden in den Monatsnachweis schreiben darf oder ob bei mir auch eine Mindestarbeitszeit von 10 / Woche gilt.

    Wir haben keine Mindeststunden im Vertrag festgehalten, es ist lediglich der Stundenlohn vermerkt. Ich werde bei Bedarf eingesetzt. Bisher war dies eben immer über den 450€, daher musste ich mir keine Gedanken machen ob ich zu wenig Stunden oder zu viele Stunden im Stunden-Nachweis stehen habe.

    Kann ich also einen Stundennachweis von 4 Stunden für diesen Monat abgeben ?

    Danke für die Auskunft.

    Ich freue mich auch über ähnliche Erfahrungen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nadine,

      auch Urlaub muss vom Arbeitgeber vergütet werden. Daher kann auch mit weniger „echten“ Arbeitsstunden das volle Gehalt gezahlt werden. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an, um Missverständnisse zu vermeiden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Maya

    Guten Tag,also meine Frage ist,
    Bin 442€ als Minijob beschäftigt,50 Stunde Monat (6mal Monat-manchmal 7 wenn mir Stunde fehlt)meine shefin zwingt mich am 25.12-26.12 Weihnachts Feiertage zu arbeiten,wo ich wehre,weil sie keine Zuschläge bei mir Zahlen,aber bei Vollzeit Angestellte schön, Sie droht mich mit Anwalt,hab pro Seite gegoogelt,und hab gelesen wenn Vollzeit Zuschläge bekommt ,soll Gleichberechtigung gälten und bei mir auch zahlen,ich will keine Zuschläge wenn sie nicht zahlt aber möchte auch döse Rage nicht arbeiten,wenn sie zahlt dann gern,muss ich mich troztem als Minijober arbeiten?hab feste Vertrag nur Weiß nicht was darüber da steht,Danke ich voraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maya,

      in der Regel gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Zuschläge zu den Feiertagen. Allerdings sollen Ersatzruhetage gewährt werden. Ob eine Beschwerde wegen mangelnder Gleichbehandlung erfolgreich sein kann, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht abschätzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Christiane W.

    Hallo,

    Ich habe einen Vertrag, der besagt, dass ich Donnerstags ‚bis zu 8,75h‘ arbeite und ‚bis zu 455€‘ verdiene. Allerdings wurde weder Stundenlohn vertraglich festgelegt noch eine Mindestarbeitszeit. Jetzt weigert sich mein AG für Feiertage und Krankschreibung Lohn zu zahlen, sowie mir Urlaub zu gewähren, da ich ja nur bezahlt werde wenn ich tatsächlich arbeite.
    Kann ich auf die Mindestarbeitszeit verweisen? Das wären in diesem Fall die 8,75h/Woche.

    Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christiane W.,

      die Formulierung „bis zu“ suggeriert, dass es sich bei der Stundenangabe nicht um ein Mindestmaß, sondern um ein Höchstmaß handelt. Sie können sich jedoch noch einmal den Rat von einem Anwalt für Arbeitsrecht einholen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Vera

    Hallo,

    ich bin auf 450 euro beschäftigt, habe laut vertrag eine 5 tage woche, arbeite an verschiedenen tagen in der woche, je nachdem, wann ich gebraucht werde, arbeite 41 std. im monat. nehmen wir mal an, ich habe 1 woche (montag-freitag) urlaub, bekomme ich dann 10 std. und 15 minuten auf die 41 stunden angerechnet?
    wenn ein feiertag auf einen tag fällt, in dem ich urlaub habe, hätte ich dann eigentlich 4 urlaubstage, aber eine anrechnung von 10 std. und 15 min. (als wären es 5 tage urlaub)? wenn ich eine 5 tage woche habe, wo ich immer an verschiedenen tagen eingesetzt werde, habe ich dann auch anspruch auf die vergütung der 2 feiertage im dezember, müssten dann 4 std. und 6 minuten von den 41 std. im monat abgerechnet werden, so dass ich im dezember als soll-zahl nur 36 stunden und 54 minuten minuten arbeiten muß? Hinzu muß ich erwähnen, dass ich wochenende und feiertage immer frei habe, im vertag steht, dass ich aber auch an wochenenden und feiertagen zur arbeit herangezogen werden kann.

    vielen dank.

  40. Hans

    Hallo,
    ich habe einen ganz normales sozialversichrungspflichtiges Beschaftigungsverhältnis mit 40Std/Woche.
    Jetzt soll/möchte ich einem selbständigen Freund bei der Buchhaltung helfen und das im Rahmen eines Minijobs mit festem Stundenlohn aber keine festen Arbeitszeit noch Mindest-Stunden.
    Am Anfang wird des sicherlich mehr sein aber wenn ich die BH erstmal auf Stand gebracht habe, sind das vielelicht 3-4 Stunden im Monat. Ggf. könnte man das auch nur Quartalsweise machen. Also einmal im Quartal für x Stunden eine Wochenende arbeiten und das wars.
    Wie muss dann der Text zu den Arbeitszeiten aussehen? Und ist so eine Vorgehen überhaupt als Minijob möglich?
    Vielen Dank für die Hilfe
    Viele Grüße
    Hans

  41. sophie

    Ich habe eine Frage:
    Habe in einem Cafe auf Stundenbasis, ohne Vertrag, gearbeitet.
    Ich habe dementsprechend mündlich gekündigt und meinem Chef quasi von jetzt auf gleich gesagt, ich komme nicht mehr. Er wollte das ich noch bis Ende des Monats arbeite und ich habe dieses verneint.
    Nicht die feine Art, aber es gab einige Schwierigkeiten zwischen uns beiden, bisher habe ich nun kein Gehalt von ihm erhalten, ist das rechtens?

    Vielen Dank im voraus.

  42. Markus H.

    Minijobber haben die gleichen Rechte wie Teilzeit.Wird gerne nicht gemacht.Mann wird nur ausgebeutet.Gewerkschaft eintreten das hilft.Wehre mich auch gerade gegen die Willkür der Arbeitgeber.Wird vie zu wenig gemacht leider.

  43. Markus H.

    Für Minijobber gelten die gleichen Gesetze wie für Teilzeit,Da macht das Gesetz zum Glück keinen Unterschied.6 Wochen Lohnfortzahlung und den gesetzlichen Urlaubsanspruch.Egal wie viele Stunden man arbeitet.

  44. Uli

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage. Meine Frau verdient 450 EUR im Monat, bei 10 Euro/Stunde. Im Vertrag stehen 10,38 Stunden wöchentliche Arbeitszeit an 3 Tagen in der Woche (Mo-Mi). Sie müsste ja auf 45 Std. kommen im Monat. Da aber manche Monate mehr Arbeitstage haben als andere schwankt es manchmal erheblich. Wie kann man hier Überstunden errechnen, wenn Sie jede Woche mindestens 12-14 Stunden arbeitet. Sind die Stunden über die 10,38 Stunden dann jeweils Überstunden, oder erst am Ende des Monats alles was über 45 Stunden liegt?

    Ich bitte hier um schnelle Antwort, wenn möglich. Vielen lieben Dank vorab.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ulli,

      Überstunden sind all jene Stunden, die am Ende des Monats mehr gearbeitet wurden, als vertraglich vereinbart wurde.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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